Neuer Tarifvertrag für neuropsychologische Leistungen. Infocharakter

Rundschreiben Nr. 188 · 27. April 2006 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 188 · Deutsch

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Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern ___________________________________________________________________

IV-Rundschreiben Nr. 188 vom 11. Februar 2004

Neuer Tarifvertrag für neuropsychologische Leistungen

Sie erhalten mit diesem Rundschreiben den neuen Tarifvertrag für neuropsychologische Leistungen. Er ersetzt die bislang gültige IV-Tarifvereinbarung vom 22. Juli 2002. Der Tarifvertrag ist per 1. Januar 2004 in Kraft getreten.

Der Tarif wurde an das Tarmed-Niveau angepasst. Die Bestimmungen über den verrechenbaren Zeitaufwand für neuropsychologische Gutachten wurden aus der IV-Tarifvereinbarung vom 22. Juli 2002 übernommen. Es können maximal 14 Stunden verrechnet werden, im Jahresdurchschnitt maximal 12 Stunden. Darüber hinausgehende Leistungen sind in begründeten Einzelfällen vorgängig und schriftlich mit dem Leistungserbringer zu vereinbaren.

Gutachten und die für deren Erstellung erbrachten Leistungen, die bis zum 31.12.2003 von der IV-Stelle in Auftrag gegeben wurden, sind nach dem alten Tarif (IV-Ansätze) abzurechnen.

Therapeutische Leistungen werden nur bis zum 31.12.2003 nach dem alten Tarif (IV-Ansätze) vergütet. Danach sind die Ansätze gemäss neuem Tarif in Rechnung zu stellen.

Die zur Abrechnung nach dem neuen Tarifvertrag zugelassenen Therapeuten und Institutionen werden neu durch eine Paritätische Vertrauenskommission bestimmt. Bis zum Vorliegen dieser PVK-Liste (ca. Juni/Juli 2004) können die auf den beiden folgenden Listen aufgeführten Leistungserbringer nach dem neuen Tarifvertrag abrechnen:

• Liste der von der SVNP anerkannten neuropsychologischen

Fachpersonen (Stand 22.12.2003)

• Liste der von der SVNP anerkannten Institutionen Typ A und B

(Stand 17.12.2003)

Beilagen:

- Liste der von der SVNP anerkannten neuropsychologischen Fachpersonen (Stand 22.12.2003)

- Liste der von der SVNP anerkannten Institutionen Typ A und B

(Stand 17.12.2003)

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Bundesamt für Sozialversicherung Effingerstrasse 20 Geschäftsfeld Invalidenversicherung 3003 Bern ___________________________________________________________________

- Tarifvertrag - Tarif - Ausführungsbestimmungen - Vereinbarung über die Qualitätssicherung - Vereinbarung über die Paritätische Vertrauenskommission - Vereinbarung über den Taxpunktwert

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