Roboter unterstützt Gangtherapie Lokomat®. in Kreisschreiben KSME übernommen

Rundschreiben Nr. 265 · 11. September 2008 · IV

Aufgehoben

BSV · RS 265 · Deutsch

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

Geschäftsfeld Invalidenversicherung

11. September 2008

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IV-Rundschreiben Nr. 265

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Roboter unterstützte Gangtherapie Lokomat®

Die Therapie mit der roboter-unterstützten Gangorthese Lokomat® stellt neu eine anerkannte Massnahme im Bereich der Neurorehabilitation zur Behandlung der cerebralen Lähmungen (Ziffer 390 GgV-Anhang) dar. Die Kosten dieser physiotherapeutischen Behandlung können deshalb von der IV übernommen werden.

Zu verfügen sind jeweils zwanzig Sitzungen mit einer Behandlungsfrequenz von mindestens drei Sitzungen pro Woche. Nach Abschluss eines Behandlungszyklus hat der Therapeut dem RAD einen ausführlichen Bericht zu schicken.

Eine Therapiesitzung ist mit der Tarifziffer 7311 des geltenden Physiotherapievertrages abzugelten.