Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2013

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2012

Kapitel 1 von 6Seiten 1–8›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2012, in: Jahresberichte (PUE) 2013
— Seite 1 —

CONTRÔLE FÉDÉRAL DES FINANCES CONTROLLO FEDERALE DELLE FINANZE

SWISS FEDERAL AUDIT OFFICE

— Seite 2 —

Impressum

Eidgenössische Finanzkontrolle Monbijoustrasse 45

3003 Bern, Schweiz

T +41 31 323 11 11

F +41 31 323 11 00

www.efk.admin.ch

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— S. 1 —

Jahresbericht 2012 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit

Editorial

Der vorliegende Bericht vermittelt einen Überblick über die Schwerpunkte der Prüftätigkeit der Eidg. Finanzkontrolle (EFK). Er gibt einen Einblick in die Breite des Aufsichtsbereichs und zeugt von der Vielfalt der Prüfarbeiten. Diese reichen von der klassischen Revision von Jahresrechnungen über die Analyse der Subventionspolitik bis hin zu Wirksamkeitsprüfungen von Ausgabenprogrammen.

Mit ihren Arbeiten will die EFK mithelfen, die staatlichen Leistungen zu verbessern. Ihr Ziel ist es, ein ordnungs- und rechtmässiges Finanzgebaren der Verwaltung sicherzustellen. Ihre Prüfansätze gehen nicht von einer negativ besetzten Optik gegenüber den Geprüften aus. Vielmehr versucht sie aus kritischer Distanz, Mängel und Schwächen zu orten und durch fachkompetente Überzeugungsarbeit nicht nur punktuelle, sondern grundlegende Optimierungen im Verwaltungshandeln zu erreichen. Der Dialog mit den Geprüften mit dem Ziel, eine

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freiwillige Akzeptanz ihrer Empfehlungen zu erreichen, steht deshalb für die EFK im Vordergrund. Sie will die Finanzaufsicht im Interesse der Bürger und Bürgerinnen partnerschaftlich wahrnehmen, sich dabei unbeirrt um die Vermeidung und Korrektur von Fehlleistungen bemühen und lösungsorientierte Empfehlungen zur Optimierung der staatlichen Leistungen einbringen.

Danken möchte ich an dieser Stelle der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat, welche die Rolle der EFK als unabhängige,

kritische Prüfinstanz anerkennen. Ein Dank gebührt auch den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der geprüften Stellen, welche die Arbeit der EFK im Interesse der Sache bereitwillig unterstützt haben. Schliesslich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EFK, die engagiert und motiviert ihren anspruchsvollen Auftrag im Interesse der Öffentlichkeit erfüllen.

Bern, im April 2013

Kurt Grüter

— S. 2 —

Übersicht

1Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsicht6

61.1 Verkehrsbereich

61.1.1 Schienenverkehr und Strassenverkehr

101.1.2 Abrechnung des Darlehens an die Swissair

111.2 Soziales und Gesundheit

141.3 Bildung und Forschung

151.4 Landesverteidigung

191.5 Energie und Umwelt

221.6 Wirtschaft und Regionalpolitik

251.7 Finanzen und Steuern

251.7.1 Bundessteuern

271.7.2 Finanzausgleich

281.8 Eigenbereich des Bundes

281.8.1 Personal

291.8.2 Informatik und Beschaffungen

321.8.3 Bauten

331.9 Bundesgerichte

2Abschlussprüfungen34

342.1 Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

35

35

36

2.2Fonds für Eisenbahngrossprojekte 2.3 Infrastrukturfonds 2.4 Unternehmen, Anstalten und Sozialwerke 3 Internationale Organisationen374Revisionspendenzen und Meldungen38— S. 3 —

384.1 Die Umsetzung der Empfehlungen der EFK

384.2 Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 Finanzkontrollgesetz

384.3 Whistleblowing – Anzeigepflicht, Melderecht und Schutz des Mitarbeitenden

5Gesetzgebungsverfahren und Stellungnahmen405.1Stellungnahmen und Konsultationen405.2Mitwirkung in Fachgremien415.3Vermittlung von Best Practice415.4Veröffentlichung der Berichte der Finanzaufsicht415.5Sonderauftrag Hildebrand426Die EFK und andere Aufsichtsorgane436.1Kantonale Finanzkontrollen436.2Finanzinspektorate des Bundes436.3Ausländische Rechnungshöfe446.4Berufs- und Fachverbände457Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt sich vor467.1Institutionelle Stellung und Aufgaben467.2Personal467.3Qualitätssicherung477.4Finanzen487.5Risiken49Anhänge A1 Prüfungen50A2 Die Finanzinspektorate des Bundes60A3 Organigramm61A4 Abkürzungsverzeichnis62— S. 4 —

Übersicht

Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie ist gemäss Artikel 1 des Finanzkontrollgesetzes (FKG, SR 614.0) in ihrer Prüfungstätigkeit nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet. In ihrer Stellung ist sie selbständig und unabhängig. Sie unterstützt die Bundesversammlung bei ihrer Oberaufsicht und den Bundesrat bei seiner Aufsicht. Eine der Kernaufgaben der EFK stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Die EFK interveniert auf allen Stufen des Budgetvollzugs, beispielsweise durch Revisionen von Jahresabschlüssen, Prüfungen an Ort und Stelle bei den Verwaltungseinheiten, halbstaatlichen Organisationen und Subventionsempfängern im Rahmen der Finanzaufsicht oder durch Präventivkontrollen, bevor Verpflichtungen eingegangen werden. Der Finanzaufsicht sind alle Verwaltungseinheiten des Bundes, die Empfänger von Subventionen und Organisationen jeglicher Rechtsform ausserhalb der Bundesverwaltung unterstellt, denen der Bund öffentliche Aufgaben übertragen hat. Ausgenommen vom Geltungsbereich des FKG sind einzig die SUVA, das Schweizer Radio und Fernsehen sowie die Schweiz. Nationalbank. Gemäss Artikel 5 FKG übt die EFK die Finanzaufsicht nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit aus.

Mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen will sie zur Entwicklung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung beitragen und die Wirksamkeit von Programmen erhöhen. Die Prüfaufträge werden nach Risikokriterien ausgewählt. Die Prüfungen berücksichtigen das Interne Kontrollsystem, das Risikomanagement und die Aspekte von «Good Governance».

Gemäss Artikel 14 des FKG erstattet die EFK der Finanzdelegation der eidg. Räte und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert. Kapitel 1 des vorliegenden Berichts behandelt Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsicht, gegliedert nach Aufgabenbereichen des Bundes. Im Nachgang einer Finanzaufsichtsprüfung über die Steuererleichterungen gemäss Bonny-Beschluss musste ein brasilianisches Rohstoffunternehmen Bundessteuern im Betrage von 212 Millionen Franken nachzahlen (vgl. Ziff. 1.7.1). Schwachstellen sind die lückenhafte Aufsicht durch die Bundesämter über die Empfänger von Bundesbeiträgen, unprofessionelle Projektleitungen,

Beschaffungen, welche nicht gemäss den Bestimmungen des Beschaffungsrechts und ohne Wettbewerb abgewickelt werden oder ein lückenhaftes Internes Kontrollsystem. Neben der Finanzaufsicht übt die EFK auch verschiedene Mandate für Abschlussprüfungen aus. Das wichtigste Mandat ist die Prüfung der Staatsrechnung. Kapitel 2 fasst die wichtigsten Ergebnisse dieser Prüfung zusammen und kommentiert die Revisionsergebnisse bei den — S. 5 —Sozialwerken, den Eidg. Technischen Hochschulen und weiteren Organisationen. Die Prüflücke bei der direkten Bundessteuer hat das Parlament mit einer Revision des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer geschlossen. Kapitel 3 gibt einen Einblick in die Revisionsarbeiten bei den internationalen Organisationen, welche die EFK für die Schweiz wahrnimmt. Kapitel 4 enthält Informationen über die Umsetzung der Empfehlungen der EFK und das Whistleblowing. In Kapitel 5 sind weitere Dienstleistungen der EFK erwähnt wie beispielsweise Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung in Fachgremien und die Vermittlung von Best Practice. Kapitel 6 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen der EFK. Sie ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen und Berufsverbänden eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren.

In Kapitel 7 schliesslich stellt sich die EFK selber vor.

Die nachstehenden Feststellungen stammen aus Prüfungen, deren Ergebnisse im Zeitraum von Februar 2012 bis Januar 2013 der Finanzdelegation der eidg. Räte unterbreitet wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen werden erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.

— S. 6 —

Prüfungsschwerpunkte der Finanzaufsicht

Im Bereich der Finanzaufsicht realisierte die EFK eine Vielzahl von Prüfungen, die aufgrund von Risikoüberlegungen ins Jahresprogramm aufgenommen wurden. Die nachstehend kommentierten Prüfungsergebnisse wurden von 1der Finanzdelegation der eidg. Räte bereits diskutiert und zur Kenntnis genommen. Das Kapitel beschränkt sich auf Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit und wesentliche Feststellungen. Die vollständige Liste der Prüfungen, welche der Finanzdelegation von Februar 2012 bis Januar 2013 unterbreitet wurden, befindet sich im Anhang 1.

1.1Verkehrsbereich

Die EFK führte verschiedene Prüfungen im Verkehrsbereich durch. Schwerpunkte waren der Agglomerationsverkehr, die Leistungsvereinbarungen mit den Bahnunternehmen, die Eisenbahngrossprojekte, die Nationalstrassen und das im Jahr 2001 gewährte Darlehen an Swissair.

Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2013