Vergütung von Physiotherapie-Berichten
Rundschreiben Nr. 258 · 13. Mai 2013 · IV
Aufgehoben
BSV · RS 258 · Deutsch
IV-Rundschreiben Nr. 258
Vergütung von Physiotherapie-Berichten
In letzter Zeit wurden durch die IV-Stellen vermehrt Berichte bei PhysiotherapeutInnen eingefordert. Da es im Physiotherapietarif keine Berichtsposition gibt, hat sich das BSV mit dem Berufsverband physioswiss über die Vergütung solcher Berichte verständigt und die folgenden zwei Tarifpositionen vereinbart:
Bericht 1 Enthält Anamnese/Verlauf, Therapieziele und Prognose (wahrscheinlicher Pauschal
Grad der Funktionsverbesserung); freier Text im Umfang von ca. 1 A4-Seite Fr. 50.-- pro Bericht Bericht 2 Enthält neben Anamnese/Verlauf, Therapiezielen und Prognose noch Pauschal
weitere von der IV-Stelle einverlangte Informationen; freier Text im Umfang Fr. 100.-- von mindestens 2 A4-Seiten. pro Bericht
− Wird von der IV-Stelle ein einfacher, „normaler“ Zwischen- oder Verlaufsbericht (ohne
spezifischen, umfangreichen Fragekatalog) einverlangt, gilt dies in jedem Fall nur als Bericht 1 (Fr. 50.--).
− Berichte werden nur vergütet, wenn sie vorgängig von der IV-Stelle einverlangt wurden.
Unaufgefordert zugeschickte Berichte werden nicht vergütet.
− Unvollständige Berichte, in denen wichtige Informationen fehlen, müssen kostenlos ergänzt werden.
− Physiotherapie-Berichte sollen nicht automatisch in jedem Einzelfall eingefordert werden,
sondern nur dann, wenn aus Sicht des RAD ein derartiger Bericht für die Fallbeurteilung unbedingt notwendig ist.
− Diese Regelung gilt ohne Präjudiz für die im Rahmen einer allfälligen Revision des
Physiotherapietarifs vorgesehene Vergütung von Physiotherapieberichten.