Präzisierungen im Kreisschreiben über die Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH)
Rundschreiben Nr. 180 · 23. Mai 2013 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 180 · Deutsch
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IV-Rundschreiben Nr. 180 vom 27. Mai 2003
Präzisierungen im Kreisschreiben über die Invalidität und Hilflo-
sigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH)
Infolge aktueller Diskussionen werden im Kreisschreiben über die Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH) Präzisierungen vorgenommen. Neu sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente deutlicher strukturiert und die für den Rentenentscheid notwendigen Unterlagen namentlich erwähnt. Zudem enthält das Kreisschreiben neu klare Richtlinien für die Beurteilung von psychischen und geistigen Gesundheitsschäden.
Die Bestimmungen haben ab 1. Juli 2003 Gültigkeit. Sie ersetzen im KSIH Ziffer 2.2 von Kapitel 1 in Teil 1 sowie Ziffer 1 von Kapitel 1 in Teil 2 (s. Beilagen 1 und 2).
Beilagen:
Änderungen KSIH