Rapporto sui risultati

Consultazione 2005/112: Disegno di modifica dell'ordinanza del 27 giugno 1995 sull'assicurazione malattie (OAMal) · 60 pagine

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

len Erschöpfung beruht.

Der SVBG lehnt die Änderung ab: SVBG

- Kostengünstige Leistungen werden im Ausland erbracht, dadurch bleiben die kostenintensiven Behandlungen in der Schweiz. Dies wird für die Leistungserbringer in der Schweiz sehr teuer. Die Prämien werden steigen.

- Der Begriff „grenznah“ ist sehr dehnbar. Anfahrtswege sind teurer und länger.

- Weniger Unterstützung durch Angehörige.

- Einseitige Freizügigkeit. Keine Freizügigkeit des Medikamenteneinkaufs aus dem Ausland.

- Wissenschaftliche Begleituntersuchung ist sehr teuer.

Am Territorialprinzip ist aus grundsätzlichen Überlegungen festzuhalten. Nur auf SSO dieser Basis können anspruchsvolle Arbeitsplätze aufrecht erhalten und das anerkannt hohe Niveau der medizinischen - zahnmedizinischen - Versorgung garantiert werden.

Die Auslagerung von Behandlungen ins Ausland würde zwingend auch dazu führen, dass die dortigen Behandlungen nur im Bereich der "lukrativen" Leistungen angeboten würden, während die übliche Grundversorgung - und insbesondere auch die Garantie der Notfallversorgung - den hiesigen Leistungserbringern überlassen würde.

Das Territorialprinzip garantiert im Weiteren die Qualität der Leistungen, da die hiesigen Leistungserbringerinnen und -erbringer Qualitätssicherungsmassnahmen unterliegen, welche für ausländische Leistungserbringende weder im gleichen Sinne angewandt noch direkt überprüft werden können.

Soweit die in der Vorlage genannten Versuche mit ausländischen Leistungserbringern, so sind diese - wie in der Vorlage auch vorgesehen - wissenschaftlich zu begleiten. In diesem Zusammenhang verlangt die SSO ausdrücklich, dass die Auswertungen der geplanten Versuchsphase allen betroffenen Organisationen von Leistungserbringern zur Kenntnis gebracht werden und sie Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen, bevor weitere Änderungen im Bereich des Territorialprinzips angegangen werden.

Es wäre viel sinnvoller, dass zuerst der inländische Wettbewerb geöffnet wird. Die SGPMR geltenden Kantonsgrenzen und die kantonalen Spitalplanungen verunmöglichen einen nationalen inländischen Wettbewerb, was viel besser für eine flächendeckende Rehabilitation sorgen würde. Die Rehabilitation muss regional organisiert und geplant sein und nicht kantonal mit entsprechenden kantonalen Spitalplanungen und kantonalen Spitallisten.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Patienten zur Rehabilitation z.B. in den süddeutschen Raum gebracht wurden, die für eine stationäre Rehabilitation in der Schweiz gar keine Kostengutsprache erhalten hätten. Es kann nicht sein, dass Nachbehandlungen nach Deutschland gebracht werden, die an und für sich sogar ambulant in der Wohnortsnähe des Versicherten behandelt werden könnten. Es kann also nicht sein, dass die schweren Rehabilitationsfälle in den (teuren) schweizerischen Rehabilitationskliniken rehabilitiert, die einfachen Nachbehandlungsfälle unter dem Deckmantel einer Rehabilitation dann in Deutschland behandelt werden.

Die wissenschaftliche Untersuchung der Pilotprojekte muss nach internationalem Standart erhoben und ausgewertet werden. SGPMR wird sich an solchen Untersuchungen beteiligen.

La SSPh estime inadmissible que l’assouplissement du principe de territorialité SSPh soit évoqué uniquement de manière sectorielle et sans aucune réciprocité de la part