Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Krankentaggeldversicherern und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

Rundschreiben Nr. 213 · 13. Mai 2013 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 213 · Deutsch

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IV-Rundschreiben Nr. 213 vom 27. Januar 2005

Zusammenarbeit zwischen IV-Stellen, Krankentaggeldversicherern und Einrichtungen der beruflichen Vorsorge

Das Zusammenspiel der verschiedenen Versicherungsträger hinsichtlich Früherkennung, Falltriage und Wiedereingliederung ist insbesondere im Bereich Krankheit noch unbefriedigend, obschon 80% aller IV-Rentenverfügungen krankheitsbedingt sind. Ein Hauptproblem liegt in der oft ungenügenden Koordination sowie im nicht ausreichenden Informationsaustausch unter den involvierten Versicherungsträgern. Das zentrale Anliegen der möglichst raschen Wiedereingliederung kann deshalb in den meisten Fällen nur unzureichend erfüllt werden. Eine Verbesserung dieser Situation setzt die Lösung vieler Einzelprobleme voraus.

Zwei Arbeitsgruppen - bestehend aus Vertretern von Krankenversicherern, Vorsorgeeinrichtungen, BSV sowie der IV-Stellen-Konferenz - haben zwei mehrseitige Manuals erarbeitet, welche Zielsetzung und Inhalt einer optimierten Zusammenarbeit einerseits zwischen Krankentaggeldversicherern und IV-Stellen und andererseits zwischen Vorsorgeeinrichtungen und IV-Stellen beschreiben und die wesentlichen Punkte in Form eines Soll-Prozesses regeln. Ziel ist es, den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern eine Anwendungshilfe zur Verfügung zu stellen, mit welcher die frühzeitige Erfassung und Wiedereingliederung von Versicherten gefördert werden kann. Des weitern haben die Arbeitsgruppen diverse Dokumente erarbeitet, welche wesentliche Arbeitsschritte zwischen den Krankentaggeldversicherern, den Vorsorgeeinrichtungen und der IV vereinheitlichen.

Dies sind insbesondere:

• Ärztliches Zeugnis

• Vollmacht

• Koordinationsbogen

• Triagekriterien für frühzeitige Fallzuweisung durch KTG

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Geschäftsfeld Invalidenversicherung

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Die beiden Manuals wie auch die dazugehörigen Dokumente sind unter www.iiz-plus.ch publiziert und können von dort heruntergeladen werden. Der Grundgedanke der beiden Ablaufschemas ist die verbindliche, organisierte Kooperation zwischen den beteiligten Versicherungsträgern. Ziel ist eine verbesserte gegenseitige Transparenz und die Beschleunigung des IV-Verfahrens im Kontext des Eingliederungsauftrages.

Für die IV-Stellen bedeutet dies konkret, dass sie sich in Zukunft an die beiden Ablaufschemas zu halten und die entsprechenden Formulare zu akzeptieren haben, sofern sich auch der mitbeteiligte Krankenversicherer oder die mitbeteiligte Vorsorgeeinrichtung daran hält.

Damit Anpassungen möglich sind, werden die IV-Stellen gebeten, Änderungsvorschläge und Feedbacks an folgende Adresse zu melden:

[email protected]

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