Ausweis für IV-Rentnerinnen und Rentner / Zuständigkeit und Verfahren
Rundschreiben Nr. 094 · 27. April 2006 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 094 · Deutsch
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IV-Rundschreiben Nr. 94 vom 17. November 1995
Ausweis für IV-Rentnerinnen und IV-Rentner / Zuständigkeit und Verfahren
Die Frage IV-Ausweis wurde in der Arbeitsgruppe “Kreisschreiben Verfahren“ besprochen und es wurde folgende Regelungen beschlossen:
Ab 1. Januar 1996 sind die IV-Stellen für das Ausfüllen und die Ausgabe des Ausweises zuständig. Die Abgabe ist obligatorisch und erfolgt von Amtes wegen automatisch mit der Zustellung der Verfügung an die Versicherten. Die Gültigkeitsdauer darf längstens bis zum Zeitpunkt der nächsten Rentenrevision festgesetzt werden.
Die Info-Stelle der AHV/IV hat sich bereit erklärt, den Druck des Ausweises weiterhin zu übernehmen. Die benötigten Exemplare können dort bezogen werden.