Tutoriatskosten bei (Weiter-)Ausbildung von Gehörlosen und Hörbehinderten (Die Kostenvergütung wird künftig vom Kontraktmanagement der IV-Stelle festgelegt.)

Rundschreiben Nr. 222 · 26. April 2006 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 222 · Deutsch

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IV-Rundschreiben Nr. 222 vom 22. Juni 2005

Tutoriatskosten bei (Weiter-) Ausbildungen von Gehörlosen und Hörbehinderten

Im Zusammenhang mit erstmaligen beruflichen Ausbildungen bzw. beruflichen Weiterausbildungen oder Umschulungen von Gehörlosen und Hörbehinderten wird oft zusätzlich zu den Dolmetschkosten die Übernahme von Tutoriatskosten beantragt.

Tutoriatspersonen sind in der Regel hörende, – allenfalls mit Kenntnissen der Gebärdensprache - die für Gehörlose bzw. Hörbehinderte insbesondere folgende behinderungsbedingte Dienstleistungen erbringen:

- fachliche Ausbildungsbegleitung

- Lehrstoffe aufarbeiten

- (Fach-) Begriffe erklären

- schriftliche Arbeiten umschreiben/korrigieren

Im Sinne einer einheitlichen Regelung beabsichtigt das BSV mit den entsprechenden Anbietern von Tutoriaten für Gehörlose und Hörbehinderte eine Tarifvereinbarung abzuschliessen. Damit sich das BSV im Hinblick auf die Entwicklung einer schweizweit möglichst einheitlichen Praxis einen Überblick verschaffen kann, bitten wir Sie, dem BSV bis

auf weiteres alle Dossiers vor der Zusprache von Tutoriatskosten

einzureichen. Das BSV wird dann vorerst den Tarif sowie den Umfang der Tutoriatskosten jeweils im Einzelfall festlegen.