Neue Formulare Arztbericht IV
Rundschreiben Nr. 165 · 24. Mai 2013 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 165 · Deutsch
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IV-Rundschreiben Nr.165 vom 15. Dezember 2000
Neue Formulare Arztbericht IV
Mit Datum vom 2. Januar 2001 werden folgende Berichtformulare neu oder in neuer Form für alle IV-Stellen verbindlich eingeführt:
Nr. Bezeichnung
5400 d 11.00 Arztbericht für die Beurteilung des Anspruches auf Leistungen für Personen
bis zum vollendeten 20. Altersjahr
5402 d 11.00 Arztbericht für die Beurteilung des Anspruches von Erwachsenen auf… 5404 d 11.00 Verlaufsbericht für Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr
5406 d 11.00 Augenärztlicher Verlaufsbericht für Personen bis zum vollendeten 20. Al-
tersjahr
5408 d 11.00 Verlaufsbericht zur Aktualisierung des Dossiers bei Erwachsenen
5410 d 11.00 Verlaufsbericht für die Revision der Leistungen bei Erwachsenen
5412 d 11.00 Angaben zur Arbeitsunfähigkeit für die Rekonvaleszenzzeit
5420 d 11.00 Beiblatt zum Anmeldeformular Hilflosenentschädigung AHV/IV
5422 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Beurteilung der Eingliederungsfähigkeit und des
Rentenanspruches
5424 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Gg 183
5426 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Gg 390
5428 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Gg 404
5430 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Baustein Augenoperation (Katarakt)
5432 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Baustein Augenoperation (Keratoplastik)
5434 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Baustein Ohrenoperation
5436 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Baustein Plastische Operation
5438 d 11.00 Beiblatt zum Arztbericht: Baustein Orthopädische Schuhversorgung 5450 d 11.00 Zahnärztliche Beurteilung
5460 d 11.00 Auftrag für medizinische Abklärung
5462 d 11.00 Auftrag für ein psychiatrisches Gutachten
5464 d 11.00 Auftrag für interdisziplinäres Gutachten
5470 d 11.00 Rechnungsformular
Der Gebrauch der neuen Formulare ist ab dem 2. Januar 2001 für alle IV-Stellen obligatorisch. Zur Implementierung der Formulare auf ihrem System wird den IV-Stellen eine Frist von einem Monat eingeräumt, sodass spätestens ab 1. Februar 2001 keine alten Formulare mehr in den
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Umlauf gebracht werden dürfen. Die neuen Formulare sind ab sofort auf den Systemen OSIV, ISG und GILAI in elektronischer Form verfügbar. Eine offizielle auf Papier gedruckte Form ist nicht vorgesehen. Die Formulare sind den Ärztinnen und Ärzten mit der Erteilung des Auftrages in geeigneter Form (ausgedruckt oder elektronisch) abzugeben. Bei der Abgabe auf elektronischem Weg sind die Angaben betreffend die versicherte Person wegzulassen. Diese müssen nachträglich durch die beauftragte Ärztin bzw. den beauftragten Arzt ergänzt werden.
Die elektronische Übermittlung von Daten ist bezüglich Daten-
schutz mit Unsicherheiten behaftet, zudem benötigt der ärztliche
Bericht die Unterschrift des Arztes bzw. der Ärztin. Diese sind deshalb darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Berichte der IV-Stelle ausschliesslich auf dem ausgedruckten, von Hand unter-
zeichneten Formular einreichen dürfen.
Das Beiblatt zur Anmeldung für Hilflosenentschädigung, (Form. 5420 d/f 11.00 bzw. 5420 i 5.00) ist nur mit den neuen Anmeldeformularen für den Bezug von Hilflosenentschädigung zu verwenden, da diese keinen Raum für ärztliche Angaben mehr enthalten.
Die Verrechnung der Arztberichte erfolgt gemäss den Angaben auf dem Rechnungsformular. Dieses wird mit Einführung des TarMed den Erfordernissen angepasst.
Fragen im Zusammenhang mit den neuen Formularen sind zu richten an:
Dr. med. C.Lukas Bohny
Sektion Medizinische Massnahmen und Medizinaltarife
Abteilung Invalidenversicherung, Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20, 3003 Bern
Tel: 031 322 92 40, Fax: 031 322 37 15,
E-Mail: [email protected]
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