Bagatellberichte nach Tarmed

Rundschreiben Nr. 233 · 26. April 2006 · IV

Aufgehoben

Überholt

BSV · RS 233 · Deutsch

1

________________________________________________________________________________

IV-Rundschreiben Nr. 233 vom 10. März 2006

Bagatellberichte nach Tarmed

Das Tarmed-Kapitel 00.06 „Ärztliche Zeugnisse, Berichte, Schreiben“ wurde völlig überarbeitet und präsentiert sich in der ab April 2006 in Kraft tretenden Version 01.03.00 übersichtlicher und präziser formuliert. So wird durch die Einführung der Tarifziffer 00.2255 „Verlangter kleiner Arztbericht an den Versicherer (Bestandteil von „Allgemeine Grundleistungen“)“ klar festgehalten, dass kleine Berichte (Bagatellberichte) bis 10 Zeilen, auch wenn sie vom Versicherer einverlangt werden, nicht separat verrechnet werden können. Der Aufwand für die Erstellung und den Versand dieser Bagatellberichte ist in den Grundleistungen (z.B. den bereits vorgängig verrechneten Konsultationen) inbegriffen und damit abgegolten.

Als Bagatellformulare gelten z.B. die Formulare, welche von den IV-Stellen im Zusammenhang mit der Abklärung des IV-Taggeldanspruchs bzw. der Arbeitsunfähigkeit an Ärzte geschickt werden. (Vier bis sechs Fragen mit der Bitte um Datumsangaben zu Beginn, Ende und Umfang der Arbeitsunfähigkeit). Diese Bagatellberichte können nicht separat verrechnet werden.

In der Tarmed-Version 01.03.00 sind neu bei jeder Tarifposition, mit der Berichte verrechnet werden können, die unter die Ziffer fallenden, standardisierten Formulare mit den offiziellen Formular- Nummern (z.B. Form. Nr. 5400, 5402) angegeben.