Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2024
- Quelle
- efk.admin.ch ↗
- Zeitschrift
- Jahresberichte (PUE)
- Sprache
- Deutsch
TEIL II – POLITIKFINANZIERUNG
55POLITIKFINANZIERUNG – EIN JAHR VOLLZUGSERFAHRUNG IN DER UMSETZUNG DER TRANSPARENZREGELN
TEIL III – MITTEL UND ZAHLEN
60A ZIELE UND UMFANG DER FINANZAUFSICHT
60B QUALITÄTSMANAGEMENT UND QUALITÄTSSICHERUNG
61C EMPFEHLUNGEN
66D MELDUNGEN AN DEN BUNDESRAT ÜBER ERHEBLICHE MÄNGEL
66E VERÖFFENTLICHUNGEN, INFORMATIONSZUGANG UND MEDIENECHO
67F WHISTLEBLOWING
69G PERSONAL UND FINANZEN
70H ORGANIGRAMM DER EFK
ANHANG
71ÜBERSICHT ÜBER DIE ABGESCHLOSSENEN PRÜFUNGEN (AUFTRAGSNUMMERN)
84ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS — Seite 6 —© Parlamentsdienste 3003 Bern / Béatrice Devènes
— Seite 7 —7EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE
1
DIE WICHTIGSTEN
ERGEBNISSE
— Seite 8 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE8Prüfungskarte 2024
Jahresrechnung Bundsupportprozesse Bund Nationaledatenbewirtschaftungcloud
RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
IKT-Kosten
IKT-Steuerung
des Bundes
Subventionen Öffentliche Finanzen
Drohnen und Steuern Armee und Bevölkerungsschutz Geodaten
Datenverbundnetz
Bevölkerungsschutz
Gesundheit, Soziale Vorsorge und Sport
Beschaffungen
Forschung
Subventionen ETH-Bereich
Datenschutz
Handels-Bauprojekte ETH-Bereich
register
DigiSanté Tarifwesen Bildung
Justitia 4.0
Vorsorgewerk IGE
und Kultur
Health Fachkräfte-
Technology Schengen-Aussengrenzen
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungssystem ALV leistungen Flüchtlinge mit Status S
Informatikprojekte des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Wirtschaft und Arbeitsmarkt
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
COVID-Genfer Zentrum für
Härtefallhilfen Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
Beziehungen im Ausland
Wasserkraftanlagen
Umwelt, Verkehr,
Gebäude-
programm Energie und Kommunikation
— Seite 9 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 99
Öffentliche Finanzen und Steuern
— Seite 10 —Jahresrechnung BundSupportprozesse Bund
IKT-Kosten IKT-Steuerung
des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
1Siehe Prüfbericht 23510. Die Prüfung erfolgte mit Unterstützung der Internen Revisionsstellen der Bundesverwaltung.
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
Die EFK hat der Bundesversammlung empfohlen, die Jahresrechnung des Bundes 2023 zu genehmigen.1 Dies ist eine jährliche Aufgabe, die weit mehr Können als reine Zahlenakrobatik erfordert. Daneben hat sich die EFK mit Grundsatzfragen rund um Sparen und Subventionen beschäftigt und Prüfungen zu konkreten Fragen durchgeführt: Gelingt es dem SUPERB-Programm, mit dem die Supportprozesse des Bundes modernisiert werden, wirklich Einsparungen zu realisieren? Sind die Betriebskosten bei Digitalisierungsvorhaben
hinreichend bekannt?
Ordnungsmässige Jahresrechnung des Bundes 2023
Die Jahresrechnung des Bundes 2023 schliesst erstmals seit 2019 mit einem positiven Jahresergebnis von 877 Millionen Franken ab. Die Einnahmen resultieren zu 95 % (74,8 Milliarden) aus Fiskaleinnahmen und betragen 78,6 Milliarden. Die Ausgaben belaufen sich auf 75,2 Milliarden und setzten sich zu 83 % (62,4 Milliarden) aus Transferausgaben zusammen. Der Eigenaufwand beträgt 11,5 Milliarden Franken, wovon etwas mehr als die Hälfte auf Personalausgaben entfällt. Weitere Erträge ergeben sich aus Beteiligungen (2,4 Milliarden) und Aufwendungen aus Abschreibungen und Bewertungsänderungen (4,9 Milliarden).
— Seite 11 —Ergebnis der Erfolgsrechnung des Bundes
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE
2Prüfbericht 23363
IN MILLIONEN FRANKEN, 2008–2023 | , QUELLE: EFV BUNDESRECHNUNG BAND IA, S.17
12000
0
877
-66
-4000 -2396
-8000
-12000 -9716
-16000
-20000
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat ein negatives Finanzierungsergebnis von 1,4 Milliarden Franken kommuniziert. Dieses Ergebnis berücksichtigt die Nettoinvestitionen und ist in der Jahresrechnung des Bundes nicht ausgewiesen. Die Jahresrechnung des Bundes 2023 ist durch die erstmalige Umsetzung der neuen Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes geprägt. Neu unterstehen z. B. Rückstellungen und zeitliche Abgrenzungen der Schuldenbremse, was bisher nicht der Fall war. Diese neuen Bestimmungen wurden auch rückwirkend angepasst: Der positive Saldo des Ausgleichskontos musste um 1,4 Milliarden Franken reduziert werden; der negative Saldo des Amortisationskontos wurde um weitere 3,8 Milliarden Franken belastet.
Trotz negativem Finanzierungssaldo ist der Stand des Ausgleichskonto Ende 2023 mit 20 Milliarden Franken weiterhin positiv. Verschlechtert hat sich der Stand des Amortisationskontos: Dieses weist Ende 2023 einen negativen Bestand von 27,2 Milliarden
-16858
Franken aus. Dieser negative Saldo, welcher primär aus den Covid-Ausgaben resultiert, muss gemäss geltenden Gesetzen bis spätestens 2039 ausgeglichen werden. Zur Umsetzung dieser Vorgabe sollen strukturelle Finanzierungsüberschüsse und Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank genutzt werden. Es ist zu befürchten, dass die angespannte Haushaltslage des Bundes die Amortisationspläne erschweren wird.
Die EFK hat in ihrem Bericht vom 27. März 2024 die Genehmigung der Jahresrechnung des Bundes ohne Einschränkung empfohlen. Die EFK stellte als Revisionsstelle zudem den ordnungsgemässen Jahresabschluss 2023 des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) fest.2 Mit dem Fonds finanziert der Bund die Nationalstrassen und unterstützt Agglomerationsverkehrsprojekte. Zur selben Feststellung gelangte sie bei der Jahresabschlussprüfung des Bahninfrastrukturfonds (BIF).3
— Seite 12 —VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE
4Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. März 2024
5Medienmitteilung des Bundesrates vom 5. September 2024 sowie Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. September 2024
6Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.01.2025
IM SCHAUFENSTER
Kluges Sparen in angespannten Zeiten und der Beitrag der EFK
Am 8. März 2024 hatte der Bundesrat eine Expertengruppe eingesetzt, um eine Aufgaben- und Subventionsprüfung durchzuführen.4 Der Anlass: Die künftigen strukturellen Defizite des Bundeshaushalts sind hoch. Der Bund will Handlungsspielraum beim Haushalt gewinnen. Er will nicht jedes Jahr mit linearen Budgetkürzungen arbeiten. Der Bundesrat nahm am 5. September 2024 die Arbeitsergebnisse der Expertengruppe entgegen und legte daraufhin Eckwerte fest, die Entlastungen von 3,6 Milliarden Franken ab 2027 vorsehen.5 Zudem schickte er Anfang 2025 ein Entlastungspaket in die Vernehmlassung.6
Die Arbeiten der Expertengruppe erfolgten unabhängig von der EFK. Zahlreiche von der Expertengruppe aufgegriffene Themen hatte die EFK bereits in ihren Prüfungen adressiert und Empfehlungen ausgesprochen. Es ist ein Kernauftrag der EFK, über einen effizienten Ressourcen- einsatz zu wachen. Diese Aufgabe ist wichtiger denn je. Wirtschaftlichkeitsprüfungen stehen 2025 daher wie bisher hoch auf der Agenda der EFK. Das Ziel: Jeder Steuerfranken soll den grösstmöglichen Nutzen entfalten. In diesem wie in den folgenden Kapiteln des Jahresberichtes finden sich zahlreiche Beispiele, wo die EFK Potenzial für Einsparungen und Gewinn aus Effizienzverbesserungen ortet.
— Seite 13 —Programm SUPERB: Einsparungen von gut 400 Millionen Franken sind höchst unsicher
Mit dem Programm SUPERB sollen Supportprozesse der Bundesverwaltung modernisiert und auf einen neuen technischen Stand gebracht werden: Die alte SAP R/3 Technologie wird S/4HANA umgestellt. Die EFK hat seit Beginn des Vorhabens zahlreiche Prüfungen zu unterschiedlichen Fragestellungen durchgeführt. 2024 hat sie eine Prüfung zur Standortbestimmung des Nutzen- und Synergiepotenzials von SUPERB vorgenommen.7 Gemäss Bericht des Bundesrates vom 18. Dezember 2020 an das Parlament sollen durch SUPERB langfristig eine halbe Milliarde eingespart werden. Im Juni 2021 wurden die Einsparpotenziale durch das Programm SUPERB mit 418 Millionen beziffert. Demgegenüber weist das Programm Gesamtinvestitionen von 485 Millionen auf.
Wieviel Einsparungen pro Verwaltungseinheit und Departement tatsächlich durch SUPERB erzielt werden können, ist jedoch noch nicht erfasst. Es fehlt am Einbezug der Departemente und an Grundlagen zur Erhebung dieser Zahlen. Auch die Berichterstattung zu den Einsparmöglichkeiten an die Finanzkommissionen ist irreführend, da sie nicht Einsparungen, sondern Investitionen ausweist. Weiter zeigt sich, dass die neuen Prozesse teilweise Mehraufwand verursachen und die Betriebskosten deutlich steigen. Ob sich die kommunizierten Einsparungen durch SUPERB ab 2027 einstellen, ist somit ungewiss. Die EFK hat dem zuständigen Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) empfohlen, zusammen mit den Fachämtern erzielbare Einsparungen zu erheben, damit sie ab 2027 in das Budget und die Jahresrechnung des Bundes Eingang finden.
Mangelnde Transparenz bei den IT-Betriebskosten VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
7Prüfbericht 23774 Die IKT-Kosten des Bundes steigen. 2023 lagen sie bei 1,6 Mil-8 Prüfbericht 24179 liarden Franken, wovon rund 600 Millionen auf den Betrieb und die Wartung entfielen. Die Hauptgründe dafür: Anpassung der technischen Infrastruktur, Parallelbetrieb, Altsysteme, erhöhter und vermehrter Bezug durch die Leistungsbezüger (bspw. Zunahme an Datenvolumen), Inflation bei den Preisen der Lieferanten. Beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) sowie ausgewählten Bezügerinnen und Bezügern von BIT-Leistungen hat die EFK geprüft, ob IKT-Betriebskosten in Digitalisierungsvorhaben nachvollziehbar ausgewiesen und erklärbar sind.8 Sie kam zum Schluss, dass der Grund für den Kostenanstieg in den beurteilten Fallbeispielen nachvollziehbar ist.
Allerdings wird den IT-Betriebskosten bei Digitalisierungsvorhaben in Anbetracht deren finanziellen Relevanz zu wenig Beachtung geschenkt. Verantwortliche müssen Betriebskosten nicht zwingend abschätzen. Die Kosten werden dem Parlament nicht konsequent ausgewiesen. Zudem führt die grosse Zahl an Altsystemen zu hohen Betriebskosten. Das hat den Digitalisierungsrat des Bundesrates auf den Plan gerufen: Er will die Ablösung von Altsystemen rascher und verbindlicher angehen.
— Seite 14 —eSubventionen: Ein bundesweiter Einsatz liegt noch in Ferne
Das Generalsekretariat des Eidg. Departements des Innern (GS EDI) beschafft eine Fachanwendung, die sich zur Bearbeitung von Subventionsprozessen eignet. Bundesweit werden rund 280 unterschiedliche Subventionen in der Höhe von knapp 48 Milliarden Franken durch 38 Verwaltungseinheiten ausgezahlt. Das GS EDI hatte 2022 die Chance zur Nutzung von Synergien erkannt: Das Projekt eSubventionen sollte in einem ersten Schritt die Bearbeitung von Gesuchen für das EDI und in einem zweiten Schritt für den gesamten Bund ermöglichen. Die EFK prüfte, ob sich die Lösung von eSubventionen dafür eignet.9
Mit der Anwendung stünde ein effizientes Instrument für die Bearbeitung praktisch aller Subventionsprozesse zur Verfügung. Das Projekt befindet sich in einer frühen Realisierungsphase und es sind keine technischen Hürden für eine bundesweite Ausrollung erkennbar. Allerdings ist die Anwendung in ihrer jetzigen Form noch nicht ausreichend konfigurierbar. Dies hat zur Folge, dass Anpassungen an die Anforderungen der einzelnen subventionsgebenden Ämter nur durch Programmierung erfolgen können. Ein erheblicher Mehraufwand ist die Folge.
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK — Seite 15 —VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
9Prüfbericht 24632 Eine grosse Hürde für den wirtschaftlichen Einsatz besteht auch im teilweise fehlenden Verständnis der Verwaltungseinheiten für Effizienzgewinne durch eine einheitliche Anwendung von Standards und durch Prozessautomatisierung. Auch sollte die EFV und der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei im Steuerungsgremium des Projekts zur besseren Verankerung Einsitz nehmen. Zu guter Letzt ist das finanzielle Projektcontrolling zu verbessern und eine verlässliche Finanzprognose zu erstellen. Letztere ist notwendig, um den Finanzbedarf der bundesweiten Ausrollung zu ermitteln. Sonst kann dieser in einem zweiten Schritt nicht gesichert werden. Die EFK erachtet einen Bundesratsentscheid, der die Anwendung für verbindlich erklärt und bis Ende 2025 vorgesehen ist, als zwingend für eine erfolgreiche Nutzung von eSubventionen in der gesamten Bundesverwaltung.
10Prüfbericht 22537
11Jahresbericht 2023 der Eidg. Finanzkontrolle, S.12. «Subventionen in Zeiten der Krise. Zum Verbesserungspotential bei Finanzhilfen und Abgeltungen», in: Swiss Yearbook of Administrative Sciences, 15 (1) 2024, S.110-119. «Subventionen: Mangelende Kontrolle gefährden die Wirtschaftlichkeit», Die Volkswirtschaft. Plattform für Wirtschaftspolitik, 13.09.2024. Beide Texte sind verfügbar auf der Website der EFK.
12Das Factsheet «Grundpositionen bei
IM SCHAUFENSTER Subventionen» ist auf der Website der EFK
verfügbar.
Subventionen – ein Schlüsselthema für die EFK
Subventionen machen 65 %, also knapp 50 Milliarden Franken der Bundesausgaben aus. Wie Subventionen ausgestaltet sind, ist nicht ganz trivial. Subventionsämter stehen bei der Umsetzung einer Subvention daher vor schwierigen Abwägungen. Zu Beginn des Jahres 2024 veröffentlichte die EFK Ergebnisse eines Syntheseberichts über vergangene Subventionsprüfungen. Sie präsentierte Ansätze für zahlreiche Verbesserungen.10 Die Resultate des Berichtes sind auch mehreren Fachartikeln zu entnehmen, die die EFK publizierte.11 Damit nicht genug: Im Herbst 2024 erarbeitete die EFK Grundpositionen zu Vereinfachungen bei Subventionen in Form eines Faktenblatt. Es zeigt Ansätze, wie die Vergabe und die Aufsicht über Subventionen vereinfacht werden können.12 In der Verantwortung sind die Subventionsämter, indem sie etwa hinterfragen müssen, ob subventionierte Aufgaben nicht auf andere Weise wirksamer wahrgenommen werden können. Um den administrativen Aufwand zu mindern, sollten sofern sinnvoll Pauschalen vereinbart werden. Abläufe bei der Aufsicht sollten stärker standardisiert, digitalisiert und automatisiert werden und mit einem Fokus auf die relevanten Risiken erfolgen. Die EFK leistet einen wertvollen Beitrag. So macht sie etwa transparent, wenn Subventionsgrundsätze missachtet werden, prüft Subventionen mit grossem Verwaltungsaufwand und wacht darüber, dass die gewünschte Wirkung auch eintritt. In Zeiten des angespannten Bundeshaushalts sind die «Grundpositionen» der EFK beides zugleich − die Forderung und das Versprechen, den wirksamen Einsatz von öffentlichen Geldern zu verbessern.
— Seite 16 —BLICK HINTER DIE KULISSEN
Die Prüfung der Jahresrechnung ist mehr als reine Zahlenakrobatik
Wer glaubt, die Prüfung der Jahresrechnung des Bundes sei nichts anderes als Erbsenzählerei, täuscht sich. Um zu attestieren, dass die Rechnung korrekt ist, sind Fleissarbeit, ein breiter Horizont und gute Kenntnisse der gesamten Bundesverwaltung nötig. Dazu drei Beispiele: Resultieren aus der Rettung der Credit Suisse finanzielle Risiken für den Bund, muss er diese in der Jahresrechnung berücksichtigen. Wenn der Bund das ehemalige Munitionslager Mitholz zum Wohl von Umwelt und Wohnbevölkerung sanieren will, muss er die erwarteten Kosten dafür zurückstellen. Und nach einer Abstimmung wie jener vom 24. November 2024 gegen den Ausbau der Nationalstrassen, gilt es die finanziellen Konsequenzen zu beurteilen. Es ist ein vielfältiges und lebendiges Geschäft mit den Zahlen. Finanzielle Einschätzungen erfordern viel Know-How, nicht nur Gewandtheit in der Akrobatik. Ohne dies gelingt es nicht, die Richtigkeit der Jahresrechnung zu bestätigen. Freilich: Um die berühmte Nadel im Heuhaufen zu finden, ist ein genauer Blick auf Zahlen unerlässlich. Die EFK prüft die Zahlen und die damit zusammenhängenden Prozesse und Kontrollen in Tiefe – Einnahmeprozesse, Subventionsprozesse und sie adressiert auch mögliche Betrugsthemen. Es steckt viel hinter einer scheinbar simplen Bestätigung über die Richtigkeit der Jahresrechnung des Bundes. Eine verlässliche finanzielle Berichterstattung ist aber zentral für Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat und für die Kapitalmärkte.
BLICK HINTER DIE KULISSEN
Wie gut ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) darin, die Risiken in seinen Prozessen zu reduzieren?
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) befindet sich in einer umfassenden Transformation. Die Einnahmen des BAZG betragen jährlich rund 24 Milliarden Franken. Die Prozesse und Systeme sollen vereinheitlicht, vereinfacht und digitalisiert werden. Von der Transformation ist auch das Interne Kontrollsystem (IKS) betroffen. Die Interne Revision des BAZG prüfte das IKS und stellte fest, dass dieses stark auf manuelle Kontrollen fokussiert ist, obwohl der grössere Teil der Transaktionen automatisiert in verschiedenen Systemen abgewickelt wird. Dies ist in Anbetracht der enormen Anzahl von Transaktionen nicht effizient. Das BAZG sollte bei der Entwicklung neuer Systeme bereits frühzeitig überlegen, welche Kontrollen es braucht. Es sollte die Chance nutzen, Kontrollen zu automatisieren und den Kontrollaufwand so zu reduzieren. Wie dieses Beispiel aufzeigt: Interne Revisionsstellen führen analog zur EFK Prüfungen durch, mit dem Ziel die Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit und Wirtschaftlichkeit im täglichen Handeln sicherzustellen. Sie unterstützen hierbei die Organisationsspitze. Die EFK arbeitet eng mit den zwölf Internen Revisionsstellen der Bundesverwaltung zusammen. Interne Kontrollsysteme sind in Umbruchsphasen besonders wichtig.
— Seite 17 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE WIRTSCHAFT UND ARBEITSMARKT 1717
Wirtschaft und Arbeitsmarkt
— Seite 18 —Jahresrechnung BundSupportprozesse Bund
IKT-Kosten Nationaledatenbewirtschaftungcloud VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
13Jahresbericht 2023, S.14.
IKT-Steuerung14des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Prüfbericht 22466
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
Wirtschaft und Arbeitsmark werden im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen durch den Staat gefördert. Prüfungen der EFK zeigen, dass dabei hohe Summen zu wenig zielgerichtet eingesetzt werden. Bei Missbrauch aus COVID-Hilfen fordert der Bund das Geld zu wenig konsequent zurück. Um Missbrauch bei COVID-Hilfen aufzudecken sind
weitere Anstrengungen nötig.
Missbräuche bei COVID-Härtefallhilfen: Mehr Anstrengung zur Aufarbeitung nötig
Wir erinnern: Der Bund hatte 2020 COVID-19-Kredite gewährt. Zudem hatte er 2020 zusammen mit den Kantonen mehr als 35 000 Unternehmen Härtefallhilfen zugesprochen. Sie erhielten Härtefallgelder im Umfang von 5,3 Milliarden Franken vorwiegend als A-fonds-perdu-Beiträge. Dabei kam es zu Fehlern und Missbräuchen, welchen es konsequenter nachzugehen gilt. Die EFK führt auch immer wieder Datenanalysen durch und übergibt die identifizierten Verdachtsfälle zur Abklärung dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).13 Eine neue Prüfung der EFK beim vom SECO beauftragten Dritten zur Aufarbeitung von Missbräuchen bei Härtefallhilfen ergibt bezüglich Prüfansatz und -ergebnisse ein durchwachsenes Bild.14
— Seite 19 —Auf Betreiben der EFK hin hat das SECO eine Prüfgesellschaft beauftragt, Fehler und Missbräuchen bei Unternehmen zu überprüfen. Die Prüfgesellschaft hat drei Risikogruppen gebildet: Unternehmen mit erhöhtem Betrugsrisiko, Empfängerinnen und Empfänger von hohen Hilfen und ausgewählte weitere Unternehmen. Die SECO-Vorgaben an die Prüfgesellschaft sind ausreichend, stellt die EFK fest. Die Prüfhandlungen der Gesellschaft beschränken sich jedoch vorwiegend auf formelle Aspekte. Die EFK bemängelt dies, weil dadurch Missbräuche nicht aufgedeckt werden können. Sie fordert, dass der Prüfansatz angepasst wird. Prüfergebnisse sind zudem schlecht dokumentiert und bieten somit dem SECO keine hinreichende Grundlage zur Rückforderung der Hilfen und allenfalls Einleitung von rechtlichen Massnahmen. Das SECO hat Korrekturen im Prüfkonzept vorgenommen und will weitere Massnahmen in die Wege leiten.
Die EFK sieht sich auch im vierten Jahr nach Ergreifung der Härtefall-Massnahmen dazu veranlasst, ihre Prüftätigkeiten aufrecht zu erhalten: Sie wird 2025 die Kontrolltätigkeiten und den Schlussbericht der beauftragten Prüfgesellschaft bei Härtefallhilfen prüfen und dabei auch beurteilen, ob die weiteren Schritte des SECO zur Missbrauchsbekämpfung genügen.15
Neues Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung: VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
Projekt in kritischer Lage15 Der Prüfauftrag 25453 ist im Jahresprogramm 2025
der EFK enthalten, S.12. Die EFK hatte das Schlüsselprojekt ASALfutur zur Ablösung des16 Prüfbericht 23622 bestehenden Auszahlungssystems ASAL 1.0 der Arbeitslosen-17 Prüfbericht 24607 versicherung (ALV) kurzfristig im September 2023 zum vierten Mal geprüft.16 Das Projekt war nach einer Teileinführung in einer sehr kritischen Phase. Aufgrund dringenden Handlungsbedarfs und weil sich das Projekt um zwei weitere Jahre verzögert hat, prüfte die EFK bereits im Frühjahr 2024 erneut: Sind die Auszahlungen der ALV-Leistungen gefährdet und wird das Projekt jetzt besser gesteuert und abgewickelt?17 Die EFK stellte fest, dass das SECO zwar verschiedene Verbesserungsmassnahmen ergriffen hat. Das Projekt befindet sich aber weiterhin in einer kritischen Phase: Es gab noch keine definitive Zeit- und Kostenplanung. Auch lag noch keine externe Validierung der Architektur und IT-Sicherheit vor. Das Projekt wird sich gegenüber der letzten Planung um zwei Jahre auf Mitte 2026 verlängern. Die Kosten werden sich um ein Drittel erhöhen und liegen bei mehr als 200 Millionen Franken. Auch wenn es keine Hinweise auf die Gefährdung der Auszahlungen der ALV mit dem jetzige Altsystem gibt, steigt das Risiko eines Systemausfalls mit jeder Betriebsverlängerung des Altsystems ASAL 1.0.
— Seite 20 —VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
18Prüfbericht 23467
IM SCHAUFENSTER
Symbolpolitik gegen den Fachkräftemangel
Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften akzentuiert sich, obwohl die Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie wieder erstarkt ist. Die Ursachen dafür sind je nach Branche unterschiedlich, wie eine Querschnittsprüfung der EFK in ausgewählten Branchen zeigt:18 In der IT-Branche fehlen beispielsweise Lehrstellen. Andere Branchen wiederum leiden unter einem schlechten Image. Arbeitsbedingungen können als schwierig empfunden werden. Auch ein grosser Aufwand zur Weiterbildung oder eine hohe Durchfallquote bei den Fachprüfungen gehören zu den Gründen.
Der Bund ist gesetzlich nicht zu Massnahmen verpflichtet. Er ist aber dafür verantwortlich, dass die Rahmenbedingungen bei Arbeit, Bildung und Zuwanderung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten sind. Seit 2011 hat er Massnahmen im Umfang von mehreren Hundert Millionen Franken ergriffen, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen und das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser auszuschöpfen.
Die Querschnittsprüfung der EFK zeigt, dass diese Fachkräfteinitiative keinen bedeutenden Beitrag zur Linderung des Problems geleistet hat. Vielmehr hatten die Massnahmen der Initiative zuweilen symbolischen Charakter. Bereits bestehende Massnahmen wurden unter neuem Label zusammengefasst, eine Strategie und messbare Ziele fehlten. Im Jahr 2019 hat der Bundesrat angesichts des demografischen Wandels erneut Massnahmen beschlossen – wiederum ohne messbare Ziele. Die EFK erachtet das tiefe Prestige bei der Berufsbildung im Vergleich zur akademischen Ausbildung als besonders problematisch. Auch die Kantone sind gefordert, die Berufsbildung zu stärken. Die EFK hat dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) empfohlen, entsprechende Anstrengungen gemeinsam mit den Sozialpartnern und Kantonen zu unternehmen.
— Seite 21 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BILDUNG UND KULTUR 2121
Bildung und Kultur
— Seite 22 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BILDUNG UND KULTUR 2222
Jahresrechnung BundSupportprozesse Bund
IKT-Kosten IKT-Steuerung
des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
19Prüfbericht 23406
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
Staatliche Aufgaben im Bildungs- und Kulturwesen sind facettenreich. Die Prüfberichte führen von Feststellungen zur Regeleinhaltung für Forschungs-Spin-Off über ein grosses Bibliotheksumbauprojekt bis hin zur Umsetzung von «Horizon-Europe»-
Übergangsmassnahmen in Milliardenhöhe.
ETH-Bereich: Je sparsamer die Beschaffung, desto mehr Geld für die Forschung
Die ETH-Institutionen kaufen jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 350 Millionen Franken. Die Koordinierte Beschaffung ETH+ (KoBe) macht Rahmenvorgaben für den gesamten ETH-Bereich. Sie wirkt als Schnittstelle zu den einzelnen Einkaufsorganisationen der Institutionen. Die EFK hat geprüft, ob diese die gesetzlich vorgesehenen Beschaffungsinstrumente zielführend einsetzen.19 Wo Potenzial zum Sparen beim Einkauf besteht, sollte dieses unbedingt ausgeschöpft werden. Es zeigt sich, dass der ETH-Bereich die bestehenden Instrumente besser nutzen könnte. Zwar bestehen Einkaufsorganisationen in allen Institutionen. Diese haben aber zu wenig und nicht überall dasselbe Gewicht. Sie werden zu spät in die Beschaffungsverfahren eingebunden, was eine Bündelung und Preisoptimierung verschiedener Beschaffungsgeschäfte verunmöglicht. Wer einen Bedarf hat, führt oftmals selbst das Verfahren und nicht die Einkaufsorganisation.
— Seite 23 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BILDUNG UND KULTUR 2323
Die EFK hat auch festgestellt, dass der Anteil an freihändigen
Beschaffungen über dem Schwellenwert von 230 000 Franken
rund 50 % der Beschaffungen beträgt.1 Wegen des fehlenden
Wettbewerbs werden potenzielle Marktteilnehmer ausgeschlos-
sen und damit die Chance für ein attraktiveres Preis-Leistungs-
verhältnis verpasst. Auch birgt das Vorgehen rechtliche Risiken.
Daher sollte stärker etwa mit funktionalen Ausschreibungen und
Dialogverfahren beschafft werden. Mit diesen Instrumenten des
Subventionen für die Forschung besser beaufsichtigen
Forschungseinrichtungen von sogenannt nationaler Bedeutung
können Finanzhilfen des Bundes erhalten. So legt es das Bundes-
gesetz über die Förderung der Forschung und Innovation fest. Im
Zeitraum von 2021 bis 2024 erhielten 34 ausgewählte Forschungs-
einrichtungen Bundesbeiträge in der Höhe von 457 Millionen
Franken. Die EFK hat anhand ausgewählter Organisationen über-
prüft, ob diese Beiträge angemessen sind und die Aufsicht durch
das SBFI wirksam ist.20 Sie kommt zu einem kritischen Fazit und
hat erheblichen Handlungsbedarf identifiziert.
Erstens überprüft das SBFI bei Gesuchen nicht systematisch, ob
die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Verwendung der
Subventionen erfüllt sind, ob bei der Berechnung der Finanzhilfe
auch die Selbstfinanzierungskraft berücksichtigt ist und ob keine
Mitnahmeeffekte vorhanden sind. Mitnahmeeffekte entstehen,
wenn Empfangende von Beiträgen auch ohne Finanzhilfe eine
Aufgabe ausüben würden. Die EFK ist bei einer von sechs geprüf-
ten Einrichtungen zum Schluss gekommen, dass ein erheblicher
Mitnahmeeffekt vorliegt.
Beschaffungsrechts erfolgt der Einkauf spezifischer Güter auf
konforme Weise. Auch das Instrument des Rahmenvertrages wird
noch wenig genutzt. Grundlagen dafür – eine Bedarfsplanung
oder Vertragsmanagementsysteme – fehlen aber teilweise. Die
Beschaffungskoordination zwischen den Institutionen hat sich
seit der letzten Prüfung 2017 nicht wesentlich verbessert.21 Ange-
sichts der Marktmacht des ETH-Bereichs bei hochspezialisierten
Beschaffungen ist dies ein bedauerlicheres Versäumnis.
BLICK HINTER DIE KULISSEN
So entsteht das
EFK-Prüfprogramm
Zweitens ist die Aufsicht zu stärken: Das SBFI sollte stärker prüfen, Das EFK-Prüfprogramm – auch ob Beiträge effektiv verwendet wurden und zu früh entrichtete Jahresprogramm genannt – entsteht Beiträge gegebenenfalls zurückfordern. In einem Fall hat die EFK jeweils im Vorjahr. Prüfungen gibt es
dort, wo die Risiken im Quervergleich festgestellt, dass 9,5 Millionen Franken zurückzufordern sind, da am grössten sind und eine Prüfung die Mittel nicht verwendet wurden. Statt eines standardisierten am meisten Mehrwert bringt. Basis Ansatzes sollte das SBFI für jede Einrichtung zudem einen risiko- für diesen Entscheid ist eine fortlau-
fende Risikoanalyse, beispielsweise orientierten Ansatz wählen und so die jeweiligen Besonderheiten wo Massnahmen wenig wirksam, berücksichtigen. Schliesslich sind Massnahmen zur Stärkung der wenig effizient oder unwirtschaft-Unabhängigkeit jener SBFI-Mitarbeitenden nötig, welche die Einlich sein könnten. Da die Welt nicht
stillsteht, kann es vorkommen, dass richtungen beaufsichtigen. Sie sind viele Jahre für die Aufsicht über eine Prüfung im laufenden Programm dieselbe Einrichtung zuständig und nehmen als Beobachtende an nicht mehr aktuell ist. Ersatzthemen Sitzungen der Verwaltungs- und Stiftungsräte teil. Dadurch kann sind aber immer ausreichend vor-
handen. Zudem tauchen unter dem eine Nähe entstehen, welche die Objektivität und Qualität der Jahr auch neue Risiken auf, die drin-Aufsicht gefährdet. Durch eine periodische Rotation der zustängend geprüft werden müssen. Für das digen Mitarbeitenden könnte dieses Risiko reduziert werden. Jahresprogramm 2025 hat die EFK — Seite 24 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BILDUNG UND KULTUR 2424
über 180 Prüfungen in unterschiedlichsten Bereichen und Themen vorgesehen. VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
20Prüfbericht 24428
21Prüfbericht 17444
1Bei freihändigen Beschaffungen erfolgt keine Ausschreibung mit Möglichkeit zu Gegenangeboten. Prüfungen entfalten Wirkung, wenn sie die Leistung der geprüften Institutionen verbessern. Ein zentrales Instrument dafür sind die Empfehlungen, die in den Berichten der EFK ausgesprochen werden. Die Empfehlung ist das Hauptinstrument der EFK; sie erlässt im Gegensatz zu Vollzugsämtern keine Anordnungen oder Verfügungen. Empfehlungen müssen ein gutes Kosten- und Nutzenverhältnis aufweisen. Die EFK spricht daher nur Empfehlungen aus, wenn deren Umsetzungskosten geringer sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen. Empfehlungen dürfen auch eine Risikoerhöhung in Kauf nehmen, wenn handkehrum ein wesentlicher finanziellen Gewinn oder eine Einsparung durch eine Empfehlung zu erwarten ist. Diese Abwägungen sind nicht einfach und die EFK diskutiert sie intensiv mit den geprüften Stellen. Gute Empfehlungen sind klar und umsetzbar. Dabei definiert die EFK das Ziel. Den Weg dahin lässt sie die Geprüften wählen und engt damit nicht unnötig Handlungsspielräume ein. Empfehlungen sollen auch verbindlich formuliert sein. Geprüfte Verwaltungseinheiten müssen gemäss Finanzkontrollgesetz bei besonders wichtigen Empfehlungen jährlich melden, wie die Umsetzung vorangeht. Wird eine besonders wichtige Empfehlung nicht wie zugesagt umgesetzt, wird dies im Jahresbericht der EFK aufgeführt. Der Bundesrat ist dabei auch in der Verantwortung: Das Gesetz sieht vor, dass er die Umsetzung dieser überfälligen Empfehlungen überwacht (vgl. Jahresbericht Teil III, C). Zusammenfassung bereits abgeschlossener Prüfungen. 2024 publizierte die EFK Syntheseberichte zum Umgang mit Subventionen und zur Cyberresilienz kritischer Infrastrukturen. Sie veröffentlichte auch ein Factsheet zum Format des Syntheseberichts. In Vorjahren publizierte sie Syntheseberichte zu Themen wie Digitale Transformation, Bau, Beschaffung, Preisprüfungen und zum Thema regionaler Personenverkehr.
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
22Prüfbericht 24428
23Prüfbericht 23465
24Prüfbericht 23461
25Prüfbericht 19507
IM SCHAUFENSTER
Zu teure Bauprojekte im ETH-Bereich
Die Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich (ETH Zürich) errichtet das Physiklabor HPQ; ein Gebäude, das mit modernster Forschungsinfrastrukturen ausgestattet ist. Ab 2030 soll es dafür sorgen, dass die ETH Zürich ihre Stellung in den Quantentechnologien festigen kann. 339 Millionen Franken stehen dafür zur Verfügung. Das Bauprojekt wird nach aktueller Prognose teuerungsbedingt 48 Millionen Franken mehr kosten und ist um 1,5 Jahre verzögert. In ihrer Prüfung untersuchte die EFK, ob das Projekt wirtschaftlich umgesetzt ist und stellte fest, dass die Wirtschaftlichkeit und Kostensicht beim Projektwettbewerb im Jahr 2016 kaum eine Rolle spielten: Die Angebote wurden zu wenig kritisch beurteilt, was die finanziellen Risiken erhöht.22 Architektonischen und städtebaulichen Aspekten wurde weitaus mehr Gewicht beigemessen. Das Siegerprojekt war eines der unwirtschaftlichsten. Es hatte die höchsten Lebenszykluskosten bei vergleichsweise geringer funktionaler Eignung. Weil die funktionalen Anforderungen angepasst werden mussten, entstanden bisher Mehrkosten von 11 %. Auch die Anforderungen an das Management des Gebäudes wurden unzureichend berücksichtigt. Die EFK hat der ETH Zürich empfohlen, Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Funktionalität in künftigen Beschaffungsverfahren stärker zu gewichten. Auch das Qualitätsmanagement ist im laufenden Projekt zu stärken.
Das Paul Scherrer Institut (PSI) gehört dem ETH-Bereich an und ist das grösste Forschungsinstitut für Natur- und Ingenieurwissenschaften der Schweiz. 2300 Mitarbeitende sind hier beschäftigt, das jährliche Budget beläuft sich auf 460 Millionen Franken. Das PSI baut seit Beginn des Jahres 2024 ein neues Labor für rund 27 Millionen Franken mit dem Namen «Quantum Matter and Material Center». Das Labor muss höchsten technologischen Standards genügen und erschütterungssensitiv sein. Die EFK hat in ihrer Prüfung teilweise dringenden Handlungsbedarf identifiziert:23 Die Projektorganisation ist zwar zweckmässig aufgestellt, aber die Führung der Kosten ist zu wenig transparent. Das Qualitätsmanagement des Projekts ist ungenügend umgesetzt. Die Qualität wesentlicher Bedingungen für die Labornutzung ist somit nicht gesichert. Die Statusberichte an die Bauherrschaft weisen Lücken bei Aussagen zu Terminen und Qualität auf. Auch die Quartalsberichte an den ETH-Rat sind in wesentlichen Punkten fehlerhaft, ohne dass der Rat intervenierte. So entsteht der Eindruck, dass die Berichte eine geringe Relevanz für den ETH-Rat haben. Zudem hat das Projekt seit dem Kreditbeschluss im Jahr 2022 bereits ein Jahr Verzögerung. Das Labor wird voraussichtlich erst zum Jahresende 2026 hin oder Anfang 2027 in Betrieb gehen. Die EFK hat aus diesen Feststellungen Empfehlungen an das PSI und den ETH-Rat ausgesprochen.
Nicht nur bei Bauprojekten, sondern auch bei der Mittelzuteilung prüfte die EFK den ETH-Bereich.24 In ihrer Nachprüfung zur Nachvollziehbarkeit der Mittelzuteilung an ETH-Professorinnen und -Professoren gelangte sie zum Schluss, dass, wie bereits 2019 festgestellt, teilweise die Transparenz bei der Zuteilung der ordentlichen Budgets und Zusatzfinanzierungen fehlt.25 Auch wenn Verbesserungen umgesetzt wurden: Ohne Transparenz und Kontrolle der Einhaltung der Budgetvereinbarung kann der Eindruck entstehen, Professorinnen würden benachteiligt – auch wenn dies gar nicht der Fall ist.
— Seite 25 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE GESUNDHEIT, SOZIALE VORSORGE UND SPORT 2525
Gesundheit, soziale Vorsorge und Sport
— Seite 26 —Jahresrechnung Bundsupportprozesse Bund
IKT-Kosten IKT-Steuerung
des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich
Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
Die Bevölkerung kommt direkt mit dem Gesundheitswesen und der sozialen Vorsorge in Berührung. Die Kosten sind hoch, umso wichtiger ist es, dass die Dienstleistungen effizient und wirksam ausgestaltet sind. Im Berichtsjahr hat die EFK etwa Rahmenbedingungen des Arzneimittelmarktes und die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) geprüft und sich mit unterschiedlichen Fragestellungen rund um die Invalidenversicherung (IV)
auseinandergesetzt.
Handlungsspielraum im Dschungel des Tarifwesens wahren
Was Ärztinnen, Ärzte oder Spitäler in der obligatorischen Krankenversicherung in Rechnung stellen dürfen, ist insbesondere in Tarifstrukturen geregelt. Im Normalfall gelten Tarife, welche die Leistungserbringer mit den Krankenversicherern aushandeln. Eine Ausnahme sind die Amtstarife: Zum Beispiel für Arzneimittel, Laboranalysen und Hilfsmittel bestimmt der Staat die Tarife. Zählt man alle Sozialversicherungen mit, so gibt es insgesamt mehr als 30 unterschiedliche Tarifstrukturen. Die prämienfinanzierten Kosten, welche die obligatorische Krankenversicherung übernimmt, schlagen mit rund 40 Milliarden Franken jährlich zu Buche. Tarife dürfen dabei nicht über den effektiven Kosten liegen. Man spricht von einer sogenannten Kostenrealität. Kostenrealität besteht nur, wenn Tarife aktuell gehalten und regelmässig weiterentwickelt werden.
— Seite 27 —Wird die Kostenrealität wirklich eingehalten? Dieser Frage ging die EFK in einer Prüfung anhand ausgewählter Tarife nach.26 Im ambulanten Bereich fehlt es an verbindlichen Mechanismen zur Weiterentwicklung von Tarifstrukturen. Dies ist dann problematisch, wenn unterschiedlich gelagerte Interessen zu Verzögerungen oder gar Blockaden bei Verhandlungen führen und dadurch Leistungen zu hoch vergütet werden. Leistungen werden zu hoch vergütet, wenn zum Beispiel die Tarife nie angepasst wurden, obwohl die Behandlungszeiten aufgrund technologischer Entwicklungen massiv kürzer ausfallen. Der Bund nimmt in den letzten Jahren zwar mehr Einfluss, könnte seine Kompetenzen dazu aber noch besser nutzen. Die von der EFK geprüfte Thematik ist aktuell: Der wichtigste Tarif der obligatorischen Krankenversicherung – TARMED – soll ab 1. Januar 2026 durch den neuen Tarif TARDOC und ambulante Pauschalen ersetzt werden.
Insbesondere müssen Tarifstrukturen mit einem hohen Anteil an technischen Leistungen regelmässiger überprüft werden. Dazu sind auch Fortschritte in der Digitalisierung im Sinne einer besseren Verwendung von Gesundheitsdaten notwendig, sodass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veraltete Tarifstrukturen identifizieren kann.
Health Technology Assessments: Weit entfernt von den
erhofften Einsparungen
Gesundheitstechnologien werden bewertet (Health Technology Assessment, HTA), um die Wirkung, Eignung und Wirtschaftlichkeit eines Arzneimittels oder einer neuen Technologie einzuschätzen. Der Bund hat 2017 das Instrument als Kostendämpfungsmassnahme lanciert und mit jährlichen Einsparungen von zwischen 180 und 220 Millionen Franken gerechnet. 2019 hatte die EFK erstmals geprüft, ob dieses Instrument seine Wirkung entfaltet und festgestellt, dass bisher keine Einsparungen realisiert worden waren.27 In ihrer Nachprüfung gelangte die EFK nun zu einem differen-VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK zierten Ergebnis:28 Das HTA-Programm hat zwar Fortschritte
26Prüfbericht 23653 erzielt, erfüllt seine Ziele aber noch bei weitem nicht. Gemäss 27 Prüfbericht 19084 den Schätzungen des BAG wurden zwischen 2021 und Anfang 28 Prüfbericht 24618 2024 86 Millionen durch das HTA-Verfahren bei den Kosten der obligatorischen Krankenpflege eingespart, wobei 40 % dieser Einsparungen auf ein Thema – dem Verzicht auf eine Vergütung von Medizinalcannabis – entfallen. Dies entspricht zusätzlichen neuen Einsparungen pro Jahr von knapp 30 Millionen im Durchschnitt. Bei einer vollständigen Kapazitätsauslastung der HTA-Sektion im BAG wären pro Jahr mindestens doppelt so viele Einsparungen denkbar. Dafür bräuchte es von den Krankenversicherungen und Leistungserbringer, sowie von den Gesundheitsbehörden selbst mehr Themeneingaben für die HTA. Die Anzahl durchgeführter Bewertungen ist zudem noch immer zu gering.
Auch bei einer vollständigen Kapazitätsauslastung und im Falle weiterer Themen dürften die avisierten jährlichen Einsparungen von 180 Millionen bis 220 Millionen ambitiös sein.
Die Aufsicht über die Ergänzungsleistungen muss besser werden
Die Ergänzungsleistungen (EL) sichern Rentnerinnen und Rentnern ein Mindesteinkommen. Sie sind ein Teil der 1. Säule der Sozialversicherungen und werden in der Schweiz lebenden Personen ausgezahlt. Ihre Ausgaben beliefen sich 2022 auf 5,5 Milliarden Franken. Bund und Kantone teilen sich die Aufgabe, wobei die Kantone für die Durchführung verantwortlich sind und zwei Drittel der Leistungen finanzieren. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist für die Aufsicht zuständig und soll auf einen einheitlichen Vollzug achten. 2021 trat eine Reform der EL in Kraft; in Folge sollen die jährlichen EL-Ausgaben um 400 Millionen Franken sinken.
— Seite 28 —Die EFK prüfte in Zusammenarbeit mit kantonalen Finanzkontrollen die Umsetzung dieser Reform bei den Durchführungsstellen und gelangte dabei zu einem positiven Fazit. Sie stellte allerdings wie bereits in einer vorherigen Prüfung 2018 fest, dass die Aufsicht des Bundes über den Vollzug zu schwach ist.29 Die grossen Unterschiede im Vollzug der Durchführungsstellen sind zwischen den Kantonen frappant. Einheitlichkeit und Angemessenheit der jeweiligen Vorgehensweisen ist so in Frage gestellt. Die Empfehlung aus dem Jahr 2018, die Aufsichtsinstrumente zu stärken, wurde nicht umgesetzt, obwohl sie damals akzeptiert wurde. Das Bundesamt für Sozialversicherungen war erst bereit, zwei wichtige Empfehlungen aus der im 2024 abgeschlossenen Prüfung zu akzeptieren, nachdem die EFK diese an die Departementsvorsteherin des Eidg. Departements des Innern (EDI) eskaliert hatte.
Anlage der Gelder aus dem Ausgleichsfonds AHV, IV und EO ist angemessen
Die Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der Erwerbsersatzordnung (EO) halten Vermögen in der Höhe von 40,6 Milliarden Franken. Sie werden durch compenswiss, einer öffentlich-rechtlichen Anstalt des Bundes mit Sitz in Genf, verwaltet. Die EFK prüfte den Anlageprozess: Sind die minimalen rechtlichen Vorgaben angemessen durch interne Vorgaben ergänzt und umgesetzt und ist der Anlageprozess auf die Erreichung der Anlageziele ausgerichtet?30 Die EFK stellte keine wesentlichen Mängel bei diesem Prozess fest. Die Prozesse sind darauf ausgerichtet den hohen Liquiditätsbedarf zu erfüllen, was im Vergleich zu Pensionskassen die tieferen Renditen erklärt. Auch sind die Prozesse darauf ausgerichtet, das bestmögliche Verhältnis von Sicherheit und Ertrag zu erzielen.
Allerdings sollte das interne Kontrollsystem von compenswiss effizienter werden. Viele der über 500 Kontrollen erfolgen nicht automatisiert. Zudem ist die hohe Anzahl der Kontrollen kritisch zu hinterfragen.
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
29Prüfbericht 23625; die Ergebnisse der Prüfung aus dem Jahr 2018 finden sich in Prüfbericht 16428.
30Prüfbericht 24650
BLICK HINTER DIE KULISSEN
Was ist eine Empfehlung?
— Seite 29 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 2929
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
— Seite 30 —Jahresrechnung Bundsupportprozesse Bund
IKT-Kosten IKT-Steuerung
des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich
Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
Den ökologischen Fussabdruck zu verringern, einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen zu pflegen oder die Mobilität und Kommunikation weitsichtig weiterzuentwickeln: Dies gehört zu den komplexesten Aufgaben des Staates. Die ausgewählten Prüfungen der EFK zeigen, dass – leider zu oft – ein Delta zwischen
beabsichtigter und erzielter Wirkung besteht.
Subventionen …
… könnten für das Gebäudeprogramm wirksamer sein
Mit dem Gebäudeprogramm sollen CO2-Emissionen langfristig vermindert werden, um so dem Netto-Null Ziel für die Treibhausgasemissionen bis 2050 näher zu kommen. Das Programm beinhaltet ein Bündel von verschiedenen Massnahmen, mit denen auch der Winterstromverbrauch gesenkt werden soll. Der Bund finanziert das Programm bisher zu einem erheblichen Teil, die Kantone führen das Programm aus. Das Bundesamt für Energie (BFE) gewährt Globalbeiträge von jährlich maximal 450 Millionen Franken, welche aus der CO2-Abgabe stammen und damit den Bundeshaushalt nicht belasten. Auch wenn die Maximalbeträge bisher nie ausgeschöpft wurden, sind die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen signifikant: Von 2010 bis 2023 wurden im Rahmen des Gebäudeprogramms rund 3,6 Milliarden Fördergelder ausbezahlt.
— Seite 31 —Die EFK hat geprüft, ob die Subventionen für das Programm auf eine wirksame Weise die Energie- und Klimaziele des Programms unterstützen. Sie kommt zum Schluss, dass die Konzeption und Umsetzung des Programmes einen guten Rahmen dafür schaffen.31 Kritisch stellt sie fest, dass die strategischen Grundlagen des Bundes zu wenig Zielkonflikte regeln und Massnahmen priorisieren. Ein Beispiel: Dieselbe Reduktion von CO2-Emissionen hätte mit einer Milliarde Franken weniger erreicht werden können, wenn mehr Heizungen ersetzt und weniger Wärmedämmungsmassnahmen ergriffen worden wären. Auch die Überschneidung von Fördermassnahmen des Programms mit Projekten zur Umsetzung der CO2-Kompensationspflicht ist ineffizient. Zudem erreicht das Programm noch nicht alle wichtigen Zielgruppen hinreichend, wie etwa Eigentümerinnen und Eigentümer grosser Immobilienportfolios.
Die EFK erachtet auch die Anstrengungen des BFE und einzelner Kantone als unzureichend, um sogenannte Mitnahmeeffekte – das sind finanzielle Anreize, deren gewünschte Wirkung sich ganz oder teilweise ohne die Fördergelder einstellen würde – zu verhindern. Dies wäre notwendig, da die Mitnahmeeffekte heute bei fast 50 % liegen und damit hoch ausfallen.
Die Ergebnisse der EFK kommen zum richtigen Zeitpunkt, da das Parlament im 2022 ein auf zehn Jahre befristetes Impulsprogramm beschlossen hat. Dies hat zur Konsequenz, dass zusätzlich zu den bestehenden Beiträgen ab 1.1.2025 jährlich 200 Millionen Franken aus der Bundeskasse für Förderungen im Rahmen der bestehenden Strukturen der Globalbeiträge für das Gebäudeprogramm vorgesehen sind. Umso wichtiger ist es, dass mit jedem eingesetzten Franken die grösstmögliche Wirkung erzielt wird. Das ist heute nicht immer der Fall.
… und verfehlen die wirtschaftlichen Ziele bei Wasserkraftanlagen
Wer Wasserkraftanlagen betreibt, muss bis 2030 ökologische Sanierungsmassnahmen ergreifen. Fische sollen dadurch einfacher Staumauern passieren können. Die Massnahmen dienen auch einem ausgewogenen Geschiebehaushalt2 und federn die Auswir-VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK kungen schneller Wasserpegelschwankungen ab. Die Subvention 31 Prüfbericht 23316 wird seit 2012 aus dem Netzzuschlagsfonds zulasten der Stromver- 32 Prüfbericht 23303 braucherinnen und -verbraucher gespiesen. Vorgesehen ist, dass
2Der Geschiebehaushalt ist ein Merkmal eines bis 2030 ungefähr 1 Milliarde für die geplanten Massnahmen zur Fliessgewässers. Dabei ersetzt Geschiebe aus dem Verfügung stehen. Setzt das BAFU die Subvention wirksam um? Oberwasser durch Hochwasser erodiertes Material Die EFK prüfte dies anhand von zehn ausgewählten Projekten.32 und führt zu einer regelmässigen Erneuerung
bspw. von Kiesbänken.
Weder die Kraftwerksinhaberinnen und -inhaber noch die Kantone beteiligen sich an den Kosten für die ökologischen Sanierungsmassnahmen. Der Bund ist somit der einzige Akteur, der ein Interesse an wirtschaftlichen Einsatz der Mittel zeigt. Es gibt Handlungsbedarf: Die EFK hat festgestellt, dass das BAFU seine Kostenkontrollen stärken und auf präzisere Grundlagen abstellen muss. Zudem ist die Verhältnismässigkeit der von den Kraftwerksinhaberinnen und -inhabern vorgeschlagenen Massnahmen künftig vertiefter hinsichtlich der Kosten zu beurteilen. Auch ein risikoorientiertes Überprüfungskonzept zur Steuerung der Subventionen ist zu erstellen.
Die EFK hält zudem eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen für zwingend. Die vorgesehenen ökologischen Sanierungen sind bis 2030 zeitlich nicht möglich und es fehlen mehrere Milliarden Franken. Ausserdem werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs genehmigt. Eine Priorisierung, z. B. nach ökologischer Dringlichkeit, fehlt, was dem Subventionsgesetz widerspricht.
Skyguide: Dringend benötigte Einsparungen durch «Virtual Center» bleiben aus
Skyguide ist die Flugsicherungsgesellschaft, die den Schweizer und den grenznahen Luftraum überwacht. Die COVID-19-Pandemie hatte erhebliche Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätslage dieser Aktiengesellschaft, die der Aufsicht des Eidg. Departements für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation untersteht. Reisebeschränkungen reduzierten den Flugverkehr und damit auch die Erträge. Der — Seite 32 —Bundesrat stabilisierte Skyguide finanziell. Im Gegenzug machte er im Jahr 2020 Sparvorgaben von gesamthaft 90 bis 100 Millionen, welche bis 2024 umzusetzen waren. 21 Millionen davon sollten bis Ende 2024 durch Neuerungen im Flugverkehrsmanagement mit dem Programm Virtual Center realisiert werden. Wurden die Sparerwartungen mit «Virtual Center» erreicht?
«Nein», stellte die EFK in ihrer Prüfung fest.33 Zeitliche Verzögerungen im Programm führen dazu, dass noch kein Franken durch das Programm eingespart wurde. Skyguide realisierte zwar Sparbeiträge. Sie sind aber nicht auf das Programm zurück-VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK zuführen. Die Berichterstattung über die Sparanstrengungen 33 Prüfbericht 23130 erlaubt keine zuverlässigen Aussagen über einzelne Sparbeiträge 34 Prüfbericht 23489 und sollte überarbeitet werden. Eine Neubeurteilung der finanziellen Situation der Skyguide durch den Bund drängt sich auf, Die Neubeurteilung ist nicht zuletzt wegen der angespannten Finanz- und Ertragslage von Skyguide und den damit verbundenen Herausforderungen zur Amortisation der Darlehen und zur Liquiditätssicherung nötig.
IM SCHAUFENSTER
Den Umgang mit giftigen Stoffen verbessern
Sie sind unsichtbar und zahlreicher vorhanden, als uns lieb ist. Ein Überblick über ihr Vorkommen und ihre Konzentration fehlt: Giftige Stoffe reichern sich aber in der Umwelt und in Lebewesen an. Dazu zählen Asbest, polychlorierte Biphenyle (PCB), Dioxine, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), Quecksilber oder Radium. Die EFK prüfte, ob sich aus dem Umgang des Bundes mit diesen Stoffen «good practices» ableiten lassen.34 Die Ergebnisse der Querschnittsprüfung, die sie beim BAFU, BAG, BLW, BLV durchführte, zeigen ein differenziertes Bild, das in wesentlichen Punkten Anlass zum Handeln gibt. Zwar gibt es einen geregelten Anmeldeprozess für neue Stoffe und es bestehen definierte Zuständigkeiten.
Falls sich ein Stoff jedoch erst nachträglich als giftig erweist,
fehlt ein systematisches Verfahren, wie damit umzugehen ist. Trägerinnen und Träger von Wissen haben kein Gefäss,
um dieses Wissen strukturiert zu sichern und zu teilen. Ein institutionalisierter Lernprozess fehlt. Zudem wird dem Verursacherprinzip zu wenig Rechnung getragen: Der Bund oder die Allgemeinheit werden für die Behebung von Schäden zur Kasse gebeten und nicht jene, die Schäden verursachen.
— Seite 33 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ARMEE UND BEVÖLKERUNGSSCHUTZ 3333
Armee und Bevölkerungsschutz
— Seite 34 —Jahresrechnung Bundsupportprozesse Bund
IKT-Kosten IKT-Steuerung
des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
In einer unübersichtlichen Welt ist die Sicherheit ein wichtiges, aber teures Gut. Investitionen der Armee in Rüstung und Digitalisierung sind hoch und die Projekte komplex. Ausgewählte Prüfungen der EFK zeigen, dass Risiken dabei zahlreich sind – und im Falle der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) die noch nicht abgeschlossene Umsetzung von EFK-Empfehlungen zur Gewährleistung einer wirksamen Compliance einen hohen Preis hat.
Drei Prüfungen zeigen Führungsmängel und Unregelmässigkeiten bei der RUAG
Die RUAG Gesellschaften haben bewegte Jahre hinter sich. Im Zuge ihrer 2022 abgeschlossenen Entflechtung entstand die RUAG MRO mit rund einem Drittel des Umsatzes und der Mitarbeitenden des ursprünglichen Konzerns. Eigner der RUAG MRO ist die Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Eignervertretung wird gemeinsam durch das GS-VBS und die EFV wahrgenommen. Gemäss den Eignervorgaben soll die RUAG MRO 80 % ihrer Geschäfte für die Schweizer Armee tätigen und nur 20 % der Umsätze dürfen mit Dritten getätigt werden. Die EFK hat Prüfungen zu verschiedensten Themen bei den RUAG Gesellschaften in der Vergangenheit durchgeführt (vgl. Schaufenster). Im Berichtszeitraum hat sie drei Prüfungen durchgeführt und veröffentlicht – zwei davon im Auftrag der Finanzdelegation der eidg. Räte.
— Seite 35 —Führung und Steuerung der RUAG MRO müssen sich
verbessern
Die EFK untersuchte anhand von zwei Projektbeispielen, ob die Geschäftsleitung, der Verwaltungsrat und der Eigner ihre Führungs- und Steuerungsverantwortung wahrnehmen.35 Sie stellte fest, dass es an Kontinuität einerseits und einem Vertrauensverhältnis andererseits in der obersten Führungsebene mangelte. In den vergangenen vier Jahren erlebte das Unternehmen fünf CEO und drei CFO. Dies erschwert den Aufbau stabiler Steuerungs- und Führungsprozesse. Die Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat war durch mangelnde Transparenz und eine unzureichende Fehlerkultur gekennzeichnet.
Der Eigner sollte seine Rolle stärker steuernd wahrnehmen und die RUAG MRO mit messbaren Zielen führen. Eigner und Verwaltungsrat haben die RUAG-Zielerreichung 2023 zudem zu wenig kritisch hinterfragt.
Die Compliance war zudem nur beschränkt wirksam. Die wesentlichen Richtlinien im Bereich der Compliance sind zwar vorhanden, wurden aber nicht konsequent umgesetzt. Aufgrund von Fluktuationen waren zudem wichtige Funktionen nicht besetzt und das Compliance Team musste neu aufgebaut werden.
Die EFK hat auch festgestellt, dass die Rolle der RUAG MRO in der schweizerischen Sicherheitspolitik durch den Eigner zu unklar definiert ist. Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nutzt die RUAG MRO teilweise als Beschaffungspartner, um Abhängigkeiten aus dem Ausland zu vermeiden. Der Eigner hat aber nicht definiert, welche Fähigkeiten und Produkte aus Überlegungen der nationalen Sicherheit bei der RUAG MRO mittels Direktvergabe und nicht auf dem freien Rüstungsmarkt eingekauft werden sollen.
Hoher zweistelliger Millionenschaden durch mutmasslich VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK betrügerische Handlungen 35 Prüfbericht 24143
36Prüfbericht 24192 Die EFK hat bereits im Vorjahr Unregelmässigkeiten beim Kauf von Die Untersuchung der Anwaltskanzlei war 100 Leopard 1 Panzern untersucht und dargelegt. In Deutschland aufgrund der Datenverfügbarkeit und hohen
Komplexität zu diesem Zeitpunkt noch nicht wurde ein Strafverfahren gegen ein ehemaliges Kadermitglied der abgeschlossen. RUAG MRO und eine private deutsche Gesellschaft eingeleitet, welches den Handel mit Leopard 2 Ersatzteilen aus Beständen der RUAG MRO betrifft. In der Folge hat der Verwaltungsrat der RUAG MRO einen Untersuchungsauftrag an die Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG (NKF) erteilt.
Die Finanzdelegation ersuchte die EFK parallel um eine unabhängige Beurteilung möglicher Betrugsaspekte bei der RUAG MRO. Aus Effizienz- und Kostengründen nutzte die EFK den bereits laufenden Untersuchungsauftrag NKF und schloss eine tripartite Vereinbarung mit NKF und der RUAG MRO ab. Die tripartite Vereinbarung regelt die unabhängige Aufarbeitung der Vorkommnisse im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der RUAG MRO, der EFK und NKF. Im Februar 2025 erstattete die EFK gestützt auf die Zwischenergebnisse der Untersuchung der Finanzdelegation Bericht mit folgendem Ergebnis:36
Bei einem ehemaligen Kadermitglied mit einer Doppelfunktion in der RUAG AG und RUAG GmbH in Deutschland bestehen Hinweise auf betrügerische Handlungen durch mehrfache Materialverkäufe weit unter dem Marktwert. Das Material wurde mutmasslich ausserhalb der RUAG MRO mit Gewinn an Dritte weiterverkauft. Zudem wurden auch betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbare Transaktionen zum Nachteil der RUAG MRO abgeschlossen. Der mögliche Schaden liegt nach Schätzungen der EFK im hohen zweistelligen Millionenbereich, wobei diese Schätzungen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Dies insbesondere, weil die Untersuchung von NKF noch nicht abgeschlossen ist.
— Seite 36 —Aufgrund rechtlicher Herausforderungen konnten wichtige Datensammlungen in der Schweiz und Deutschland noch nicht analysiert werden. Deren Analyse kann noch erhebliche Auswirkungen auf die Resultate der Untersuchung haben.
Die EFK stellte fest, dass es substantielle Anhaltspunkte für mutmasslich strafrechtliches Verhalten in mehreren Fällen gibt. Diese Erkenntnisse erfordern die Prüfung von strafrechtlichen Aspekten sowie Zivilansprüchen im In- und Ausland. Weiter sind Fragen zu Verantwortlichkeiten von Organen zu klären. Vorgaben wurden ungenügend umgesetzt und deuten auf ein fehlbares Verhalten innerhalb der RUAG MRO bzw. der bis Ende 2019 bestehenden RUAG Holding AG hin. Ein anonymer Hinweis zu fehlbarem Verhalten im August 2019 wurde nicht unabhängig und konsequent genug untersucht, um weiteren Schaden zu vermeiden. RUAG MRO ist es auch nicht gelungen eine angemessene Compliance-Kultur zu etablieren.
Mit diesen Feststellungen schloss die EFK in Beantwortung der parlamentarischen Untersuchungsfragen den Prüfauftrag im Februar 2025 ab und ist aus dem tripartiten Vertragsverhältnis ausgetreten. Der Verwaltungsrat der RUAG MRO ist für die Überwachung allfälliger Straf- und Zivilverfahren sowie für die Umsetzung der Massnahmen aus den Untersuchungsergebnissen verantwortlich. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Fehlende Übersicht über Bestände in Materiallager mit
unklaren Konsequenzen
Die EFK prüfte auch, ob Schaden am Vermögen der Armee dadurch entstanden ist, dass die RUAG MRO unbewilligt Material im Besitz der Armee für eigene Geschäfte mit Dritten verwendete.37 Sie kann dies nicht ausschliessen. Worum geht es? Die RUAG MRO ist unter anderem das Materialkompetenzzentrum für Raupenfahrzeuge im Auftrag der Schweizer Armee. Sie verwaltet diese Konsignationslager aufgrund von vertraglich festgehaltenen Bestimmungen mit armasuisse und der Logistikbasis der Armee (LBA). Ausgelöst durch Erkenntnisse aus den Untersuchungen zu VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK den Panzergeschäften ersuchte die Finanzdelegation die EFK im 37 Prüfbericht 24134 Herbst 2024 um diese Prüfung. 38 Prüfbericht 24171
Die älteren Prüfberichte mit den Nummern 18352 Die EFK konnte den Gesamtwert des Konsignationslagers nicht und 16612 wurden 2019 und 2017 publiziert. ermitteln, da sämtliches Material direkt nach dem Einkauf auf null abgeschrieben wird. Sie stellte fest, dass die LBA eine ungenügende Kontrolle über die Materialbestände hat und damit der Armee die Möglichkeit fehlt zu prüfen, ob die Einsatzfähigkeit der Raupenfahrzeuge mittelfristig sichergestellt ist. Zwischen 2014 bis 2023 hat RUAG MRO 1140 Verschrottungen und 1319 Inventuranpassungen vorgenommen, ohne dass die LBA dies bewilligt hätte oder je eine Inventur durchgeführt wurde. Sowohl LBA als auch armasuisse haben von ihrem Recht auf Lagerinspektion oder Inventuren durch RUAG MRO nie Gebrauch gemacht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass RUAG MRO oder einzelne Personen in der Vergangenheit unbewilligt Material für eigene Geschäfte mit Dritten aus dem Konsignationslager bezogen und damit das Vermögen der Armee geschädigt haben. Sollte sich zeigen, dass Material unrechtmässig verwendet wurde, sind die Kosten von der RUAG zurückzufordern.
Drohnenbeschaffung: Weiteres Vorgehen ist dringend zu klären
Die Schweiz benötigt zur Gewährleistung der Sicherheit Aufklärungsdrohnen: Mit einem Kredit von 298 Millionen Franken beschafft armasuisse im Auftrag der Gruppe Verteidigung ein unbemanntes und unbewaffnetes Aufklärungssystem. Ursprünglich sollten die Drohnen 2019 in Betrieb genommen werden. Dieser Termin wurde auf Ende 2026 verschoben, wobei die Drohnen gemäss Planung frühestens ab 2029 alle militärischen Anforderungen erfüllen werden. Weil das System vorerst wesentliche militärische Anforderungen nicht erfüllen wird, fallen ab 2026 die Kosten für Betrieb und Unterhalt höher aus, als ursprünglich im Rüstungsprogramm 2015 kommuniziert. Die EFK prüfte das Projekt zum dritten Mal und gelangt zu einem kritischen Fazit.38
— Seite 37 —Sie erkennt dringenden Handlungsbedarf, die weitere Vorgehensweise des Projekts zu klären. Bei der Lieferantensteuerung gibt es Defizite. Bei der israelischen Lieferantin Elbit Systems (Elbit) kommt es zu Lieferverzögerungen. Mit Elbit besteht ein Werkvertrag über den Bau von Drohnen, die an die Armeebedürfnisse angepasst sind. Bei einem weiteren Vertrag mit RUAG MRO ist fraglich, ob die Ausrüstung der Drohnen mit einem sogenannten «Detect and Avoid System» zeitnah erfolgen kann. Entgegen ihrer ursprünglichen Absicht ist armasuisse in dieser Beschaffung zur Generalunternehmerin in einem Entwicklungsprojekt geworden. Die von RUAG MRO im April 2024 eingereichte Nachforderung verdoppelt das ursprünglich vereinbarte Kostendach, wobei sowohl die Höhe als auch die Rechtmässigkeit der Nachforderung umstritten ist. Der finanzielle Spielraum ist zudem in Anbetracht der VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK Herausforderungen gering, da zum Prüfungszeitpunkt bereits 39 Prüfbericht 16532 288 Millionen verpflichtet sind. Der Kredit ist damit fast ausgeschöpft.
Die EFK erachtet es als unabdingbar, dass der Armeestab unter Einbezug der armasuisse und des Generalsekretariats Optionen zum weiteren Vorgehen prüft und beurteilt, zumal der zeitliche und finanzielle Handlungsspielraum gering ist. Die EFK hat auch festgestellt, dass die Projektsteuerung und Projektführung unbefriedigend sind. Das Vorhaben begann als klassisches Beschaffungsprojekt und wurde auch so geführt und gesteuert. Es hat sich jedoch über die Zeit zu einem komplexen Entwicklungsprojekt gewandelt.
IM SCHAUFENSTER
RUAG – die EFK hat früh und mehrfach auf Mängel hingewiesen
Die EFK hatte 2016 das Compliance-Management-System der RUAG Holding AG geprüft und mehrere beträchtliche Risiken identifiziert.39 Damals war die RUAG Holding AG noch nicht in zwei Unternehmen RUAG MRO und RUAG International Holding AG aufgeteilt. Diese Entflechtung erfolgte im Jahr 2020. Die EFK wies 2016 darauf hin, dass die Compliance-Kultur ausgebaut werden muss. Der damalige Verwaltungsrat der RUAG Holding AG stellte die Prüfkompetenz der EFK in Frage und sah kaum Handlungsbedarf. Mit einem wirksamen «Compliance Management System», also einem System welches es erlauben soll die Einhaltung der geltenden Regelungen und Gesetze zu gewährleisten, hätte womöglich der Schaden infolge der mutmasslich betrügerischen Handlungen durch Mehrfachverkauf von Panzerersatzteilen weit unter dem Marktwert vermieden werden können.
— Seite 38 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BEZIEHUNGEN IM AUSLAND 3838
Beziehungen zum Ausland
— Seite 39 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BEZIEHUNGEN IM AUSLAND 3939
Jahresrechnung BundSupportprozesse Bund
IKT-Kosten IKT-Steuerung
des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
40Prüfbericht 21174
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
Die EFK prüfte den Mitteleinsatz bei Entwicklungsprojekten auf drei Kontinenten und die Aufsicht über ein Genfer Zentrum, das Sinnbild für das humanitäre Engagement der Schweiz ist. Bei beiden ausgewählten Prüfungen kam sie zum Schluss, dass das Handeln des Bundes noch wirtschaftlicher und wirksamer werden sollte.
Entwicklungszusammenarbeit: Massnahmen bei der Berufsbildung nachhaltig gestalten
Zur Armutsbekämpfung unterstützt die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) Jugendliche im Ausland dabei, Arbeit zu finden. Rund 40 Millionen Franken aus der Schweiz werden sehr unterschiedlichen Projekte zur Berufsbildung in über 40 Ländern zugesprochen. Die Aufgaben in entsprechenden Projekten sind nicht einfach, da die Rahmenbedingungen lokal verschieden und komplex sind. Die EFK prüfte vier Projekte in Benin und je drei in der Mongolei und Bosnien-Herzegowina.40
Die Bilanz der EFK ist gemischt: Die DEZA geht pragmatisch vor, vernachlässigt aber mögliche Risiken eines unzweckmässigen und wenig nachhaltigen Einsatzes der Mittel. Die Zahl öffentlich-privater Partnerschaften ist gering und es fehlt an Zielen und Regeln dafür. Die Prüfung zeigt auch, dass die meisten Projekte die Nachhaltigkeitskriterien der OECD nicht erfüllen. Auf die Förderung von Projekten sollte verzichtet werden, wenn die Partnerinnen und Partner sich nicht verpflichten, nach Abschluss des Projektes für eine nachhaltige Wirkung der Massnahmen zu sorgen.
— Seite 40 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BEZIEHUNGEN IM AUSLAND 4040
Das EDA sollte die Governance über das Genfer Zentrum für Humanitäre Minenräumung verbessern VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) setzt sich für die Eliminierung von Personenminen, Streumunition und explosiven Munitionsrückständen aus bewaffneten Konflikten ein. Das GICHD ist als Stiftung konstituiert und erhält von der Schweiz einen jährlichen Grundbeitrag von 9,6 Millionen Franken pro Jahr, was knapp der Hälfte seines Gesamtbudgets entspricht. EDA und VBS nehmen über einen Steuerungsausschuss eine Aufsichtsrolle wahr. Im Genfer Zentrum verschlechterte sich ab 2019 das Arbeitsklima. Eine externe Evaluation und eine Intervention der Eidg. Stiftungsaufsicht waren die Folge. Das GICHD ergriff Massnahmen auf Basis der Empfehlungen der Evaluation. In diesem Zusammenhang prüfte die EFK Governance und Mittelverwendung des Genfer Zentrums und machte dabei folgende Feststellungen.41
41Prüfbericht 24272 Der Stiftungsrat ist viel zu gross und eignet sich wenig zur Überwachung des GICHD, da spezifische Fachkompetenzen in Management, Finanzen und Personal fehlen. Zudem sollen Steuerungsinstrumente weiterentwickelt werden, um eine effizientere Verwendung der Bundesbeiträge und höhere Kostentransparenz zu gewährleisten. Mittel der Schweiz werden zu einem erheblichen Teil für Administrationszwecke und damit nicht für Projekte verwendet, generell ist die Kostentransparenz gering. Ineffiziente Leistungserbringung kann so nicht erkannt werden. Das Staatssekretariat sollte seine Aufsichtsfunktion aktiver wahrnehmen.
flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE JUSTIZ UND POLIZEI 4141
Justiz und Polizei
— Seite 42 —Jahresrechnung BundSupportprozesse Bund
IKT-Kosten IKT-Steuerung
des Bundes RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
42Prüfbericht 23243
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
Die ausgewählten Prüfungen sind von grosser thematischer Breite geprägt: Die EFK prüfte etwa die Aufsicht über Mittelverwendung im Asylwesen, die Umsetzung eines moderneren Handelsregisters und sie setzt sich aktiv für die Vermeidung von unnötigen Kosten bei der Umsetzung der Datenschutzverordnung ein.
Flüchtlinge mit Status S: Aufsicht über die Mittelverwendung stärken
Im Frühjahr 2022 hatte der Bundesrat das «Programm S» zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine lanciert. Das Programm soll den rund 66 000 Personen mit Status S, die per Dezember 2023 in der Schweiz lebten, Integration und Teilhabe am Sozial- und Berufsleben ermöglichen. Der Bund bezahlte bis Ende 2023 2,1 Milliarden Franken für diese Personen – 316 Millionen davon für das «Programm S». Die EFK hat die Aufsicht des Staatssekretariats für Migration (SEM) über die Programmumsetzung geprüft und in drei ausgewählten Kantonen die Verwendung der Bundesbeiträge kontrolliert.42
Das Programm wurde rasch aufgesetzt und trägt den Besonderheiten Rechnung. Die Beträge wurden zudem grundsätzlich angemessen eingesetzt. Die EFK stellte aber auch fest, dass — Seite 43 —rasches Handeln mit zunehmender Dauer des Programms nicht mehr ausreicht: Das SEM muss mit geeigneten Instrumenten die Aufsicht über die Kantone verstärken. In der Aufsichtsstrategie des SEM muss das Programm besser berücksichtigt werden. Kontrollen vor Ort blieben bislang aus. Es besteht auch das erhebliche Risiko der Quersubventionierung zwischen Personen mit Status S und übrigen Personen aus dem Asylbereich. Aufgrund der komplexen Finanzierung verschiedener Bereiche und Personengruppen tritt solch ein unerwünschter Effekt leichter ein.
Schengen-Aussengrenzen: stärkere Steuerungsmassnahmen sind nötig
Seit dem Schengen-Abkommen zwischen der Schweiz und der EU haben sich die Grenzkontrollen grundlegend verändert. Die Schweiz ist verpflichtet, Regeln der Europäischen Union zur Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen zu übernehmen. Sie hat dazu eine Strategie der Integrierten Grenzverwaltung und einen Aktionsplan verabschiedet. Bund und Kantone setzen diese Aufgabe mit rund 470 Mitarbeitenden um. Die EFK prüfte erstmals die Umsetzung der Strategie an den Flughäfen – aufgrund der geografischen Lage der Schweiz bilden sie die einzigen Schengen-Aussengrenzen.43
Das Fazit: Die heutigen Prozesse und Strukturen reichen kaum aus, um die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. Die föderale Struktur mit acht verschiedenen Kontrollbehörden bei Bund und Kantonen erschwert eine einheitliche Steuerung der Aussengrenzen. Niemand verfügte über Kompetenzen zur strategischen Steuerung des Gesamtsystems, auch nicht das Staatssekretariat für Migration. Diese Unzulänglichkeiten werden zwar im Projekt reFRONT adressiert, jedoch mangelt es dem Projekt an einer verlässlichen Planung und klaren Strukturen. Die EFK hat mehr Verbindlichkeit und eine systematische Überprüfung von Massnahmen, die im Aktionsplan zur Umsetzung der Strategie vorgesehen sind, empfohlen.
Institut für Geistiges Eigentum: Einschuss in Vorsorgewerk VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
rückgängig gemacht43 Prüfbericht 23231; eine Kurzversion der
Berichtsergebnisse ist in der Schweizer Die EFK hat den Jahresabschluss 2022/2023 des gebührenfinan- Revue1/2025zu finden.
44Jahresbericht EFK 2023, S. 40. zierten Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) geprüft und dem Institutsrat die Genehmigung ohne Einschränkung empfohlen. Sie stellte dabei fest, dass der Deckungsgrad des Vorsorgewerks nach wie vor 110 % beträgt und Einschüsse in der Höhe von 11,55 Millionen Franken ohne gesetzliche Grundlagen erfolgt sind und weitere Einschüsse geplant waren.44 Die Direktion hatte im Dezember 2022 beschlossen, den Deckungsgrad mit à-fondsperdu-Beiträgen zu erhöhen, obwohl die EFK vorgängig empfohlen hatte, auf den Einschuss zu verzichten, bis die rechtliche Zulässigkeit geklärt wäre.
Im Dezember 2023 bestätigte dann ein Gutachten des Bundesamts für Justiz (BJ): Eine gesetzliche Grundlage für den Einschuss fehlt. Die EFK eskalierte an den Eigner, das Eidg. Departement für Justiz und Polizei (EJPD). Der Eigner bestätigte im September 2024, dass er das IGE anweisen werde, den Einschuss zurückzufordern. Sollte die Rückforderung durch das Vorsorgewerk Publica verweigert werden, sind die Einlagen im Rahmen des zulässigen Betrages der Reserve für Arbeitgeberbeiträge zuzuweisen. Zudem hat das EJPD in Aussicht gestellt zu prüfen, ob mit der Schaffung gesetzlicher Grundlagen eine Klärung herbeigeführt wird. Daraufhin hat Publica festgehalten, dass eine Rückzahlung des Vorschusses gesetzlich nicht möglich sei, die geleistete Einlage aber in eine Arbeitgeberbeitragsreserve ohne Verwendungsverzicht umgewandelt wird. Die Empfehlung der EFK ist damit im Rahmen der Möglichkeiten umgesetzt.
— Seite 44 —Von der Schwierigkeit, das Handelsregister zu modernisieren
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis mit rechtlich relevanten Informationen über juristische Personen. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig, das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) im Bundesamt für Justiz (BJ) übt die Oberaufsicht aus. Die Informatikstruktur und die Prozesse sind in die Jahre gekommen. Man ist sich einig: Das Handelsregister ist ein träges System. Die seit 15 Jahren unternommenen Bemühungen, dies zu verändern, waren erfolglos. Bereits 2017 hatte die EFK in einer Prüfung empfohlen, die Informatikumgebung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.45 Ist dies gelungen? Eine erneute Prüfung liefert die Antwort: nein.46
Es fehlt ein gemeinsames Zielbild und eine Vision für die Entwicklung eines zeitgemässen Handelsregisters. Das BJ hat zudem keinen Gebrauch gemacht von seinem Recht, Vorgaben zur Datenqualität und den Datenstandards zu machen. Die Realität hat nun den schleppenden Fortgang der Bestrebungen überholt. Die Anwendungen des Eidg. Handelsregisteramtes beim BJ müssen abgelöst werden, bevor eine einheitliche Lösung für ein moderneres Handelsregister vorliegt. Für die Ablösung sind 6,3 Millionen Franken budgetiert – zu viel für eine reine Ablösung ohne Mehrwert, wie die EFK festhält. Sie hat empfohlen, das Ablöseprojekt zu redimensionieren. Das BJ soll zudem zusammen mit weiteren Bundesstellen und den Kantonen eine Vision und konkrete Ziele für eine zeitgemässe IT-Infrastruktur für das Handelsregister entwickeln.
7
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
45Prüfbericht 16615
46Prüfbericht 24273
47Prüfbericht 23160; Prüfbericht 22537 Syntheseberichte 2023 und Vorjahren befinden sich auf der Website der EFK.
BLICK HINTER DIE KULISSEN
Was ist ein Synthesebericht?
Syntheseberichte der EFK fassen Ergebnisse aus einzelnen
Prüfungen nachträglich zusammen. Auf Grundlage einer grös-
seren Anzahl von Berichten verdichten sie Erkenntnisse aus
der Vergangenheit und versuchen, Muster zu erkennen
und allfällige Lehren für die Zukunft abzuleiten. Es han-
delt sich also nicht um eine neue Prüfung, sondern um eine
47
— Seite 45 —IM SCHAUFENSTER
Datenschutz – Substanzielle Kosten durch übermässige Protokollierung vermeiden
Das neue Datenschutzgesetz und die zugehörige Verordnung sind am 1. September 2023 in Kraft getreten. Die neue Datenschutzverordnung verpflichtet Bundesorgane bei der automatisierten Bearbeitung von Personendaten das Speichern, Verändern, Lesen, Bekanntgeben, Löschen und Vernichten der Daten zu protokollieren. Neu ist, dass diese Pflicht auf alle Personendaten zutrifft und damit substanziell ausgeweitet wurde. Bisher galt sie nur für besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile. Zudem gilt neu die Protokollierungspflicht absolut: Im Gegensatz zu früher sind keine Ausnahmen für Situationen vorgesehen, in denen präventive Massnahmen den Datenschutz gleichwertig gewährleisten können.
Datenschutz und Datensicherheit sind der EFK ein Anliegen. Aber der EFK gehen die neuen Bestimmungen unter Abwägung der Kosten und des Nutzens deutlich zu weit. Dies hat sie bereits im Rahmen des Verordnungserlassverfahrens im 2022 festgehalten. Die damaligen Befürchtungen der EFK haben sich bestätigt. Die in der Verordnung vorgegebene umfassende Protokollierungspflicht verursacht gemäss bundesinterner Schätzungen einmalige Kosten von rund CHF 165 Millionen und jährliche Kosten von über CHF 32 Millionen. Diese Kosten könnten zu einem wesentlichen Teil vermieden werden. Denn Datenschutz und Datensicherheit lassen sich mit geeigneten präventiven Massnahmen – wie etwa Zugangsbeschränkung zu den Daten – ergänzt durch eine fokussierte Protokollierung besser erreichen als durch eine Protokollierungspflicht im grossen Stil.
Die Vorgaben gemäss der Schengen-relevanten Richtlinie 2016/680 werden nicht nur umgesetzt, sondern durch höhere Anforderungen verschärft – ein kostspieliges Swiss Finish also.
Die EFK forderte daher das zuständige EJPD im April und September 2024 auf, die Umsetzung der neuen Verordnungsbestimmung unverzüglich zu sistieren, um unnötige Kosten zu vermeiden. Sie verlangte die Erarbeitung von alternativen Umsetzungsvarianten, welche auf ein teures «Swiss Finish» verzichten. Am 18. November 2024 hat die EFK ihr Anliegen als Mangel von erheblicher finanzieller Bedeutung an den Gesamtbundesrat eskaliert. Leider waren die Bemühungen der EFK bisher erfolglos und die Anliegen der EFK wurden bis zum Redaktionsschluss des Jahresberichtes nicht berücksichtigt.
— Seite 46 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 4646
Informatikprojekte des Bundes
— Seite 47 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 4747
Jahresrechnung BundSupportprozesse Bund
IKT-Kosten
IKT-Steuerung
des Bundes
RUAG MRO Leopard Panzermaterial-lager
Armee und Bevölkerungsschutz Drohnen Geodaten
Nationaledatenbewirtschaftungcloud VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
48Prüfbericht 23256
Subventionen Öffentliche Finanzen und Steuern
Beschaffungen
Forschung ETH-Bereich Datenverbundnetz Subventionen
Bevölkerungsschutz Datenschutz
Gesundheit, Soziale
Handels-
Vorsorge und Sport register
DigiSanté Tarifwesen
Health Fachkräfte-
Justitia 4.0 Technology
Assessment mangel
E-ID Auszahlungs-Ergänzungs-
system ALV leistungen
Bauprojekte ETH-Bereich
Vorsorgewerk IGE Bildung
und Kultur
Schengen-Aussengrenzen
Flüchtlinge mit Status S
AusgleichsfondsAHV/IV/EO
Informatikprojekte
COVID-
des Bundes Giftige StoffeSkyguide
Härtefallhilfen
Beziehungen Wirtschaft und im Ausland Arbeitsmarkt
Wasserkraftanlagen
Gebäude-Umwelt, Verkehr,
Genfer Zentrum für
Humanitäre Minenräumung Justiz und
Polizei
Entwicklungszusammenarbeit
Berufsbildung
programm Energie und Kommunikation
So unterschiedlich die Informatikprojekte des Bundes in ihrem Umfang und Ablauf sein mögen, oft sind die Risiken vergleichbar und es führen ähnliche Sachverhalte zu Problemen. Dazu gehört die mangelnde Einbindung von Stakeholdern, der fehlende Wille für echte Veränderungen oder Fragen nach dem Umgang mit Daten zwecks Vereinheitlichung. Auch die Tatsache, dass es keine echte Alternative zur Digitalisierung gibt, verbindet solche Projekte. Umso wichtiger ist es, sie gut und effizient zu führen – und
sie mit scharfen Augen zu prüfen.
Elektronischer Identitätsnachweis: Bevölkerung und Stakeholder einbinden
Nachdem die Stimmbevölkerung das Bundesgesetz über elektro-
nische Identifizierungsdienste im März 2021 abgelehnt hatte, star-
tete unter der Leitung des BJ und der Beteiligung verschiedener
Departemente und kantonaler Stellen ein neues Vorhaben. Dafür
stehen bis Ende 2028, Abschluss der Pilotphase, 182 Millionen
Franken bereit. Danach wird mit einem jährlichen Aufwand von
25 Millionen Franken gerechnet. Die EFK hat die Organisation,
das Stakeholdermanagement und die Ressourcenplanung des
Programms geprüft.48
— Seite 48 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 4848
Aufgrund der Umsetzungsvarianten der Projekte und Vielschichtigkeit des Programms sollten die Verantwortlichen aber Prozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten überprüfen. Die Kommunikation und das Stakeholdermanagement haben erfolgskritischen Einfluss auf das Projektgelingen. Deshalb gewichtet das Programm aus der Erfahrung der ersten Ablehnung beides hoch. Es sind wesentliche Elemente, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. Dafür sind die bisherigen Aktivitäten zu wenig zielgerichtet und systematisch, moniert die EFK. Es fehlt eine Gesamtsicht der Stakeholder, integriert geplante Kommunikationsmassnahmen sowie eine Wirkungsmessung.
Digitalisierung der Schweizer Justiz muss proaktiver
angegangen werden
Das Projekt Justitia 4.0 will nichts Geringeres als die flächendeckende Digitalisierung der Schweizer Justiz für Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren. Justitia 4.0 ist ein Unterfangen, das 30 000 Rechtsmitarbeitende betrifft und ein Budget von 89 Millionen Franken umfasst. Das Bundesgericht stellt den Gesamtprojektleiter und ist nimmt das Co-Präsidium im Steuerungsausschuss wahr. Ist dieses Projekt auf gutem Weg?49
Grosse Herausforderungen stehen in der Umsetzungsphase des Projekts an. Bislang fokussierte sich das Projekt auf den Aufbau einer Plattform und weniger auf den Einbezug aller relevanten Stakeholder. Dies kann sich im weiteren Projektverlauf nachteilig auswirken, wie die EFK festhält. Denn die Akteurinnen und Akteure sind zahlreich, haben unterschiedliche Bedürfnisse und Widerstände gegen Veränderungen können auftreten. Technisch ist zudem unklar, ob die neue Plattform bestehende Vorgaben und Richtlinien des Bundes − etwa zur Informatiksicherheit – einhalten kann. Projektführung und -planung müssen unbedingt gestärkt werden. Einig sind sich die Involvierten im Ziel, Effizienzsteigerungspotenziale auszuschöpfen. Nur ist heute nicht geregelt, wie dies gemessen werden soll. Und es bestehen erkennbare Hürden, um die Potenziale voll auszuschöpfen. Das Bundesgericht hat seine VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK begrenzte Kompetenz zur Empfehlungsumsetzung betont. Der 49 Prüfbericht 23384 Projekterfolg hängt aber entscheidend davon ab. 50 Prüfbericht 24638
Digitalisierung des Gesundheitswesens: es geht nicht ohne Aufgabenanpassung
Das Gesundheitswesen muss effizienter werden, und die Behandlungsqualität und Patientensicherheit sollten sich erhöhen. Das geht nicht ohne Digitalisierung mit einer standardisierten und verlässlichen Datenbasis. Das Schlüsselprojekt DigiSanté soll Abhilfe schaffen: Der Bund investiert für die nächsten 10 Jahre 625 Millionen Franken, um die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Die EFK hat das neue Programm beim BAG und BFS zum ersten Mal 2024 geprüft.50
Die bisherigen Arbeiten weisen in die richtige Richtung, kommt die EFK zum Schluss. Das grösste Risiko sieht sie in der fehlenden Durchsetzungsfähigkeit des Bundes. Im Gesundheitswesen verfügt der Bund in vielen Bereichen über keine direkten oder umfassenden Kompetenzen. Primär sind die Kantone für das Gesundheitswesen und die Gesundheitsversorgung zuständig, insbesondere auch für die Verwendung von Gesundheitsdaten.
Wo Bundesgesetze keine Grundlage schaffen, kann DigiSanté die Anwendung bzw. Durchsetzung von Basisdiensten und (Daten) Standards nicht gewährleisten. Der Programmerfolg ist dann von der aktiven Unterstützung und dem Umsetzungswillen der Kantone und weiteren Akteuren im Gesundheitswesen abhängig: Spitäler, ambulante Ärzte, Heime, Spitex, Apotheken oder Versicherungen. An dieser Unterstützung liegt aber der Hebel für eine wirksame Digitalisierung.
Die historisch gewachsene Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen muss angepasst werden, damit der Digitalisierung Wirkung und damit Erfolg beschieden ist.
— Seite 49 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 4949
Sicheres Datenverbundnetz Plus: Ein Projekt auf Schlingerkurs
Bis 2027 sollen die im Bevölkerungsschutz eingesetzten IKT-Systeme der kantonalen Blaulicht- und Sicherheitsorganisationen, der zuständigen Bundesämter und der Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen mit einer breitbandigen Datenkommunikation versehen werden. Der Aufbau dieses breitbandigen Datennetzwerks ist das Ziel des Schlüsselprojektes Sicheres Datenverbundnetz plus (SDVN+), das sich am Anfang der Realisierungsphase befindet. 133,9 Millionen Franken soll es kosten. Die EFK prüft das Projekt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz zum ersten Mal und hat damit zusammenhängende Themen bereits zweimal zuvor geprüft.51
Die EFK stellt fest, dass die aktuelle Planung zur Realisierung der Kantonsstandorte bis Ende 2024 nicht realistisch ist und dies durch das Projekt nicht transparent ausgewiesen und kommuniziert wurde. Es könnten auch zusätzliche Kosten dadurch entstehen, dass nicht alle Kantone nach Plan redundant angeschlossen werden können. Wie hoch allfällige Zusatzkosten ausfallen, ist unbekannt. Eine Neuplanung von Projektinhalt, -terminen und -kosten ist notwendig.
Zudem vermögen die Instrumente zur Projektführung und -steuerung die EFK nicht zu überzeugen: Der Prozess des operativen Risikomanagements und der Änderungsprozess sind nicht hinreichend umgesetzt. Auch das externe Qualitätsmanagement entfaltet nur beschränkte Wirkung. Darüber hinaus werden die Abhängigkeiten zu anderen Projekten im VBS und im Bevölkerungsschutz ungenügend adressiert. Um Synergien zu realisieren und Abhängigkeiten zu bewirtschaften, ist es wichtig, dass Klarheit besteht: Welche Projekte sind in welcher Art von SDVN+ abhängig. Produktionsplattform für Geodaten: Kein weiteres Geld ohne VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
Zusatznutzen51 Prüfbericht 21539, Prüfbericht 18531
52Prüfbericht 24120; für die Ergebnisse der ersten Swisstopo erneuert für 65 Millionen Franken seine Produktions-Prüfung vgl. Prüfbericht 22157 plattform mit dem Programm «Neue Produktionssysteme» NEPRO. Das Programm hat eine 10-jährige Laufzeit und dauert bis Ende 2029. Die bisher eingesetzte Softwareversion erreicht 2026 ihr Lebensende. Die künftige swisstopo Produktionsplattform muss fähig sein, Synergien entlang der Wertschöpfungskette von Geodaten über alle Produktionsstufen und föderalen Ebenen zu realisieren. Die EFK prüfte NEPRO zum zweiten Mal und stellte eine Verbesserung zur letzten Prüfung, aber auch wesentlichen Handlungsbedarf bei zwei Themen fest.52
Das Programm kostet gegenüber einer rein technischen Migration der Altsysteme 22 Millionen mehr. Das damit verbundene Nutzenversprechen ist in den formulierten Programmzielen wenig greifbar. Es ist nicht ausreichend klar, welcher Nutzen aus den zusätzlichen Investitionen resultieren soll. Solange dies nicht geklärt ist, darf die zweite Tranche des Verpflichtungskredits nicht freigegeben werden.
Bisher war geplant, das Upgrade auf die neuen Technologien und die Optimierung der Plattform gleichzeitig vorzunehmen und in Betrieb zu setzen. Neu erfolgen diese Schritte nachgelagert,
d.h. die Optimierungen sollen bei laufendem Betrieb schrittweise vorgenommen werden. Diese neue Umsetzungsvariante erfolgte, ohne deren Konsequenzen vertieft zu prüfen, was nachgeholt werden muss. Die EFK hat fünf der abgegebenen Empfehlungen aus ihrer Erstprüfung nicht schliessen können, da wesentliche Grundlagen des Programms noch nicht zufriedenstellend sind.
— Seite 50 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 5050
Die IKT-Steuerung der Bundesverwaltung mit bewusst
gesteckten Grenzen
Der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI) der
Bundeskanzlei hat zum Ziel, die digitale Transformation der Bun-
desverwaltung zu steuern. Die EFK hat geprüft, ob der Delegierte
für die digitale Transformation (D-DTI) die entsprechenden Themen
aus einer gesamtheitlichen Optik ansteuert und ob Entscheide
gemäss dem Lenkungsmodell zeit- und stufengerecht gefällt
werden.53 Das Lenkungsmodell unterscheidet vier Ebenen bei
der Entscheidfindung: Bundesrat, Bundeskanzler, D-DTI und die
Departemente und Ämter. Daneben existiert eine Vielzahl von
weiteren Gremien, wie bspw. die der Ausschuss Informatiksicher-
heit oder die Fachorgane des Bereichs DTI. Eine vollständige
Übersicht über diese Gremien und deren Zusammenwirken fehlt.
Die EFK stellt fest, dass die Durchsetzungsmöglichkeiten von
Entscheiden schwach und Entscheidungswege schwerfällig sind.
Das Departementalprinzip ist beim Thema IKT stark verankert und
die Durchsetzungskraft des Delegierten DTI damit begrenzt. Der
Bereich DTI steuert innerhalb seines begrenzten Handlungsspiel-
raumes. Damit eine stärkere Steuerung möglich wird, müssten
die Rechtsgrundlagen angepasst werden. Auch fehlt es an einer
aktuellen Übersicht, die alle wesentlichen Vorhaben der Digita-
len Transformation inklusive der Legacy-Systeme beinhaltet. Die
EFK hatte 2022 empfohlen, eine IKT-Übersicht auszubauen.Die
angemessene Besetzung der Gremien ist zur Erreichung der Ziele
wichtig: So stellt die EFK fest, dass sich der wichtige beratende
Digitalisierungsrat mehrheitlich aus Mitgliedern zusammensetzt,
die einen operativ-technischen Hintergrund mitbringen. Um die
digitale Transformation voranzutreiben, wäre aber ein strategisch-
fachlicher Fokus nötig.
Nationale Datenbewirtschaftung: Die Verwaltung muss VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
mitwirken53 Prüfbericht 23759
54Prüfbericht 21156
Das Programm Nationale Datenbewirtschaftung (NaDB) soll die 55 Prüfbericht 24113 Vgl. zur Prüfung aus dem Jahr Mehrfachnutzung (Once-Only-Prinzip) von Daten ermöglichen 2021, Prüfbericht 21156.
3und Verwaltungsprozesse effizienter gestalten. Das Programm ist Die semantische Interoperabilität stellt sicher, beim BFS angesiedelt und besteht seit fünf Jahren. Seine Kosten, dass das genaue Format und die Bedeutung die das BFS zum grössten Teil selbst deckt, belaufen sich auf der ausgetauschten Daten und Informationen
54 während des gesamten Austauschs zwischen den 37,7 Millionen Franken. Die EFK prüfte NaDB erstmals 2021. Beteiligten beibehalten und verstanden wird.
Die jüngste Prüfung widmete sich der Frage, ob das Programm
gut in die Daten- und Zuständigkeitsstrukturen der Bundesver-
waltung eingebettet ist und die Empfehlungen der letzten Prüfung
umgesetzt wurden.55
Das Ergebnis fällt gemischt aus: Es bestehen zwar rechtliche,
technische und organisatorische Grundlagen wie eine Interope-
rabilitätsplattform als zentrales Werkzeug. Auch die Struktur der
Daten, um die sogenannte semantische Interoperabilität von
Daten zu ermöglichen, wird einheitlich definiert.3 Es braucht
aber darüber hinaus noch weitere Werkzeuge beim BFS, um die
Datenbewirtschaftung dauerhaft erfolgreich zu gestalten. Ohne
die Mitwirkung der Verwaltungseinheiten wird die Datenharmo-
nisierung nicht gelingen. Auch sind die Erkenntnisse aus dem
Projekt in die Datenstrategie des Bundes, die unter Federführung
des Bereiches DTI entsteht, einzubringen.
— Seite 51 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 5151
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
56Prüfbericht 23766
57Prüfbericht 23623
58Prüfbericht 23740
59Prüfbericht 24507. Die EFK prüft SUPERB nicht zum ersten Mal, vgl. Prüfbericht 21451
IM SCHAUFENSTER
Licht in die Wolken bringen
Die EFK hat mehrere Prüfungen zum Thema Cloud im vergangenen Jahr durchgeführt oder abgeschlossen:
Im Bereich DTI der Bundeskanzlei prüfte sie die Umsetzung der Cloud Strategie Bund.56 Der Bund will künftig prioritär die Cloud nutzen. Das zeigt sich auch im Entscheid des Parlaments, in den Jahren 2025 bis 2032 mit der Swiss Government Cloud eine hybride Cloud Infrastruktur aufbauen zu wollen. Es gibt je nach Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz vier Cloudstufen.
Das Schlüsselprojekt RZPlus bei Meteo Schweiz bezweckt eine ausfallsicherere Rechenleistung für Wetterdaten. Berechnungen und Datenhaltung sollen in eine Public Cloud ausgelagert werden. Es ist hochspezialisiertes und in der Bundesverwaltung begrenzt vorhandenes Wissen zum Aufbau einer solchen Lösung notwendig. Zum Zeitpunkt der letzten in diesem Bereich 2023 durchgeführten Prüfung waren die mit der Cloud verbundenen Restrisiken weder formell dokumentiert noch akzeptiert. Die Anforderungen an die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der verschiedenen Applikationen waren noch in Erarbeitung.57
Bei der Prüfung eines weiteren Schlüsselprojekts geht es um Anwendungen in der Cloud: Das Vorhaben Cloud Enabling Büroautomation (CEBA).58 Dieses Projekt hat die Umstellung auf Microsoft 365 zum Ziel und wirkt sich auf die Arbeitsweise der gesamten Bundesverwaltung aus. Bezüglich Cloud-Nutzung hält die EFK fest, dass teilweise erhebliche Restrisiken entweder noch nicht vollständig analysiert oder abschliessend bearbeitet sind.
Das EJPD nutzt die Cloud für Anwendungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen. Beim Informatik Service Center des EJPD (ISC-EJPD) prüfte die EFK, ob die durch den Leistungserbringenden betriebene Secure Private Cloud als Plattform sicher und zuverlässig betrieben wird. Der Betrieb beim ISC-EJPD läuft sicher und zuverlässig, allerding müssen die Vorgabestellen Sicherheitsmerkmale und -anforderungen für diese Cloudstufe konkreter definieren. Im Hinblick auf die Öffnung der Plattform für Kunden ausserhalb des EJPD müssen die Vorgaben an Leistungsbeziehende geschärft und deren Umsetzung kontrolliert werden.
Beim EPA prüfte die EFK die Umsetzung des SUPERB-Teilprojekts «Personal HR-IT» hinsichtlich der Cloud-Strategie. Personalprozesse sollen auf Cloud-Basis harmonisiert und standardisiert werden. Ab April 2025 werden auch besonders schützenswerte Personendaten in der Cloud gespeichert – eine Tatsache, die in der breiteren Öffentlichkeit wenig bekannt, zu wenig kommuniziert und teilweise problematisch sein kann, wie die EFK resümiert.59
— Seite 52 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 5252
BLICK HINTER DIE KULISSEN
Gutes Projektmanagement gleicht einer Schifffahrt
Informatikprojekte sind wie ein Schiff, das durch unsichere Gewässer an sein Ziel geführt werden soll. Als Passagier bestehen Sie darauf, dass das Schiff von einer professionellen Mannschaft gemäss allen Regeln der Seemannskunst betrieben wird. Das Ziel ist definiert, der Weg im Grossen und Ganzen klar, und der Treibstoff reicht aus.
Was häufig schief läuft, ist eine Kombination von Versäumnissen auf der Fahrt. Der Reeder (Auftraggeber) passt den Zielhafen immer wieder an, so dass der Kurs im Zick-Zack zu einem letztlich unbekannten Ziel hinführt. Der Kapitän (Projektleiter) führt, unterstützt und beaufsichtigt seine Mannschaft nicht ausreichend. Notwendige Arbeiten wie z. B. Maschinenwartung (Aufwand-/Nutzenüberwachung) führen zu ungenügender Leistung und somit zu Verspätungen. Weil die Qualität von Lieferanten nicht überwacht wird, verseucht das Auffüllen des Wasservorrates mit verschmutztem Trinkwasser alle Vorräte (Fehler und Sicherheitslücken). Weil kein Lotse an Bord genommen wird (unabhängiger Qualitäts- und Risikomanager), werden Risiken wie Unterwasserfelsen und Eisberge übersehen und führen zum Schiffbruch. Soweit die Metapher.
Da Verantwortliche nicht die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung haben, oder sie ihren Aufgaben nicht nachkommen (Governance), werden notwendige Entscheide nicht erkannt, nicht getroffen oder nicht durchgesetzt. Massnahmen gegen die oben beschriebenen Risiken bleiben aus. In einem Projekt müssen der Projektleiter, das Projektteam, der Auftraggeber und der Qualitäts- und Risikomanager ihrer Verantwortung gerecht werden. Die entsprechenden Rollen sind in der Projektmanagement-Methode HERMES beschrieben und müssen umgesetzt werden. Damit werden möglichst gute Voraussetzungen geschaffen, dass ein Projekt seine Ziele erfüllt. Dasselbe gilt übrigens auch für Programme: In der Schiffsmetapher gleichen sie einer Flotte und die Programmleitung koordiniert alle Schiffe so, dass die Flotte ihr Ziel erreicht.
— Seite 53 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 5353
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
60Prüfbericht 23160
IM SCHAUFENSTER
Ein Synthesebericht zur Cyberresilienz kritischer Infrastrukturen
Die Stromversorgung, die medizinische Versorgung oder die Telekommunikation − solche Infrastrukturen gelten als kritisch für das Funktionieren des Landes. Sie sind daher besonders schützenswert und ihre Resilienz ist wichtig. Die EFK hat in einem Synthesebericht auf Grundlage neun vergangener Prüfungen herausgearbeitet, welche sieben Faktoren entscheidend für die Cyberresilienz und eine erfolgreiche Aufsicht sind.60
Erfolgsfaktoren Cybersicherheit
Klare Definition der Rollen
und Verantwortlichkeiten
Updates und Life-Cycle der Systeme in den Wartungsverträgen verankern und durchführen
Kritische Komponenten angemessen gegen Zugriffe und physische Zutritte schützen
Reaktionpläne und Notfall-
organisationen üben
Oft würden bereits einfache Massnahmen wie klare Zugriffsregeln, Verantwortungen und Rollendefinitionen genügen, um Verbesserungen zu erzielen. Zudem ist die Aktualität der Systeme entscheidend für den Schutz: regelmässige Updates und eine gute Planung des Lebenszyklus schaffen Abhilfe. Auch eine gute Aufsicht ist erfolgskritisch für Cyberresilienz. Sie muss auf einer engen Zusammenarbeit mit den Branchen gründen. So können verbindliche Vorgaben, einheitliche Standards und Lösungen entwickelt werden.
Erfolgsfaktoren Aufsicht
Verbindliche Vorgaben unter Einbezug
der Branchen und föderalen Ebenen
erarbeiten
Kommunikation und Informationsfluss
bei Ereignissen sicherstellen
Resilienzmassnahmen engmaschig
beaufsichtigen und kontrollieren — Seite 54 —© Parlamentsdienste 3003 Bern / Tim Loosli
— Seite 55 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 POLITIKFINANZIERUNG552
POLITIK- FINANZIERUNG
— Seite 56 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 POLITIKFINANZIERUNG56Politikfinanzierung – ein Jahr Vollzugserfahrung in der Umsetzung VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK der Transparenzregeln
61Im Falle der Volksabstimmung vom 24.11.2024 liegen erst die erwarteten budgetierten Einnahmen vor.
62Die Zahlen sind im elektronischen Melderegister Bei zwölf Abstimmungsvorlagen gelangten die neuen Transparenzregeln 2024 zur verfügbar, Grafiken finden sich auf der EFK-Website unter Medienmitteilungen und News.
Anwendung. Die EFK hat Vollzugserfahrung gesammelt und bringt diese in eine laufende 63 Weitere Informationen zu den gemeldeten Evaluation des Bundesamt für Justiz (BJ) zur Umsetzung der Regeln mit ein. Langfristig Beträgen finden sich auf der Website Vollzugsaufgaben zu übernehmen, sieht sie kritisch. Es kann den Kernauftrag eines unabhängigen, obersten Finanzaufsichtsorgans gefährden.
2024 wurde die Stimmbevölkerung an vier Abstimmungsterminen über 12 Vorlagen zur Urne gebeten. Im Vorfeld der Abstimmung wiesen Kampagnenführende jeweils die erwarteten Einnahmen, nach der Abstimmung die definitiven Einnahmen aus. Insgesamt 45,6 Millionen Franken wurden gemeldet.61 Die EFK prüfte die Meldungen und führte stichprobenweise Kontrollen durch.62 Der Abdeckungsgrad der kontrollierten Beträge lag immer höher als 60 % der total gemeldeten Beträge. Die Transparenz hat sich verbessert. Absolut ist sie nicht.
Dies zeigte sich auch bei der erstmals offenzulegenden Finanzierung der Parteien. Die 2023 in der Bundesversammlung vertretenen zwölf Parteien meldeten per 30.06.2024 ein Total an Einnahmen von 29 Millionen Franken.63 Der Gesetzgeber hat die Meldepflicht nicht allumfassend ausgestaltet. Beispielsweise sind kantonale oder kommunale Parteisektionen nicht meldepflichtig. Je nach Organisation der Parteiarbeit ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild bezüglich der Finanzkraft der Parteien. Die Aussagekraft ist begrenzt.
Es besteht Klärungs- und Handlungsbedarf
Eine Evaluation im Auftrag des BJ soll aufzeigen, wie die Transparenzvorschriften eingehalten werden und ob sie wirksam sind. Sie wird im Sommer 2025 abgeschlossen sein. Danach ist es am BJ bis Ende des Jahres dem Bundesrat das weitere Vorgehen vorzuschlagen und dieser wird allenfalls dem Parlament Änderungsvorschläge unterbreiten. Die EFK hat nach 1,5 Jahren Vollzugsarbeit punktuellen Klärungs- und Handlungsbedarf erkannt, um bestehende Normen zu präzisieren oder Lücken zu schliessen. Sie bringt diese Erfahrungswerte in die Evaluation ein, bei der auch der Vollzug der EFK evaluiert wird.
So können beispielsweise Stiftungen oder Spendenvereinigungen Zuwendungen verschleiern, da sie nicht offenlegungspflichtig sind. Auch ist nicht hinreichend geklärt, inwieweit Parteien bei ihrer Finanzierung offenlegungspflichtig sind, wenn sie Zuwendungen von parteinahen Stiftungen oder Vereinen erhalten. Zudem schränken die Publikationsvorschriften die Transparenz ein: Auch falsche Angaben müssen durch die EFK publiziert werden.
— Seite 57 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 POLITIKFINANZIERUNG57Eine gerichtliche Klärung möchte die EFK in einer spezifischen Frage. Dürfen Ergebnisse von materiellen Kontrollen publiziert werden? Nach Auffassung der EFK ist hierfür keine genügende Rechtsgrundlage gegeben. Transparenz ist tief in der DNA der EFK verankert, sie darf in einem Rechtsstaat aber nicht höher gewichtet werden als Rechtsnormen. Die EFK hat daher zwei entsprechende Gesuche nach Öffentlichkeitsgesetz abgewiesen und begrüsst es, wenn eine gerichtliche Beurteilung zu dieser Frage Klarheit schafft.
Vollzugsaufgaben gefährden die Rolle der obersten
Finanzaufsicht
Die langfristige Ansiedlung der Aufgaben bei der EFK ist falsch. Warum? Kernauftrag der EFK ist die Finanzoberaufsicht über Bundesmittel, nicht der Vollzug bei der Offenlegung und Prüfung von privaten Mittel zur Finanzierung von Politikarbeiten. Die EFK sollte also nicht den Vollzug wahrnehmen, sondern im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion den Vollzug prüfen. Das Führen eines Melderegisters ist dem Wesen nach eine Kanzleiaufgabe. Dies zeigt sich auch auf kantonaler Ebene, wo entsprechende Aufgaben in der Regel in den Staatskanzleien wahrgenommen werden.
Die Währung der EFK ist zudem deren gesetzlich verankerte Unabhängigkeit. Sie ist essentiell für eine wirksame Finanzaufsicht und kann mit dieser Vollzugsaufgabe gefährdet werden. Letztlich prüft die EFK ihre Auftraggeber, wenn Personen oder Parteien ein Kommissions- oder Finanzdelegationsmandat annehmen. Auch leidet die Glaubwürdigkeit der EFK, die der Transparenz verpflichtetet ist, wenn sie zur Publikation von falschen Zahlen verpflichtet ist.
Die EFK begrüsst es daher, dass die Rollenansiedlung im Rahmen der Evaluation beurteilt wird.
Sicherlich: Die EFK konnte die ihr übertragenen Aufgaben effizient und kostengünstig wahrnehmen. 2024 wurden 3 Vollzeitäquivalente für die Aufgabe eingesetzt, wobei dieser Wert starken Schwankungen in Kontrollzeiten unterworfen ist. Die EFK hat auch ausgewiesene Erfahrung im Prüfhandwerk. Aber dies allein sollte eine langfristige Fortführung der Aufgaben nicht rechtfertigen. Zu schwer wiegen die Gefahren für den Kernauftrag der EFK.
— Seite 58 —© Parlamentsdienste 3003 Bern / Franca Pedrazzetti
— Seite 59 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 MITTEL UND ZAHLEN593
MITTEL
UND ZAHLEN
— Seite 60 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 MITTEL UND ZAHLEN60A
ZIELE UND UMFANG DER FINANZAUFSICHT
Die EFK beaufsichtigt die Finanzen, Effizienz und Wirksamkeit der
Tätigkeiten des Bundes. Sie ist dessen oberstes Finanzaufsichts-
organ. Sie handelt unabhängig. Ihre Arbeit steht in den Diensten
von Bundesversammlung, Bundesrat und Steuerzahlenden. Jährlich
führt die EFK über 150 Prüfungen durch und publiziert über die
Hälfte der Berichte. Die Themenvielfalt ist breit gefächert. Eine
aktuelle Übersicht über geplante und laufende Prüfungen enthält
das Jahresprogramm 2025.64
Die EFK hat zum Ende des Jahres 2024 hin ihre Strategie aktualisiert
und darin ihre Vision folgendermassen definiert: «Wir bewirken
positive Veränderungen im Dienst der Bevölkerung und schaffen
Vertrauen durch Transparenz.» In dieser Vision vereint, verfolgen
die EFK-Mitarbeitenden für die Jahre 2025–2028 vier strategische
Ziele mit besonderem Elan: Den Wert der Arbeit noch sichtbarer
zu machen (1); die Stakeholder gezielter und nutzenstiftender
zu bewirtschaften (2); effizientere interne Prozesse und einfache,
pragmatische Lösungen zu bevorzugen (3) sowie den Mitarbeiten-
den Perspektiven zu bieten und die Leidenschaft für die Arbeit zu
erhalten (4). Lesen Sie selbst mehr auf der EFK-Website.65
DIE EFK-STRATEGIE
VISION
Wir bewirken positive Veränderungen im Dienst der
Bevölkerung und schaffen Vertrauen durch Transparenz.
MISSION
1.Wir setzen uns dort ein, wo es sich lohnt.
2.Wir sind wachsam und durchbrechen Denkmuster.
3.Wir treten für unsere Überzeugungen ein,
konsequent und fair.
4.Wir denken und arbeiten unabhängig.
5.Wir haben kluge Köpfe. Sie bewirken Veränderungen.
6.Wir zeigen Leadership in der Finanzaufsicht auf
nationaler und internationaler Ebene.
WERTE
FÜHRUNG: Ich führe transparent und vertrauensvoll.
B
QUALITÄTSMANAGEMENT UND QUALITÄTSSICHERUNG
Bei der Qualitätssicherung geht die EFK risikoorientiert vor und
legt Prioritäten fest. Weiterentwicklung ist ein fester Bestandteil
des Qualitätsmanagements nach etablierten Standards. Die EFK
prüft nicht nur andere, auch sie selbst wird überprüft. Zusätzlich zum
laufenden internen Monitoring prüft jährlich eine externe Stelle die
BLICK HINTER DIE KULISSEN
Arbeit der EFK. Die externe Kontrolle fokussiert auf abgeschlossene
Wen beaufsichtigt die EFK?
Finanzprüfungen der EFK und organisatorische Aspekte bezüglich
der EFK-Zulassung als Revisionsexpertin. Die EFK-Direktion führt Der Aufsichtsbereich der EFK ist gross. zudem eine jährliche Qualitätssicherung der Ordnungsmässigkeit-Sie beaufsichtigt die zentrale und
dezentrale Bundesverwaltung und und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Aus den durchgeführten die Parlamentsdienste. Die EFK prüft Qualitätsbeurteilungen ergibt sich im Ganzen ein sehr positives auch Empfängerinnen und Empfänger Bild zur Arbeit der EFK. Die wenigen aufgezeigten Verbesserungs- von Bundessubventionen, Körper-
schaften, Anstalten und Organipotenziale werden umgesetzt. sationen jeglicher Rechtsform, denen
durch den Bund die Erfüllung öffent-In der globalen Organisation der INTOSAI ist es Standard, sich licher Aufgaben übertragen wurden.
Zudem prüft sie Unternehmen, an durch ausländische Partnerorganisationen periodisch prüfen zu deren Aktienkapital der Bund mit mehr lassen, in einem sogenannten Peer Review. Die EFK konnte 2024 bei als 50 Prozent beteiligt ist. Die Bunzwei Peer Reviews mitwirken: zum einen leitete sie den Peer Review desgerichte, die Eidgenössischen Finanz-
marktaufsicht (FINMA), die Eidgenöseines internationalen Teams beim Europäischen Rechnungshof, sische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), zum anderen war sie im Team des Peer Reviews des Indonesischen die Bundesanwaltschaft und deren Auf-Rechnungshofes aktiv. Die EFK wird ihrerseits im Jahr 2025 durch sichtsbehörde unterstehen der Finanz-
aufsicht der EFK soweit dies der Auseinen anderen Rechnungshof geprüft. übung der Oberaufsicht durch die
Bundesversammlung dient.
Das Personal ist die wichtigste Ressource der EFK. Sie legt grossen Nicht geprüft werden die Schweizerische Wert darauf, dass die Mitarbeitenden ihr Wissen auf dem Lau-Nationalbank, die Schweizerische Radio-
und Fernsehgesellschaft sowie die SUVA fenden halten und es innerhalb der Institution teilen. Jeweils im (mit Ausnahme der Militärversicherung). Januar finden interne Schulungen für die Mitarbeitenden der EFK, Diese sind von der Finanzaufsicht durch der Internen Revisionen der Bundesverwaltung sowie auch für die die EFK explizit ausgenommen.
kantonalen Finanzkontrollen statt. Alle Mitarbeitenden tragen zur
qualitativ hochstehenden Arbeit der EFK dadurch bei, dass sie die
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
berufsethischen Grundsätze einhalten und die EFK-Werte bei ihrer
ZUSAMMENARBEIT: Ich verhalte mich anderen gegenüber,64wie ich selbst behandelt werden will.
PROFESSIONALITÄT: Ich arbeite glaubwürdig, verlässlich
und schaffe Nutzen.
INNOVATION: Ich verlasse meine Komfortzone für bessere
Lösungen und probiere Neues.
Jahresprogramm 2025
täglichen Arbeit leben.
65Die Strategie, die EFK-Werte und die strategischen Ziele 2025–2028 finden sich auf der EFK-Website hier publiziert. 150 135 100 50 0 Anfragen deutschfranzösisch- italienisch-/ gesamt sprachige sprachige englischsprachige Anfragen Anfragen Anfragen 2023 300 279 200 187 164 122 100 75 61 47 22 0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Bundesangestellte Personen ausserhalb der Bundesverwaltung COVID-19-Meldungen QUELLE: EFK In Millionen, gerundet auf eine Dezimalstelle Rechnung 2023 Ausgaben 33,1 Einnahmen -1,2 Jahresergebnis 32,0 Rechnung Budget Differenz Rechnung 2024 2024 – Budget 2024 33,9 35,4 1,5 -1,2 -1,1 0,1 32,7 34,2 1,5
Die EFK ist selbst auch auf unterschiedliche Weise in der Wissensvermittlung aktiv: Zum Beispiel besteht seit 2023 eine Partnerschaft mit dem Institut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) der Universität Lausanne. Angeboten wird der «CAS Public Sector Audit and Oversight» − ein Ausdruck der langjährigen Expertise der beiden Institutionen in Themen der (Ober-)Aufsicht und Prüfung in der öffentlichen Verwaltung auf allen föderalen Ebenen. Der CAS richtet sich an Angestellte der öffentlichen Verwaltung, Medienschaffende, Menschen aus der Politik und generell Bürgerinnen und Bürger sowie Studierende mit entsprechenden Interessen. Im 2024 konnten die ersten zwölf CAS-Zertifikate ausgestellt werden.
C
EMPFEHLUNGEN
Stellt die EFK im Rahmen ihrer Prüfungen relevante Schwachstellen fest, gibt sie Empfehlungen ab. Gute Empfehlungen sind klar formuliert, fokussieren auf die Wirkung und lassen sich umsetzen (vgl. dazu auch Teil I, Kapitel 4, «Was ist eine Empfehlung»). Ist eine Empfehlung nach Einschätzung der EFK besonders wichtig oder über die Prüfung hinaus relevant, so wird sie als «Prio-A-Empfehlung» geführt. Die nachfolgende Übersicht listet die wichtigen offenen Empfehlungen auf. Es handelt sich um akzeptierte, aber nicht innerhalb der ursprünglich vereinbarten Frist umgesetzten «Prio-A-Empfehlungen» per 30.09.2024. Empfehlungen mit rotem Stern sind seit dem letzten Jahresbericht neu hinzugekommen. Wird eine Empfehlung nicht innerhalb der zugesagten Frist umgesetzt, muss die geprüfte Stelle ein neues verbindliches Umsetzungsdatum angeben («Nachfrist»). Nachfristen, die Jahre nach dem ursprünglichen Umsetzungsdatum liegen, mögen zwar plausible Gründe haben, sind aber ein Zeichen dafür, dass der wesentliche Mangel über lange Zeit weiterbesteht.
— Seite 62 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 MITTEL UND ZAHLEN62GEPRÜFTE EINHEIT PRÜFUNGSNUMMER UND -TITEL EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST
V – Armeestab (A Stab) 13116 – Standortbestimmung Im Hinblick auf den Abschluss der Transformationsphase und eine 31.12.2015 31.12.2025
und Prüfung der Ablösung des Umsetzungskonzeptes (spätestens ab 2016) sollten die
Immobilieninvestitionen Grundlagendokumente überarbeitet werden. Hierzu sollten die Ziele für
den «Normalbetrieb» der Sammlung, eine Strategie für die Zielerreichung
sowie ein verfeinertes Sammlungskonzept definiert werden. Dies sollte
in Abstimmung mit den nachhaltig zur Verfügung stehenden Ressourcen
erfolgen.
V – Armeestab (A Stab) 13116 – Standortbestimmung Die EFK empfiehlt, die zur Verbesserung der Steuerbarkeit und Transparenz 31.12.2015 31.12.2025
und Prüfung der notwendigen Anpassungen der Leistungsvereinbarungen im Zuge der
Immobilieninvestitionen Überarbeitung der Grundlagendokumente erneut in Angriff zu nehmen.
Die diesbezüglichen Punkte aus der Prüfung 10355 sind hierbei ebenfalls
erneut zu berücksichtigen. Die Leistungsvereinbarungen sollten so
formuliert werden, dass später erstellte Weisungen der Zentralstelle
für Historisches Armeematerial (ZSHAM) ebenfalls verbindlich sind.
Auch die jährlichen Zielvereinbarungen sollten auf den überarbeiteten
Grundlagendokumenten basieren. Bereits ab 2014, d.h. vor Bestehen der
neuen Grundlagendokumente, sollte die ZSHAM gegenseitig unterzeichnete
Zielvereinbarungen mit den Stiftungen abschliessen.
Die Anwendbarkeit der Regelungen für öffentliche Ausschreibungen sollten
in Absprache mit dem KBB vor einer allfälligen Neuausschreibung von
Leistungsvereinbarungen abgeklärt werden.
Zentrale Ausgleichsstelle 14490 – Behandlung und Kontrolle Auf operativer Ebene empfiehlt die EFK der Zentralen Ausgleichsstelle, einen 30.11.2018 21.12.2025 (ZAS) der Rechnungen für individuelle automatisierten Prozess für die Rechnungsbearbeitung einzuführen. Dies setzt
Leistungen in der AHV und IV voraus, dass die Papierrechnungen bei Eingang entmaterialisiert werden und
eine erste automatisierte und zentralisierte Sortierung erfolgt.
Ausgleichsfonds der 16576 – Überwachung Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle ALV, eine Anpassung des 31.12.2018 30.06.2025 Arbeitslosenversicherung der arbeitsmarktlichen Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) anzustossen. Ziel ist die
(ALV) Massnahmen wirkungsabhängige Entschädigung der Arbeitsmarktlichen Massnahmen
(AMM). Die Wirkungsbeurteilung ist wie geplant auf die AMM auszudehnen.
Bei fehlender Wirkung oder klar unterdurchschnittlichem Wirkungsindex sind
die AMM-Beiträge nach erfolgloser Lagebeurteilung periodengerecht zu
kürzen.
Bundesamt für Justiz (BJ)* 16615 – Datenzuverlässigkeit Die EFK empfiehlt dem BJ, die rechtlichen, technischen und finanziellen 31.12.2019 30.06.2026
des Handelsregisters Möglichkeiten zu prüfen, um mittelfristig die Informatikumgebung für das
Handelsregister zu vereinfachen. Eine einzige Informatikanwendung für alle
Schweizer Ämter wäre effizienter. Sie würde die Kosten der Kantone und
des Bundes rationalisieren und gleichzeitig eine sichere und vereinfachte
Datenverarbeitung gewährleisten.
— Seite 63 —BSV – Aufsicht AHV, EL und 16678 – Rechnungslegungs-
EO standard für die AF AHV/IV/EO
und die ALV
Bundesamt für 17159 – Wirtschaftlichkeit
Landwirtschaft (BLW)* der Finanzhilfen an externe
Organisationen
EDA – Operationelle 17565 – Evaluation der
Direktionen des EDA (STS, diplomatischen Aktivitäten der
DV, KD) kleinen Schweizer Vertretungen
im Ausland
Bundesamt für 18472 – Zustand der geschützten
Bevölkerungsschutz (BABS) sanitätsdienstlichen Anlagen
/ Gruppe Verteidigung- und Koordination zwischen den
Armeestab (V AStab) Bundesstellen
Ausgleichsfonds ALV 19010 – Prüfung der Rechnung
MITTEL UND ZAHLEN63EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST
Die EFK empfiehlt der EFV, in Zusammenarbeit mit dem SECO und dem BSV 31.12.2017 31.12.2025 für die Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO und der ALV einen nach Möglichkeit einheitlichen Rechnungslegungsstandard zu bestimmen. Dieser muss den umlagefinanzierten Sozialversicherungen entsprechen und den verschiedenen Anspruchsgruppen einen sicheren Blick auf die finanzielle Lage der
Sozialversicherungen ermöglichen. Fehlt ein anwendbarer Standard, müsste analog zu den Einrichtungen der 2. Säule (Swiss GAAP FER 26) ein separater Standard entwickelt werden.
Die EFK empfiehlt dem BLW, bei der Festsetzung von Subventionsbeiträgen 22.06.2020 31.12.2025 die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten jedes Subventionsempfängers zu beurteilen und zu
berücksichtigen. Die Beurteilung ist zu dokumentieren. Dies gilt für alle
nicht gestützt auf verordnete Pauschaltarife abgegoltenen Massnahmen und Projekte.
Die EFK empfiehlt dem EDA, die Strategie für die kleinen Vertretungen zu 31.12.2019 31.12.2026 überarbeiten. Die Botschaften sollen bei ausgewiesenem Bedarf stärkeres Profil erhalten und die mittelfristigen Erwartungen und Ziele definiert werden. Das Modell der kleinen Vertretungen mit einer einzigen übertragbaren Person sollte nicht ausgeweitet werden. In Fällen, in denen der Mehrwert einer
Vertretung in Bezug auf die Wirkung gering ist, muss das EDA alternative Lösungen in Betracht ziehen: Schliessung, Regionalisierung oder ein
Botschafter mit Wohnsitz in Bern. Es geht darum, das Netzwerk mit denselben Ressourcen effizienter zu gestalten.
Die EFK empfiehlt dem VBS, die Strategie der geschützten sanitären Anlagen 31.12.2020 31.12.2025 zu überprüfen und dabei folgende Punkte zu berücksichtigen:
•Diese Anlagen in die Katastrophenbewältigungsszenarien der Kantone einbeziehen.
•Standards neu definieren, um diese Räume im Bedarfsfall zu betreiben (Ausrüstung und Personal).
•Die regionalen medizinischen Zentren der Armee und das Militärspital Einsiedeln in die Dispositive für das Katastrophenmanagement in
Friedenszeiten einzubeziehen.
•Überprüfung der Bedarfsplanung (Anzahl Infrastrukturen, Ausrüstung,
Personal) und des Finanzbedarfs (Sanierung bestehender Einrichtungen).
Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle, eine Datenanalyse in den TCRD-30.06.2022 31.12.2026 Revisionsdienst zu integrieren, die es erlaubt, alle verwalteten Daten zu
verarbeiten.
— Seite 64 —Staatssekretariat für 19350 – Governance bei der
Bildung, Forschung und Schweizerischen
Innovation (SBFI)* Stiftung für die Förderung von
Austausch und
Mobilität
Bundesamt für Statistik 21156 – Programm Nationale
(BFS)* Datenbewirtschaftung
Generalsekretariat EDI 21267 – Reorganisation der
(GS-EDI)* Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
SECO – SP ASALfutur 21304 – IKT-Schlüsselprojekt
(Auszahlung von ASALfutur
Leistungen der
Arbeitslosenversicherung)
SECO – SP ASALfutur 21304 – IKT-Schlüsselprojekt
(Auszahlung von ASALfutur
Leistungen der
Arbeitslosenversicherung)
BBL – SP Programm 21313 – SUPERB-Teilprojekt
SUPERB (Umsetzung der Immobilien mit Schwerpunkt
Strategie ERP-IKT 2023)* Gebäudedaten
Generalsekretariat EFD 21335 – Wirtschaftliche Umsetzung
(GS-EFD) der Übernahme kantonaler
polizeilicher Aufgaben
Nachrichtendienst des 21404 – Ressourcenaufstockung
Bundes (NDB)
ANHANG64EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST
Die EFK empfiehlt dem SBFI, in Zusammenarbeit mit dem BAK und dem 31.03.2024 01.01.2026 BSV eine Lösung für die Neuorganisation und Führungsstruktur der Agentur
Movetia auszuarbeiten, welche die mit der bisherigen Lösung gleichwertige
Einbindung der Kantone und Koordination unter den Förderbereichen
gewährleistet. Bei der Ausgestaltung der Governance-konformen
Führungsstruktur sollte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet
werden.
Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Statistik, zusammen mit dem Bereich 29.06.2022 zum Stichtag Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei Zielkonflikte, in Prüfung Synergiepotenziale und Doppelspurigkeiten des Programms NaDB mit
anderen Dateninfrastrukturen und strategischen Vorhaben zu identifizieren und
mit hoher Priorität zu adressieren.
Die EFK empfiehlt dem GS-EDI, einen Zeitplan für den Abbau des 01.04.2024 31.12.2025 Arbeitsrückstandes der ESA zu definieren. Falls ersichtlich wird, dass der
Rückstand nicht mit internen Ressourcen abgebaut werden kann, muss eine
andere Lösung (z. B. Out- und Co-Sourcing) gefunden werden.
Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung, 28.08.2022 31.03.2026 mit dem SAP-Lösungspartner und dem Systemhaus SAP bezüglich dem
Antwortzeitverhalten des neuen Systems die notwendigen Schritte umfassend
abzuklären und die Absprachen rasch herbeizuführen. Die Lasttests sollten
mit Echtdaten und mit dem vollumfänglichen Funktionsumfang von ASAL 2.0
erfolgen, damit eine abschliessende Beurteilung der Betriebsreife möglich
wird.
Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung, 29.05.2022 31.12.2025 die Einführung der eServices zusammen mit ASAL 2.0 im Oktober 2022
umzusetzen.
Die EFK empfiehlt dem BBL, die Datengovernance für das Programm SUPERB 30.06.2024 30.06.2025 auf Basis einer fundierten Gesamtbetrachtung über alle Supportprozesse,
respektive alle SAP Daten hinweg, rasch zu erarbeiten.
Die EFK empfiehlt dem GS-EFD, die von der EZV erbrachten 31.12.2022 31.12.2025 Personenkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel als
Leistungsvereinbarung auszugestalten. Die Leistungen sollen zu Vollkosten
durch die Kantone vergütet werden.
Die EFK empfiehlt dem NDB, den bereits ausgelösten Prozessreview um 31.12.2023 31.12.2024 den Grundprozess NDB zu erweitern und damit alle Führungs-, Kern-
und Supportprozesse einzubeziehen sowie nötige oder neu mögliche
organisatorische Anpassungen vorzunehmen.
— Seite 65 —Generalsekretariat EDI 21439 – Prozesseffizienz bei der
(GS-EDI)* Ablösung der Meldeplattform
Heilmittel
BK – Bereich Digitale 21462 – DTI-Schlüsselprojekt
Transformation und IKT-Rechenzentren VBS/Bund 2020
Lenkung (DTI)
Generalsekretariat VBS 21545 – Umgang mit Altlasten
(GS-VBS)*
RUAG MRO Holding* 22128 – Informationssicherheit
Bundesamt für 22157 – DTI-Schlüsselprojekt
Landestopographie Neue Produktionssysteme
(swisstopo)*
Bundesamt für Bauten und 23504 – Umsetzung der
Logistik (BBL)* Objektstrategie für die
Betriebsimmobilien
BBL – SP Programm 23774 – Standortbestimmung
SUPERB (Umsetzung der Nutzen- und Synergiepotenzial
Strategie ERP-IKT 2023)* bei SUPERB
MITTEL UND ZAHLEN65EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST
Die EFK empfiehlt dem Generalsekretariat des Departements des Innern 31.12.2024 zum Stichtag in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Departements für in Prüfung Wirtschaft, Bildung und Forschung, in einer Planung mit Verantwortlichkeiten
und Terminen aufzuzeigen, wie die Arbeiten für wichtige Medizinprodukte
und Tierarzneimittel auf den gleichen Stand wie für die Humanarzneimittel
gebracht werden sollen.
Die EFK empfiehlt dem Bereich DTI der BK, die Überarbeitung der Strategie 30.03.2023 01.07.2025 «RZ-Verbund der zentralen Bundesverwaltung» zu priorisieren und zeitnah zu
verabschieden.
Die EFK empfiehlt dem GS-VBS, die altlastenrechtliche Beurteilung aller 30.12.2024 30.06.2025 Seemunitionsstandorte unter Berücksichtigung der Vollzugshilfe des BAFU
von 2020 «Belastete Standorte und Oberflächengewässer» überprüfen
zu lassen. Dabei ist vor allem auf die Unabhängigkeit des beauftragten
Spezialisten zu achten. Das Pflichtenheft und die Ergebnisse sind dem BAFU
zur Konsultation vorzulegen.
Die EFK empfiehlt der RUAG AG, sämtliche Datenablagen auf unsachgemäss 31.12.2023 31.03.2025 behandelte Informationen zu überprüfen und die notwendigen
Schutzmassnahmen umzusetzen. Die Mitarbeitenden auf allen Stufen müssen
gezielt und nachhaltig in der Umsetzung der Vorgaben geschult werden.
Die EFK empfiehlt swisstopo, zusammen mit BK-DTI sowie dem Beauftragten 30.06.2024 zum Stichtag von Bund und Kantonen für die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) in Prüfung Zielkonflikte, Synergiepotenziale und Doppelspurigkeiten des Programms
NEPRO mit anderen Geodateninfrastrukturen und strategischen Vorhaben von
Bund und Kantonen zu identifizieren und mit hoher Priorität zu adressieren.
Die EFK empfiehlt dem BBL, in Zusammenarbeit mit dem BAZG, ein 30.09.2024 31.03.2025 adressengerechtes Berichtswesen über die Bedarfsplanung bzw. die
Umsetzung der Objektstrategie einzuführen inkl. der Darstellung von
Abhängigkeiten, Risiken und Gesamtkosten und einer Terminplanung.
Die EFK empfiehlt dem BBL in Zusammenarbeit mit den Fachämtern und 30.09.2024 31.08.2025 den Departementen, die erzielbaren Einsparungen pro Verwaltungseinheit
zu erheben, damit sie in den Voranschlägen mit integriertem Aufgaben- und
Finanzplan berücksichtigt werden können.
*Empfehlungen mit rotem Stern sind seit dem letzten Jahresbericht neu hinzugekommen.
D
MELDUNGEN AN DEN BUNDESRAT ÜBER ERHEBLICHE MÄNGEL
Stellt die EFK Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, muss sie den Bundesrat umgehend darüber unterrichten. Die Grundlage dazu findet sich im Finanzkontrollgesetz.66 2024 erfolgte eine Meldung: Antrag zur Sistierung Umsetzung der Protokollierungspflicht nach Art. 4 Abs. 2 DSV (vgl. Schaufenster, Teil I, Kapitel 8).
E
VERÖFFENTLICHUNGEN, INFORMATIONSZUGANG
UND MEDIENECHO
Transparenz kennzeichnet die Publikationspraxis der EFK seit 2014: Alle Berichte, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind und nicht unter eine begründete Ausnahme fallen, werden publiziert. Im Jahresprogramm kündigt die EFK geplante Prüfungen an und weist transparent aus, welche Berichte zur Publikation vorgesehen sind. 75 Berichte hat die EFK 2024 auf ihrer Website angefragten Dokumente teilweise geschwärzt herausgegeben. VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK Zwei Gesuche wurden zurückgezogen und in einem Fall lagen 66 Bundesgesetz über die Eidgenössische keine amtlichen Dokumente vor. Finanzkontrolle (FKG), SR 614.0, Art. 15 Abs. 3.
67Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ), SR 152.3. Welches Medienecho erhielten Publikationen der EFK?
68Bundesgesetz über die politischen Rechte, In 1450 Fällen erwähnten Medien die EFK resp. ihre Publikationen. SR 161.1, Art. 76 b ff und Verordnung über die Der Wert liegt unter dem Vorjahr (2104 Fälle), wobei dies durch Politikfinanzierung. eine Umstellung der Messmethode erklärbar ist. Es zeigt sich qualitativ eine gute Resonanz der EFK-Expertise in den Medien. Mit 134 Anfragen erhielt die EFK 2024 weniger als 2023 (172). 75 % davon stammten von deutschsprachigen (2023: 70 %), 21 % von französischsprachigen Medienschaffenden (2023: 22 %) und die restlichen 4 % von italienisch- oder englischsprachigen Medien (2023: 8 %).
Anzahl Medienanfragen – Vergleich 2023/24
QUELLE: EFK 2024
200
Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) ist seit 2006 in Kraft.67 Seither erhält die EFK regelmässig Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten. 2024 gingen 18 solcher Gesuche ein. In fünf Fällen wurde der Zugang vollständig gewährt. In vier Fällen verweigerte die EFK den Zugang; dabei handelte es sich dreimal um Gesuche im Zusammenhang mit einer neuen Aufgabe der EFK ausserhalb ihres Kernauftrages gemäss FKG, den Transparenzregeln zur Politikfinanzierung.68 Die Frage, ob das Öffentlichkeitsgesetz trotz bestehender Spezialbestimmungen zur Veröffentlichung zur Anwendung kommt, ist derzeit vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Drei weitere Gesuche wurden aufgrund der vor Gericht hängigen Gerichtsverfahren in Absprache mit den Gesuchstellenden vorläufig sistiert. In drei Fällen wurden die
— Seite 67 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 MITTEL UND ZAHLEN67F
WHISTLEBLOWING
Seit 2011 hat die Bundesverwaltung eine Rechtsgrundlage für den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (engl. Whistleblower). Das Bundespersonalgesetz und einige weitere Organisationserlasse der dezentralen Bundesverwaltung enthalten die Pflicht, von Amtes wegen zu verfolgende Verbrechen und Vergehen zu melden.69 Für Bundesangestellte, die in guten Treuen eine Meldung erstatten, gewährt das Gesetz Schutz vor beruflichen Nachteilen. Die EFK betreibt zur Entgegennahme von Meldungen eine gesicherte Webplattform.70 Diese steht allen Meldenden zur Verfügung, unabhängig davon, ob die Whistleblower der Bundesverwaltung angehören oder nicht.
Am 1. Oktober 2024 ist der neue Verhaltenskodex der Bundesverwaltung, in Kraft getreten. Damit wurde die Meldestelle in zweifacher Hinsicht gestärkt. Zum einen ist sie erstmals explizit erwähnt. Zum anderen hält der Kodex fest, dass auch Indiskretion über die Plattform gemeldet werden können. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber in der Bundesverwaltung können auf Kompetenz und Glaubwürdigkeit der EFK-Meldestelle zählen.
Behandelte Fälle auf konstantem Niveau
2024 wurden über 500 Meldungen bearbeitet und analysiert. Diese führten zur Eröffnung von 375 Fällen (Vorjahr: 372 Fälle). Die Meldungen zum Missbrauch öffentlicher Mittel im Rahmen der COVID-19-Pandemie sind im Berichtsjahr erneut zurückgegangen (2023: 22) und die meisten der 10 Meldungen betrafen wie im Vorjahr am meisten den potenziellen Missbrauch von Kurzarbeitsentschädigungen und Härtefallgeldern.
VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK
69Art. 22a BPG, Art. 34a RAG, Art. 27a SERVG und Art. 75a HMG.
70Die Plattform findet sich unter: Da die Anzahl der Meldungen ausserhalb der Zuständigkeit der whistleblowing.admin.ch EFK 2024 gestiegen ist, wurde die Information für die Meldenden geschärft: Auf der Meldeplattform der EFK wird die Zuständigkeit der Meldestelle deutlicher hervorgehoben. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber erhalten klarere Auskünfte, dass die Meldestelle keine Rechtsberatungsstelle und kein Untersuchungsorgan ist. Auch ist sie nicht zuständig z. B. für privatrechtliche Arbeitsstreitigkeiten, nachbarrechtliche oder andere private Streitigkeiten sowie für Meldungen ohne Bezug zur Schweiz. Zudem wurden die internen Prozesse effizienter gestaltet. Meldungen mit ungenügenden inhaltlichen Angaben und ohne Rücksprachemöglichkeit mit den Hinweisgebenden führen häufig zu keiner Falleröffnung.
258 behandelte Fälle stammten gemäss Selbstdeklaration von Personen ohne Anstellungsverhältnis beim Bund, d.h. von Lieferantinnen und Lieferanten, Privatpersonen oder Angestellten bei Privatunternehmen. 81 % der Meldungen, die weiterbehandelt wurden, gingen anonym ein (2023: 71 %). 183 Hinweisgebende nutzten das verschlüsselte Postfachsystem zum Austausch mit der Meldestelle. Über die Meldeplattform gingen 93 % der Meldungen ein. Weitere Meldungen gingen vor allem per Briefpost, E-Mail oder Telefon ein. Die EFK nutzt die Meldungen für ihre tägliche Arbeit: 57 % waren dienlich für laufende Prüfungen oder lösten kurz- oder langfristig neue Prüfungen aus. Dieser Wert war in den letzten Jahren konstant und zeigt, wie wichtig gute Hinweise für die Arbeit der EFK sind.
— Seite 68 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 MITTEL UND ZAHLEN68Offene Amtskultur als Voraussetzung für Meldungen
2024 hat die EFK neun Fälle an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Diese Zahl umfasst nicht nur Meldungen an die BA bzw. die kantonalen Staatsanwaltschaften, sondern auch solche an die übrigen Strafverfolgungsbehörden, etwa die Polizei. Diese Meldungen betrafen keine Bundesangestellten. Die EFK zählt auf
Behandelte Fälle von Whistleblowern 2015–2024
QUELLE: EFK
500
484
Die EFK hat im Berichtsjahr einige Meldungen zu mangelndem Führungsverhalten erhalten, die nach der Intervention durch die EFK in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verwaltungseinheiten zu Massnahmen führten. Daran zeigt sich das Potential der Meldestelle für die kontinuierliche Verbesserung der Bundesverwaltung und den effektiven Schutz der Hinweisgebenden.
400
G
PERSONAL UND FINANZEN
Die Personalausgaben, welche nebst den Löhnen weitere Leistungen enthalten, liegen bei 28,5 Millionen Franken. Die Rekrutierung vakanter Stellen von Expertinnen und Experten bleibt gerade im IT-Audit-Bereich eine Herausforderung. Dies erklärt auch die Vakanzen und die nicht ausgeschöpften Kredite am Jahresende von 1,3 Millionen Franken.
Per 31. Dezember 2024 beschäftigte die EFK 142 Mitarbeitende (128,8 VZÄ) – eine leichte Erhöhung zum Vorjahr (137 Mitarbeitende, 124,6 VZÄ). Der durchschnittliche Stellenbestand hat um fünf Mitarbeitende zugenommen. 52 Frauen (37 %) und 90 Männer (63 %) waren bei der EFK angestellt, 78 % mit deutscher, 20 % mit französischer und 2 % mit italienischer Muttersprache.
Finanzen der EFK
Im 2024 lagen die Einnahmen um 5,6 % und die Ausgaben um 2,3 % höher als im Vorjahr. Die Einnahmen werden aus der Verrechnung der Leistungen für Revisionsstellenmandate bei einzelnen selbständigen Anstalten und angeschlossenen Organisationen erzielt. Von den Gesamtausgaben entfallen 83 % auf das Personal. Die Zunahme der Ausgaben ist auf die Besetzung vakanter Stellen zurückzuführen.
— Seite 70 —flèche chemin de fer
EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024
H
ORGANIGRAMM DER EFK
Rechtsdienst
Anna Künzler
DIREKTOR
Pascal Stirnimann
VBS
Robert Scheidegger
Finanzprüfungen
und interne Revision
Martin Köhli
Kosten- und Leistungsrechnung,
Risiko- und Compliance-
Management, Finanzprüfungen
Prisca Freiburghaus
Subventions-, Aufsichts-
und Finanzprüfungen
Regula Durrer
Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
Prüfungen der Digitalen
Transformation
Beat Stamm
Bau- und
Beschaffungsprüfungen
Mischa Waber
Evaluationen
Emmanuel Sangra
Projekt- und
Organisationsprüfungen
Oliver Sifrig
Informatikprüfungen
Bernhard Hamberger
flèche chemin de fer
MITTEL UND ZAHLEN70Kommunikation Transparenz Ressourcen Externe Kooperation und Publikation Politikfinanzierung
Thomas Brückner Thomas Brückner Jennifer Luginbühl Didier Monnot
PRÜFBEREICHE
Stellvertretende Direktorin: Brigitte Christ
EJPD / EDA / BA / UVEK: Umwelt, WBF / ETH EFD EDI, Sozialver-UVEK: Verkehr / BK / Gerichte Energie, Kommunisicherungen, BWO DVS / BIT / BFS
kation, Luftfahrt
Gabriela Carrapa Walter Risler Eveline Hügli Olivier Longchamp Nicolas Marty
Michael Mayer
— Seite 71 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 ANHANG714
ANHANG
— Seite 72 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 ANHANG72Übersicht über die abgeschlossenen Prüfungen (Auftragsnummern)
Veröffentlicht Durch das Parlament erteilter Sonderauftrag
BEHÖRDEN UND GERICHTE
Bundesgericht AUFTRAGSNUMMERN
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Generalsekretariat
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ-UND POLIZEIDEPARTEMENT
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
EIDGENÖSSISCHES FINANZDEPARTEMENT
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION
STIFTUNGEN, ANSTALTEN, FONDS UND SPEZIALORGANISATIONEN
Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (compenswiss)
Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag)
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Prüfung der Rechnung
Prüfung der risikoorientierten Aufsicht im Bankenbereich AUFTRAGSNUMMERN
23514
24535
Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)
Querschnittsprüfung von Beschaffungen in der Forschung Prüfung der Rechnung
Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB)
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen
Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa)
Querschnittsprüfung von Beschaffungen in der Forschung Prüfung der Rechnung
Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)
Prüfung der Rechnung
Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL)
Prüfung der Rechnung
Querschnittsprüfung von Beschaffungen in der Forschung Prüfung der Rechnung der Société simple du Quartier Nord 23406
23410
24443
23406
23408
23249
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich)
Prüfung der Rechnung
Querschnittsprüfung von Beschaffungen in der Forschung 23404
23406
Bauprüfung Neubau Physikgebäude HPQ
Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
Prüfung der Abrechnungen von SECO-Kooperationsprojekten Prüfung des Risikomanagements
Prüfung der Rechnung
Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS)
Prüfung der Rechnung
Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI)
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen 24448
23257
23264
— Seite 81 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 ANHANG81Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI)
Paul Scherrer Institut (PSI)
Rhätische Bahn AG (RhB)
Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ)
Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
Stiftung Schweizerischer Nationalpark (SSNP)
Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (STENFO)
Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM)
INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND KOOPERATIONEN
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Mitgliedschaft der EFK im Auditausschuss
European Court of Auditors (ECA)
Peer Review durch die Eidgenössische Finanzkontrolle
Finanzkontrolle Liechtenstein
Prüfung der Rechnung
Internationale Rheinregulierung (IRR)
Prüfung der Rechnung
Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)
Prüfung des Einsatzes von Beratern am Hauptsitz der Organisation Prüfung über die Programme zur Aufsicht über Sicherheit Prüfung der Rechnung
Oberste Rechnungskontrollbehörde Indonesien
Peer Review durch die Eidgenössische Finanzkontrolle
Weltpostverein (WPV)
Prüfung der Rechnung (Services de traduction)
Prüfung der Rechnung (CP & Fonds d'assurance)
Prüfung der Rechnung
Governanceprüfung der von freiwilligen Beiträgen finanzierten Projekte AUFTRAGSNUMMERN
24806
24812
24536
23360
24803
24804
23376
23500
23366
23368
23369
24805
Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
Prüfung der Rechnung
— Seite 84 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2024 ANHANG84