Technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS
Weisung TW XML · 8. Dezember 2023 · E-Government · Version 8
Technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (Gültig ab 01.01.2011; Stand: 01.01.2024)
Geltend
BSV · TW XML · Deutsch
Technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML)
Gültig ab 1. Juli 2007
Stand: 1. Januar 2024
Vorwort
Die vorliegenden Weisungen regeln den Datenaustausch zwischen den Durchführungsstellen der AHV/IV und der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) auf der Basis der XML-Technologie. Sie treten auf den 1. Juli 2007 in Kraft und ergänzen die bestehenden Weisungen (Technische Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-Verfahren; Dok. 318.106) im Bereich der Datenübermittlung. Sie wurden anlässlich der beiden letzten Sitzungen der Technischen Kommission mit den Vertretern der Ausgleichskassen besprochen und verabschiedet. Dabei wurde festgehalten, dass während der Übergangsphase Ergänzungen und Präzisierungen noch einfliessen können.
In Teil 1 werden die technischen Spezifikationen zum Konverter, sowie Beschreibungen des Datenaustauschs, des Verarbeitungsablaufs, der Tests, etc. geregelt. Teil 2 widmet sich den Anwendungsgebieten und den effektiven Datenmeldungen. Dabei werden jeweils die Elemente der einzelnen XML-Schemen erläutert und mit einer graphischen Darstellung ergänzt.
Die Umstellung der Form der Datenübermittlung bedeutet, dass die Durchführungsstellen für die Übermittlung der Daten nach Ablauf der Übergangsfrist ausschliesslich XML-Dateien zu verwenden haben und auch nur noch XML-Dateien von der ZAS erhalten. Dabei ist Folgendes zu beachten:
• Die Durchführungsstellen erstellen wie bisher intern sog. Flatfiles (R-120) und konvertieren diese vor der Übermittlung an die ZAS in die XML-Dateien; dazu steht ihnen ein entsprechender Konverter zur Verfügung (vgl. Teil 1; Kapitel 2).
oder
• Die Durchführungsstellen erstellen direkt aus ihrer Applikation die XML-Dateien basierend auf den vorgesehenen XML-Schemen und übermitteln diese der ZAS.
• Die ZAS liefert den Durchführungsstellen XML-Dateien; diese werden für die kasseninterne Weiterverarbeitung in Flatfiles (R-120) umgewandelt; dazu steht ihnen ein entsprechender Konverter zur Verfügung (vgl. Teil 1; Kapitel 2).
oder
• Die ZAS liefert den Durchführungsstellen XML-Dateien, welche diese direkt in ihren Anwendungen weiterverarbeiten.
Durch die Wahl dieses Vorgehens ist es möglich, den Ausgleichskassen eine lange Übergangsfrist für die Umstellung ihrer eigenen Anwendungen auf den XML-Standard einzuräumen.
Die vorgesehenen Termine sind:
ab 1. Juli 2007 bis 31. Oktober 2007 Es können sowohl Flatfiles als auch XML-Dateien an die ZAS übermittelt werden
Die ZAS „antwortet“ sowohl mittels Flatfiles als auch XML-Dateien
ab 1. November 2007 bis auf Weiteres Es können nur noch XML-Dateien an die ZAS übermittelt werden; Flatrecords werden nicht verarbeitet
Die ZAS „antwortet“ nur mittels XML-Dateien
Für Fragen und Bemerkungen im Zusammenhang mit den XML-Schemen und XML-Dateien wurde von Seiten der ZAS die folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: [email protected]
Für Bemerkungen zu den vorliegenden Weisungen ist folgende E-Mail-Adresse zu verwenden:
Vorbemerkung zum Nachtrag 11, gültig ab 1. Januar 2024
Mit Inkrafttreten der Stabilisierung der AHV (AHV21) auf den 1. Januar 2024 wurden gegenüber der Fassung vom 1. Januar 2022 die folgenden Änderungen vorgenommen:
• Die MZR der Kapitel 1 – 4 im 2. Teil wurden durch die Wegleitung zum Versichertenregister (WL-VR) ersetzt. Diese Kapitel wurden entsprechend gelöscht.
• In Kapitel 10.32 die neuen Variablen aufgenommen, welche im Schema «annoncesPC-ty-
pes.xsd» neu enthalten sein werden.
Des Weiteren wurden folgende Änderungen vorgenommen:
• Im Rahmen einer Modernisierung der Budgetführung und der Nachtragskreditbegehren, wurde im Kapitel 8.11 die monatliche und jährliche Meldung an die ZAS von summierten Buchhaltungsdaten der Rechnungskreise 380 und 383 über fiktive Konten mit der monatlichen und jährlichen Meldung der detaillierten Konten gemäss den Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG) ersetzt.
• Im Schema von IV-Taggeld (Kapitel 5.13) wurde ein neues Attribut/Feld «Leistungscode» aufgenommen.
Vorbemerkung zum Nachtrag 10, gültig ab 1. Januar 2022
Mit Inkrafttreten der Weiterentwicklung der IV (WEIV-Revision) auf den 1. Januar 2022 wurden gegenüber der Fassung vom 1. Juli 2021 die folgenden Änderungen vorgenommen:
- Ziff. 5.12 (Aufhebung): Die Meldung von Fällen bis 31.12.2003 wurde aufgehoben.
- Ziff. 5.13 (Anpassung): Die Meldung von IV-Taggeld wurde der WEIV-Revision angepasst.
- Ziff. 10.32 (Anpassung): Die Rückmeldung der ZAS an die EL-Stellen wurde der WEIV-Revision ange-
passt.
Die MZR des Kapitels 7 wurden durch die Wegleitung zum Datenaustausch zwischen den IV-Stellen und der ZAS im Bereich der individuellen Leistungen der AHV/IV (WL-DILIV) ersetzt. Das Kapitel 7 wurde dementsprechend gelöscht.
Vorbemerkung zum Nachtrag 9, gültig ab 1. Juli 2021
Mit dem neuen Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG), welches per 01.07.2021 in Kraft tritt, sind ab dem Abschluss für den Monat Juli 2021 monatlich folgende Buchhaltungsdaten der Verwaltungsrechnung über die ausgerichteten Überbrückungsleistungen der ZAS zu melden:
- Saldo des Rechnungskreises 250 des abgelaufenen Monats
- Saldo der Rechnungskreise 251, 252, 258 und 259 des laufenden Rechnungsjahres
Es gelten dabei die spezifischen Rechnungskreise und Konten gemäss Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (WBG) sowie der Kontenplan im Anhang der Wegleitung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (WÜL).
In Kapitel 8 (Meldung der Buchhaltungsdaten an die ZAS) unter Kapitel 8.11 (Allgemeines), Buchstabe a (Monatsausweis) wurden die zu meldenden Buchhaltungsdaten der Verwaltungsrechnung über die ausgerichteten Überbrückungsleistungen aufgenommen.
Vorbemerkung zum Nachtrag 8, gültig ab 1. Januar 2019
Das Kapitel 10.4 (Meldung der EL-Fälle ohne Anspruch auf AHV/IV-Leistungen (Renten, HE und Taggelder)) wird ersatzlos gestrichen.
Gemäss Art. 32a ELV führt die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) ein Register über alle Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), die keine Rente der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenversicherung beziehen. Diese Fälle wurden bisher im Rentenregister separat erfasst. Mit der Betriebsaufnahme des nationalen EL-Registers im Januar 2018 ist daher die gesonderte Erfassung dieser Fälle im Rentenregister überflüssig, da im EL-Register der Gesamtbestand der jährlichen EL (inklusive EL-Fälle ohne Renten) abgebildet wird. Die Meldung dieser Fälle an das Rentenregister entfällt per 01. Januar 2019.
Vorbemerkung zum Nachtrag 7, gültig ab 1. August 2018
Die Meldung des Kasenwechsels eines Versicherten, welcher eine Leistung bezieht, werden heute dem Zentralen Versichertenregister AHV/IV per Post (Papier) mitgeteilt. Diese (Grund « 03 ») bedingt eine manuele Verarbeitung von rund 6'000 Meldungen pro Jahr durch ale Beteiligten, was inefizient ist. Die Möglichkeit, diese Meldungen elektronisch auszutauschen, wurde bereits im Kapitel 1.31 diese Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS definiert. Der bis heute mit „fakultativ“ gekenzeich- nete Austausch war bis anhinoch nicht bei Zentrale Ausgleichstele und bei alen Ausgleichskasen implementiert. Die ZAS bereitseit dem 1. Januar 2016 in Lage, eine automatisierte Verarbeitung dieser Meldung via den Pol XML durchzuführen. In Absprache mit Ausgleichskasen werden ab dem 1. August 2018 dieselektronischen Meldungen als obligatorisch gekenzeichnet werden. Die Meldung des Kasenwechsels einerentenberechtigten Person ist daher ab diesem Datum auschlieslich elektronisch der ZAS zu melden.
Vorbemerkung zum Nachtrag 6, gültig ab 1. Januar 2018
Die MZR des Kapitels 9 wurden durch die Wegleitung zum Rentenregister und RR-Datenaustausch (WL-RR) ersetzt. Das Kapitel 9 wurde dementsprechend gelöscht.
Vorbemerkung zum Nachtrag 5, gültig ab 1. Januar 2014
Aufgrund der Änderung der Art. 140 Abs.2 und Art. 174 Abs.1 lit g (neu) AHVV, müssen die IK-Einträge erstmals bis am 31. März der ZAS mitgeteilt werden und anschliessend monatlich bis am 31. Oktober.
Mit der Einführung des EO-Registers, werden die MZR des Kapitel 6 durch die Wegleitung zum EO-Register und EO-Datenaustausch (WL-EOReg) ersetzt. Das Kapitel 6 wurde dementsprechend gelöscht.
Vorbemerkung zum Nachtrag 4, gültig ab 1. Januar 2012
In der Dienstleistungsart (Anwendungsgebiet 8F) gibt es Änderungen.
Vorbemerkung zum Nachtrag 3, gültig ab 1. Januar 2011
In der Jahresumsatzbilanz (Anwendungsgebiet 8E) dürfen für die Meldung der Konten des Rk 9 keine fiktiven Konten mehr verwendet werden.
Vorbemerkung zum Nachtrag Nr. 2, gültig ab 1. März 2010
2. Teil, Kapitel 6: Meldung der EO-Daten an die ZAS
Kader und Spezialisten können nach den gesetzlichen Vorschriften zu längeren Wiederholungskursen pro Kalenderjahr als die Mannschaft aufgeboten werden. Um deren Dienstleistung von jener der Truppe unterscheiden zu können, muss künftig die Dienstleistung von Kadern und Spezialisten mit dem Code 22 gekennzeichnet werden. Der Code 20 wird umbenannt.
Vorbemerkung zum Nachtrag 1, gültig ab 1. Januar 2008
Die technischen Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS sind ab 1. Juli 2007 gültig und haben die bestehenden Weisungen (Technische Weisungen für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-Verfahren (TW)) im Bereich der Datenübermittlung ergänzt.
Während der Übergangszeit vom 1. Juli 2007 bis 31. Oktober 2007 konnten sowohl Flatfiles als auch XML Dateien an die ZAS übermittelt werden. Seit 1. November 2007 können nur noch XML – Dateien an die ZAS übermittelt werden. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass die Weisungen im Kapitel 4 „Beschreibung des Datenaustausches“, (Ziffern 411; 412, 423, sowie in Anhang 1) geringfügig ergänzt werden müssen.
Zudem führt die Umsetzung der 5. IV – Revision zu einer Ergänzung der Weisungen für die IV Taggeld Meldungen. (vgl. Kapitel 5 „Meldung der IV - Taggelder an die ZAS“ (Ziffer 5.14)).
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungen16
- 1. Teil: Technische Spezifikationen17
- 1. Grundsätze zur XML-Technologie17
- 2. Konverter17
- 3. XML-Schemas18
- 3.1 Nachricht18
- 3.2 Meldungen18
- 3.3 Basis-Typen18
- 3.4 Validierungs-Tool18
- 3.5 Bezugsort der Schemas und Konverter19
- 4. Beschreibung des Datenaustausches19
- 4.1 Verzeichnisse19
- 4.11 Struktur19
- 4.12 Verwaltung der Verzeichnisse19
- 4.2 Ablauf des Datenaustausches21
- 4.21 Meldungen der AK an die ZAS21
- 4.211 Pool-Kopf und Pool-Fuss22
- 4.22 Meldungen der ZAS an die AK23
- 4.23 Ablauf des Datenaustausches25
- 5. Ablauf in der Verarbeitung26
- 5.1 Koexistenz XML - R12026
- 5.2 Sofortige Verarbeitung26
- 5.3 Striktere Validierung26
- 5.4 Empfangsbestätigung26
- 6. Tests und Datensicherung27
- 6.1 Test-Meldung27
- 6.2 Datensicherung27
- 6.3 Datenträger27
- 7. TELEZAS28
- 7.1 Grundlagen28
- 7.2 Anmeldung28
- 7.3 Grundbestandteile eines persönlichen Zugangs28
- 7.4 URLs für den Telezas3-Applikationszugriff28
- 7.5 Sicherheitsvorkehrungen28
- 2. Teil: Anwendungsgebiete und Datenmeldungen29
- 1. Meldeverfahren auf dem Gebiet des zentralen Versichertenregisters29
- 2. Automatisierte Übermittlung der IK29
- 3. Meldung der IK-Eintragungen an die ZAS29
- 4. Meldung der ALV-Entschädigungen an die AK zwecks Eintrag auf den IK29
- 5. Meldung der IV-Taggelder an die ZAS30
- 5.1 Allgemeines30
- 5.13 IV - Taggeld32
- 6. Meldung der EO-Daten an die ZAS37
- 6.1 Allgemeines im Bereich der EO37
- 6.2 Meldung von Fällen mit Berechnung nach altem Recht38
- 6.3 Meldung von Fällen mit Berechnung nach neuem Recht39
- 7. Meldungen an die ZAS im Bereich der individuellen Leistungen AHV/IV40
- 8. Meldung der Buchhaltungsdaten an die ZAS41
- 8.1 Monatsausweis und Jahresrechnung41
- 8.11 Allgemeines41
- 8.12 Betriebsrechnung43
- 8.13 Bilanz, Verwaltungsrechnung und andere bundesrechtliche Rechnungen44
- 8.2 Monatsrekapitulation der Beitragsbuchhaltung45
- 8.21 Allgemeines45
- 8.22 Meldung45
- 8.3 Monatsrekapitulation der Renten46
- 8.31 Allgemeines46
- 8.32 Meldung46
- 8.4 Jahres-Umsatzbilanz48
- 8.41 Allgemeines48
- 8.42 Meldung49
- 9. Meldeverfahren auf dem Gebiet des zentralen Rentenregisters50
- 10. Meldeverfahren auf dem Gebiet der EL51
- 10.1 Allgemeines51
- 10.2 Meldung der EL-Fälle mit Anspruch auf AHV/IV-Leistungen (Renten und HE)51
- 10.21 Meldungen der EL-Stellen an die ZAS51
- 10.22 Meldung52
- 10.3 Rückmeldungen der ZAS an die EL-Stellen53
- 10.31 Allgemeines53
- 10.32 Meldung53
- 11. Datenaustausch mit anderen Versicherungen55
- 11.1 Meldungen der Militärversicherung an die kantonalen AK über die ZAS55
- 11.11 Allgemeines55
- 11.2 Meldung55
- Anhang 1 Beschreibung Basis-Type56
Abkürzungen
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
AK Ausgleichskasse
ALV Arbeitslosenversicherung
ANobAG Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
BSV Bundesamt für Sozialversicherungen
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EL Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
EO Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz HE Hilflosenentschädigung
IK Individuelles Konto
IV Invalidenversicherung
MV Militärversicherung
MZR Meldung an das zentrale (Versicherten-)Register
MZR-Verfahren Meldungen an das zentrale Versichertenregister und die daraus sich ergeben-
den Meldungen der ZAS an die AK
Rk Rechnungskreis
Rz Randziffer
SAK Schweizerische Ausgleichskasse
UV Unfallversicherung
VA Versicherungsausweis
WBG Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen
(Dok. 318.103)
WL VA+IK Wegleitung über Versicherungsausweis und individuelles Konto (Dok.
318.106.02)
XML Extensible Markup Language
ZAS Zentrale Ausgleichsstelle
ZIK Zusammenruf der IK
1. Teil: Technische Spezifikationen
1. Grundsätze zur XML-Technologie
XML ist eine Beschreibungssprache für den Austausch von strukturierten Dokumenten. Sie beschreibt die Struktur eines Dokumentes mit einem System von Marken, die den Anfang und das Ende der Elemente markieren, aus denen es zusammengesetzt ist. XML stellt ein Standard-Datenaustauschformat dar. Dieses garantiert den Anwendern die Unabhängigkeit ihrer Dokumente von proprietären Technologien.
2. Konverter
Die wichtigste Bedingung besteht darin, dass es möglich sein muss, sowohl R120- als auch XML-
Nachrichten zu verarbeiten. Es wird nicht möglich sein und kann nicht erwartet werden, dass alle Partner ihre Sende- oder Empfangsapplikationen kurzfristig anpassen. Ebenfalls ist es nicht möglich, alle Anwendungen der ZAS vor der Einführung des neuen Übertragungsprotokolls an die XML-Schnittstelle anzupassen.
Zu diesem Zweck ist bis zur vollständigen Anpassung des Datenaustauschsystems die Zurverfügungstellung von R120 XML-Konvertern durch die ZAS vorgesehen. Diese Konverter bieten die Möglichkeit, ein R120-Paket in ein XML-Dokument umzuwandeln, und umgekehrt ein XML-Meldungspaket in eine R120- Datei. Dies bedeutet, dass sie in der Lage sind, als Input eine korrekte R120-Meldungs-Datei entgegenzunehmen und in eine XML-Meldungs-Nachricht umzusetzen oder umgekehrt. Eine R120-Meldungs-Datei enthält ein oder mehrere Meldungs-Pakete, d.h. R120-Einheiten, deren erste ein Record 01 und letzte ein Record 99 ist, wie dies in den «Technische Weisung für den Datenaustausch mit der ZAS im EDV-Verfahren» beschrieben wird
Dieses Tool gestattet einer Kasse, für einen bestimmten Anwendungsbereich weiterhin R120 zu produzieren und sie zum Versand an die ZAS in ein XML-Dokument zu konvertieren. Die direkte Erzeugung von XML-Dokumenten wird anlässlich einer späteren Etappe (AHV- oder IV-Revision, andere Gesetzesänderung) erforderlich sein, wenn eine Umwandlung der Schemas für die Übermittlung von nicht in den R120 enthaltenen Informationen verlangt wird.
Während einer Übergangsperiode wird die ZAS die XML R120-Konverter zudem einsetzen, um Meldungen im R120-Format entgegenzunehmen. Dieses Vorgehen bietet den Vorteil, dass die ZAS ihre eigenen Anwendungen in ihrem Rhythmus anpassen kann, ohne dass sich Schwierigkeiten daraus ergeben, dass bestimmte Partner allenfalls schon bereit sind, XML-Meldungen zu versenden.
Die Struktur der von der ZAS akzeptierten und produzierten XML-Nachrichten wird durch die XML-Schemas festgelegt. Es handelt sich um einen Formalismus, der einer vom W3C, dem Gremium für Internet-Standards, herausgegebenen internationalen Norm unterworfen ist. Ein Schema legt den Namen der eine XML-Nachricht bildenden Elemente und die Reihenfolge fest, in der diese Elemente auftreten müssen, sowie eine bestimmte Anzahl von Regeln, welche die Werte der Elemente einzuhalten haben.
Die ZAS wird diese Schemas der Meldungen und Antworten auf ihrer Website bekannt geben, damit sie allen Partnern des Datenübertragungssystems zugänglich sind.
Zusätzlich zu den Schemas wird die ZAS verschiedene Programme und Tools zum Erzeugen und Verarbeiten von XML-Nachrichten zur Verfügung stellen.
3. XML-Schemas
Die XML-Schemas sind als drei verschiedene Schema-Ebenen strukturiert, wobei sich jede Ebene mit Hilfe von «include»-Anweisungen auf Schema-Definitionen der darunter liegenden Ebene beruft.
Nachricht
Meldungen
Basis-Typen
3.1 Nachricht
Das Schema der obersten Ebene ist dasjenige, welches die XML-Nachricht definiert. Um die zu sendende Nachrichten-Art klar festzulegen, gibt es nur ein einziges Element bekannt. Alle anderen Elemente der Nachricht werden als untergeordnete Elemente des Hauptelementes definiert.
Nur die Schemas der Nachrichten-Ebene geben ein Element bekannt.
3.2 Meldungen
Die Schemas dieser Ebene legen einen oder mehrere Meldungs- oder Antwort-Typen mit der ZAS fest. Die Meldungen werden in der Form von Typen und nicht von Elementen bekannt gegeben, um die Verwendung der Schemas der Nachricht-Ebene zu verlangen.
Die Granularität wird durch die Komplexität der Meldungen bestimmt. Komplizierte Meldungen können über ein eigenes Schema verfügen, einfachere Meldungen können im gleichen Schema zusammengefasst werden.
3.3 Basis-Typen
Um die Einheitlichkeit und Wiederverwendung der Definitionen zu gewährleisten, werden alle Basis-Typen in den Schemas dieser Ebene zusammengefasst. Dabei handelt es sich zum Beispiel um alle Datum-Typen, die Zahlenformate und andere Kassen-Nr.-Formate.
3.4 Validierungs-Tool
Dieses Programm bietet die Möglichkeit, die Gültigkeit einer XML-Nachricht anhand der von der ZAS herausgegebenen Schemas zu verifizieren und sollte von den Kassen vor der Übermittlung von XML-
Meldungen verwendet werden. Dasselbe Programm wird von der ZAS für die formellen Validierungen der Meldungen eingesetzt.
Unterstützte Plattformen: Diese Tools sind Java-Programme, weshalb sie auf allen System-Plattformen funktionieren sollten, die über eine virtuelle Java-Maschine verfügen.
Die ZAS liefert die Start-Scripts dieser Tools für:
• Windows / DOS
• Linux
• zOS (ausschliesslich in der OMVS-Umgebung, es wird kein JCL geliefert).
• Für die Installation von Java ist die Kasse verantwortlich
3.5 Bezugsort der Schemas und Konverter
Die Schemas und Konverter können bei der ZAS bezogen werden ([email protected]). Den Durchführungsstellen werden sie ebenfalls auf dem Intranet AHV/IV zur Verfügung gestellt.
Wichtig: Die Vermischung der Zeichen ASCII und EBCDIC in der selben Datei kann Umsetzungsfehlrer verursachen. Die Zeichen müssen der ISO-8859 Norm entsprechen.
4. Beschreibung des Datenaustausches
Die ZAS wird den Kassen - wie heute - einen Server zur Verfügung stellen, auf dem die Meldungen per FTP deponiert und die Antworten der ZAS gelesen werden können.
4.1 Verzeichnisse
4.11 Struktur
Aus Kassensicht hat der neue Pool die folgende Struktur:
PoolXml PoolXmlTest
toZas toZas
fromZas fromZas
Das Verzeichnis PoolXml befindet sich direkt im Register, das gewöhnlich von der Kasse für die Übergabe und den Empfang der Datei R120 benutzt wird.
Der XML-Pool enthält zwei Verzeichnisse: Das Verzeichnis toZas, das für die Übermittlung von Meldungen der Kassen an die ZAS dient, und das Verzeichnis fromZas, das zur Datenübertragung von der ZAS zu den Kassen dient.
In jedem dieser Verzeichnisse verfügt jede Kasse über ein eigenes Verzeichnis, zu dem nur sie und die ZAS Zugang haben.
Parallel zum XML-Pool wird ein Test-XML-Pool vorhanden sein, der wie der Produktions-Pool organisiert ist, und an den die Kassen nach Belieben Testdateien senden können.
4.12 Verwaltung der Verzeichnisse
Das Verzeichnis toZas und seine Unterverzeichnisse werden von der ZAS verwaltet. Die erhaltenen Dateien werden verarbeitet, abgespeichert und aus dem Verzeichnis gelöscht.
Für das Verzeichnis fromZas ist die entsprechende Kasse verantwortlich. Diese kann frei entscheiden, wann sie die an sie gerichteten Antwort-Dateien liest und die von ihnen verarbeiteten Dateien löschen will. Die Löschung und Umbenennung von Dateien erfolgt durch FTP. Die heute bestehenden zeitlichen Einschränkungen im R120-Pool entfallen. Es wird während der Betriebszeiten des Netzwerkes jederzeit möglich sein, Meldungen abzuliefern und zu lesen.
Die Ablieferung der Daten an die ZAS erfährt einerseits mengenmässige Beschränkungen; anderseits bestehen während der Betriebszeiten des Netzwerkes keine zeitlichen Beschränkungen mehr. Es ist jederzeit möglich, Daten (alle oder Teillieferungen) an die ZAS zu senden. Es ist sogar empfehlenswert, die Sendezeiten so anzusetzen, dass bei allfälligen Fehlermeldungen noch Korrekturen vorgenommen
werden können und die Sendung wiederholt werden kann. Ebenso sollte davon profitiert werden, dass Teillieferungen erfolgen können.
4.211 Pool-Kopf und Pool-Fuss
4.22 Meldungen der ZAS an die AK
4.23 Ablauf des Datenaustausches
Nachstehend die einzelnen Schritte der Datenübertragung vom und zum XML-Pool.
1. Der Absender übermittelt die Datei, die XML-Meldungen enthält über FTP. Die Datei muss die Erwei-
terung .part aufweisen, solange die Übermittlung nicht beendet ist. Am Ende der Übermittlung benennt der Sender seine Datei neu, indem er die Erweiterung .part durch die Erweiterung .xml ersetzt.
Der Name der Datei muss eindeutig sein. Zu diesem Zweck wird sie wie folgt benannt:
M_xxxxxxxx_yyyyMMdd_hhmmsss.xml.
• Prefix: M (für Meldungen)
• xxxxxxxx: Kassen-Nummer mit dem Buchstaben „c“ (Kleinbuchstabe) oder Abkürzung des übermittelnden Zentrums (Beispiel : c001, brunau); der Name darf nicht grösser sein als 8Zeichen, aber er kann kürzer sein (c106007, brunau, c001, usw.).
• yyyyMMdd: Erstellungsdatum im Format Jahr/Monat/Tag (Beispiel: 20060401)
• hhmmsss: Zeit der Erstellung im Format Stunde/Minuten/Sekunden/Zehntelsekunden (Beispiel: 1452521)
2. In den nach der Umbenennung folgenden Minuten wird die Datei in den Mainframe-Computer über-
tragen, um dort verarbeitet zu werden. Diese Verarbeitung besteht aus folgenden Schritten:
• Validierung der Konformität mit dem Schema. Wenn ein Paket nicht dem Schema entspricht, wird es gesamthaft zurückgewiesen.
• Kontrolle, ob der im Paket-Kopf angegebene Sender dem Empfangsverzeichnis der XML-Datei entspricht.
• Kontrolle, ob der Sender das Recht hat, Meldungen für die im Paket enthaltenen Kassen zu übermitteln.
• Trennung der zurückgewiesenen Pakete in Produktions-Pakete und mit «test» bezeichnete Pakete.
3. Die Empfangsbestätigungen werden im Verzeichnis fromZas/Kasse erzeugt. Davon kann es zwei
geben: Die Empfangsbestätigung für gültige Pakete und diejenige für zurückgewiesene Pakete, die nur im Fehlerfall erstellt wird. Diese beiden XML-Dokumente enthalten die Identifikation der Pakete, auf die sie sich beziehen, sowie für die zurückgewiesenen Pakete die Liste der festgestellten Fehler.
Diese Dateien tragen den gleichen Namen wie die von der Kasse übermittelte Datei, gefolgt vom Suffix „.ok.xml“ oder „.notok.xml“.
4. Die Meldungen werden an die verarbeitenden Anwendungen weitergeleitet, welche die Antworten
erzeugen. Die Antwort-Dateien gelangen in das Verzeichnis der Kasse oder des Rechenzentrums. Es steht der Kasse frei, die Daten zu irgendeinem passenden Moment abzuholen. Im Weiteren ist sie dafür verantwortlich, die nicht mehr gebrauchten Dateien aus ihrem Verzeichnis zu löschen.
Um Namenskonflikte zu vermeiden, werden die XML-Antwort-Dateien analog zu den Meldungsdateien benannt:
R_xxxxxxxx_yyyyMMdd_hhmmsss.xml.
• Prefix: R (für Rückmeldungen)
• xxxxxxxx: Kassen-Nummer mit dem Buchstaben „c“ (Kleinbuchstabe) oder Abkürzung des übermittelnden Zentrums (Beispiel : c001, brunau)
• yyyyMMdd: Erstellungsdatum im Format Jahr/Monat/Tag (Beispiel: 20060401)
• hhmmsss: Zeit der Erstellung im Format Stunde/Minuten/Sekunden/Zehntelsekunden (Beispiel: 1452521)
5. Ablauf in der Verarbeitung
5.1 Koexistenz XML - R120
Die R120-Meldungen und die XML-Meldungen werden während einer vom BSV festzulegenden Übergangsphase nebeneinander bestehen bleiben. Während dieser Phase können die Kassen beliebig XML-Meldungen oder R120-Meldungen übermitteln. Die ZAS stellt ihrerseits die Antworten während der Übergangsphase in beiden Formaten zur Verfügung. Die Kassen können somit entscheiden, welches Format sie verarbeiten wollen, und sogar während einer eventuellen Testphase beide parallel nach der Anpassung ihrer Anwendungen verwenden.
Am Ende der Übergangsphase müssen die Kassen ihre Anwendungen angepasst haben und /oder für die Konverter verwenden. Die ZAS nimmt dann nur noch XML-Dokumente entgegen und produziert nur noch solche.
5.2 Sofortige Verarbeitung
Heute ist die Verarbeitung der Meldungen einem strikten Stundenplan unterworfen. Im neuen System werden die Meldungen vom Pool verarbeitet und innerhalb von Minuten nach dem Empfang den Anwendungsbereichen zur Verfügung gestellt. Die darauf folgende Verarbeitung hängt vom Anwendungsbereich ab.
In einer ersten Phase ändert sich in Bezug auf die Fristen für die Zurverfügungstellung der Antworten nichts. Es ist jedoch möglich, dass zukünftig - abgestimmt auf das Umschreiben der Anwendungen der ZAS - die Antwortzeiten der Bereiche kürzer werden.
5.3 Striktere Validierung
Die XML-Schemas sind restriktiver als die R120. Sie gestatten eine frühere Validierung der in den Richtlinien angegebenen Plausibilitäten.
Nehmen wir das Beispiel des Zivilstands-Codes, der Bestandteil mehrere Meldungen ist. Im R120-Pool werden, wenn die Kasse einen ungültigen Code meldet, der Datensatz und das Paket trotzdem akzeptiert und an die verarbeitende Anwendung (zum Beispiel das Rentenregister) übermittelt. Im XML-Pool wird dieser Fehler von den ersten Validierungen an festgestellt, worauf das ganze Paket zurückgewiesen wird.
Somit ist es wichtig, Pakete von begrenzter Grösse zu erstellen. Andernfalls könnte ein einziger Fehler die Verarbeitung einer grossen Zahl von Meldungen gefährden.
Es wird ferner dringend empfohlen, die Gültigkeit der Pakete vor dem Versand - mit Hilfe des von der ZAS zur Verfügung gestellten Validierungsprogramms - zu überprüfen.
5.4 Empfangsbestätigung
Beim Empfang von XML-Meldungen erzeugt die ZAS eine oder zwei Empfangsbestätigungen in der Form von XML-Dateien, die in das Antwort-Verzeichnis der Kasse gelegt werden. Die erste dieser Nachrichten bestätigt den Empfang von angenommenen Meldungs-Paketen. Die andere enthält die Beschreibung der zurückgewiesenen Pakete, begleitet von einer Fehlerliste.
Diese Empfangsbestätigungen tragen den gleichen Namen wie die über FTP übermittelte Datei, gefolgt vom Suffix «_ok.xml» oder «_notok.xml».
6. Tests und Datensicherung
6.1 Test-Meldung
– Vor der Aufnahme der Meldungen an die ZAS hat ihr die AK eine Meldung mit mindestens 50 fiktiven
Aufzeichnungen einzureichen. Die Testfälle sind so zusammenzustellen, dass sie sämtliche Sachgebiete und Mutationsarten umfassen und jedes Schema mindestens einmal benützt wird. Im Pool-Kopf gemäss Ziffer 4.211 ist das Element „TEST“ anzugeben. Die Einzelheiten des Datenaustausches werden durch die ZAS geregelt.
– Die Test-Meldung dient der ZAS lediglich zur Prüfung der formellen Richtigkeit der Aufzeichnungen.
Die darin enthaltenen Daten werden nicht weiter verarbeitet.
– Die ZAS orientiert die AK über die Testergebnisse. Nötigenfalls ordnet sie die Wiederholung der Tests
an.
– Auf Wunsch liefert die ZAS vor der Aufnahme ihrer Meldungen an die AK fiktive Meldungen, mit wel-
chen die AK ihre Einleseprogramme überprüfen kann. Die Test-Meldungen der ZAS dürfen nicht weiter verarbeitet werden.
6.2 Datensicherung
– Die AK hat die der ZAS gemeldeten Daten während mindestens eines Jahres so abzusichern, dass
sie Meldungen im Falle einer Panne (Verlust oder Beschädigung des Datenträgers, Fehlmanipulation usw.) wiederholen kann.
– Werden die gemeldeten Daten nach erfolgter Verarbeitung durch die ZAS als richtig zurückbestätigt,
so genügt die Absicherung der Daten bis zum Erhalt dieser Bestätigung.
6.3 Datenträger
– Grundsätzlich erfolgt der Datenaustausch mittels File-Transfer.
– In speziellen Fällen (z.B. IK-Kopf-Abgleich) sind in Absprache mit der ZAS ausnahmsweise Datenträ-
ger zugelassen.
7. TELEZAS
7.1 Grundlagen
TELEZAS ist ein reines Informationssystem, das folgende Leistungen anbietet:
1. Abfrage der AHV/IV-Zentralregister
– Versichertenregister
– Renten/EL-Register
– IV-Sachleistungen/Verfügungen
– IV-Sachleistungen/Rechnungen
– IV-Rechnungssteller
2. Abfrage der Adressen der BVG-Institutionen
Aktuell existieren 2 Versionen von TELEZAS: 1 und 3. Mit der aktuellen Version von Telezas3 kann nur das Versichertenregister konsultiert werden. Nach Inbetriebnahme des neuen Rentenregisters werden auch diese Informationen via Telezas3 abrufbar sein. Danach wird TELEZAS1 definitiv abgeschaltet.
7.2 Anmeldung
Anträge für den Zugang zu Telezas3 sind mittels des entsprechenden MAC-Formulars auf dem AHV-IV Intranet einzureichen.
7.3 Grundbestandteile eines persönlichen Zugangs
Jeder persönliche Zugang zu Telezas3 besteht aus vier verschiedenen Elementen:
Für den Zugang zum Datennetz der Bundesverwaltung:
1. Elektronisches Zertifikat Admin-PKI (Authentifizierter Zugang zum Bundesnetz)
2. Passwort für die Installation des elektronischen Zertifikats Admin-PKI.
Für den Zugang zur Applikation Telezas3:
1. Benutzer-Identifikation (UserID) für die Applikation Telezas3
2. Passwort für die Applikation Telezas3
7.4 URLs für den Telezas3-Applikationszugriff
Im Folgenden finden Sie die aktuell definierten URLs für den Zugang auf Telezas3:
Durchführungsstelle, welche Zugang via das KOMBV-KTV-Netz hat: https://telezas3.kssl.admin.ch Durchführungsstelle, welche Zugang via das AHV/IV-Netz hat: https://telezas3.kssl.admin.ch
Durchführungsstelle, welche Zugang via das BV-Netz hat: http://www.zas.bit.admin.ch/Telezas3/
Durchführungsstelle, welche Zugang via das Internet hat: https://telezas3.ssl.admin.ch
7.5 Sicherheitsvorkehrungen
Die verschiedenen TELEZAS-Applikationen sind durch ein Sicherheits-System geschützt.
Jeder Benutzer trifft die nötigen Vorkehrungen zur Beachtung der Schweigepflicht gemäss Art. 33 ATSG und Art. 50 AHVG und erlässt gegebenenfalls eigene Bestimmungen, um einen wirksamen Datenschutz zu garantieren.
2. Teil: Anwendungsgebiete und Datenmeldungen
– Die Meldung der kompletten Versichertennummer ist bei jeder Meldung zwingend nötig, die eine ver-
sicherte Person betrifft. Ausnahme: erstmalige Anmeldung.
1. Meldeverfahren auf dem Gebiet des zentralen Versichertenregisters
01/24 Aufgehoben
2. Automatisierte Übermittlung der IK
01/24 Aufgehoben
3. Meldung der IK-Eintragungen an die ZAS
01/24 Aufgehoben
4. Meldung der ALV-Entschädigungen an die AK zwecks Eintrag auf den IK
01/24 Aufgehoben
5. Meldung der IV-Taggelder an die ZAS
5.1 Allgemeines
– Eine Datenmeldung umfasst einerseits die in einem bestimmten Buchungsmonat verarbeiteten IV-
Taggelder (mit dem Monatsausweis übereinstimmend) und anderseits allfällige Richtigstellungen aus einem Vormonat.
– Für das Anwendungsgebiet 85 ist mit einer Plausibilitätskontrolle sicherzustellen, dass entweder die
Entschädigung für Alleinstehende oder die Haushaltentschädigung gemeldet wird.
– Nach erfolgter Verarbeitung durch die ZAS erhält die AK
– eine Bestätigung mit dem Totalbetrag der als richtig befundenen Meldungen je Buchungsmonat;
– eine allfällige Fehlerliste mit den nicht verarbeiteten Meldungen.
– Die auf einer Fehlerliste aufgeführten Fälle sind von der AK richtigzustellen und der ZAS mit der
nächsten Datenlieferung erneut zu melden. Dabei sind solche Nachmeldungen mit dem Buchungsmonat zu kennzeichnen, in welchem sie erstmals gemeldet wurden.
5.13 IV - Taggeld
Schema-Datei: annoncesApglj-types.xsd
ComplexType: IVTaggelderMeldung_Type
Element/Elément Erläuterung Bem.
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle
BuchungsmonatJahr Buchungsmonat und Jahr
MeldungsInhalt Meldungsinhalt
1 = laufendes Taggeld
3 = Nachzahlung
4 = Rückforderung
Taggeldart IV: Taggeldart
1 = Taggeld mit massgebendem Tageseinkommen
2 = Taggeld ohne massgebendes Einkommen
3 = Betreuungskostenzulage
Versichertennummer Versichertennummer
VNrEhepartner Ergänzende Versichertennummer (Ehegatte/re-
gistrierter Partner)
Zivilstand Zivilstand 3, 4
AnzahlKinder Anzahl Kinder3
MassgebendesTageseinkommen Massgebendes Tageseinkommen (nicht plafoniert) 1, 3 ZustaendigeIVStelle IV: Zuständige IV-Stelle 3, 4 Eingliederungsart Eingliederungsart3
1 = Untersuchung bzw. Abklärung
2 = Wartezeit vor Umschulung (Art. 18 IVV)
3 = warten vor Arbeitsantritt (Art. 19 IVV)
4 = Taggeld während Massnahme nach Art. 14a,
15, 17, 18a IVG
5 = ebA nach BBG mit Lehrvertrag
6 = medizinische Eingliederung
7 = Höhere Berufsbildung oder Besuch Hochschule
(Tertiäre Ausbildung)
8 = = Vorbereitung auf eine Hilfstätigkeit oder Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte nach Art. 16
Abs. 3 IVG oder gezielte Vorbereitung nach Art. 5
Abs. 2 IVV
9 = Taggeld gemäss Art. 22 Abs. 2 Bst. b nach Art.
12 IVG 10 = Taggeld gemäss Art. 22 Abs. 2 Bst. b nach Art. 14a IVG UVGarantie UV-Garantie3
GekuerztesTaggeld Gekürztes Taggeld3
BesitzstandWEIVRevision IV: Besitzstand WEIV-Revision5
NrVerfügung 27- stellige Verfügungsnummer
ZustaendigeIVStelle IV: Zuständige IV-Stelle ElfstelligeNrVerfuegung Nummer der Verfügung Versichertennummer Versichertennummer Leistungscode Werte zwischen 0 und 9996
Erste TaggeldPeriode Taggeld-Periode2
AbzugVerpflegungUnterkunft Abzug für Verpflegung und Unterkunft
AnzahlTage Anzahl Tage
Tagesansatz Tagesansatz
Anzahl Tage Eingliederungsunterbruch mit Tag-
AnzahlTageEingliederungsunter- geldanspruch
bruchMitTaggeld Grund der Unterbrechung
GrundDerUnterbrechung 1 = Krankheit
2 = Unfall
3 = Mutterschaft
4 = Betreuungsurlaub
5 = andere Gründe
Auszahlung des Taggeldes
AuszahlungTaggeld 1 = Versicherte Person
2 = Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen
und –zentrum als Arbeitgeber bei einer EbA
3 = Aufteilung zwischen Arbeitgeber und
versicherter Person
4 = Eingliederungsstätte/Institution
IVTaggeldTotal IV-Taggeld total
VorzeichenCode Vorzeichen-Code: 0=positiv, 1=negativ
PeriodeBeginn Periode: Beginn
PeriodeEnde Periode: Ende
Taggeldperiode Taggeldperiode2
Weiter wie Erste Taggeldperiode
BetragEntschaedigungBetreu- Höhe der Entschädigung für Betreu- ungskosten
ungskosten
Bemerkungen :
1= Wenn ein «kleines IV-Taggeld» (Besitzstand) zugesprochen wurde oder Eingliederungsart 5 bis 10:
mit Null versehen.
2= Beim Meldungsinhalt 3 und 4 (Korrekturmeldungen) sind die für die Nachzahlung bzw. die Rückfor-
derung massgebenden Tage anzugeben. Die Felder «AnzahlTage» und «Tagesansatz» sind in jedem Fall mit Zahlen ohne Vorzeichen zu versehen. Der Wert im Feld «VorzeichenCode» bestimmt das Vorzeichen für diese Felder sowie auch für das Feld (IVTaggeldTotal».
3= Beim Meldungsinhalt 3 und 4 (Korrekturmeldungen): XML-Tag darf nicht gemeldet werden.
4= Gleiche Codierung wie für den Datenaustausch auf dem Gebiet des zentralen Rentenregisters.
5= Besitzstand der am 1.1.22 laufenden «kleinen Taggelder»
6= Codierung gemäss Kreisschreiben über die Gebrechens- und Leistungsstatistik (KSGLS), Kapitel
5.7
7. Meldungen an die ZAS im Bereich der individuellen Leistungen AHV/IV
Gelöscht (ersetzt durch WL-DILIV).
8. Meldung der Buchhaltungsdaten an die ZAS
8.1 Monatsausweis und Jahresrechnung
8.11 Allgemeines
Für die Rechnungsablage sind die Weisungen über Buchführung und Geldverkehr der Ausgleichskassen (Dok. 318.103) massgebend, sofern nachstehend nichts Abweichendes festgelegt ist.
Weist beim Anwendungsgebiet 8 A ein Konto in einem Monat einen kumulierten Saldo auf, so muss dieses Konto in allen folgenden Monatsausweisen bis zum Ende des Rechnungsjahres gemeldet werden, auch wenn der kumulierte Saldo später durch eine Stornobuchung wieder auf Null gesetzt wird.
a. Monatsausweis
– Konten, die weder einen Monatsverkehr noch kumulierte Saldi seit Beginn des Rechnungsjahres auf-
weisen, sind nicht zu melden.
– Bilanz
Rk 100, 199, Je Konto (xxx.xxxx):
200, 300, 900 Saldo am Ende des jeweiligen Monats.
Rk 4–8 Konten xxx.1101, xxx.1102, xxx.1105 und xxx.1106:
Saldo am Ende des jeweiligen Monats.
(Bei Führung der Leistungsbuchhaltung ist das Konto xxx.1105 nur zu melden, wenn es in der Monatsrekapitulation der Beitragsbuchhaltung enthalten ist).
– Betriebsrechnung
Rk 211–216, Je Konto (xxx.xxxx):
299 Betrag Soll: Monatsumsatz im Soll;
Betrag Haben: Monatsumsatz im Haben;
Betrag Saldo: Kumulierte Monatssaldi seit Beginn des Rechnungsjahres.
Weist ein Konto im Soll oder im Haben keinen Monatsverkehr auf, so ist der Betrag Soll oder Haben mit Nullen zu melden.
– Verwaltungsrechnung
Rk 380, 383, 399 Kontenklassen 5 und 6:
Je Konto (3XX.XXXX) Saldo des Umsatzes je Kontenklasse seit Beginn des Rechnungsjahres.
Rk 910 Kontenklasse 5:
Saldo des Gesamtumsatzes seit Beginn des Rechnungsjahres mit der fiktiven Konto-Nummer 910.5999.
Kontenklasse 6:
Je Konto (910.xxxx):
Saldo des Umsatzes seit Beginn des Rechnungsjahres.
Rk 920, 930, Kontenklassen 5 und 6:
940 Saldo des Gesamtumsatzes je Kontenklasse seit Beginn des Rechnungsjahres mit den fiktiven Konto-Nummern xxx.5999 und xxx.6999.
Rk 950 Kontenklassen 7 und 8:
Saldo des Gesamtumsatzes je Kontenklasse seit Beginn des Rechnungsjahres mit den fiktiven Konto-Nummern 950.7999 und 950.8999.
– Andere bundesrechtliche Rechnungen (Überbrückungsleistungen)
Rk 250 Je Konto (xxx.xxxx):
Saldo am Ende des jeweiligen Monats.
Rk 251, 252, Je Konto (xxx.xxxx):
258, 259 Saldo des Umsatzes seit Beginn des Rechnungsjahres.
b. Jahresrechnung
– Konten, die keinen Verkehr aufweisen, sind nicht zu melden.
– Bilanz
Rk 100, 199, Je Konto (xxx.xxxx):
200, 300, 900 Saldo am Ende des Rechnungsjahres nach Vornahme der Abschlussbuchungen.
– Betriebsrechnung
Rk 211–216, Je Konto (xxx.xxxx):
299 Kumulierter Saldo der 12 Rechnungsmonate. Dieser Saldo hat mit dem Betrag Saldo des letzten Monatsausweises des betreffenden Rechnungsjahres übereinzustimmen.
– Verwaltungsrechnung
Rk 380, 383, 399 Kontenklassen 5 und 6:
Je Konto (3XX.XXXX) Saldo des Umsatzes je Kontenklasse seit Beginn des Rechnungsjahres.
Rk 910 Kontenklasse 5:
Saldo des Gesamtumsatzes seit Beginn des Rechnungsjahres mit der fiktiven Konto-Nummer 910.5999.
Kontenklasse 6:
Je Konto (xxx.xxxx):
Saldo des Umsatzes seit Beginn des Rechnungsjahres.
Rk 920, 930, Kontenklassen 5 und 6:
940 Saldo des Gesamtumsatzes je Kontenklasse seit Beginn des Rechnungsjahres mit den fiktiven Konto-Nummern xxx.5999 und xxx.6999.
Rk 950 Kontenklassen 7 und 8:
Saldo des Gesamtumsatzes je Kontenklasse seit Beginn des Rechnungsjahres mit den fiktiven Konto-Nummern 950.7999 und 950.8999.
Rk 999 Saldi der Kontengruppe 91 nach Vornahme der Abschlussbuchungen
(999.9110, 999.9120, 999.9130 und 999.9140).
8.12 Betriebsrechnung
Schema-Datei: annoncesCompta-types.xsd
ComplexType: Betriebsrechnung_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 8A
Element/Elément Erläuterung Bem.
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle
Rechnungsperiode Rechnungsperiode
01-12 = Monatsausweis
13 = Jahresrechnung Rechnungsjahr Rechnungsjahr Kontonummer Konto-Nummer BetragSoll Betrag Soll1
BetragHaben Betrag Haben1
BetragSaldo Betrag Saldo
Bemerkungen :
1= Bei der Jahresrechnung mit einer Null versehen
8.13 Bilanz, Verwaltungsrechnung und andere bundesrechtliche Rechnungen
Schema-Datei: annoncesCompta-types.xsd
ComplexType: BilanzVerwaltungsRechnung_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 8B
Element/Elément Erläuterung Bem.
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle
Rechnungsperiode Rechnungsperiode
01-12 = Monatsausweis
13 = Jahresrechnung
Rechnungsjahr Rechnungsjahr
Kontonummer Konto-Nummer
VorzeichenCode Vorzeichen-Code
Betrag Betrag
8.2 Monatsrekapitulation der Beitragsbuchhaltung
8.21 Allgemeines
– Der ZAS ist der gesamte, im betreffenden Monat über die Beitragskonten verbuchte Abrechnungs-
und Zahlungsverkehr zu melden, aufgeteilt auf die entsprechenden Hauptbuchkonten. Je Konto ist der Saldo anzugeben.
– Die Reihenfolge der zu meldenden Konten ist freigestellt.
8.22 Meldung
Schema-Datei: annoncesCompta-types.xsd
ComplexType: MonatsRekapitulationBeitragsBuchhaltung_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 8C
Element/Elément Erläuterung Bem.
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle
Rechnungsperiode Rechnungsperiode
Rechnungsjahr Rechnungsjahr
Kontonummer Konto-Nummer
VorzeichenCode Vorzeichen-Code
Betrag Betrag
8.3 Monatsrekapitulation der Renten
8.31 Allgemeines
– Die für die ZAS bestimmte Rentenrekapitulation ist im EDV-Verfahren zu melden gemäss Wegleitung
über die Renten.
– Die Beträge der einzelnen Rubriken der Rentenrekapitulation sind mit den Nummern gemäss Schema
zu kennzeichnen. Linien mit Minuszeichen sind Habenrubriken und daher mit Vorzeichen-Code 1 zu melden.
– Die Rubrik-Nummer xxxx99 muss zwingend gemeldet werden, falls für die gleiche Leistungskategorie
eine andere Rubrik-Nummer gemeldet wird (auch wenn das Total der Leistungen Null ist).
– Die Totalbeträge der einzelnen Leistungskategorien haben mit den entsprechenden Konten der Be-
triebsrechnung gemäss Monatsausweis übereinzustimmen. Allfällige Abweichungen sind der ZAS mit einem separaten Schreiben zu begründen.
8.32 Meldung
Schema-Datei: annoncesCompta-types.xsd
ComplexType: MonatsRekapitulationRenten_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 8D
Element/Elément Erläuterung Bem.
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle
Rechnungsperiode Rechnungsperiode
Rechnungsjahr Rechnungsjahr
Rubriknummer Rubrik-Nummer
VorzeichenCode Vorzeichen-Code
Betrag Betrag
Rentenrekapitulation Monat Ausgleichskasse AK-Nr. Récapitulation des Rentes Mois 20.. Caisse de compensation No de la caisse
AHV OR AHV AOR AHV HE IV OR IV AOR IV HE AVS RO AVS REO AVS API AI RO AI REO AI API
1. Verpflichtung Ende des Vormonats 500001 501001 503001 510001 511001 513001 Rentes en cours à la fin du mois précédent
2. Zuwachs (erste Auszahlung im Berichtsmonat)
+ 500002 501002 503002 510002 511002 513002 Augmentation (premier paiement pendant le mois de rapport)
3.
500003 501003 503003 510003 511003 513003
4. Subtotal
=
Soustotal
5. Abgang (letzte Auszahlung im Vormonat)
– 500004 501004 503004 510004 511004 513004 Diminution (dernier paiement pendant le mois précédent)
6. Verpflichtung Ende des Berichtsmonats
=
Rentes en cours à la fin du mois du rapport
7. Nachzahlungen
+ 500005 501005 503005 510005 511005 513005 Paiements rétroactifs
8. Witwenabfindungen1
+ 500006 501006
Allocations uniques de veuves
9. Subtotal
=
Soustotal
10. Rückbuchungen ab Konto 200.2115
– 500007 501007 503007 510007 511007 513007 Extournes du compte 200.2115
11. Total der Leistungen
= 500099 501099 503099 510099 511099 513099
Total des prestations
zulasten der Konten
212.3000 212.3010 212.3030 213.3000 213.3010 213.3030 au débit des comptes
Bemerkungen: Ort und Datum Ausgleichskasse
Remarques: Lieu et date Caisse de compensation
1Anspruch nach altem Recht, gültig bis 31.12.2001
Droit selon l’ancienne réglementation, valable jusqu’au 31.12.2001
8.4 Jahres-Umsatzbilanz
8.41 Allgemeines
– Der ZAS sind sämtliche Konten mit dem Total des Soll- und Habenumsatzes je Konto zu melden.
– Es können folgende Ausnahmen gemacht werden:
– Sämtliche AK:
Rk 4–8: Bei den Kontenklassen 5–8 kann anstelle der Einzelkonten das Total des Soll- und Habenumsatzes je Kontenklasse mit den fiktiven Konto-Nummern xxx.5999,
xxx.6999, xxx.7999 und xxx.8999 gemeldet werden.
– Die einzelnen Konten haben die Soll- und Habenumsätze im Zeitpunkt des Jahresabschlusses wie-
derzugeben. Der Eröffnungssaldo ist mitzuberücksichtigen.
8.42 Meldung
Schema-Datei: annoncesCompta-types.xsd
ComplexType: JahresUmsatzBilanz_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 8E
Element/Elément Erläuterung Bem.
KasseZweigstelle Nummer der AK/Zweigstelle
Rechnungsperiode Rechnungsperiode
Rechnungsjahr Rechnungsjahr
Kontonummer Konto-Nummer
BetragSoll Betrag Soll
BetragHaben Betrag Haben
10. Meldeverfahren auf dem Gebiet der EL
10.1 Allgemeines
– Das Meldeverfahren zwischen den EL-Stellen und der ZAS umfasst folgenden Bereich:
– Meldung der EL-Fälle mit Anspruch auf AHV/IV-Leistungen (Renten und HE) gemäss Ziffer 10.21, um die im zentralen Rentenregister gespeicherten Renten und HE sowie die IV-Grade in Erfahrung zu bringen (bei Rentenanpassungen oder generellen Überprüfungen).
Die Rückmeldungen der ZAS an die EL-Stellen erfolgen gemäss Ziffer 10.2
–
– Für das Vorgehen sind die Bestimmungen im 9. Teil der Wegleitung über die EL (Dok. 318.682) mas-
sgebend.
10.2 Meldung der EL-Fälle mit Anspruch auf AHV/IV-Leistungen (Renten und HE)
10.21 Meldungen der EL-Stellen an die ZAS
– Es können sowohl EL-Fälle gemeldet werden, bei denen die Rente und HE durch eine andere AK
ausbezahlt werden, als auch Fälle, bei denen die Auszahlung durch die eigene AK erfolgt.
– Für jeden EL-Fall ist eine Meldung zu erstellen.
– Bei Familien sind zu melden:
– Bei Alters- und Invalidenrenten mit Zusatz- und/oder Kinderrenten:
Die Versichertennummern aller an der EL beteiligten Personen;
– Bei Hinterlassenenrenten:
Die Versichertennummern aller an der EL beteiligten Personen;
– Bei Ehepaarrenten ohne Kinderrenten:
Die Versichertennummer des Ehemannes;
– Bei Ehepaarrenten mit Kinderrenten:
Die Versichertennummern des Ehemannes und aller an der EL beteiligten Kinder;
– Bei Ehepaarrenten, die getrennt ausbezahlt werden:
Die Versichertennummern beider Ehegatten.
– Die Versichertennummern der EL-Fälle können in beliebiger Reihenfolge gemeldet werden.
– Sind einzelne EL-Stellen an einer Servicestelle beteiligt, können die EL-Fälle verschiedener Kantone
gemeinsam gemeldet werden. Dabei sind die Kantone en bloc hintereinander zu melden; die Fälle dürfen nicht untereinander vermischt werden.
10.22 Meldung
Schema-Datei: annoncesPc-types.xsd
ComplexType: ELMeldung_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 61
Element/Elément Erläuterung Bem.
ELStelleZweigstelle EL-Stelle/Zweigstelle
InternerHinweisELStelle EL: Interner Hinweis der EL-Stelle1
Versichertennummer Versichertennummer
Bemerkungen :
1= Die Angaben werden von der ZAS bei der Rückmeldung wiedergegeben.
10.3 Rückmeldungen der ZAS an die EL-Stellen
10.31 Allgemeines
– Bei Fällen, welche die ZAS nicht verarbeiten kann, enthält die Rückmeldung einen entsprechenden
Hinweis.
10.32 Meldung
Schema-Datei: annoncesPc-types.xsd
ComplexType: ELRueckMeldung_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 61
Element/Elément Erläuterung Bem.
ELStelleZweigstelle EL-Stelle/Zweigstelle
NummerLeistungsauszahlendeAK- Nummer der leistungsauszahlenden AK/Zweigstelle Zweigstelle
InternerHinweisELStelle EL: Interner Hinweis der EL-Stelle
VNrLeistungsberechtigtePerson Versichertennummer der leistungsberechtigten Person bzw. des Ehegatten im Splittingfall
VNr1Ergaenzend 1. ergänzende Versichertennummer
Zivilstand Zivilstand
Fluechtling Flüchtling
WohnkantonStaat Wohnkanton bzw. -staat
Anspruchsbeginn Anspruchsbeginn
AnspruchsEnde Ende des Anspruchs
Berichtsmonat Berichtsmonat
Mutationscode Mutationscode
ZustaendigeIVStelle IV: Zuständige IV-Stelle
Invaliditaetsgrad Invaliditätsgrad
Gebrechensschluessel Gebrechensschlüssel
InvalideHinterlassene Invalide Hinterlassene
Leistungsart Leistungsart
ProzentualAnteil Anteil (Prozent) der Rente
ProzentVorbezug1 Anteil (Prozent) des Vorbezugs aus Periode 1 ProzentVorbezug2 Anteil (Prozent) des Vorbezugs aus Periode 2 ProzentAufschubReferenzalter Anteil (Prozent) der aufgeschobenen Rente im Referenzalter
Abrufdatum Abrufdatum des Aufschubs bei vollständigem Abruf Rentenzuschlag Rentenzuschlag für Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969
MonatsbetragNeu Neuer Monatsbetrag
MonatsbetragAlt Alter Monatsbetrag
BemerkungenZAS Bemerkungen der ZAS
Verarbeitungscode Verarbeitungs-Code
11. Datenaustausch mit anderen Versicherungen
11.1 Meldungen der Militärversicherung an die kantonalen AK über die ZAS
11.11 Allgemeines
– Die Meldung der Daten im EDV-Verfahren ersetzt die in Rz 2123 der Wegleitung über die Beiträge der
Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen (Dok. 318.102.03) erwähnte Einzelmeldung.
11.2 Meldung
Schema-Datei: assuranceMilitaire-types.xsd
ComplexType: MilitaerVersicherungsMeldung_Type
Bisheriges Anwendungsgebiet: 91
Element/Elément Erläuterung Bem.
Wohnsitzkanton Wohnsitzkanton Versichertennummer Versichertennummer VersichertenAngaben Namensangaben PLZWohnort Postleitzahl/Ort1
Wohnort Wohnort1
MVNr MV-Nr. der rentenempfangenden Person
RentenbetragKumuliertLetztesJahr Kumulierter Rentenbetrag des letzten Jahres
RentenbetragKumuliertVorletztesJahr Kumulierter Rentenbetrag des vor-letzten Jahres
Korrespondenzadresse Korrespondenzadresse:
Bemerkungen :
1= Bei im Ausland lebenden Rentnern: Null
Anhang 1 Beschreibung Basis-Type
Int/integer/short/byte/long minInclusive/maxInclusive/to-
talDigits name base minInclusive maxInclusive totalDigits AI
VerfuegungNummer_Type xs:unsignedLong 19480000000 20489999999 - Invaliditaetsgrad_weakType xs:unsignedByte 0 100 - IVRentenbruchteil_Type xs:unsignedByte 1 4 - NIF_weakType xs:unsignedInt 1 9999999 -
ARC
FolgerecordNr_Type xs:unsignedShort 0 999 -
MZRSchluesselzahl_weakType xs:unsignedByte 00 992
Meldungsnummer_Type xs:unsignedInt - 999999 - CI Erwerbszweig_Type xs:unsignedInt - -4
SchluesselzahlBeitragsart_Type xs:unsignedByte 0 9 - BetreuungsgutschriftBruchteil_Type xs:unsignedShort 00 99 - BesondereSchluesselzahlSplitPer_Type xs:unsignedByte 1 3 - BesondereSchluesselzahlIK_Type xs:unsignedByte 1 5 -
SonderfallcodeIK_Type xs:unsignedByte 1 3 - SchluesselzahlStornoeintrag_Type xs:unsignedByte 0 9 - Compta Kontonummer_Type xs:integer - -7
Rubriknummer_Type xs:integer - -6
General
IVStelle9_weakType xs:unsignedShort 1 50 - IVStelle_weakType xs:unsignedShort 301 350 - IVZweigstelle_weakType xs:unsignedInt 301000 350999 - KantBundAGKasse_weakType xs:unsignedShort 001 150 - VerbandAGKasse_weakType xs:unsignedShort 028 116 - AGKasseZweigstelle_weakType xs:unsignedInt 001000 150999 - AGKasseZweigstelle_strongType AGKasseZweigstelle_weakType 001000 116999 - ELAmt_weakType xs:unsignedInt 401 431 - ELAmtZweigstelle_weakType xs:unsignedInt 401000 490000 -
MVAmt_weakType xs:unsignedInt 501 540 - MVAmtZweigstelle_weakType xs:unsignedInt 500000 540999 - KantBundAGKasseZweigstelle_weakType xs:unsignedInt 001000 050999 - VerbandAGKasseZweigstelle_weakType xs:unsignedInt 028000 516999 - AHVDauerJ_Type xs:unsignedShort 0 100 - AHVDauerM_Type xs:unsignedShort 0 1200 - AnrechnungVor1973FehlenderBeitragsmonate_Type AHVDauerM_Type - 36 - AnrechnungAb1973Bis1978FehlenderBeitragsmonate_Type AHVDauerM_Type - 36 - BeitragsjahreJahrgang_Type AHVDauerJ_Type - 45 - AnzahlVorbezugsjahre_Type AHVDauerJ_Type - 3 - AnzahlTage3Stellig_Type xs:unsignedShort 0 999 - LandNrBSV_weakType xs:unsignedShort 100 999 - KantonNrBSV_weakType xs:unsignedShort 1 50 -
LandNrBSV_strongType LandNrBSV_weakType - - - BetragFR5_Type xs:integer 1 99999 - BetragFR6_Type xs:integer 1 999999 - PLZ_Type xs:unsignedInt - -4
PLZ_Kompl_Type xs:unsignedInt - -2
LandNrBSV_weakType xs:unsignedShort 100 999 - LandNrBSV_strongType LandNrBSV_weakType - - - Short2stellig_Type xs:unsignedShort 0 99 - Short3stellig_Type xs:unsignedShort 0 999 - unsignedInt5stellig_Type xs:unsignedInt 0 99999 -
PersPhys
ZivilstandNr_Type xs:unsignedByte 1 9 - ZivilstandIVTaggelderNr_Type xs:unsignedByte 1 9 - Versichertennummer13Stellen_Type xs:unsignedLong 7560000000002 7569999999998 - ZivilRegisterNummer_Type xs:unsignedLong - -9
MilitarischeVersicherungsnummer_Type xs:unsignedLong - -6
AnzahlKinder_Type xs:unsignedByte 0 20 - Geschlecht_numType xs:unsignedByte 1 2 -
Prestations
AnzahlErziehungsgutschrift9_Type xs:unsignedByte 0 44 - Rentenskala_Type xs:unsignedByte 1 44 -
Invaliditaetsgrad_numType xs:unsignedByte 34 100 - HEGrad_numType xs:unsignedByte 0 9 - IVBemessungsart_numType xs:unsignedByte 1 4 - Gebrechensschluessel_numWeakType xs:unsignedShort 101 999 - IVFunktionsausfall_numWeakType xs:unsignedByte 00 99 - IVSachleistung_numWeakType xs:unsignedShort 000 999 - IVRevisionstyp_numType xs:unsignedShort 0 9 - IVBeitragsart_numType xs:unsignedShort 11 20 - IVAblehnung_numWeakType xs:unsignedShort 01 30 - SonderfallcodeRente_Type xs:unsignedByte 1 99 - KuerzungSelbstverschulden_Type xs:unsignedByte 0 99 -
Decimal minInclusive/maxInclusive/totalDigits/frac-
tionDigits
name base minInclusive maxInclusive totalDigits fractionDigits General AHVDauerJM_Type xs:decimal - - - - BeitragsdauerVor1973_Type AHVDauerJM_Type - 25.00 -2
BeitragsdauerAb1973_Type AHVDauerJM_Type - 44.00 -2
BeitragsdauerDurchschnittlichesJahreseinkommen_Type AHVDauerJM_Type - 45.00 -2
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2004-01-
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AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, Kanton2B_Type xs:string 2 GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO,
SZ, TI, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, KantonNrBSV_StrongType KantonNrBSV_weakType 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25,
50
PersPhys
Datumgenauigkeit (attribut) xs:string Tag, Monat, Jahr
Prestations
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HilflosenentschaedigungenZuHaus-
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xs:unsignedByte 95, 96, 97
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HeimIV10_strongType
Mutationscode_Type xs:unsignedByte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 77, 78, 89, 99
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EDI BSV Technische Weisungen für den Datenaustausch in XML mit der ZAS (TW XML)
Gültig ab 01.07.2007 Stand: 01.01.2024 318.106.03 d
Union name type General
AGKasse_weakType KantBundAGKasse_weakType VerbandAGKasse_weakType
AGKasse_strongType KantBundAGKasse_strongType VerbandAGKasse_strongType
AGKasseIVStelle_strongType AGKasse_strongType IVStelle_strongType
AGKasseIVZweigstelle_weakType AGKasseZweigstelle_weakType IVZweigstelle_weakType
AGKasseIVZweigstelle_strongType AGKasseZweigstelle_strongType IVZweigstelle_strongType
IrgendeineZweigstelle_strongType AGKasseZweigstelle_strongType IVZweigstelle_strongType
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IrgendeineZweigstelle_weakType ELAmtZweigstelle_weakType AGKasseZweigstelle_weakType
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PseudoKassen_Type
WohnkantonStaat_weakType LandNrBSV_weakType Kanton2B_Type
WohnkantonStaatBSV_weakType LandNrBSV_weakType KantonNrBSV_StrongType
PersPhys
Versichertennummer8bis11Stellen_Type Versichertennummer11Stellen_Type Versichertennummer8bis10Stellen_Type Versichertennummer11oder13Stellen_Type Versichertennummer11Stellen_Type Versichertennummer13Stellen_Type Versichertennummer8bis13Stellen_Type Versichertennummer8bis11Stellen_Type Versichertennummer13Stellen_Type Versichertennummer11oder13StellenOderUn-
Versichertennummer11Stellen_Type VersichertennummerUnbekannt_Type Versichertennummer13Stellen_Type bekannt_Type
VersichertennummerPartiell_Type Versichertennummer8bis13Stellen_Type VersichertennummerAHVteil_Type
Prestations
OrdentlicheRente9_strongType OrdentlicheAHVRente9_strongType OrdentlicheIVRente9_strongType AusserordentlicheRente9_strongType AusserordentlicheAHVRente9_strongType AusserordentlicheIVRente9_strongType Hilflosenentschaedigungen9_strongType HilflosenentschaedigungenAHV9_strongType HilflosenentschaedigungenIV9_strongType Leistungsart9_strongType OrdentlicheRente9_strongType AusserordentlicheRente9_strongType
Hilflosenentschaedigungen9_strongType
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AusserordentlicheRente10_strongType AusserordentlicheAHVRente10_strongType AusserordentlicheIVRente10_strongType Hilflosenentschaedigung10_strongType HilflosenentschaedigungenZuHauseAHV10_strongType
HilflosenentschaedigungenZuHauseIV10_strongType
HilflosenentschaedigungenZuHauseUndImHeimAHV10_strongType
HilflosenentschaedigungenZuHauseUndImHeimIV10_strongType
Leistungsart10_strongType OrdentlicheRente10_strongType AusserordentlicheRente10_strongType
Hilflosenentschaedigung10_strongType
Leistungsart_alle_Revisionen_strongType Leistungsart10_strongType Leistungsart9_strongType
VersichertennummerErgaenzend_Type Versichertennummer11oder13Stellen_Type VersichertennummerUnbekannt_Type
Sequence (complexType) name element name element type General
AHVPeriodeJ_Type Anfangsjahr AHVDatumJ_Type
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AHVPeriodeJM_Type Anfangsmonat AHVDatumJM_Type
Endmonat AHVDatumJM_Type
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AHVPeriodeJBuch_Type Anfangstag AHVDatumJMT_Type
Endtag AHVDatumJMT_Type
Attribute (complexType) name base attribute ref attribute use PersPhys
Geburtsdatum_Type Geburtstag_Type Datumgenauigkeit optional Todesdatum_Type Todestag_Type Datumgenauigkeit optional
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EinkommensgrenzenCode_Type xs:boolean
MinimalgarantieCode_Type xs:boolean