presa posizione
Consultazione 2015/74: Iv.pa 14.417 «Correttivi da apportare al finanziamento delle cure» · 152 pagine
Fedlex · Rapporto sui risultati · Pagina 113Fedlex · Rapporto sui risultati
Administrativer Aufwand
Falls die vorgeschlagene Regelung in Kraft treten sollte, wird der SBK seinen Freiberuflichen folgende Umsetzung empfehlen:
Die Freiberufliche verrechnet den ausserkantonalen Patient/innen die Vollkosten oder, wo vorhanden, die kantonalen Normkosten. Die Patient/innen müssen dann selber in ihrem Wohnkanton respektive in der Wohngemeinde die Restkosten-Finanzierung einfordern (Leistungen der Krankenkassen wie gehabt).
Möchte die Freiberufliche auf diese für die Patient/innen ungünstige Praxis verzichten, würde dies für Freiberuflichen einen massiven administrativen Mehraufwand bedeuten, der unzumutbar ist:
• Rechnungsstellung an einen Kanton, mit dem man keine etablierten Prozesse hat,
• die allfällige Differenz zwischen den Kantonen der Patientin in Rechnung stellen (oder selber tragen)
• und zudem der Patientin die Kostenbeteiligung nach Art. 25a Abs. 5 KVG gemäss der Festlegung des Wohnkantons (oder gar der Wohngemeinde) verrechnen.
Der SBK fordert deshalb, dass die Zuständigkeit anders gelöst wird: • Bei der ambulanten Pflege wird die Restfinanzierung vom Kanton geleistet, in dem die Pflegeleistung erbracht worden ist.
• Bei der stationären Pflege wird definiert, welcher Kanton für die Finanzierung der Dif-
1 13 ferenz zu den allenfalls höheren Norm- oder Vollkosten zuständig ist.
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Cog
Damit die Restfinanzierung bei ausserkantonaler Pflege sinnvoll geregelt werden kann, ist auch E sicher zu stellen, dass alle Kantone ihre Verantwortung in der Restfinanzierung tatsächlich
wahrnehmen. In der ambulanten Pflege gibt es nach wie vor Kantone, welche den freibejr2
E ruflichen Pflegefachpersonen und den privaten Spitzenorganisationen keine Restfinan-
zierung gewähren!
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0 2. Stellungnahme zu den im Bericht ebenfalls aufgeführten Problembereichen
Co zu 2.4.1
<2` Der SBK ist sich bewusst, dass die Einführung der Neuordnung der Pflegefinanzierung für die
obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) kostenneutral zu erfolgen hatte. Die Kosten der Pflege sind aber genau wie die zugrunde liegenden Leistungen nicht statisch; beide entwickeln sich weiter. In den letzten Jahren haben sich alle Spitexanbieter stark den veränderten Bedingungen anpassen müssen:
• Patienten kommen früher aus dem Spital, sind also akuter und benötigen professionelle Pflegeleistungen
• Chronisch kranke und polymorbide Patienten bleiben dank den Leistungen der spitalexternen Leistungserbringern länger zu Hause, sie brauchen aber wegen ihren komplexen Krankheitsbildern mehr auf Tertiärstufe ausgebildetes Personal. Dies ist mit entsprechenden Lohnkosten verbunden.
• Weil die Menschen länger zu Hause bleiben, verändert sich auch der „Bewohner-Mix" in den Pflegeheimen hin zu mehr Bewohner/innen mit komplexen und Mehrfach-Erkrankungen. Auch hier ist ausgebildetes Pflegefachpersonal HF /FH erforderlich, das aber auch bezahlt werden muss.
Der SBK fordert, dass der Grundsatz der jährlichen Anpassung der Beiträge der OKP an die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ins KVG aufgenommen wird.
Zudem ist das System bei den Pflegeheimen um sechs Stufen zu 20 Minuten auf 18 Stu-
fen zu erweitern und mit entsprechend höheren Beiträgen zu entgelten.
In der Folge ist die Patientenbeteiligung auf 10% des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrages zu beschränken, damit die Patient/innen nicht über Massen be-
lastet werden.
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