Befreiung Behinderter vom Militärpflichtersatz

Rundschreiben Nr. 088 · 27. April 2006 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 088 · Deutsch

1

_________________________________________________________________________________ _

IV-Rundschreiben Nr. 88 vom 22. Juni 1995

Befreiung Behinderter vom Militärpflichtersatz

In Rz 82 des IV-Rundschreibens Nr. 12 vom 1. März 1995 wurde irrtümlich eine falsche Alterangabe gemacht (...zwischen dem 19. und 42. Altersjahr...) Der Text unter Bst. a bis lautet richtig:

Die kantonale IV-Stelle meldet der Militärpflichtersatzverwaltung ihres Kantons ab sofort alle neu zugesprochenen und aufgehobenen Renten und/oder Hilflosenentschädigungen für Schweizerbürger zwischen dem 18. und 42. Altersjahr durch Zustellung einer Beschlusskopie (Adressliste im Anhang).

Die Meldung der laufenden Renten und Hilflosenentschädigungen erfolgt durch die ZAS.