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Aufsatz · Jahresberichte (PUE) 2026

Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2025

‹Kapitel 2 von 3Seiten 5–89›
Angaben zum Werk
Zeitschrift
Jahresberichte (PUE)
Sprache
Deutsch
Zitiervorschlag
Eidgenössische Finanzkontrolle, Jahresbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle 2025, in: Jahresberichte (PUE) 2026
— Seite 5 —

TEIL II – POLITIKFINANZIERUNG

59POLITIKFINANZIERUNG – DIESE AUFGABE GEFÄHRDET DEN KERNAUFTRAG DER EFK

TEIL III – MITTEL UND ZAHLEN

63A ZIELE UND UMFANG DER FINANZAUFSICHT

64B QUALITÄTSMANAGEMENT UND QUALITÄTSSICHERUNG

64C EMPFEHLUNGEN

71D MELDUNGEN AN DEN BUNDESRAT ÜBER ERHEBLICHE MÄNGEL

71E VERÖFFENTLICHUNGEN, INFORMATIONSZUGANG UND MEDIENECHO

72F WHISTLEBLOWING

74G PERSONAL UND FINANZEN

75H ORGANIGRAMM DER EFK

ANHANG

77ÜBERSICHT ÜBER DIE ABGESCHLOSSENEN PRÜFUNGEN (AUFTRAGSNUMMERN)

89ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS — Seite 6 —© Parlamentsdienste 3003 Bern / Rob Lewis

— Seite 7 —

7EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

1

DIE WICHTIGSTEN

ERGEBNISSE

— Seite 8 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE8

Prüfungskarte 2025

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

Selbstbestimmtes Digitalisierungder 1. Säule Gesundheit,

Wohnen Menschen Soziale Vorsorge

mit Behinderung und Sport

Ressourcen- Justiz

Künstlicheintelligenz Integrationsprogramme

ASALfutur

Elektronisches situation Aufsicht über kantonale fedpol und Patientendossier

Polizei

Informatikprojekte COVID- e-ID

des Bundes Hilfen

Bildung und Kultur

Post

Zentrales Migrations-

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes

Zollikofen Swiss

Neubau in

Bundesarchiv: Agroscope

Beschaffungen

Wandel Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim Cloud

Luftfahrzeugpark

Personalmassnahmenzum demografischen

Schutz

Drohnen-Mobiles Luftraum-

vor Erdbebenbeschaffung

überwachung

Sicherheits- und

Kommunikationssystem

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Schädlings-Altlasten Dergamsenried

bekämpfung Generationenalten Deponie

Lasten für zukünftige

Öffentliche Finanzen und Steuern

Bund

Werterhalt Biodiversitäts-IKT-Projekte Polycom 2030 beiträge des Bundes

Munitionslager Digitalisierung

in Mitholz beim BLW Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur

Bürgschaften Beziehungen

für den F-35A

und Garantien zum Ausland

Schweizer Beitrag

Armee und Nationaler

an EU-Mitgliedstaaten

Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Business Continuity

Management

im Aussennetz

ESTV

Aufsichts-Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

instrumente

Digitalisierung

Jahresrechnung

Verrechnungssteuerund Stempelabgabe

Immobilienstiftung für die

internationalen Organisationen (FIPOI) — Seite 9 —flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 99

Öffentliche Finanzen und Steuern

— Seite 10 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 1010

Wirtschaft und

Selbstbestimmtes Gesundheit,

Digitalisierungder 1. Säule

Wohnen Menschen Soziale Vorsorge Arbeitsmarkt mit Behinderung

ASALfutur KünstlicheIntelligenz

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen und Sport

Integrations-programmeJustiz

Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

Patientendossier situation und

fedpol Polizei

e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel

Personalmassnahmenzum demografischen

Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung beim BLW

überwachung

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und

in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen

für den F-35A und Garantien zum Ausland

Schweizer Beitrag

Nationaler an EU-Mitgliedstaaten

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV

Aufsichts

steuer und instrumente

Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Die EFK hat der Bundesversammlung empfohlen, die Jahresrechnung des Bundes 2024 zu genehmigen. Sie kontrolliert aber nicht nur die Zahlen, sondern prüft auch das Handeln der Verwaltung im Finanzbereich, etwa bei Nebenbeschäftigungen von Bundesangestellten

oder beim Finanzausgleich.

Jahresrechnung des Bundes: ohne Einschränkung zur Genehmigung empfohlen

Die Erfolgsrechnung des Bundes schliesst 2024 mit einem positiven

Jahresergebnis von 2,1 Milliarden Franken ab. Die laufenden Ein-

nahmen betragen 83,2 Milliarden Franken, während die laufenden

Ausgaben rund 79 Milliarden Franken betragen. Im Vergleich zum

Vorjahr sind sowohl die Einnahmen (+5,9 %) als auch die Aus-

gaben (+5,0 %) deutlich gestiegen, wobei die Zunahmen primär

auf die Fiskaleinnahmen beziehungsweise Transferausgaben ent-

fallen. Die Ausgaben des Bundes für eigene Leistungen betragen

12,1 Milliarden Franken.

Der Stand des Ausgleichskontos ist Ende 2024 mit 20 Milliarden

Franken weiterhin positiv. Der Stand des Amortisationskontos

ist hingegen mit -26,8 Milliarden Franken nach wie vor negativ.

Dieser negative Saldo, welcher primär aus den COVID-Ausgaben — Seite 11 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 1111

Ergebnis der Erfolgsrechnung des Bundes

IN MILLIONEN FRANKEN, 2009–2024

12000

80007291

4139

4000

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

1Prüfbericht 24526

2Prüfbericht 24702

3Prüfbericht 24700

4Prüfbericht 25534

57015953
4403 2094 2443 20252100
1108 1193877

0

-66

-4000 -2396

-8000

-12000 -9716

-16000

-20000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 20152016

QUELLE: EFV BUNDESRECHNUNG BAND IA, S.17

resultiert, muss gemäss geltenden Gesetzen bis spätestens 2039 ausgeglichen werden. Zur Umsetzung dieser Vorgabe werden strukturelle Finanzierungsüberschüsse und Teile der Ausschüttung der Schweizerischen Nationalbank genutzt. Es besteht das Risiko, dass die angespannte Haushaltslage des Bundes die Amortisationspläne erschweren wird und dass der negative Saldo durch künftige ausserordentliche Ausgaben zunimmt.

Die EFK hat in ihrem Bericht vom 21. März 2025 die Genehmigung der Jahresrechnung des Bundes ohne Einschränkung empfohlen.1 Die EFK stellt als Revisionsstelle zudem den ordnungsgemässen Jahresabschluss 2024 des Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) fest.2 Mit dem Fonds finanziert der Bund die Nationalstrassen und unterstützt Agglomerationsverkehrsprojekte. Zur selben Feststellung gelangt sie bei der Jahresabschlussprüfung des Bahninfrastrukturfonds (BIF).3 Die EFK weist aber darauf hin,

-16858

2017 2018 2019 2020 2021 2022 20232024

dass die Finanzierung des BIF ab 2027 gefährdet ist. Hier gibt es Handlungsbedarf.

Bürgschaften und Garantien: hohe Beträge,

aber tiefes bis mittleres Risiko

Um Dritte finanziell abzusichern, gewährt der Bund Bürgschaften und Garantien. Per 31. Dezember 2024 waren Bürgschaften in der Höhe von 17,9 Milliarden Franken und Garantien von 15,5 Milliarden Franken offen. Aus offenen Rechtsfällen und anderen Sachverhalten bestehen weitere mögliche Verpflichtungen in der Höhe von 811 Millionen Franken.

Die EFK analysierte die Wahrscheinlichkeit, dass Bürgschaften oder Garantien beansprucht werden und der Bund als Bürge für die finanziellen Risiken Dritter aufkommen muss.4 Sie beurteilt — Seite 12 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 1212

die Eintrittswahrscheinlichkeit bei einem Grossteil der Bürgschaften und Garantien – insgesamt in der Höhe von 27,2 Milliarden Franken – als tief. Einzig bei den Bürgschaften für die COVID-Überbrückungskredite in der Höhe von 6,2 Milliarden Franken besteht ein mittleres Risiko, dass diese in Anspruch genommen werden. Dementsprechend sind dafür in der Bundesrechnung per Ende 2024 Rückstellungen in der Höhe von 475 Millionen Franken erfasst.

Diese Einschätzung stellt eine Momentaufnahme dar. Sie kann sich rasch verändern, da sie massgeblich von der globalen und der nationalen wirtschaftlichen Entwicklung sowie von den Finanzmärkten abhängt. Sollte sich die Finanz- und Wirtschaftslage weltweit oder auch lokal deutlich negativ entwickeln, können für den Bund Ausfallrisiken mit einem sehr hohen Schadensausmass resultieren. Auch politische Entscheide können darauf einen negativen Einfluss haben.

Nationaler Finanzausgleich: Unregelmässigkeiten

bei kantonalen Steuerdaten

Der nationale Finanzausgleich zielt darauf ab, die finanzielle Ungleichheit zwischen den Kantonen zu verringern. Sein Gesamtvolumen nimmt stetig zu: von 5,9 Milliarden Franken im Jahr 2024 auf 6,2 Milliarden Franken im Jahr 2025 und nun auf 6,4 Milliarden Franken im Jahr 2026.5 Von dieser Summe übernimmt der Bund den Grossteil von 4,3 Milliarden Franken. Die restlichen 2,1 Milliarden Franken übernehmen die ressourcenstarken Kantone, die sogenannten «Geberkantone». Damit der Bund das Ressourcenpotenzial der einzelnen Kantone bestimmen kann, liefert jede kantonale Steuerverwaltung Daten zu seinem steuerbaren Einkommen, seinem steuerbaren Vermögen und zu den steuerbaren Unternehmensgewinnen. Das Bundesamt für Statistik liefert zudem Daten zur Bevölkerungsstatistik.

Die EFK prüft jedes Jahr mittels Stichproben, ob die kantonalen VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE Steuerdaten korrekt sind und ob die Kantone ihr Ressourcen-5 Finanzausgleich: Ausgleichzahlungen 2026

6

potenzial angemessen berechnen. Sie hat in den Kantonen6 Vergangene Prüfungen zum Finanzausgleich Thurgau und Waadt Unregelmässigkeiten festgestellt, die nun7 Prüfbericht 25576 korrigiert werden müssen.7 Dies hat zur Folge, dass der Kanton Thurgau 8 Millionen Franken weniger und der Kanton Waadt 1 Million Franken mehr erhalten wird. Der Bund muss 6 Millionen Franken weniger zahlen.

Die EFK empfiehlt der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), die von den Kantonen gelieferten Daten für den Finanzausgleich eingehender zu analysieren. Zudem ist die EFK der Auffassung, dass Einkünfte, die entstehen, wenn Gelder aus der zweiten und dritten Säule an natürliche Personen ausbezahlt werden, ebenfalls für die Berechnung des Ressourcenpotenzials des Kantons, in dem diese Personen steuerpflichtig sind, berücksichtigt werden sollen. Dadurch könnten die Ausgleichszahlungen um rund 120 Millionen Franken gesenkt werden. Im geprüften Jahr würde mehr als die Hälfte von diesem Betrag zu einer Entlastung des Bundeshaushalts führen.

— Seite 13 —

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 1313

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

8Prüfbericht 24528

IM SCHAUFENSTER

Eidgenössische Steuerverwaltung: Aufsichtsinstrumente konsequenter einsetzen

Der Bund finanziert seine Aufgaben zu rund einem Drittel über die direkte Bundessteuer (DBSt). Im Jahr 2024 nahm er über diese Quelle rund 30 Milliarden Franken ein, was 36 Prozent seiner Bruttoeinnahmen entspricht. Die Kantone erheben die DBSt und leiten den Bundesanteil an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) weiter. Die ESTV beaufsichtigt die kantonalen Steuerverwaltungen bei der Erhebung der DBSt. Die EFK prüfte, ob die ESTV ihre Aufsichtsfunktion über die 26 Kantone wirksam wahrnimmt.8 Sie kommt zum Schluss, dass die ESTV ihre Aufsichtsinstrumente zu wenig konsequent einsetzt. Dies wäre essenziell, da die EFK über keine Prüfkompetenzen bei den Kantonen verfügt.

Die ESTV setzt sich gegenüber den Kantonen zu wenig konsequent für eine einheitliche Umsetzung des Bundesgesetzes über die DBSt ein. Dies zeigt sich zum Beispiel an den sehr unterschiedlichen kantonalen Praktiken zur Steuerbefreiung von Stiftungen. Das dazugehörige Kreisschreiben ist veraltet und die ESTV hat dieses seit 1994 nicht mehr überarbeitet. Dadurch entstehen einerseits Ungleichheiten und anderseits drohen dem Bund Steuerausfälle.

Ein wichtiges Aufsichtsinstrument sind Kontrollen bei den Kantonen. Bei diesen konzentriert sich die ESTV zurzeit noch zu wenig auf die finanzstarken Kantone und deren Eigenhei- ten. Im Übrigen sollte die ESTV einen permanenten Zugriff auf die Steuerdaten einfordern, sodass sie künftig nicht mehr bei jedem Kanton einzeln anfragen muss.

Auch das Zusammenspiel mit den kantonalen Finanzkontrollen, die Prüfkompetenzen haben, erfolgt noch nicht wunschgemäss. Die ESTV hinterfragt die Prüfresultate der kantonalen Finanzkontrollen zu wenig kritisch. Dass dies notwendig wäre, zeigt ein Fall in Genf, bei dem die kantonale Steuerverwaltung die provisorischen Steuerrechnungen von mehreren 100 Millionen Franken an die Unternehmen aufgrund eines Softwarefehlers nicht ausstellen konnte. Obwohl der kantonalen Finanzkontrolle das Problem bekannt war, erwähnte sie es nicht im Prüftestat.

— Seite 14 —

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 1414

Digitalisierung Verrechnungssteuer und Stempelabgabe:

Verzögerungen und ungenutzte Chancen

Die Realisierung der Digitalisierungsstrategie der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verzögert sich, da die ESTV die hierfür vorgesehenen Mittel für die Umsetzung von dringenden Gesetzesänderungen verwenden muss. Darunter leidet auch das Projekt zur Digitalisierung der Verrechnungssteuer, der Stempelabgabe, der Kapitaleinlagereserven und des Steuer-Rulings (VSTKR I). Die Verzögerungen führen dazu, dass die mit VSTKR I geplanten Einsparungen von fünf Vollzeitstellen erst später realisiert werden können. Zudem haben sich die geschätzten Gesamtkosten mittlerweile auf 9,9 Millionen Franken verdoppelt, und die ESTV hat den Lieferumfang auf Formulare der Verrechnungssteuer und Stempelabgabe reduziert. Die EFK hatte bereits 2022 eine Empfehlung an die ESTV ausgesprochen, die Einreichung aller Formulare auf digitalem Weg zu ermöglichen.9

Die EFK prüfte im vergangenen Jahr das Projektmanagement.10 Sie kommt zum Schluss, dass das Projekt zwar voranschreitet, aber dass sowohl die Steuerung als auch das Risikomanagement nicht ausreichend wirksam sind. Wichtiger als die Termintreue ist die technische Stabilität, auch wenn das Projekt dadurch länger dauert. Die aktuelle IT-Umgebung (Core-IT) enthält eine beträchtliche Menge an technischen Schulden, die die ESTV abbauen muss da sie Auswirkungen auf die neuen Projekte haben. Dies bindet zeitliche und finanzielle Ressourcen zulasten der Projektentwicklung. Die ESTV will zudem erst dann beim Bundesrat die Abschaffung des Papierprozesses beantragen, wenn die Steuerpflichtigen den digitalen Prozess in 90 Prozent der Vorgänge nützen. Dies ist aus Sicht der EFK viel zu spät. Eine frühere Umsetzung würde zu Einsparungen führen und diese freigewordenen Mittel könnten für die Digitalisierung eingesetzt werden.

Nebenbeschäftigungen: Instrumente gegen VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE Interessenkonflikte besser einsetzen 9 Prüfbericht 21418

10Prüfbericht 25515 Einige Mitarbeitende der Bundesverwaltung üben zusätzlich 11 Prüfbericht 25506 zu ihrer Arbeit beim Bund Nebenbeschäftigungen aus, etwa Verwaltungsratsmandate oder Einsätze in Vereinen. Wenn Bundesangestellte bezahlte Nebenbeschäftigungen oder Nebenbeschäftigungen in öffentlichen Ämtern ausüben, sind sie verpflichtet, diese ihren Vorgesetzten zu melden. Besteht die Gefahr von Interessenkonflikten oder einer Leistungsminderung, ist die Nebenbeschäftigung bewilligungspflichtig durch die Vorgesetzten.

Die EFK prüfte im Rahmen einer Querschnittsprüfung, ob die Vorkehrungen in den für die Stichprobe ausgewählten Ämtern ausreichend sind, um Interessenkonflikte und eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit verhindern zu können.11 Sie kommt zum Schluss, dass die Melde- und Bewilligungspflicht grundsätzlich ausreichen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vorgesetzten setzen die Instrumente jedoch noch zu wenig konsequent ein. Sie begründen und dokumentieren den Entscheid zur Genehmigung ungenügend, wodurch dieser oft nicht nachvollziehbar ist. Auch stiess die EFK in ihren Stichproben auf nicht gemeldete Nebenbeschäftigungen, bei welchen in Einzelfällen Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden konnten.

Die EFK empfiehlt dem Eidgenössischen Personalamt (EPA), eine generelle Meldepflicht aller Handelsregistereinträge der Bundesangestellten einzuführen, damit potenzielle Interessenkonflikte schneller erkannt werden. Die Mitarbeitenden schätzen jeweils den zeitlichen Aufwand für ihre Nebenbeschäftigungen. Die Vorgesetzten sollten diese Schätzungen in Zukunft plausibilisieren. Aktuell melden die Mitarbeitenden Nebenbeschäftigungen meist mittels physischer Formulare. Das EPA sollte stattdessen ein zentrales elektronisches System einführen. Im bezahlten Urlaub erzielte Entschädigungen sollten ablieferungspflichtig werden.

— Seite 15 —

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ÖFFENTLICHE FINANZEN UND STEUERN 1515

BLICK HINTER DIE KULISSEN

Umgang mit Empfehlungen – hohe Bereitschaft zur Verbesserung, auch wenn es Ausnahmen gibt

Die EFK gibt in ihren Berichten Empfehlungen ab. Was geschieht mit diesen? Wie setzt sich die EFK dafür ein, dass die Verantwortlichen die Empfehlungen umfassend und fristgerecht umsetzen?

Die Empfehlungen richten sich in der Regel an die geprüften Einheiten. Diese haben die Möglichkeit, die Empfehlung anzunehmen oder – was nur sehr selten geschieht – abzulehnen. Einmal akzeptiert, wird aus einer Empfehlung der EFK eine Zusage des Geprüften: Dieser legt die Frist, bis zu der er die Empfehlung umsetzten wird, selbst fest. Ist die Empfehlung umgesetzt, informiert er die EFK aktiv darüber. Die besonders wichtigen Empfehlungen, die nicht bis zur zugesagten Frist umgesetzt wurden, weist die EFK im Jahresbericht aus (vgl. Jahresbericht Teil III, C). Die EFK überzeugt sich mit Nachprüfungen davon, ob die Geprüften die Empfehlungen umgesetzt haben. Diese Validierung hat ihre Berechtigung: In Prüfungen kann sie feststellen, ob die geprüften Einheiten die einstigen Lücken in der Realität wirklich geschlossen haben – und muss diese Frage immer mal wieder mit einem Nein beantworten. Es muss aber festgehalten werden, dass das kein «Massenphänomen» ist. Der Wille und die Handlungsbereitschaft zur Situationsverbesserung sind bei den Geprüften hoch.

Selbst in den seltenen Fällen, in denen ein Amt eine Empfehlung ablehnt, muss die EFK nicht untätig bleiben. Zwar kann die EFK – mit wenigen Ausnahmen – keine Befehle erteilen. Die EFK hat aber die Möglichkeit, bei gravierenden Risiken an die Departementsleitung oder sogar an den Gesamtbundesrat zu eskalieren. Dieses Instrument kommt aber nur selten zur Anwendung.

— Seite 16 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE WIRTSCHAFT UND ARBEITSMARKT 1616

Wirtschaft und Arbeitsmarkt

— Seite 17 —

Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 12 Vergangene Prüfungen zu ASALfutur

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

situation und13 Prüfbericht 25603 Patientendossier

fedpol Polizei e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel Personalmassnahmenzum demografischen Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen für den F-35A und Garantien zum Ausland Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten

Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV Aufsichts

steuer und instrumente Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

In die Landwirtschaft und den Arbeitsmarkt fliessen grosse Mengen an Bundesgelder. Um die Prozesse kundenorientierter zu gestalten, setzt der Bund auf die Digitalisierung. Mehrkosten, Verzögerungen und unklare Nutzerversprechen trüben aber die hehren Absichten.

Neues Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung: Es gibt noch zu tun

Jedes Jahr zahlt die Arbeitslosenversicherung (ALV) Beiträge in Milliardenhöhe aus. Mit dem Projekt ASALfutur ersetzt die ALV das veraltete Auszahlungssystem. Vergangene Prüfungen der EFK offenbarten zahlreiche bedeutende Schwächen.12 Diese manifestierten sich an mehreren Verzögerungen und an einem Kostenanstieg von ursprünglich eingeplanten 115 Millionen Franken auf 200 Millionen Franken. Bei der Prüfung 2025 zur Betriebsübergabe beurteilte die EFK, ob ASALfutur unterdessen Fortschritte erzielen konnte und ob die ALV das neue Auszahlungssystem planmässig in Betrieb nehmen kann.13

Die EFK beurteilte die umfassende Inbetriebnahme von ASAL 2.0 per Januar 2026 als möglich. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erzielte bei der Führung und der Steuerung Fortschritte. Die ALV zahlte die Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung zum Prüfungszeitpunkt bereits erfolgreich über — Seite 18 —das neue System aus. Die grösste Herausforderung bestand bei der für den 1. Januar 2026 geplanten Einführung von ASAL 2.0 für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung, welche rund 90 Prozent der Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausmacht. Weiterer Handlungsbedarf steht jedoch an: Dies sind zum Beispiel die Sicherstellung der vollständigen Datenmigration, die Optimierung und Automatisierung von Prozessen und die Reduktion der Abhängigkeit von Externen.

Digitalisierung beim Bundesamt für Landwirtschaft:

Stakeholder einbeziehen und den Nutzen sichtbar machen

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will den Schweizer Landwirtschafts- und Ernährungssektor digitaler, datenbasierter, besser vernetzt und dadurch effizienter und wirkungsvoller machen. Das hält es in der Digitalisierungsstrategie fest. Das Schlüsselprojekt «Digitale Transformation des BLW und des Schweizer Agrar- und Ernährungssektors» (DigiAgriFoodCH) und das Projekt digiFLUX sind zentrale Elemente bei der Umsetzung der Digitalisierungsstrategie. Die EFK prüfte beide Projekte.

Das Programm DigiAgriFoodCH läuft seit 2024, dessen Umsetzung soll knapp 100 Millionen Franken kosten und bis 2031 abgeschlossen werden. Es verfolgt das Ziel, durch die Mehrfachnutzung von Daten, Standardisierungen und Harmonisierungen einen Nutzen entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette zu erzielen. Das Programm ist zielgerichtet aufgesetzt, hat aber Schwächen:14 Zum Beispiel ist das Stakeholdermanagement anzupassen, damit die unterschiedlichen und zahlreichen Akteure des Agrar- und Ernährungssektors besser in das Projekt eingebunden werden. Zudem sind Massnahmen nötig, um den vielfältigen Akteuren des Agrar- und Ernährungssektors die versprochenen Effizienzsteigerungen konkreter aufzeigen. Ferner muss das BLW festlegen, wie es diesen Nutzen messbar macht und überprüft.

Seit Januar 2024 gilt eine Meldepflicht für die Lieferung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. digiFLUX ist das zentrale Informationssystem, das das BLW für die Meldungen vorsieht. Im Thema ist viel Bewegung: Es wurde eine Motion angenommen, die VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE den Bund beauftragt, die Meldepflicht zu vereinfachen, wodurch 14 Prüfbericht 25495 die Meldepflichtigen weniger Daten in digiFLUX abspeichern 15 24.3078 Motion «Aufhebung der Pflicht müssen.15 Das Vorhaben soll 2028 abgeschlossen sein und knapp

zur Verwendung von digiFLUX für 20 Millionen Franken kosten. Das Projekt hat deutliche Mängel Landwirtschaftsbetriebe», Nicolas Kolly

16Prüfbericht 25440 in der Planung und Überwachung und verfügt nicht über ausrei-

1617 Prüfbericht 24524 chende personelle Ressourcen. Wie bei DigiAgriFoodCH ist das Stakeholdermanagement ausbaufähig: Das BLW muss gegenüber den Meldepflichtigen klarstellen, wofür es die gemeldeten Daten nutzt, damit die Akzeptanz von digiFLUX steigt. Auch muss es den Nutzen der Datenerhebung aufzeigen.

Demografischer Wandel: Zu wenig Austausch über

die Departemente und Ämter hinweg

Rund ein Drittel der Bundesangestellten erreicht innerhalb der nächsten zehn Jahre das Pensionsalter. Zusammen mit der voranschreitenden Digitalisierung entstehen für die Bundesverwaltung Herausforderungen, die der Bundesrat in der Personalstrategie 2024-2027 adressiert. Die EFK prüfte, ob die in der Bundesverwaltung getroffenen Massnahmen dem demografischen Wandel ausreichend begegnen.17

Die Prüfung zeigt unterschiedlichste Vorgehensweisen in den Verwaltungseinheiten und, dass sich die betroffenen Stellen zu wenig über erfolgreiche Vorgehensweisen austauschen. Dies ist nicht effizient und nicht zielführend, da der Eindruck entsteht, dass jede Verwaltungseinheit das Rad neu erfinden und die Lernkurve neu durchlaufen muss.

Das Eidgenössische Personalamt (EPA) ist nun gefordert, in dem es den Austausch über die Departementsgrenzen hinweg aktiviert. Bisherige Massnahmen führen offenbar nicht zu diesem Ziel. Ein besonderes Augenmerk muss der Förderung der bundesinternen Mobilität gelten: Das EPA sollte prüfen, ob Stellenbörsen künftig auch für Festangestellte und nicht nur für Praktikanten geschaffen werden können.

— Seite 19 —

BLICK HINTER DIE KULISSEN

Schlüsselprojekte und ihre Risiken – Prüfungen als wichtige Pulsmesser

Schlüsselprojekte des Bundes betreffen vor allem Vorhaben in der digitalen Transformation und im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), bei denen der finanzielle und personelle Mitteleinsatz, die strategische Bedeutung und die Risiken hoch sind. Sie erfordern eine verstärkte Führung, Koordination und Steuerung, weil sie die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und die Leistungen für die Bevölkerung stark beeinflussen können.

Die EFK prüft diese Schlüsselprojekte in allen Phasen – von der Konzeption über die Umsetzung bis hin zum Abschluss – in der Regel mehrfach über deren Lebenszyklus. Die Prüfungen der EFK tragen wesentlich dazu bei, Risiken wie Mehrkosten, Terminverzögerungen, nicht erfüllte Leistungsversprechen oder Sicherheitsmängel frühzeitig zu erkennen und allenfalls zu beheben. Schlüsselprojektprüfungen schaffen Aufmerksamkeit für kritische Aspekte und geben Impulse und Empfehlungen für Anpassungen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag, bieten jedoch keine Garantie für einen reibungslosen Projektverlauf, denn Prüfungen sind keine Projektbegleitungen, sondern Momentaufnahmen. Auch fokussieren sich die Prüfungen auf ausgewählte Fragestellungen und decken somit nicht das ganze Schlüsselprojekt ab. Oder die Projektverantwortlichen setzen Empfehlungen der EFK nicht konsequent um.

Ungeachtet dieser Herausforderungen ist der Nutzen einer Schlüsselprojektprüfung unbestritten. Ebenso wichtig ist aber, dass die Projektverantwortlichen neue Herausforderungen und Probleme ausserhalb der Prüfungen aktiv angehen und dass aus Fehlern gelernt wird. Nur so lässt sich das Vertrauen in die Projektführung des Bundes festigen.

— Seite 20 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

18Prüfbericht 23400

19Prüfbericht 22466

20Prüfbericht 24489 und 24490

21Prüfbericht 25453

IM SCHAUFENSTER

COVID-Hilfen: Die Aufarbeitung von Missbräuchen bringt Steuergelder zurück

Während der COVID-19-Pandemie floss viel Steuergeld in die Wirtschaft. Entsprechend sind Härtefallhilfen und COVID-19-Solidaritätsbürgschaften bei der EFK ein Dauerthema: 2023 beurteilte sie in einer Evaluation die Konzeption und Wirkung der Härtefallmassnahmen.18 2024 legte sie den Fokus auf Missbräuche bei den Unternehmen und auf die Kontrolltätigkeiten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).19

Missbräuche treten unter anderem auf, wenn Unternehmen Härtefallhilfen oder Solidaritätsbürgschaften beziehen und innerhalb einer Frist Dividenden ausschütten. In diesen Fällen können das SECO oder die Kantone die ausbezahlten COVID-19-Hilfen gemäss dem COVID-19-Gesetz zurückfordern. Um das SECO bei seiner Kontrolltätigkeit zu unterstützen, führt die EFK weiterhin zweimal jährlich Analysen der Daten des SECO und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) durch. Für die Härtefallhilfen läuft die Analyse bis zur Verjährung der Verordnungen Ende Jahr 2026, für die Solidarbürgschaften bis ins Jahr 2032. Die Datenanalysen sind relevant, da Missbräuche konsequent aufgedeckt werden müssen, sodass sich Verstösse gegen das COVID-19-Gesetz nicht lohnen.

Auch im Jahr 2025 zeigt sich anhand des folgenden Beispiels, dass Kontrollen weiterhin nötig sind: Die Analyse der EFK per Mitte Jahr 2025 offenbarten, dass bei den Härtefallhilfen 32 Unternehmen und bei den Solidarbürgschaften 132 Unternehmen verbotenerweise Dividenden ausgeschüttet haben.20 Ferner hat die EFK die Kontrolltätigkeit des SECO bei Bezügern der Härtefallhilfen geprüft. Das SECO liess im Rahmen der Härtefallhilfen unter anderem 85 Fälle mit hohem Missbrauchsrisiko extern prüfen. Die Kantone klären die übermittelten Fälle ab, Rückforderungen bis zu 4 Millionen Franken sind möglich. Das Seco stellte inzwischen potenzielle Verstösse bei weiteren 26 Unternehmen fest und lässt auch diese überprüfen.21

— Seite 21 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

22Flyer «Wirtschaftlichkeitsprüfungen»

BLICK HINTER DIE KULISSEN

Sparsam, effizient und wirksam – Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Pfeiler für den Einsatz von Bundesmitteln

Wie können staatliche Massnahmen ihre Ziele erreichen und dabei möglichst wenig Kosten verursachen? Um dieser Frage nachzugehen, führt die EFK Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Rund zwei

22

Drittel der Prüfungen der EFK sind Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Eine wirtschaftliche staatliche Massnahme ist idealerweise sparsam, effizient und wirksam. Bei der «Sparsamkeit» prüft die EFK, ob die Kosten einer staatlichen Massnahme möglichst tief gehalten werden. Bei der «Effizienz» stellt die EFK die Inputs den Outputs gegenüber: Wird mit den vorhandenen Mitteln (Inputs) das bestmögliche Ergebnis (Outputs) erzielt? Die «Wirksamkeit» stellt die Frage ins Zentrum, ob die Ziele erreicht beziehungsweise die angestreb-

Bedürfnisse

ten Wirkungen erzielt werden, und zwar nicht «nur» innerhalb der Verwaltung, sondern bei denen, für die eine Massnahme, ein Gesetz oder anderes etabliert wurde. Dieses Wirkungsmodell zeigt, dass bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht nur das Sparen im Zentrum steht, sondern auch das Ziel, mit jedem eingesetzten Steuerfranken die bestmögliche Wirkung zu erzielen.

Die EFK richtet sich bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach den internationalen Standards der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI). Die EFK hat den Anspruch, bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen unter anderem quantitative, greifbare Ergebnisse zu erarbeiten und praxisnahe Empfehlungen abzuleiten.

Exogene Faktoren

Ziele Inputs Abläufe Outputs Wirkungen

Sparsamkeit Effizienz

Wirksamkeit

— Seite 22 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BILDUNG UND KULTUR 2222

Bildung und Kultur

— Seite 23 —

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BILDUNG UND KULTUR 2323

Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 23 Prüfbericht 15192

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

situation und24 Prüfbericht 24427 Patientendossier

fedpol Polizei e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel Personalmassnahmenzum demografischen Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen für den F-35A und Garantien zum Ausland Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten

Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV Aufsichts

steuer und instrumente Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Bildung, Wissen und Kultur braucht Infrastruktur. Diese wird im Auftrag des Bundes gebaut oder mitfinanziert. Im vergangenen Jahr hat die EFK den Neubau des «historischen Gedächtnisses» der Eidgenossenschaft, aber auch das Beschaffungswesen der Forschungsanstalt Agroscope geprüft. Bei solchen Vorhaben ist die Wirtschaftlichkeit zentral.

Agroscope: Beschaffungsorganisation ist unverändert ungenügend

Agroscope ist als Kompetenzzentrum des Bundes für die Forschung in der Land- und bei Ernährungswirtschaft dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstellt. Agroscope verfügt seit 2017 über eine zentrale standortübergreifende Beschaffungsorganisation. Die EFK führte bereits in der Vergangenheit Beschaffungsprüfungen bei Agroscope durch und stellte bedeutende Mängel fest.23 In diesem Jahr beurteilte sie die Beschaffungsorganisation erneut.24 Die EFK musste feststellen, dass sich die Beschaffungsorganisation in den vergangenen zehn Jahren nicht spürbar weiterentwickelt hat. Es existieren weiterhin grosse Probleme bis hin zu fehlerhaften oder gar regelwidrigen Beschaffungen – bei rund einem Drittel der gesichteten Fälle hat die EFK Mängel identifiziert. Auch fehlt das Risikobewusstsein zu möglichen Befangenheiten und Interessenkonflikten – bei den 19 gesichteten Fällen lagen — Seite 24 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BILDUNG UND KULTUR 2424

nur in einem Fall alle notwendigen Unbefangenheitserklärungen vor. Diese Versäumnisse sind angesichts des Finanzvolumens der Beschaffungsverträge kritisch zu betrachten. Agroscope schloss im Jahr 2023 Verträge im Wert von 23 Millionen Franken ab. Sie sollte die Prozesse nun zwingend anpassen, um regelkonforme und damit möglichst wirtschaftliche Beschaffungen sicherzustellen. Das Management muss das Bewusstsein für Beschaffungsthemen stärken.

Bundesarchiv: Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Neubaus in Zollikofen steht aus

Will man staatliches Handeln in vergangenen Zeiten nachvollziehen können, dann ist das Bundesarchiv (BAR) eine gute Anlaufstelle. Ende 2024 hat das BAR bereits 80 Laufkilometer an Unterlagen archiviert. Das reicht jedoch nicht aus. Das BAR rechnet langfristig mit einem zusätzlichen Bedarf von 50 Laufkilometern. Durch den geplanten Neubau des Archivlagers in Zollikofen will der Bund den zusätzlichen Lagerbedarf für 46 Millionen Franken sichern. Die EFK prüfte, ob das BAR die vielfältigen Anforderungen an VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK das Neubauprojekt so wirtschaftlich und nachhaltig wie möglich 25 Prüfbericht 25615 erfüllt.25 Dabei zeigt sich ein positives Bild: Das BAR hat seinen Lagerbedarf, die Lagertechnik und auch Sicherheitsanforderungen detailliert ermittelt. Auch deckt der Neubau den Bedarf von 150 Laufkilometern Lagerplatz des BAR vollständig ab und bietet zusätzliche Reserven für Rochaden. Die Wirtschaftlichkeit wird sich erst mit der weiteren Entwicklung der bisher getroffenen Annahmen und unter Berücksichtigung der Gesamtbetrachtung des Archivierungsbedarfs des Bundes zeigen. Das Bundesamt für Bauten und Logistik ist dafür verantwortlich, die Wirtschaftlichkeit des Baus über das gesamte Immobilienportfolio sicherzustellen.

— Seite 25 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE GESUNDHEIT, SOZIALE VORSORGE UND SPORT 2525

Gesundheit, soziale Vorsorge und Sport

— Seite 26 —

Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 26 Medienmitteilung des Bundesrates, 5.11.2025

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

Patientendossier situation und fedpol Polizei e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel Personalmassnahmenzum demografischen Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen für den F-35A und Garantien zum Ausland Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten

Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV Aufsichts

steuer und instrumente Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Die hohen und steigenden Gesundheitskosten beschäftigen die Schweizer Bevölkerung. Gute Rahmenbedingungen und effiziente Prozesse sind dringender denn je, um Mehrkosten zu vermeiden. Die EFK prüfte das Vorgehen zum elektronischen Gesundheitsdossier und den Einsatz bildgebender Verfahren in der Medizin. Sie befasste sich auch mit dem selbstbestimmten Wohnen für Menschen mit Behinderungen.

Elektronisches Gesundheitsdossier: Bei Weiterentwicklung Verbesserungen eingebracht

Das heutige elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Akte, in der die Akteure des Gesundheitswesens wichtige Gesundheitsinformationen speichern. Mit dem EPD wird das Ziel verfolgt, die Behandlungsqualität, Patientensicherheit und Effizienz im Gesundheitswesen zu verbessern. Jedoch hat es bis anhin nicht die notwendige Akzeptanz und Verbreitung gefunden: Verschiedene Gesundheitsinstitutionen haben es trotz der gesetzlichen Verpflichtung nicht eingeführt. Darum beschloss der Bundesrat 2022, das EPD neu auszurichten und verabschiedete hierfür am 5. November 2025 die Botschaft des Bundesgesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD). Das BAG soll das EPD zum E-GD weiterentwickeln. Verschiedene Anpassungen sollen zum Erfolg führen.26

— Seite 27 —

Um frühzeitig zu unterstützen und Fehlentwicklungen aufzuzeigen, prüfte die EFK die Unterlagen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für die umfassende Revision des EPD-Gesetzes.27 Diese waren im Januar 2025 noch nicht ausreichend fundiert, auch weil die eingereichten Unterlagen zum Prüfzeitpunkt noch in Bearbeitung waren. Wesentliche Aussagen fehlten, damit die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen und die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen beurteilt werden konnten. Zum Beispiel war unklar, wie der Nutzen des EPD gemessen werden soll, welche Kosten für die verschiedenen Akteure des Gesundheitswesens aus der Reform resultieren und wie das EPD auf das wichtige Gesundheitsprogramm «DigiSanté» abgestimmt werden soll.

Die EFK konnte bei einer Beurteilung einer überarbeiteten Version 2025 feststellen, dass sich das BAG intensiv mit den Rückmeldungen der EFK auseinandergesetzt und diese umfassend in den neuen Entwürfen der Vorlage berücksichtigt hatte. Auf einige wenige Punkte hat die EFK erneut hingewiesen. Nun wird sich das Parlament mit der Vorlage befassen.

Bildgebende Verfahren in der Medizin: Fehlende Kontrollen zur Angemessenheit

Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten für bildgebende Verfahren in der Medizin – wie beispielsweise Röntgenuntersuchungen oder die Computertomographie (CT) – im ambulanten Bereich auf 2,1 Milliarden Franken. Der Einsatz von Bildgebungsverfahren ist – mit Ausnahme des Bereichs Strahlenschutz – praktisch nicht geregelt: Die Ärztinnen und Ärzte entscheiden unter Berücksichtigung internationaler Empfehlungen darüber, wann sie die Verfahren anwenden. Sie oder das jeweilige radiologische Institut rechnen die Leistungen mit den Krankenversicherern ab. Die Krankenversicherer übernehmen die Kosten und sollten dabei den Einsatz bildgebender Verfahren nach Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit kontrollieren. Die EFK evaluierte, ob die Versicherer die Einhaltung dieser VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK Kriterien prüfen und so den unangemessenen Einsatz von bildge- 27 Prüfbericht 24606 benden Verfahren im Einzelfall verhindern.28 Sie zieht eine durch-

28Prüfbericht 22613 zogene Bilanz und kommt zum Schluss, dass die Krankenkassen den Einsatz der bildgebenden Verfahren zwar kontrollieren, jedoch Optimierungspotential bei der Rechnungskontrolle besteht, aber dafür müssen zusätzliche Informationen durch die Tarifpartner zur Verfügung gestellt werden. Dies ist nicht unproblematisch, da nicht auszuschliessen ist, dass die Prämienzahlenden dadurch unnötige Kosten übernehmen müssen. Die Prüfung zeigte auch erstmalig auf, dass die Schweiz europaweit die höchste Dichte an Geräten aufweist. Das Gesamtangebot an MRT- und CT-Geräten in der Schweiz pro Million Einwohner beträgt knapp 80 – mehr als doppelt so viel wie in den Niederlanden mit knapp 30 Geräten. Dass die Ärzte diese Verfahren häufig einsetzen, zeigt sich zum Beispiel an den Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der präventiven Massnahmen während Schwangerschaften. Im Gegensatz zu den diagnostischen und therapeutischen Massnahmen sind

Gesamtangebot an MRT- und CT-Geräten pro Million

Einwohnende — Seite 28 —diese Leistungen vollständig im Krankenversicherungsgesetz (KVG) definiert und unterliegen nicht dem Grundprinzip, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung alle vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen vergütet (sogenanntes «Vertrauensprinzip»). Gesetzlich sind bei einer Schwangerschaft zwei Untersuchungen vorgesehen, wobei die Ärzte aufgrund ihrer Einschätzung des Risikos selbständig über weitere Untersuchungen entscheiden können. Effektiv haben die Ärzte im Jahr 2022 im Schnitt sieben solcher Untersuchungen pro Schwangerschaft vorgenommen. Die Praktiken variieren stark je nach Arzt.

Schweiz Italien Deutschland Österreich Belgien Frankreich Niederlande

010 20 30 40 50 60 70 QUELLE: HEALTH DATABASE DER OECD, BAG, BFS, EIGENE RECHERCHEN EFK 120 115 110 105 100 95 2019 2020 2021 2022 2023 BA BKP fedpol QUELLEN: FEDPOL/STAATSRECHNUNG, DARSTELLUNG EFK 0 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Bundesangestellte Personen ausserhalb der Bundesverwaltung COVID-19-Meldungen QUELLE: EFK QUELLE: EFK In Millionen, gerundet auf eine Dezimalstelle Rechnung 2024 Ausgaben 33,9 Einnahmen –1,2 Jahresergebnis 32,7 Rechnung Budget Differenz Rechnung 2025 2025 – Budget 2025 34,1 35,6 1,4 –1,6 –1,1 0,4 32,5 34,4 1,9

Des Weiteren ist der inzwischen 25-jährige ambulante Tarif zu hoch, was den Einsatz bildgebender Verfahren wirtschaftlich attraktiv macht und damit einen Anreiz für überflüssige Untersuchungen schafft. 2026 tritt ein neuer ambulanter Tarif in Kraft und die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Auswirkungen auf den Einsatz bildgebender Verfahren kritisch zu beobachten. Zu guter Letzt zeigen sich auch hier die Auswirkungen der fehlenden Nutzung des heutigen elektronischen Patientendossiers (EPD). Dadurch stehen in dringende Situationen keine oder zu wenig Befunde zu stattgefundenen bildgebenden Untersuchungen zu Verfügung.

Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen: VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK Mögliche Ungleichbehandlungen in einem komplizierten 29 Prüfbericht 24680 System

Die Schweiz hat sich im Rahmen der UNO-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, das selbstbestimmte Wohnen für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der Bund soll den betroffenen Personen zusammen mit den Kantonen ein Spektrum an Leistungen für die Unterstützung zu Hause anbieten: Er legt die Rahmenbedingungen fest und beteiligt sich jährlich durch die Invalidenversicherung (IV) mit mehr als 400 Millionen Franken daran. Die Kantone entscheiden, ob und in welchem Umfang sie sich finanziell an den Leistungen für die Unterstützung zu Hause beteiligen.

Die EFK beurteilte die Auswirkungen der Bundesleistungen auf das selbstbestimmte Wohnen und verglich die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Wohnformen.29 Sie stellte fest, dass keine koordinierte nationale Strategie für das selbstbestimmte Wohnen existiert. Die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen sind unklar, die Systeme zu kompliziert und die Zugangsbedingungen zu den Leistungen zu unterschiedlich. Durch diese Ineffizienzen ist das Risiko hoch, dass Betroffene ungleich behandelt werden. Auch ist nicht gewährleistet, dass in den jeweiligen Situationen die bestmögliche Wohnform zum Einsatz kommt. Aufgrund der fehlenden Kostentransparenz ist es unmöglich zu bestimmen, welche Wohnlösung – zu Hause oder in einer Institution – im konkreten Fall am geeignetsten und am kostengünstigsten ist. Zudem fehlen transparente Daten zu Wohnkosten und gemeinsame Instrumente, die eine gezielte Steuerung ermöglichen würden.

— Seite 29 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

30Prüfbericht 24660

IM SCHAUFENSTER

Digitalisierung der ersten Säule: Die vielen Durchführungsstellen mit ins Boot holen

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wäre es attraktiv, sich mit wenigen Klicks einen Überblick über die eigenen AHV-Beiträge und Leistungsansprüche zu verschaffen. Die Digitalisierung der ersten Säule soll dies unter anderem ermöglichen. Obwohl sie politisch gewünscht ist, verzögert sich ihre Umsetzung. Die EFK identifiziert als Hauptursache die mangelnde Abstimmung zwischen den Umsetzungsakteuren

–dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und den Durchführungsstellen.30

Zwar zeigt sich das BSV bemüht, die digitale Transformation der ersten Säule voranzutreiben. Die Initiativen des BSV scheitern aber am Widerstand der Durchführungsstellen – insbesondere an den Ausgleichskassen, die einheitliche digitale Steuerungsinstrumente konsequent ablehnen. Sie befürchten eine übermässige Zentralisierung und den damit verbundenen Autonomieverlust. Auch innerhalb des BSV fehlt es an einem gemeinsamen Verständnis und an einer einheitlichen Stossrichtung bei der digitalen Transformation. Dementsprechend bestehen auch weiterhin zersplitterte IT-Strukturen, ungenutzte Schnittstellen und Ineffizienzen. Die EFK empfiehlt dem BSV, dass es verbindliche Zuständigkeiten definiert, den Prozess aktiver steuert und die Kommunikation mit den Durchführungsstellen verbessert.

Auch falsche wirtschaftliche Anreize bremsen die Digitalisierung. Da die Finanzierung der Verwaltungskosten unabhängig von Effizienzsteigerungen erfolgt, fehlt der wirtschaftliche Druck zur Optimierung. In einigen Fällen entstehen sogar gegenteilige Anreize, da Digitalisierung zu Einnahmeverlusten für die Durchführungsstellen führen kann. Die EFK hat deshalb das BSV empfohlen, die IT-Finanzierung gezielt zur Förderung wirtschaftlicher und interoperabler IT-Lösungen einzusetzen, Fehlanreize zu identifizieren und diese gezielt zu korrigieren.

— Seite 30 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 3030

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

— Seite 31 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 3131

Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 31 Prüfbericht 25502

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz

Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

Patientendossier situation und

fedpol Polizei

e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel

Personalmassnahmenzum demografischen

Werterhalt

Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

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Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und

in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen

für den F-35A und Garantien zum Ausland

Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten

Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV

Aufsichts

steuer und instrumente

Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Der Schutz der Umwelt ist eine gesellschaftliche und eine staatliche Aufgabe. Die EFK befasste sich mit Altlasten, mit der Schädlingsbekämpfung und der Biodiversität. Sie tauchte auch in die Bereiche Energie und Mobilität ein und identifizierte Verbesserungsbedarf innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung, um Einsparungen zu erzielen oder die Sicherheit in der Luftfahrt zu verbessern.

Umgang mit Lasten für zukünftige Generationen: «nach uns die Sintflut» ist keine Option

Prüfungen der EFK befassen sich immer wieder mit Umwelt- und

Infrastrukturthemen, die Auswirkungen auf künftige Generatio-

nen haben: Das ehemalige Munitionslager Mitholz, die Deponie

Gamsenried, die Förderung und der Rückbau von Seilbahnen

oder der Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur sind Beispiele

dafür. In einem Synthesebericht beurteilte die EFK basierend auf

20 Prüfungen, ob die Bundesverwaltung vorsorglich agiert oder

ob sie ökologische, gesundheitliche und finanzielle Lasten auf

künftige Generationen überträgt.31

Sie stellte fest, dass ökologische, gesundheitliche und finanzielle

Belastungen oft unerkannt bleiben, weil ein Monitoring, techflèche — Seite 32 —chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 3232

nische Untersuchungen oder kompatible Datenbanken fehlen.

Der Mangel an verlässlichen Daten macht es zudem schwieriger,

die wichtigsten Probleme zuerst anzugehen. Auch fehlt es teil-

weise an einer klaren Strategie. Stattdessen werden allgemeine

Die grössten Defizite beim generationengerechten VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

Verwaltungshandeln in den Bereichen Umwelt, Altlasten32

Prüfbericht 24313

und Infrastruktur

Absichtserklärungen formuliert, ohne dass klar wird, welche Ziele Unzu

mit welchen Mitteln bis wann erreicht werden sollen. Komplizierte

Projektorganisationen mit vielen Beteiligten sind schwerfällig. Ver-

nd e reic

-u lem he

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is e at

n rb en

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n

bindliche Fristen fehlen teilweise, wichtige Massnahmen werden e

verzögert umgesetzt oder verspätet abgeschlossen. Problematisch

sind die unzureichenden Fortschrittskontrollen bei Massnahmen,

deren Vollzug in der Verantwortung der Kantone liegt, da der Bund

in diesen Fällen keine wirksame Steuerung etablieren kann. Zudem

erschwert dieses Fehlen, Terminüberschreitungen frühzeitig zu

erkennen und rasch gegenzusteuern.

Die Kosten für Sanierungen, Instandhaltungen und für die Bewäl-

tigung von Altlasten werden häufig unterschätzt. Dadurch scheint

die Finanzierung gesichert, tatsächlich bleiben jedoch wesentliche

Finanzrisiken unsichtbar und werden dementsprechend nicht

adressiert. Wir sind es künftigen Generationen schuldig, dass

Anhaltende Belastungen Mehrkosten

die Bundesverwaltung vorsorglich agiert. Unser Handeln oder Ma g

ngel nun

hafte Finanzpla

Unterlassen hat Auswirkungen für künftige Generationen und und

beschäftigt uns – wie zum Beispiel das Projekt Mitholz zeigt – auch

noch 100 Jahre später.

Kostenkontrolle

QUELLE: EFK

Deponie Gamsenried: Gesamtübersicht der Risiken und koordinierte Aufsicht des Bundes fehlen

Die Deponie Gamsenried befindet sich zwischen Visp und Brig

im Kanton Wallis. Während mehreren Jahrzehnten deponierte

dort hauptsächlich das Unternehmen Lonza chemische Abfälle.

Gamsenried wurde so mit einer Fläche von rund 40 Fussballfeldern

zur grössten und komplexesten Altlast der Schweiz. Bei deren

Sanierung sind mehrere Akteure involviert: Die Dienststelle für

Umwelt des Kantons Wallis ist verantwortlich für die Umsetzung,

das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist zuständig für die Auf-

sicht und die Firma Lonza muss als Hauptverursacherin für einen

Grossteil der Kosten aufkommen. Weiter sind das Bundesamt

für Strassen (ASTRA), welches rund einen Drittel der belasteten

Parzellen besitzt, das Bundesamt für Verkehr (BAV), die SBB sowie

die nationale Netzgesellschaft Swissgrid involviert.

Die EFK prüfte den Umgang mit den Altlasten aus Sicht des

Bundes. Sie kommt zum Schluss, dass zum jetzigen Zeitpunkt

eine Gesamtübersicht über die Risiken fehlt.32 Eine koordinierte

Aufsicht durch die verschiedenen involvierten Stellen des Bundes

existiert nicht. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die EFK

eine aktivere, gesamtheitlichere Aufsicht auf Bundesebene. Das — Seite 33 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 3333

Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll eine umfassende Risikoanalyse durchführen und auf deren Basis ein Aufsichtskonzept mit klar geregelten Verantwortlichkeiten ausarbeiten. Ziel muss sein, die Interessen des Bundes ganzheitlich zu wahren und die finanzielle Beteiligung auf ein Minimum zu beschränken. Das BAFU soll sich nach dem Aufsichtskonzept richten und den Prozess künftig enger begleiten. Erste Massnahmen, wie der Bau einer Dichtwand, haben begonnen. Aber bis zur vollständigen Sanierung des Standorts ist noch ein langer Weg zu gehen.

Biodiversitätsbeiträge: Keine Einsparungen von 40 Millionen Franken, aber Optimierung zugesichert

Von den Direktzahlungen des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) an die Landwirte fliessen jährlich 450 Millionen Franken in die Förderung der Biodiversität. Die EFK prüfte die Wirtschaftlichkeit der Biodiversitätsbeiträge.33

Sie kommt zum Schluss, dass der Bund die Beiträge zu wenig effizient vergibt und dass die Kantone die sogenannten Vernetzungsflächen grundsätzlich zu wenig zielgerichtet bestimmen. Viele Kantone fördern Vernetzungsbeiträge für nahezu alle Biodiversitätsförderflächen, ohne dabei auf den Standort zu achten. Dementsprechend fällt die Wirkung der Vernetzungsbeiträge gering aus. Dabei sollten diese so gestaltet und platziert werden, dass sie Lebensräume miteinander verbinden. Sie sollen es Tieren und Pflanzen ermöglichen, sich zwischen einzelnen Naturflächen zu bewegen, auszubreiten und Populationen aufrechtzuerhalten. Positiv beurteilt die EFK hingegen die sogenannten Qualitätsbeiträge: Diese tragen grundsätzlich dazu bei, die ökologische Qualität der Flächen zu verbessern.

Der Bund subventioniert mit rund 40 Millionen Franken Biodiversitätsflächen, die zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) erforderlich sind. Da der ÖLN eine Voraussetzung dafür ist, dass die Landwirte Direktzahlungen erhalten, treten Mitnahmeeffekte auf. Der Bund zahlt also diese Subventionen VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK aus, ohne dass sie eine Wirkung entfalten. Darum hat die EFK 33 Prüfbericht 24469 empfohlen, dass der Bund die Grundlagen anpasst, sodass diese 34 Prüfbericht 24420 Flächen nicht mehr subventioniert werden dürfen. Dies hätte Einsparungen von 40 Millionen Franken zur Folge. Da das BLW die Empfehlung abgelehnt hat, eskalierte die EFK diese gestützt auf Art. 12 Abs. 3 des Finanzkontrollgesetzes an den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Sie hat verlangt, dass der Bund die Subvention entweder streicht oder neu ausrichtet, damit er mit diesen 40 Millionen Franken tatsächlich eine Verbesserung der Biodiversität erzielt. Das Departement hat entschieden, die Subvention nicht zu streichen und sie stattdessen neu auszurichten. Dies soll mit der Weiterentwicklung der Biodiversitätsbeiträge im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ erfolgen.

Schädlingsbekämpfung: zielführendes System, Ressourcen besser bündeln

Begünstigt durch die Globalisierung und den Klimawandel breiten sich in der Schweiz Schadensorganismen – wie zum zum Beispiel der Japankäfer – zunehmend aus. Bei rund 400 Schädlingsarten besteht eine Melde- und Bekämpfungspflicht. Die Kosten, die das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) im Jahr 2024 für die Bekämpfung der meldepflichtigen Schädlinge aufwendete, haben sich im Vergleich zum Vorjahr auf 3,4 Millionen Franken fast verdoppelt. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) richtete 2022 zusätzlich fast eine Million Franken aus.

Die EFK prüfte, ob die Bekämpfung koordiniert, effizient und zielgerichtet erfolgt.34 Sie kommt zum Schluss, dass der Bund und die Kantone ein insgesamt zielführendes System zur Schädlingsbekämpfung aufgebaut haben. Da aber die begrenzten Ressourcen durch das Bekämpfen von Schädlingsbefällen absorbiert werden, kommt die Prävention oft zu kurz. Aus der Bündelung von kantonalen Ressourcen ergäben sich Chancen, wirksamer zu werden. Diese werden bisher aber noch — Seite 34 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 3434

verpasst: Die fehlende Harmonisierung bei der Kommunikation und die Vielzahl an Webseiten der öffentlichen Hand erschweren es der Bevölkerung, herauszufinden, welche Schadensorganismen sie wo melden muss.

Saat- und Pflanzgut wird im Auftrag des BLW von einer Kontroll- organisation überprüft. Nur 10 Prozent der Kosten sind durch Gebühren gedeckt, 90 Prozent trägt der Bund. Ein derart hoher Rabatt ist auch unter Einbezug des öffentlichen Interesses nicht zu rechtfertigen, Anpassungen sind daher notwendig.

Swissgrid: Stromversorgungsprognosen genauer

ausgestalten, um Kosten zu vermeiden

Letzten Sommer verdeutlichten Stromausfälle auf der Iberischen Halbinsel, dass die Netzstabilität essenziell für eine verlässliche Stromversorgung ist. In der Schweiz betreibt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid das 6700 Kilometer lange Übertragungs- respektive Hochspannungsnetz. Swissgrid sorgt dafür, dass Stromangebot und -nachfrage jederzeit im Gleichgewicht sind, um die Netzfrequenz stabil bei 50 Hertz halten zu können. Die EFK prüfte, ob Swissgrid die netzseitige Versorgungssicherheit wirtschaftlich gewährleistet und ob der Bund seine Verantwortung wahrnimmt.35

Swissgrid führt ein solides und integriertes Sicherheitsmanagement, welches das Risiko-, Business Continuity- und Krisenmanagement umfasst. Sie sollte jedoch die Verkettung einzelner Risken, die zu einem Netzausfall führen können, noch konkreter bewirtschaften und den finanziellen Gesamtrisikowert aufzeigen.

Bei den in der Schweiz registrierten rund 120 aktiven Bilanzgruppen – eine virtuelle Gruppe, die verschiedene Akteure des Strommarktes umfasst – besteht Handlungsbedarf, weil ihre Prognosen für die benötigte Stromversorgung teilweise ungenau und nicht aktuell sind. So erfordert unter anderem der zunehmende Anteil an volatiler Wind- und Solarenergie zeitnahe Prognoseanpassungen, VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK damit ungeplante kurzfristige Leistungsschwankungen reduziert35 Prüfbericht 25331 werden. Ist innerhalb einer Bilanzgruppe der Stromverbrauch36 Prüfbericht 24716 und die Stromproduktion nicht ausgeglichen und das Stromnetz somit nicht stabil, muss Swissgrid eingreifen. In solchen Fällen ist sie gezwungen, meist kurzfristig und in grösseren Mengen teure Energie für die Aufrechterhaltung der Netzstabilität einzukaufen. Denn ohne Gegenmassnahme droht ein Blackout.

Diese teils vermeidbaren Kosten werden an die Stromkonsumentinnen und -konsumenten weiterverrechnet. Es besteht also bei den Bilanzgruppen kein Anreiz, die Prognosen für die benötigte Stromversorgung zu verbessern und die Kosten gering zu halten. Um dem entgegenzuwirken, muss Swissgrid bei den Verträgen mit den Bilanzgruppenverantwortlichen die Möglichkeiten zur Sanktionierung und Sistierung von Bilanzgruppen bis hin zur Kündigung verstärkt wahrnehmen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) ist gefordert, die Angemessenheit der Weitergabe dieser Kosten in der Grundversorgung zu überprüfen und Standards zu setzen. Und zu guter Letzt sollte das Bundesamt für Energie (BFE) initialisieren, dass auf rechtlicher Ebene die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Bilanzgruppenverantwortlichen sowie die Handlungsmöglichkeiten von Swissgrid sowie der ElCom präzisiert werden.

BAZL und SUST: Sparpotenzial beim Luftfahrzeugpark nutzen

Der Luftfahrzeugpark des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) und der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) umfasst vier Flugzeuge und drei Helikopter. 2023 verursachte er Betriebskosten von 3,5 Millionen Franken und war mit durchschnittlich 2,6 Flugstunden pro Woche kaum ausgelastet. Die EFK ist deshalb der Auffassung, dass das BAZL und die SUST Synergien mit anderen Verwaltungseinheiten besser nutzen müssen.36

Das Bundesamt für Rüstung armasuisse und die Luftwaffe verfügen beispielsweise über baugleiche Luftfahrzeuge, die für ähnliche — Seite 35 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 3535

Aufgaben verwendet werden können. Das BAZL und die SUST könnten die Wirtschaftlichkeit steigern und Steuergelder einsparen, indem sie die Flotte verkleinern, einzelne Fluggeräte mieten und die Zusammenarbeit innerhalb des Bundes verbessern.

Post: Quersubventionierungsverbot eingehalten,

aber trotzdem keine Entwarnung

Die Schweizerische Post ist eine Aktiengesellschaft, die sich im Eigentum des Bundes befindet. Sie untersteht einem Quersubventionierungsverbot. Das bedeutet, dass sie die Gewinne, welche sie aus dem Briefpostmonopol (Briefe bis 50 Gramm) erzielt, nur zur Deckung der Kosten aus der Grundversorgung verwenden darf. Das Quersubventionierungsverbot ist wichtig, weil die Post in den letzten Jahren mit dem Vorwurf konfrontiert war, dass sie mit Gewinnen aus dem Monopol verbotenerweise Leistungen oder Akquisitionen ausserhalb der Grundversorgung finanziert.

Die EFK prüfte, ob die Vorwürfe berechtigt sind. Die Antwort ist Nein.37 Die Prüfung zeigt, dass die Post im Sinne des geltenden Gesetzes keine verbotenen Quersubventionierungen vornimmt. Trotzdem gibt die EFK keine Entwarnung und verlangt, dass der Bund die rechtlichen Grundlagen überarbeitet. Die Prüfung zeigt nämlich, dass der Nachweis zur Einhaltung des Quersubventionierungsverbot ungeeignet ist. Es wird das Szenario einer hypothetischen Post simuliert, das betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die Folge ist, dass Quersubventionierungen trotzdem erfolgen können – ohne dass die Post gegen das Gesetz verstösst. Weiter ist zu beachten, dass die Post aus dem Briefmonopol voraus- VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK sichtlich bereits mittelfristig keine rentable Geschäftsfortführung37 Prüfbericht 24336 der Grundversorgung mehr aufrechterhalten kann, da die Erlöse aus dem Briefmonopol seit Jahren rückläufig sind. Lösungen sind gefragt, da diese Entwicklung Auswirkungen auf die Leistung oder Finanzierung hat. Hier ist der Bund als Eigner gefordert, die notwendigen Schritte vorwärtszutreiben. Der Bundesrat hat eine Revision des Postgesetzes angestossen.

— Seite 36 —

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE UMWELT, VERKEHR, ENERGIE, KOMMUNIKATION 3636

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

38Vergangene Prüfungen zu «Virtual Center»

39Prüfbericht 23130

40Prüfbericht 24715

41Prüfbericht 21408

42Prüfbericht 25705

IM SCHAUFENSTER

Skyguide: Grosse Herausforderungen beim Programm «Virtual Center»…

Skyguide ist die Flugsicherungsgesellschaft, die den Schweizer und den grenznahen Luftraum überwacht. Seit Jahren ist die finanzielle Situation der Aktiengesellschaft, bei der der Bund 99 Prozent der Aktien hält, angespannt. Skyguide kündigte deshalb Einsparungen an. Eine wichtige Rolle sollte hierbei das Programm «Virtual Center» spielen. Dieses soll es ermöglichen, dass Skyguide jeden Bereich des Schweizer Luftraums standortunabhängig bewirtschaften kann. Skyguide erhoffte sich dadurch bis 2024 Einsparungen von 21 Millionen Franken. Für den Zeitraum von 2021 bis 2034 rechnete Skyguide mit einem Nutzen von rund 238 Millionen Franken.

Die EFK hat bisher vier Prüfungen zum Programm durchgeführt.38 Zwei Prüfungen kommen zum Schluss, dass diese Beträge bislang eher Wunsch als Realität sind. Die erste Prüfung aus dem Jahr 2024 zeigte, dass Skyguide von den avisierten 21 Millionen Franken bis 2024 nichts eingespart hatte.39 Die zweite im Jahr 2025 abgeschlossene Prüfung zeigte, dass Skyguide den erwarteten Nutzen von 238 Millionen um 55 Prozent auf 110 Millionen Franken nach unten korrigieren musste.40 Hinzu kommen Verzögerungen: Skyguide musste den Abschluss des Programms von 2024 auf 2027 und nun auf 2031 verschieben. Bei Skyguide ist ein Umdenken unabdingbar. Die EFK empfiehlt, dass es den Beitrag von «Virtual Center» für seine strategischen Ziele erneut überprüfen soll.

… und bei der Aufrechterhaltung des Betriebs in kritischen Situationen

Bei Skyguide traten in den letzten Jahren immer wieder Störungen auf, die zu Sperrungen des Luftraums oder zu Kapazitätseinschränkungen führten. Ein gutes Business Continuity Management (BCM) soll dies verhindern, indem es sicherstellt, dass Skyguide den Betrieb selbst bei einem Ausfall von Systemen weiterführen kann. Die EFK hatte bereits im Rahmen ihrer Prüfung des Schutzes kritischer Infrastrukturen – Umsetzung der Mindeststandards in der Flugsicherung – Empfehlungen zum BCM bei Skyguide abgegeben.41 Diese zielten unter anderem auf eine georedundant ausgelegte Server-Infrastruktur ab und auf die Weiterentwicklung der Disaster-Recovery-Pläne (DRP), welche für die Aufrechterhaltung des Betriebs in kritischen Situationen unabdingbar sind.

Bei einer erneuten Prüfung des BCM von Skyguide im Jahr 2025 kommt die EFK zum Schluss, dass dessen Reifegrad nach wie vor unzureichend ist.42 Bei Skyguide ist zwar die Bereitschaft vorhanden, schrittweise ein BCM-System aufzubauen. Die Massnahmen von Skyguide sind aber noch punktuell und nicht aufeinander abgestimmt. In Zukunft muss die Flugsicherungsgesellschaft die Zuständigkeiten präzisieren und bei der Steuerung bereichsübergreifende Ziele formulieren.

— Seite 37 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE ARMEE UND BEVÖLKERUNGSSCHUTZ 3737

Armee und Bevölkerungsschutz

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Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 43 Prüfbericht 25102

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

Patientendossier situation und fedpol Polizei e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel Personalmassnahmenzum demografischen Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen für den F-35A und Garantien zum Ausland Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten

Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV Aufsichts

steuer und instrumente Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Sicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Wohlstand. Entsprechend laufen im militärischen und nicht-militärischen Bereich verschiedene Projekte, die mit hohen Kosten verbunden sind. Aus diesem Grund hat sich die EFK etwa die Drohnenbeschaffung genauer angesehen, oder sich mit dem Sicherheitsfunksystem Polycom und dem Erdbebenschutz

auseinandergesetzt.

Vorbereitungsarbeiten für den F-35A: Mehrkosten vollständig und transparent ausweisen

Damit die Luftwaffe die neuen Kampfflugzeuge auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen stationieren und einsetzen kann, sind Anpassungen an der Infrastruktur notwendig. Das Bundesamt für Rüstung armasuisse ist für die notwendigen Bauarbeiten zuständig. Die EFK prüfte die Berücksichtigung technischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen während des Bauprozesses, den Projektstand sowie die Kostenentwicklung und die Termintreue.43

Bei der Kostenentwicklung und der Termintreue identifizierte die EFK Schwachstellen: 2018 legte die armasuisse das Kostendach von 120 Millionen Franken fest – zu früh, da damals der F-35A noch nicht ausgewählt wurde und die konkreten Bauanforderungen noch nicht bekannt waren. Der überarbeitete Kostenvoranschlag vom März 2025 weist neu höhere Kosten von 200 Millionen Franken aus. Zum Prüfungszeitpunkt war der Antrag für den Zusatzkredit ausstehend. Zusätzlich zu den 200 Millionen Franken identifizierte — Seite 39 —die EFK verbundene Projekte im Umfang von 50 Millionen Franken. Sie empfiehlt der armasuisse, die Kosten dieser verbundenen Bauprojekte wo sinnvoll ebenfalls in den Antrag für den Zusatzkredit aufzunehmen. Die Abweichungen zum ursprünglichen Kreditantrag soll sie darin detailliert aufzeigen.

Weiter hat sich das Projekt verzögert. Dies birgt Risiken, da eine nach den Vorgaben der Vertragspartner fertiggestellte Infrastruktur eine Voraussetzung für den Betrieb der F-35A ist. Die EFK verlangt, dass die armasuisse die Auswirkungen und Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Szenario bewertet.

Luftraumüberwachung: Integration in neue hochsichere

Digitalisierungsplattform holpert

Zum Schutz der Schweiz muss der Luftraum überwacht werden. Damit das gelingt, muss das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente der Überwachung und der Einsatzleitung funktionieren. Das Projekt C2Air (neu RLE@NDP) beinhaltet deshalb als Teilprojekt von Air2030 mit geplanten Investitionen von 291 Millionen Franken den Ersatz respektive die Modernisierung des aktuellen Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystems FLORAKO.

Die EFK prüfte bei C2Air, ob das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) das Projekt angemessen geplant hat und ob die Beschaffung des Standardprodukts die gesetzten Anforderungen erfüllt.44 Es ist positiv, dass das Bundesamt für Rüstung armasuisse mit «Sky-View 4.0» ein System beschafft hat, das die Anforderungen eines Standardproduktes weitgehend erfüllt. Länderspezifische Anpassungen sind nachvollziehbar. Die Funktionalität der gewünschten Anforderungen ist in der Umsetzung noch zu beweisen.

Hingegen wurde der Umfang der Integrationsaufwände in die Neue Digitalisierungsplattform (NDP) – die zentrale IT-Plattform der Armee – im Zuge der Beschaffung nicht vollständig erfasst und unterschätzt. Da diese ausschlaggebend für den Erfolg von C2Air ist, musste die ursprünglich geplante Inbetriebnahme VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK von 2024 auf das Jahr 2029 verschoben werden. Zwar sind die 44 Prüfbericht 24173 Abhängigkeiten zwischen C2Air und der NDP unterdessen besser 45 Prüfberichte 21539 und 16375 bekannt und die Verantwortlichen des VBS armasuisse managen 46 Prüfbericht 24138 diese aktiv. Es existieren aber nach wie vor Spannungen zwischen den Projektteams von C2Air und NDP. Hier braucht es Massnahmen, die das gegenseitige Vertrauen fördern und ein gemeinsames Verständnis zur erfolgreichen Projektumsetzung schaffen. Weiter ist noch unklar, welche Mehrkosten aus der längeren Projektdauer und dem verlängerten Einsatz der alten Systeme resultieren. Dies müssen die Projektverantwortlichen noch erheben und darlegen.

Werterhalt Polycom: Strategische Steuerung hat Lücken

Polycom stellt den Einsatzkräften der Schweiz ein gemeinsames, geschütztes Funknetz zur Verfügung, das insbesondere für den zuverlässigen Betrieb bei Grossereignissen, Krisen oder Ausfällen öffentlicher Kommunikationsnetze ausgelegt ist. Ein funktionierendes Funknetz ist essenziel, aber nicht selbstverständlich: So kam es beispielsweise im April 2025 im Wallis nach starken Schneefällen zeitweise zu Ausfällen und zu starken Einschränkungen des Polycom-Netzes. Das Projekt «Werterhalt Polycom 2030» des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) verfolgt das Ziel, die Nutzungsdauer von Polycom bis zur geplanten Ablösung durch das Mobile Sicherheitskommunikationssystem (MSK) im Jahr 2035 sicherzustellen.

Die EFK prüfte das Schlüsselprojekt bereits in vergangenen Jahren.45 In diesem Jahr führte sie eine Nachprüfung vergangener Empfehlungen durch und sieht bei vier der zehn geprüften Empfehlungen nach wie vor Handlungsbedarf.46 Verschiedene Massnahmen sind noch in Umsetzung, um die Weiterentwicklung über die Unternehmensarchitektur besser zu steuern. Beispielsweise kann die «Integrierte Übung 2025» der Bundeskanzlei genutzt werden, um kritische Sicherheitsinfrastruktur wie Polycom zu validieren und bei Bedarf anzupassen.

— Seite 40 —

Für den erfolgreichen Weiterbetrieb des Funksystems besteht eine Abhängigkeit zur digitalen Funktechnologie Tetrapol. Die bisherigen Unsicherheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit der Technologie bis 2035 konnte die Anbieterin Airbus ausräumen. Sie sicherte dem BABS die weitere Unterstützung der Technologie zu – unter dem Vorbehalt des noch abzuschliessenden Servicevertrags.

Mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK):

Termingerechte Einführung gefährdet

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat das Vorhaben Mobiles Sicherheitskommunikationssystem (MSK) als Nachfolgesystem für Polycom eingeplant. Es soll ab 2035 die Kommunikation im Bereich Rettung und Sicherheit ermöglichen. Für das MSK sind über einen Zeitraum von 21 Jahren Kosten von 2,9 Milliarden Franken vorgesehen. Zwischen Bund (BABS) und Kantonen bestehen unterschiedliche Auffassungen zum Vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit, der Verantwortlichkeiten und der Finanzierung (Kostenschlüssel).

Die EFK untersuchte den Botschaftsentwurf vom August 2025 und beurteilte, ob das aufgezeigte Vorgehen hinsichtlich der Dringlichkeit und Relevanz von MSK angemessen ist.47 Sie ist besorgt und sieht die fristgerechte Ablösung von Polycom als gefährdet: Die sequenziell geplanten Arbeiten sind nicht zielführend und beanspruchen aus Sicht der EFK unnötig Zeit und Geld. Vor allem aber wird dadurch der eigentliche Projektstart blockiert, bis die offenen Fragen mit den Kantonen geklärt sind. Der Bund soll die Arbeiten nicht sequenziell vorsehen, sondern diese – in Anbetracht der knappen Zeit – gestützt auf den geltenden Rechtsgrundlagen unter Federführung des Bundes parallel angehen. Falls die Zusammenarbeit mit den Kantonen neu geregelt werden müsste, soll das im Rahmen des Projekts angehen. Zudem kritisiert die EFK die geplante Gründung einer spezialrechtlichen MSK AG, da dieses Vorgehen das Risiko zusätzlicher Verzögerungen erhöht und die offenen Fragen zur Kostenteilung zwischen Bund und Kantonen nicht klärt.

Das VBS hat zahlreiche Anträge der EFK im Rahmen der Ämter-VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK konsultation umgesetzt. Der Bundesrat hat am 19. November 2025 47 Prüfbericht 24163 das VBS beauftragt, bis im Frühjahr 2026 einen Zwischenbericht 48 Prüfbericht 24137 zur Finanzierung durch Bund und Kantone zu unterbreiten. Wie von der EFK empfohlen, wird die Federführung für das Projekt beim VBS, konkret beim Kommando Cyber, liegen. Auf eine MSK AG soll verzichtet werden.

Munitionslager Mitholz: Erhebliche Unsicherheiten bei der Planung

Während des Zweiten Weltkrieges baute und betrieb die Armee in Mitholz im Kanton Bern ein unterirdisches Munitionslager. 1947 kam es zu mehreren Explosionen, seither ist das Lager zerstört. Die Munitionsrückstände im Berg und im Tal bergen grosse Risiken für die lokale Bevölkerung sowie für die Umwelt. Für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers hat das Parlament einen Verpflichtungskredit von 2,59 Milliarden Franken bewilligt. Das Projekt soll bis 2045 dauern.

Die EFK prüfte, ob das VBS das Projekt angemessen steuert und ob das Projekt inhaltlich, zeitlich und kostenmässig nach Plan läuft.48 Bei der Planung erkennt sie erhebliche Unsicherheitsfaktoren: Die Terminplanung auf Gesamtprojektebene ist nur teilweise aktuell und beruht teils auf veralteten Annahmen. Für zentrale Vorgänge fehlen noch belastbare Zeitangaben und die Risiken und Abhängigkeiten sind noch nicht vollständig abgeklärt. Es ist noch nicht sichergestellt, dass Risiken aus allen Bereichen im Gesamtprojekt sichtbar sind. Zudem sind im Plangenehmigungsverfahren keine zeitlichen Reserven für Einsprachen oder Beschwerden vorgesehen. Und nicht zuletzt ist die Projektkultur aufgrund der heterogenen Projektorganisation und den unterschiedlichen Denkweisen eine Herausforderung. Die Projektleitung sollte diese konsequent angehen.

— Seite 41 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

49Prüfbericht 25195

50Prüfbericht 25317

IM SCHAUFENSTER

Mitholz: Nicht alle Folgen der Räumziele sind bekannt

Neue Bodenuntersuchungen haben gezeigt, dass im Gebiet Mitholz die Munition teilweise tiefer und weiträumiger verteilt liegt, als dies das VBS ursprünglich angenommen hatte. Die Projektverantwortlichen der Räumung präzisierten auf Basis der aktuellen Erkenntnisse den Projektauftrag sowie die Projekt- und Räumziele: Eine vollständige Räumung der Flächen erfolgt nur in den Bereichen, in denen dauerhafte Bauwerke errichtet werden. In allen anderen Bereichen soll die Munition bis zu einer Tiefe von 30 Zentimeter und teils nur lokal geräumt werden. In diesen Bereichen kann es nach der Räumung Nutzungseinschränkun-

Erdbebenschutz: Griffiges Controlling der Massnahmen fehlt

In der Schweiz bebt die Erde immer wieder. Meist sind es kaum wahrnehmbare Erschütterungen. Starke Erdbeben sind selten, können aber auch hierzulande auftreten. Für einen solchen Fall muss die Schweiz vorbereitet sein. Für den Umgang mit Erdbebenrisiken sind grundsätzlich die Kantone, Gemeinden, Infrastrukturbetreiber sowie die Immobilien- und Grundeigentümer verantwortlich. Der Bund ist zuständig für die Erdbebenüberwachung, Alarmierung und die Gefährdungsabschätzung. In diesem Rahmen entwickelte der Bund 2024 die Nationale Vorsorgeplanung Erdbeben (NVP). Sie umfasst Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene.

gen geben, welche es formell bisher nicht gab. Abklärungen zur rechtlichen Umsetzbarkeit und zu den allfälligen Kostenfolgen laufen. Insgesamt verbessert die Räumung die Sicherheit gegenüber dem heutigen Zustand deutlich.

Die EFK erachtet das Vorgehen grundsätzlich als nachvollziehbar, weist jedoch darauf hin, dass allfällige Einschränkungen nach einer Räumung mit Kosten von von 2,6 Milliarden Franken erklärungsbedürftig sind und dass das VBS das erwartete Ergebnis der Räumung – einschliesslich allfälliger Nutzungseinschränkungen – klar und nachvollziehbar kommunizieren muss.49

Die EFK prüfte beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), ob die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz vor Erdbeben angemessen und koordiniert erfolgt.50 Die Prüfung zeigt insgesamt ein gutes Bild, mit Ausnahme eines zu wenig griffigen Controllings der NVP-Massnahmen auf Kantonsebene. Zudem sollte das Massnahmencontrolling künftig auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Hilfeleistungsvereinbarungen mit den Nachbarstaaten einbeziehen.

— Seite 42 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

51Prüfbericht 24171

52Medienmitteilung des VBS, 4.9.2025

IM SCHAUFENSTER

Drohnenbeschaffung: EFK-Prüfung stösst Prozess an

Die Schweizer Luftwaffe braucht Drohnen zur Aufklärung, Überwachung und Lagebeurteilung und zur Unterstützung der Truppenführung. Zusätzlich dienen Drohnen auch der zivilen Unterstützung bei sicherheits- oder krisenbezogenen Aufgaben. Die EFK hat im Oktober 2024 eine Prüfung zur Beschaffung des Aufklärungsdrohnensystems ADS 15 veröffentlicht.51 Sie beurteilte damals die Beschaffung der Aufklärungsdrohnen kritisch und forderte, dass das weitere Vorgehen dringend geklärt wird. Entsprechend hat sie eine umfassende Analyse der Optionen und die Gegenüberstellung der Risiken, Chancen und des Nutzens verlangt.

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat auf die Empfehlungen der EFK reagiert und kommunizierte im September 2025, dass es die Anforderungen an das Projekt senkt, indem es auf bisher zentrale Funktionalitäten der Drohnen verzichtet – zum Beispiel auf das automatische Ausweichsystem.52 Ob diese Anpassungen das Beschaffungsprojekt wieder auf Kurs bringen und ob der erwartete Nutzen ein gutes Kosten-Verhältnis aufweist, wird sich in Zukunft zeigen. Die Tatsache, dass das VBS einen Grundsatzentscheid getroffen und die Situation neu beurteilt hat, ist dennoch positiv zu werten und auch im Sinne der EFK-Prüfung. Die EFK fühlt sich darin bestätigt, dass sie auf die Probleme bei der Beschaffung der Aufklärungsdrohnen hingewiesen hat und bleibt auch in Zukunft am Ball.

— Seite 43 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE BEZIEHUNGEN ZUM AUSLAND 4343

Beziehungen zum Ausland

— Seite 44 —

Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 53 Prüfbericht 20060

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

situation und54 Prüfbericht 25215 Patientendossier

fedpol Polizei e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel Personalmassnahmenzum demografischen Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen für den F-35A und Garantien zum Ausland Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten

Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV Aufsichts

steuer und instrumente Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Die Schweiz befindet sich im Herzen Europas und ist vielfältig mit der Welt verbunden. Dabei sollte das Netz von Aussenstellen auch in Krisensituationen funktionieren, die Finanzierung von wirtschaftlich geforderten EU-Ländern gut organisiert und die Beherbergung internationaler Organisationen ausreichend finanziert sein.

Aussennetz des EDA: Überprüfung notwendig, um Betrieb in Ausnahmensituationen sicherzustellen

Das Aussennetz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) umfasst mehr als 170 Auslandsvertretungen weltweit. Dazu gehören Botschaften, Konsulate und ständige Vertretungen der Schweiz bei internationalen Organisationen. Für die Schweizer Aussenpolitik ist es zentral, dass das Aussennetz auch in Ausnahmesituationen – also beispielsweise bei Störungen – funktioniert. Aus diesem Grund empfahl die EFK dem EDA im Jahr 2020, ein Business Continuity Management (BCM) aufzubauen.53 Ziel des BCM ist es, Pläne und Massnahmen zu definieren, damit es selbst in ausserordentlichen Situationen nicht zu einem Ausfall der kritischen Leistungen kommt beziehungsweise diese rasch wiederhergestellt werden können.

Die diesjährige Prüfung der EFK kommt zum Schluss, dass beim BCM des Schweizer Aussennetzes Lücken vorhanden sind.54 Das Aussennetz hält die Richtlinie für das Kontinuitätsmanagement — Seite 45 —Bund nicht ein. Dies stellt ein Risiko für die Fortführung der Tätigkeiten im Ausland dar. Momentan führt das EDA das BCM zentral in Bern. Die Vertretungen im Ausland haben weder ihre Risiken erfasst noch Massnahmen definiert, um diesen Risiken zu begegnen. Zwar gibt es das Krisenmanagement EDA, welches zentral gewisse Massnahmen vor allem im Bereich Sicherheit definiert. Die Auslandvertretungen haben aber nie geprüft, ob sie damit ihre relevanten Leistungen und die kritischen Prozesse vollständig abdecken.

Auch bleibt eine Empfehlung zum Ausbau eines IT Service Continuity Managements aus dem Jahr 2020 offen, da noch nicht alle kritischen Anwendungen in den Wiederherstellungsplänen enthalten und Tests und Übungen dazu nicht systematisch durchgeführt worden sind. Für die Wiederherstellung der kritischen Anwendungen wird ein zweites Rechenzentrum nötig sein, dessen Planung das EDA bereits in Angriff genommen hat.

Schweizer Beitrag an EU-Mitgliedstaaten: Bei der

Programmauswahl ist weniger mehr

Seit 2007 engagiert sich die Schweiz mit finanziellen Beiträgen für die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in Europa. Der erste Erweiterungsbeitrag – auch als Kohäsionsmilliarde bekannt – unterstützte von 2007 bis 2024 die Oststaaten, die der Europäischen Union (EU) neu beigetreten waren. Mit dem zweiten Beitrag stellt die Schweiz von 2019 bis 2029 erneut 1,3 Milliarden Franken bereit. Er unterstützt nicht mehr ausschliesslich Partnerstaaten im Osten der EU, sondern ebenfalls südliche EU-Länder, die von der Migration besonders stark betroffen sind.

Die EFK prüfte im Jahr 2014 die Vergabe des ersten Erweiterungsbeitrags.55 Beim zweiten Beitrag beurteilte die EFK nun, ob Nachjustierungen beim Projektauswahlverfahren notwendig sind.56 Gegenüber dem ersten Erweiterungsbeitrag hat der Bund wesentliche Fortschritte erzielt. Positiv hervorzuheben ist, dass der Bund die Kompetenzen der beteiligten Akteure unterdessen klarer geregelt hat. Auch beaufsichtigen das Staatssekretariat für VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK Migration (SEM), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und 55 Prüfbericht 14447 die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) die 56 Prüfbericht 24414 Programme der Partnerländer besser. 57 Prüfbericht 25203

Anpassungsbedarf gibt es beim zu komplizierten und zu umfangreichen Bewilligungsprozess. Der Bund muss die Vorlage zur Eingabe vereinfachen, sodass sich die Anträge auf die zentralen Beurteilungskriterien ausrichten. Auch bei der Programmauswahl ist weniger mehr: Das SECO machte zwar Fortschritte und unterstützt weniger, dafür umfangreichere Programme als beim ersten Beitrag. Die DEZA ist hingegen weiterhin in fast allen Ländern mit einer Vielzahl von Programmen aktiv und sollte sich mehr fokussieren. Auch sind die öffentlichen Vergaben im Ausland aufgrund des Korruptionsrisikos besser zu kontrollieren.

Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen:

Berechnungsfehler identifiziert und korrigiert sowie

ungesicherte Finanzierung

Die Stiftung für die Immobilien der internationalen Organisationen (FIPOI) stellt internationalen Organisationen im Kanton Genf insbesondere Infrastrukturen zur Verfügung und verfügt hierfür unter anderem über 15 eigene Immobilien. Sie finanziert sich durch Subventionen des Bundes und des Kantons Genf sowie durch Mieterträge, welche nicht marktkonform sind, damit Genf für die internationalen Organisationen attraktiv bleibt. Zum Zeitpunkt der Prüfung erarbeitete das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der Rolle der Schweiz als Gaststaat für den Zeitraum 2026 bis 2029. Darin behandelt es auch die Renovation von vier FIPOI-Immobilien sowie deren Finanzierung.

Die EFK prüfte, ob die Finanzierung der FIPOI in den nächsten zehn Jahren sichergestellt ist, mit einem Fokus auf die notwendigen Investitionen in den Immobilienpark.57 Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Finanzierung der FIPOI ist trotz der in der Bot-

— Seite 46 —

schaft aufgeführten Massnahmen und zusätzlichen finanziellen Mittel für die nächsten zehn Jahre nicht sichergestellt, ebenso wenig ihre angestrebte Selbstfinanzierung ab 2036. Der Bundesrat muss voraussichtlich bereits in der Botschaft ab 2030 weitere Mittel beantragen. Die EFK kritisiert ausserdem die Planungs- und Steuerungsinstrumente sowie die Verlässlichkeit der Zahlen. Sie identifizierte beispielsweise bedeutende Fehler bei der Berechnung der Renovationsvorhaben, die das EDA anschliessend in der Botschaft mehrheitlich korrigiert hat.

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

58Fachtext «Ein Plädoyer für den Mut zum Risiko»

BLICK HINTER DIE KULISSEN

Risikomanagement – überlegt und bewusst wagen

Die EFK weist in ihren Prüfungen häufig auf Risiken hin, die die Verantwortlichen nicht erkannt oder vernachlässigt haben. Dies darf aber nicht als Forderung verstanden werden, dass keine Risiken eigegangen werden dürfen. Ganz im Gegenteil: Wer keine Risiken eingeht und nicht den Mut hat, etwas zu wagen, steht still und entwickelt sich nicht weiter. Gutes

58

Risikomanagement bedeutet also nicht, Risiken zu vermeiden.

Entscheidend ist vielmehr, dass die Verantwortlichen Risiken frühzeitig erkennen, bewerten und steuern, indem sie konkrete Massnahmen definieren und umsetzen. Sie sollten sie regelmässig überwachen, um kurzfristige Überraschungen zu vermeiden. Die Verantwortlichen müssen Risiken also bewusst in Kauf nehmen und nicht blind eingehen.

Dabei muss weit gedacht werden, denn die Risiken sind vielfältig: Strategisch, operativ, rechtlich, finanziell, die Reputation betreffend und vieles mehr. Die Kunst des Risikomanagements besteht also darin, relevante Risiken früh zu erkennen und diese zu managen. Und in der Einsicht, dass auch ein noch so gutes Risikomanagement nicht verhindern kann, dass ein Schadensszenarium dennoch eintritt.

— Seite 47 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

59Groupe d’Etats contre la corruption (GRECO)

60Prüfbericht 24277

61Strategie des Bundesrates gegen die Korruption (2026–2029)

62Prüfbericht 23266

IM SCHAUFENSTER

Korruptionsbekämpfung: wenig ambitionierte Strategie und untergeordnete Bedeutung des Korruptionsaspekts

Auch wenn die Schweiz in der öffentlichen Wahrnehmung im internationalen Vergleich gut abschneidet, ist selbst sie nicht korruptionsfrei. Deshalb hat die Groupe d’Etats contre la corruption (GRECO) in der Vergangenheit mehrfach gefordert, dass die Schweiz eine nationale Strategie gegen Korruption erarbeitet.59 Auch die EFK hat diesbezüglich Empfehlungen abgegeben, letztmals 2018. Der Bundesrat erarbeitete daraufhin für den Zeitraum von 2021 bis 2024 erstmals eine Strategie gegen Korruption in der Schweiz.

Bei dieser Strategie evaluierte die EFK den Stand der Umsetzung.60 Dies mit dem Ziel, Verbesserungen für die Weiterentwicklung der Strategie 2025 bis 2028 zu liefern.61 Die EFK kommt zum Schluss, dass für die geplante Neuauflage der Strategie erheblicher Anpassungsbedarf besteht. Die bisherige Strategie ist wenig ambitioniert und unverbindlich. Sie muss viel stärker auf einer Auslegeordnung der aktuellen Situation und einer Risikoanalyse basieren. Hierfür muss der Bundesrat bestehende Lücken deutlicher adressieren. Auch muss er klar festlegen, was er mit der Strategie erreichen will: Ziel, Zweck und Ambitionsniveau der Strategie sind zu formulieren. Zu guter Letzt muss es möglich sein, dass er die Erreichung der Ziele messen kann. Der EFK kommt zum Schluss, dass es aufgrund der fehlenden Wirkungslogik nicht möglich wäre, die Wirkung der aktuellen Strategie zu beurteilen.

Auch in der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz ist Korruptionsbekämpfung wichtig, weshalb die EFK auch dieses Thema prüfte.62 Korruptionsbekämpfung ist eines der Ziele der Strategie der internationalen Zusammenarbeit (IZA) und soll durch die unterstützten Projekte adressiert werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) haben in der Periode 2021 bis 2024 in 41 Ländern 63 Projekte im Umfang von 103 Millionen Franken in diesem Themenbereich unterstützt. Die EFK hat aber festgestellt, dass der Fokus auf Korruptionsthemen zu gering ist. Wenige der durch SECO und DEZA unterstützten Projekte widmen sich ausschliesslich der Bekämpfung von Grosskorruption. Der Kompromiss liegt im «transversalen Ansatz», das heisst, dass Korruptionsbekämpfung neben anderen Themen in den unterstützten Projekten adressiert wird. Dieses Vorgehen ist nicht geeignet, um ein gezieltes und gesteuertes Angehen der Korruptionsbekämpfung im Ausland zu erlauben. Folglich fehlt es auch an operativen Zielen und an einer zentralen Steuerung zur Bekämpfung von Grosskorruption.

— Seite 48 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE JUSTIZ UND POLIZEI 4848

Justiz und Polizei

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Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 63 Prüfbericht 24228

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

Patientendossier situation und fedpol Polizei e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel Personalmassnahmenzum demografischen Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen für den F-35A und Garantien zum Ausland Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten

Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV Aufsichts

steuer und instrumente Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Braucht das fedpol mehr Personal, wirken die Integrationsmassnahmen der Kantone im gewünschten Mass und ist die Bundesanwaltschaft in der Lage, den Berg an Urteilen zu vollziehen? Nicht immer braucht es mehr Ressourcen, oft reicht es auch, etwas anders und

besser zu machen.

Kantonale Integrationsprogramme: Kontrolle der Wirkungsziele stärken

Die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Integration von Ausländerinnen und Ausländern stellt sowohl für die Betroffenen als auch für den Staat eine Herausforderung dar, ist aber ein wichtiges Ziel der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt die Kantone mit Beiträgen zur Umsetzung von spezifischen Integrationsmassnahmen. Im Jahr 2023 betrugen diese rund 480 Millionen Franken. Die Kantone verwenden die Beiträge für die kantonalen Integrationsprogramme sowie die weiteren nationalen Programme und werden vom SEM bei der Umsetzung der Programme beaufsichtigt.

Die EFK prüfte die Aufsichtstätigkeit über die Kantone zum dritten Mal und stellte fest, dass das SEM seine Aufsichtstätigkeit unterdessen besser wahrnimmt.63 Es setzte sieben von zehn Empfehlungen — Seite 50 —aus früheren EFK-Prüfungen um. Auch begrüsst die EFK, dass das SEM nicht mehr auf Output-Ziele wie zum Beispiel die Anzahl Teilnehmenden an Sprachkursen setzt, sondern neu Wirkungsziele verwendet – zum Beispiel ein gewisses Sprachniveau der Kursteilnehmenden drei Jahre nach der Einreise.

Das wiederum verändert auch die Anforderungen an die Aufsicht des SEM, die etwas hinterherhinkt: Das SEM verfügt noch immer nicht über eine vollständige Risikoanalyse über die Kantone. Von den insgesamt fünf Wirkungszielen gibt es für zwei noch keine Messgrössen. Bisher wurden die Wirkungsziele nicht genutzt, um zu sanktionieren, falls ein Kanton seine Ziele nicht erreicht. Diese Defizite schwächen die Aufsicht des SEM über die Kantone. Auch das Ende 2022 eingeführte Informationssystem ELSI wird von den Kantonen zurzeit eher als administrative Belastung statt als Arbeitserleichterung beim Informationsaustausch mit dem SEM wahrgenommen. Dies muss das SEM ändern.

Sektion Urteilsvollzug: Wirksam, aber zu wenig effizient

ausgerichtet

Die Sektion Urteilsvollzug (UV) vollzieht die von der Bundesanwaltschaft (BA) erlassenen finanziellen Entscheide, etwa den Einzug von Verfahrenskosten oder die Verwertung beschlagnahmter Vermögenswerte. Ende 2022 waren bei der Sektion 2000 Fälle pendent, hunderten davon drohten die Verjährung. Die BA stockte die Sektion daraufhin personell auf und richtete sie neu aus.

Die EFK prüfte die Wirksamkeit und die Effizienz dieser Neuausrichtung und kommt zu einem gemischten Ergebnis.64 Zwar konnte die Sektion viele alte Fälle aufarbeiten, sodass bereits Ende 2024 nur noch deren 300 pendent waren. Allerdings sind viele der durchgeführten Tätigkeiten nicht effizient. Es gibt manuelle Schnittstellen, welche die BA mit dem neuen Geschäftsverwaltungstool beseitigen sollte.

METAS: gute Akzeptanz für Vision 2025, aber Defizite VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK bei der Umsetzung 64 Prüfbericht 24262

65Prüfbericht 24265 Das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Fragen des Messens, für Messmittel und Messverfahren. METAS erfuhr viele Veränderungen: Es integrierte 2019 Teile der IT, welche bisher das Bundesamt für Informatik (BIT) betrieb, und gliederte Labore und technische Einheiten anderer Verwaltungseinheiten ein. Dies führte zu einem starken Personalwachstum von 194 auf 254 Mitarbeitende. Um die neuen Herausforderungen anzugehen, erarbeitete das Institut 2019 die Vision METAS 2025, welche es seither umsetzt.

Die EFK erfuhr von einer sinkenden Personalzufriedenheit beim METAS und legte dementsprechend bei der Prüfung der Umsetzung der Vision den Fokus auf Personalaspekte.65 Alle Anspruchsgruppen stellen der Vision ein gutes Zeugnis aus. Sie sei richtig und zukunftsweisend. Deren Umsetzung stösst aber auf weniger Begeisterung. Die Mitarbeitenden erachten den Umsetzungshorizont von fünf Jahren aufgrund der Doppelbelastung aus dem Tagesgeschäft als zu ambitioniert. Kommunikationsprobleme zwischen der Geschäftsleitung und der Belegschaft führten dazu, dass in Teilen der Belegschaft das Vertrauen fehlte und dass Entscheide auf geringe Akzeptanz stiessen. Generell stellte die EFK fest, dass die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb der neuen Prozesse zu wenig klar zugeteilt sind und die Mitarbeitenden besser einbezogen werden müssen. Die Geschäftsleitung reagierte auf die Kritik und liess die Prozesse extern überprüfen. Die von der EFK formulierten Empfehlungen sollen dazu beitragen, das Akzeptanzniveau zu steigern und damit die Umsetzung zu unterstützen.

— Seite 51 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

6623.4349 Postulat «Ressourcenüberprüfung beim Fedpol», Trede Aline

67Prüfbericht 25220

IM SCHAUFENSTER

fedpol: Ressourcen effizienter einsetzen und erst dann aufstocken Kommt es in Bundesämtern zu Engpässen oder zu Vollzugsproblemen, dann werden oft Forderungen nach zusätzlichen personellen Ressourcen gestellt. Nicht anders war dies beim Bundesamt für Polizei (fedpol), wo ein Postulat den Bundesrat beauftragt hat, die Ressourcensituation des fedpol einer externen Prüfung zu unterziehen.66 Der Bundesrat fragte daraufhin die EFK für diese externe Prüfung an. Diese hat den Sonderauftrag (Art. 1 Abs. 2 Finanzkontrollgesetz) angenommen. Im Fokus der Wirtschaftlichkeitsprüfung stand die Bundeskriminalpolizei (BKP), der grösste Direktionsbereich des fedpol. Sie ermittelt im Auftrag der Bundesanwaltschaft (BA) bei Terrorismus, Extremismus sowie organisierter und wirtschaftlicher Kriminalität und koordiniert komplexe nationale und internationale Verfahren.

Die EFK kommt zum Schluss, dass der Personalbestand der BKP für Ermittlungen nicht ausreichend ist.67 Als Konsequenz werden wesentliche Verfahren verzögert oder gar nicht eröffnet. Dies beeinträchtigt die innere Sicherheit der Schweiz. Diese Schlussfolgerung ist aber kein Freipass. Der Ressourcenbestand der BKP muss auf den Ressourcenbestand der BA abgestimmt sein. Schliesslich eröffnet die BA die Strafverfahren und beauftragt die BKP anschliessend mit den Ermittlungen. Die EFK musste feststellen, dass diese Abstimmung ungenügend erfolgt: Relative Entwicklung des Personalbestands seit 2019 (Index: 2019 = 100 — Seite 52 —Während bei der BKP der Personalbestand in den letzten sechs Jahren konstant blieb, stockte die BA ihre Ressourcen kontinuierlich auf. Das fedpol sollte daher nun zusammen mit der BA klären, wie gross der Ressourcenbedarf bei der BKP ist. Anschliessend soll das fedpol den Aufbau in Abstimmung mit der noch zu erarbeitenden Sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrats planen.

Die EFK empfiehlt zudem, dass das fedpol beim Aufbau die in der Prüfung aufgezeigten Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten realisiert: Das fedpol soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen schärfen, überflüssige Stabsstellen streichen, schneller auf digitale Lösungen setzen und weniger Geld für teure externe Aufträge aufwenden. Auch muss das fedpol die hierarchische Führungskultur anpassen, um die Organisation effizienter zu gestalten. Entscheidungen wurden in der Vergangenheit teilweise nicht stufengerecht gefällt und langwierige interne Abklärungen führten zu einem Mehraufwand. Die Mitarbeitenden sollen befähigt werden, Entscheidungen zu fällen und Verantwortung zu übernehmen.

Zu guter Letzt ist nicht nur die Aufgabenseite im Auge zu behalten. MROS ist als Meldestelle für Geldwäscherei im fedpol angesiedelt und verrechnet für ihre Arbeit keine Gebühren. Die EFK begrüsst daher den Entscheid des Bundesrates, eine verursachergerechte Belastung der Kosten zu prüfen. Dies könnte den finanziellen Spielraum des fedpol vergrössern.

— Seite 53 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE INFORMATIKPROJEKTE DES BUNDES 5353

Informatikprojekte des Bundes

— Seite 54 —

Wirtschaft und

Digitalisierung Gesundheit,

der 1. Säule VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

Arbeitsmarkt Selbstbestimmtes Soziale Vorsorge

Wohnen Menschen und Sport 68 Prüfbericht 25277

ASALfutur KünstlicheIntelligenz mit Behinderung

Informatikprojekte COVID-

des Bundes Hilfen

Integrations-programmeJustiz Elektronisches Ressourcen-Aufsicht überkantonale

Patientendossier situation und fedpol Polizei e-ID Zentrales Migrations-Post

informationssystem

Bildgebende Verfahren Swissgrid

in der Medizin

Bildung und Kultur

Neubau inZollikofen Agroscope

Bundesarchiv: Beschaffungen Wandel Personalmassnahmenzum demografischen Werterhalt Vollzug von

Entscheiden Skyguide

der Strafbehörden

des Bundes Swiss

Government

METAS: Vision 2025 Sparpotenzial beim

Cloud

Luftfahrzeugpark

Biodiversitäts-IKT-Projekte

Polycom 2030 beiträge des Bundes

Schutz VorerdbebenDrohnen-Luftraum-

Digitalisierung

Munitionslager

beschaffung überwachung beim BLW

Umwelt, Verkehr, Mobiles SicherheitsundKommunikationssystem

Energie und Kommunikation

Schädlings-Lasten fürzukünftige

bekämpfung Altlasten Dergamsenried

Generationenalten Deponie Armee und in Mitholz Neben-

beschäftigungen

Infrastruktur Bürgschaften Beziehungen für den F-35A und Garantien zum Ausland Schweizer Beitrag

an EU-Mitgliedstaaten Nationaler

Öffentliche Bevölkerungsschutz Finanzausgleich

Finanzen und Steuern

Bund ESTV Aufsichts

steuer und instrumente Digitalisierungverrechnungs-

Stempelabgabejahresrechnung

Business Continuity

Management

im Aussennetz

Strategie Zurkorruptions-bekämpfung

Immobilienstiftung für die internationalen

Organisationen (FIPOI)

Zeit spielt bei Informatikprojekten immer eine Rolle. Das zeigte sich auch dieses Jahr bei verschiedenen Prüfungen. So sollte etwa bei der e-ID die Stabilisierung vor der Termintreue stehen, bei der Swiss Government Cloud muss zuerst abgeklärt und dann erst gebaut werden. Manchmal fehlt gar eine verbindliche Zeitplanung.

e-ID: Datensicherheit vor Termintreue stellen

Die e-ID ist ein digitaler Identitätsnachweis. Er soll als freiwilliger, offizieller Nachweis die physische Identitätskarte ergänzen und wird vom Staat herausgegeben. Nachdem das Volk das e-ID Gesetz 2021 deutlich abgelehnt hat, nahm es das revidierte Gesetz 2025 knapp an. Die e-ID soll frühestmöglich im 3. Quartal 2026 genutzt werden können. Für die Umsetzung sind das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Polizei fedpol sowie das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zuständig.

Die EFK prüfte das Schlüsselprojekt e-ID zum zweiten Mal und beurteilte nebst dem Programm auch die technische Ausgestaltung der Sicherheit der e-ID.68 Die EFK ist angesichts der Anzahl noch offener Themen im Programm besorgt. Sie sieht das Risiko, dass die am Ende geplante Stabilisierungsphase als Zeitreserve für ausstehende Entwicklungsarbeiten zweckentfremdet werden könnte. Sie musste feststellen, dass das Programm die Konzeption der Sicherheit der Nutzdaten noch nicht fertiggestellt hat und — Seite 55 —dass die laufende Testversion «Public Beta» nur teilweise der späteren e-ID entspricht. Aktuell ist kein Verfahren vorgesehen, mit dem Dienstanbieter die Legitimität ihrer Abfragezwecke vom Bundesamt für Justiz BJ prüfen lassen können. Ein solches würde bei den Nutzenden zusätzliches Vertrauen schaffen.

Nun gilt es sicherzustellen, dass der Bund die e-ID stabil und fehlerfrei einführen kann. Dies ist gerade in Anbetracht der geringen Akzeptanz der e-ID in der Bevölkerung höher zu gewichten als eine termingerechte Einführung: Der produktive Betrieb muss ausreichend vorbereitet und erprobt werden, selbst wenn der Einführungstermin der e-ID dadurch nach hinten verschoben werden muss.

Swiss Government Cloud: Beleg für wirtschaftlichen Nutzen ausstehend

Mit dem Projekt Swiss Government Cloud (SGC) will das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) die Cloud-Infrastruktur des Bundes erneuern. SGC ist dreistufig geplant: Vorgesehen ist eine bundesexterne Public Cloud, eine Public Cloud mit Datenhaltung in der Schweiz und eine Private Cloud, die in den bundeseignen Rechenzentren laufen soll. Das Schlüsselprojekt ist für den Zeitraum von 2025 bis 2032 geplant. Die öffentliche Ausschreibung ist leicht im Verzug. Die EFK prüfte die SGC erstmalig.69 Die EFK kommt zum Schluss, dass das Vorhaben insgesamt gut aufgestellt, jedoch mit grossen Unsicherheiten beim künftigen Bedarf und der Wirtschaftlichkeit behaftet ist. Das BIT wird zum Beispiel den wirtschaftlichen Nutzen der drei Cloud-Stufen erst 2026 berechnen können.

Die SGC soll weiter zur digitalen Souveränität beitragen, wobei zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht im Detail klar war, was erwartet wird: Unter der Koordination des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wird noch an der allgemeinen Definition dieses Konzepts gearbeitet. Je nach Definition und den abgeleiteten Anforderungen an die betriebliche Autonomie VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK wird dies ernsthafte Fragen hinsichtlich Machbarkeit und Kosten 69 Prüfbericht 25155 aufwerfen. Entscheidend wird dabei sein, welchen Einfluss dies 70 Prüfbericht 22207 auf die Nachfrage nach Cloud-Diensten haben wird, die in der 71 Prüfbericht 24253 Infrastruktur des Bundes betrieben werden oder mindestens die Datenhaltung in der Schweiz sicherstellen.

Zentrales Migrationsinformationssystem:

Klare Zeit- und Kostenplanung fehlt

Damit Migrationsverfahren etwa im Asylbereich effizient ablaufen, müssen die beteiligten Behörden Personendaten reibungslos bearbeiten und austauschen können. Das Programm «Erneuerung Zentrales Migrationssystem» (ZEMIS) soll dies ermöglichen, indem es das zentrale Bearbeitungssystem von Personendaten im Ausländer- und Asylbereich erneuert.

Die EFK prüfte das Schlüsselprojekt nicht zum ersten Mal. In ihrer ersten Prüfung 2023 hatte die EFK elf Empfehlungen an das Staatssekretariat für Migration (SEM) gerichtet.70 Die Mängel im Projekt waren dermassen umfassend, dass das SEM danach eine Neuplanung vorgenommen hat. Als Folge wurde die Laufzeit des Projekts um fünf Jahre bis 2032 verlängert und die Kosten verdreifachten sich auf 193 Millionen Franken.

Zwei Jahre nach dieser Prüfung kommt die EFK zu einem besseren Eindruck.71 Auch wenn sich sieben der elf damaligen Empfehlungen noch in der Umsetzung befinden, hat das SEM bereits ein erstes Teilprojekt abgeschlossen. Solange das SEM aber wesentliche Faktoren nicht in der Zeit- und Kostenplanung des Projekts berücksichtigt, schliesst die EFK weitere Überschreitungen nicht aus. Es fehlen messbare Ergebnisse für die Nutzenversprechen, die der Bundesrat mit den Programmzielen in der Botschaft festgehalten hat: So sollen beispielsweise der Arbeitsaufwand des SEM in Millionenhöhe reduziert oder die Informatik-Betriebskosten auf dem gleichen Niveau gehalten werden. Ebenso fehlen eine Soll- — Seite 56 —Datenarchitektur und eine Datenmigrationsplanung. In Anbetracht des grossen Datenbestandes kann dies zu einem wesentlichen weiteren Kostentreiber werden. Zwingend muss das SEM auch Informations- und Datensicherheitsthemen sowie die Anforderungen des internen Kontrollsystems oder des Business Continuity Managements (BCM) in der Projektplanung berücksichtigen.

IKT-Projekte des Bundes: Einheit in der der Vielfalt

der Dezentralisierung schaffen

Ohne eine funktionale, sichere und effiziente Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) kann die Bundesverwaltung ihren Auftrag nicht erfüllen. Diese Abhängigkeit steigt durch die zunehmende Digitalisierung weiter an. Auch die finanzielle Bedeutung ist nicht zu unterschätzen: Der Bund gab 2023 im IKT-Bereich 1,5 Milliarden Franken für externe Beschaffungen aus und beschäftigt in diesem Bereich 3500 Personen. Das sind fast 10 Prozent aller Mitarbeitenden der Bundesverwaltung. In einem Synthesebericht hat die EFK über 80 abgeschlossene IKT-Prüfungen unter die Lupe genommen und sieben zentrale Erkenntnisse für die IKT der Bundesverwaltung herausgearbeitet.72

Das Gesamtbild ist durchwachsen. Es fehlt an Einheit, wenn es um Standards, Schnittstellen und Sicherheit geht. Oft untergräbt die Dezentralisierung eine verbindliche Abstimmung zwischen den Akteuren. Die digitale Steuerung im Bund ist zu kompliziert, wenig effizient und der Führung fehlt es an geeigneten Instrumenten. IKT-Beschaffungen werden oft getätigt, ohne dass die Verantwortlichen den Bedarf und Nutzen vorher abklären. Auch bleiben die Betriebskosten von IKT-Systemen häufig ausserhalb des Blickfelds. Die Schlüsselressource «Daten» wird zu wenig konsequent bewirtschaftet. Fragen der Sicherheit werden zwar systemisch angegangen – sie haben aber auch systemische Schwächen wie VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK unverbindliche Vorgaben und zu langsame Eskalationswege im 72 Prüfbericht 25790 Krisenfall. Der Delegierte für die Digitale Transformation und IKT-Lenkung erbringt – innerhalb dieses begrenzten Spielraums

–eine gute Leistung. Diese durchwachsene Bilanz wird sich kaum verbessern, solange die IKT des Bundes – auch im Zusammenspiel mit Partnern ausserhalb der Bundesverwaltung – stark zersplittert bleibt.

— Seite 57 —

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

73Prüfbericht 24181

74Prüfbericht 25551

75Medienmitteilung des Bundesrates, 12.12.2025

76Jahresprogramm EFK 2026

IM SCHAUFENSTER

Künstliche Intelligenz: Gute Initiativen, die besser aufeinander abgestimmt werden müssen

Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet der Bundesverwaltung neue Möglichkeiten. Dadurch, dass der Bund beispielweise Routineaufgaben automatisiert oder grosse Datenmengen mit KI analysiert, kann er seine Leistungen ressourcenschonender bereitstellen. Zwei Prüfungen der EFK kommen zum Schluss, dass die Verwaltung KI zwar immer stärker einsetzt, es jedoch noch an Rahmenbedingung und an der Steuerung mangelt.

Dies zeigt sich beispielsweise bei den 21 Chatbot-Lösungen des Bundes. Es handelt sich sowohl um Anwendungen im Betrieb als auch um Projekte in verschiedenen Stadien – mit geringen Kosten und Risiken. In ihrer Prüfung stellte die EFK fest, dass ein Wissensaustausch zwischen den Vorhaben stattfindet.73 Jedoch übernehmen weder das Kompetenznetzwerk Künstliche Intelligenz (CNAI) noch andere Akteure eine über punktuelle Aktionen hinausgehende Rolle bei der Koordination und bei der Steuerung. Dies wäre aber nötig, um voneinander zu lernen und von positiven wie negativen Erfahrungen zu profitieren. Auch bei der Finanzmarktaufsicht (FINMA) stiess die EFK auf gute Ansätze beim Einsatz von KI: Die entwickelten KI-Systeme zeigen in der Aufsichtstätigkeit bereits erste Ergebnisse – beispielsweise bei der Kategorisierung von Informationen. Die EFK empfiehlt der FINMA, die operativen Erfahrungen mit der restlichen Bundesverwaltung zu teilen, indem sie sich intensiver in die vorhandenen Wissensnetzwerke des Bundes einbringt. Auch sollte sie die eingesetzten KI-Systeme periodisch anhand von normativen Kriterien wie Transparenz, Verlässlichkeit oder Nichtdiskriminierung evaluieren, damit diese Risiken bewusst adressiert werden.74

Strategische Initiativen des Bundes zur KI-Nutzung bestehen zwar, er sollte aber die Grundlagen weiter ausarbeiten und im effektiven Einsatz auch nutzen. Der Bundesrat hat hierfür erste Schritte in die Wege geleitet.74 Auch die EFK wird das Thema «Künstliche Intelligenz» weiterhin verfolgen.76

— Seite 58 —

© Parlamentsdienste 3003 Bern / Pascal Mora

— Seite 59 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 POLITIKFINANZIERUNG59

2

POLITIK- FINANZIERUNG

— Seite 60 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 POLITIKFINANZIERUNG60

Politikfinanzierung – Diese Aufgabe gefährdet den Kernauftrag der EFK VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE DER EFK

77Die Zahlen sind im elektronischen Melderegister verfügbar, Grafiken finden sich auf der EFK-Website unter Medienmitteilungen und News.

Der Vollzug der Transparenzregeln sollte nicht bei der EFK angesiedelt sein, da

78Weitere Informationen zu den gemeldeten

dies den Kernauftrag der EFK gefährden kann. Dies bestätigt eine unabhängige Beträgen finden sich auf der Website. Studie. Die EFK hat im vergangenen Jahr die Parteifinanzierung, sowie bei fünf Abstimmungsvorlagen und einer Ständeratswahl (Ersatzwahl in Schaffhausen)

die Finanzierung der Kampagnen erhoben.

2025 wurde die Stimmbevölkerung an drei Abstimmungsterminen über fünf Vorlagen zur Urne gebeten. Im Vorfeld der Abstimmung wiesen Kampagnenführende jeweils die erwarteten Einnahmen, nach der Abstimmung die definitiven Einnahmen aus. Insgesamt 14,6 Millionen Franken wurden gemeldet. Am 29. Juni 2025 führte der Kanton Schaffhausen eine Ersatzwahl für den zweiten Ständeratssitz durch. Bei Kampagnen für einen Sitz in den Ständerat wird die Schlussrechnung einer Kampagne offengelegt, wenn die Wahl erfolgreich war. Die Kampagne der FDP.Die Liberalen Kanton Schaffhausen für ihren Kandidaten Severin Brüngger verbuchte Einnahmen von rund 0,2 Millionen Franken.

Die EFK prüfte bei den Abstimmungs- und Wahlkampagnen die Meldungen und führte stichprobenweise materielle Kontrollen durch.77 Insgesamt hat sich die Transparenz verbessert. Absolut ist sie auf Grund der Rechtsgrundlagen nicht. Dies zeigte sich auch bei der Parteienfinanzierung, die die Parteien im vergangenen Jahr zum zweiten Mal offenlegen mussten. Die 2024 in der Bundesversammlung vertretenen zehn Parteien meldeten ein Total an Einnahmen von 25,6 Millionen Franken.78 Der Gesetzgeber hat die Meldepflicht nicht umfassend ausgestaltet. Beispielsweise sind kantonale oder kommunale Parteisektionen nicht meldepflichtig. Je nach Organisation der Parteiarbeit ergibt sich dadurch ein unterschiedliches und unvollständiges Bild bezüglich der Finanzkraft der Parteien. Die Aussagekraft ist entsprechend begrenzt.

Studie bestätigt: Vollzug ist bei der EFK falsch angesiedelt

Wie schon im letzten Jahresbericht festgehalten, sieht es die EFK kritisch, die Vollzugsaufgaben bei der Transparenz der Politikfinanzierung langfristig zu übernehmen. Zu diesem Fazit kommt auch eine von der EFK in Auftrag gegebene Studie der Universität Bern von Ende 2025. Bei der Kontrolle der Politikfinanzierung geht es um den administrativen Vollzug gesetzlicher Vorschriften, die sich an private Organisationen richten und nicht um die Finanzaufsicht über Staatsmittel. Diese Vollzugsaufgabe der Kontrolle der Politikfinanzierung bei der EFK anzusiedeln, ist – nach der Konzeption der Finanzaufsicht – systemwidrig. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Wahrnehmung dieser Aufgabe den Kernauftrag eines unabhängigen obersten Finanzaufsichtsorgans gefährdet.

Die Aufgaben stünden im Widerspruch zu den internationalen Standards (INTOSAI). So sei etwa die Kontrolle der Politikfinanzierung eine Vollzugsaufgabe. Solche sollten Finanzkontrollbehörden nicht zugewiesen werden. Weiter ist eine transparente öffentliche Berichterstattung über Prüfergebnisse gemäss den INTOSAI-Leitlinien zentral für eine oberste Rechnungskontrollbehörde. Die EFK muss im Bereich der Politikfinanzierung allenfalls auch unzutreffende Angaben publizieren und darf keine Korrekturen vornehmen oder auf Unstimmigkeiten hinweisen. Die eingeschränkte Berichterstattung kann dazu führen, dass ihre Glaubwürdigkeit

— Seite 61 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 POLITIKFINANZIERUNG61

beziehungsweise Reputation bei der Leserschaft, die nicht mit der Materie vertraut ist, Schaden nimmt.

Die Studie warnt weiter vor einer Schwächung der Reputation der EFK im internationalen Kontext, was die zwischenstaatlichen Beziehungen beziehungsweise die Zusammenarbeit mit Finanzaufsichtsorganen anderer Länder erschweren könnte. Zudem könnte die EFK wegen dieser Aufgabe im Inland unter politischen Druck geraten, da das Thema Politikfinanzierung stark politisiert – wenn nicht gar politisch aufgeladen ist. Dies kann ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit gefährden, wodurch eine unabhängige Prüfung in Mitleidenschaft gezogen beziehungsweise die Reputation der EFK in ihrem Kerngebiet, der Finanzoberaufsicht, gefährdet wird.

Die Studie weist weiter auf den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) betreffend Parlamentarische Initiative «Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» hin.79 Diese ging von einer Behörde der zentralen Bundesverwaltung als Kontrollbehörde aus. Die parlamentarische Beratung hat darin nichts geändert. Die Übertragung der Kontrolle der Politikfinanzierung an die EFK als Teil der dezentralen Bundesverwaltung widerspricht demzufolge dem Willen des Gesetzgebers.

Entsprechend empfehlen die beiden unabhängigen Autoren, dass die EFK nicht mit Vollzugsaufgaben im Bereich der Politikfinanzierung betraut werden sollte.

Evaluation von Interface zeigt punktuelle Schwierigkeiten VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

bei der Umsetzung79 19.400 Parlamentarische Initiative «Mehr

Transparenz bei der Politikfinanzierung», 2022 hat der Bundesrat beschlossen, dass die EFK die Kontrollstelle Staatspolitische Kommission Ständerat für die Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung sein soll. Gleichzeitig hat er das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, ihm bis Ende 2024 über die ersten Erfahrungen Bericht zu erstatten und die Zweckmässigkeit der Zuständigkeit zu prüfen. Diese Evaluation hat der Bundesrat ein Jahr später auf 2025 verschoben, um Erfahrungen in allen drei Offenlegungsbereichen (Wahlen, Abstimmungen und Parteifinanzierung) sammeln zu können.

Entsprechend hat das BJ eine Evaluation bei Interface in Auftrag gegeben, um zu prüfen wie die Transparenzvorschriften eingehalten werden und ob sie wirksam sind. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass die EFK den Auftrag sehr gut umsetzt. Der Bericht zeigt aber auch punktuelle Schwierigkeiten und Schwächen in der Umsetzung und gibt entsprechende Empfehlungen ab.

Gestützt auf die Evaluation unterbreitet das BJ dem Bundesrat einen Vorschlag für das weitere Vorgehen sowie allfällige Änderungen.

— Seite 62 —

© Parlamentsdienste 3003 Bern / Rob Lewis

— Seite 63 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN63

3

MITTEL

UND ZAHLEN

— Seite 64 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN64

A

ZIELE UND UMFANG DER FINANZAUFSICHT

Die EFK beaufsichtigt die Finanzen, Effizienz und Wirksamkeit der Tätigkeiten des Bundes. Sie ist dessen oberstes Finanzaufsichtsorgan und handelt unabhängig. Ihre Arbeit steht in den Diensten von der Bundesversammlung, des Bundesrats und der Steuerzahlenden. Jährlich führt die EFK über 150 Prüfungen durch und publiziert über die Hälfte der Berichte. Die Themenvielfalt ist breit gefächert. Eine aktuelle Übersicht über geplante und laufende Prüfungen enthält das Jahresprogramm 2026.80

B

QUALITÄTSMANAGEMENT UND QUALITÄTSSICHERUNG

Wie bei ihrer Prüfarbeit geht die EFK auch bei der eigenen Qualitätssicherung risikoorientiert vor und legt Prioritäten fest. Weiterentwicklung ist ein fester Bestandteil des Qualitätsmanagements nach etablierten Standards. Die EFK prüft nicht nur andere, auch sie selbst lässt sich überprüfen. Zusätzlich zum laufenden internen Monitoring prüft jährlich eine externe Stelle die Arbeit der EFK. Die externe Kontrolle fokussiert auf abgeschlossene Finanzprüfungen der EFK und organisatorische Aspekte bezüglich der EFK-Zulassung als

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

80Jahresprogramm der EFK 2026

8122.498 Parlamentarische Initiative «Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellen», Marco Romano

8225.4317 Motion «Stärkung der Aufsicht über die SRG unter Wahrung der Programmautonomie»,

BLICK HINTER DIE KULISSEN Marcel Dobler

Sollte die EFK die SRG beaufsichtigen?

Der Aufsichtsbereich der EFK ist gross. Er erstreckt sich von der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, über die Subventionsempfänger bis hin zu den Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Bundes. Damit übt die EFK die Finanzaufsicht über die Arbeit von über 150’000 Mitarbeitenden und Ausgaben von über 100 Milliarden Franken aus.

Es gibt drei Einheiten, die nicht zum Prüfbereich der EFK gehören: die Schweizerische Nationalbank (SNB), die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), mit Ausnahme der Militärversicherung.

In den letzten Jahren wurde immer wieder diskutiert, ob diese Ausnahmen aufgehoben werden sollen. Speziell die Aufsicht der EFK über die SRG war in den letzten Jahren Teil der politischen Debatte.

2024 behandelten die Eidgenössischen Räte eine Parlamentarische

Revisionsexpertin. Die EFK-Direktion führt zudem eine jährliche Qua-81

litätssicherung der Ordnungsmässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Aus den durchgeführten Qualitätsbeurteilungen

1Initiative zur Unterstellung der SRG der Aufsicht der EFK. Nach einer Annahme im Nationalrat erfolgte eine Ablehnung im Ständerat. Im Jahr 2025 reichte ein Nationalrat erneut eine Motion zu einer EFK-

ergibt sich im Ganzen ein sehr positives Bild zur Arbeit der EFK. Die82

wenigen aufgezeigten Verbesserungspotenziale setzte die EFK um.

In der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI ist es Standard, sich freiwillig periodisch durch ausländische Partnerorganisationen prüfen zu lassen, in einem sogenannten Peer Review – in der Regel alle fünf Jahre. Die Algemene Rekenkamer – das niederländische Pendant zur EFK – hat den Peer Review bei der EFK 2025 begonnen und hat diesen im Frühling 2026 abgeschlossen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte 2026 vorliegen und publiziert.

Aufsicht über die SRG ein. Der Bundesrat steht dieser ablehnend gegenüber, da er die bestehenden Kontrollen der SRG als ausreichend beurteilt und er in der Aufsicht der EFK einen Konflikt mit der Programmautonomie der SRG sieht.

Wenn öffentliche Gelder im Einsatz sind, erachtet die EFK eine Oberaufsichtsfunktion grundsätzlich als sinnvoll. Die EFK übt im Übrigen auch eine Aufsichtsfunktion über die Bundesgerichte aus und ist sich damit gewohnt, die Unabhängigkeit von Institutionen bei ihrer Aufsichtstätigkeit zu wahren. Es ist aber in der klaren Kompetenz des Parlaments, den Prüfbereich der EFK festzule-Prüfarbeit wird von Menschen gemacht. Entsprechend ist dasgen und darüber zu entscheiden, ob die EFK und damit auch das Personal die wichtigste Ressource der EFK. Darum legt sie grossenParlament künftig die Oberaufsicht über die SRG haben soll.

— Seite 65 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN65

Wert darauf, dass die Mitarbeitenden sich laufend weiterbilden und ihr Wissen innerhalb der Institution teilen. Jeweils im Januar finden interne Schulungen für die Mitarbeitenden der EFK, der Internen Revisionen der Bundesverwaltung sowie für die kantonalen Finanzkontrollen statt. Alle Mitarbeitenden tragen zur qualitativ hochstehenden Arbeit der EFK bei, indem sie die berufsethischen Grundsätze einhalten und die EFK-Werte bei ihrer täglichen Arbeit leben.

Beiträge von Mitarbeitenden der EFK in unterschiedlichsten Gefässen, wie Universitäten, Fachhochschulen und Netzwerken von Fachexperten sollen die Finanzoberaufsicht in der Schweiz stärken. Entsprechend ist die EFK selbst auch aktiv in der Wissensvermittlung: Zum Beispiel besteht seit 2023 eine Partnerschaft mit dem Institut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) der Universität Lausanne. Zusammen mit der Uni bietet die EFK den «CAS Public Sector Audit and Oversight» an − ein Ausdruck der langjährigen Expertise der beiden Institutionen in Themen der (Ober-)Aufsicht und Prüfung in der öffentlichen Verwaltung auf allen föderalen Ebenen. Der CAS richtet sich an Angestellte der öffentlichen Verwaltung, Medienschaffende, Menschen aus der Politik und generell Bürgerinnen und Bürger sowie Studierende mit entsprechenden Interessen. Im Jahr 2025 konnte die Uni Lausanne 28 CAS-Zertifikate ausstellen.

C

EMPFEHLUNGEN

Stellt die EFK im Rahmen ihrer Prüfungen relevante Schwachstellen fest, gibt sie Empfehlungen ab. Gute Empfehlungen sind klar formuliert, fokussieren auf die Wirkung und lassen sich umsetzen. Ist eine Empfehlung nach Einschätzung der EFK besonders wichtig oder über die Prüfung hinaus relevant, wird sie als «Prio-A-Empfehlung» geführt.

Die nachfolgende Übersicht listet die wichtigen offenen Empfehlungen auf. Es handelt sich um akzeptierte, aber nicht innerhalb der ursprünglich vereinbarten Frist umgesetzte «Prio-A-Empfehlungen» per 30. September 2025. Empfehlungen mit rotem Stern sind seit dem letzten Jahresbericht neu hinzugekommen. Wird eine Empfehlung nicht innerhalb der zugesagten Frist umgesetzt, muss die geprüfte Stelle ein neues verbindliches Umsetzungsdatum angeben («Nachfrist»). Nachfristen, die Jahre nach dem ursprünglichen Umsetzungsdatum liegen, mögen zwar plausible Gründe haben, sind aber ein Zeichen dafür, dass der wesentliche Mangel über lange Zeit weiterbesteht.

— Seite 66 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN66

GEPRÜFTE EINHEIT PRÜFUNGSNUMMER UND -TITEL EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST

V – Armeestab (A Stab) 13116 – Standortbestimmung Im Hinblick auf den Abschluss der Transformationsphase und eine 31.12.2015 31.12.2025

und Prüfung der Ablösung des Umsetzungskonzeptes (spätestens ab 2016) sollten die

Immobilieninvestitionen Grundlagendokumente überarbeitet werden. Hierzu sollten die Ziele für

den «Normalbetrieb» der Sammlung, eine Strategie für die Zielerreichung

sowie ein verfeinertes Sammlungskonzept definiert werden. Dies sollte

in Abstimmung mit den nachhaltig zur Verfügung stehenden Ressourcen

erfolgen.

V – Armeestab (A Stab) 13116 – Standortbestimmung Die EFK empfiehlt, die zur Verbesserung der Steuerbarkeit und Transparenz 31.12.2015 31.12.2025

und Prüfung der notwendigen Anpassungen der Leistungsvereinbarungen im Zuge der

Immobilieninvestitionen Überarbeitung der Grundlagendokumente erneut in Angriff zu nehmen.

Die diesbezüglichen Punkte aus der Prüfung 10355 sind hierbei ebenfalls

erneut zu berücksichtigen. Die Leistungsvereinbarungen sollten so

formuliert werden, dass später erstellte Weisungen der Zentralstelle

für Historisches Armeematerial (ZSHAM) ebenfalls verbindlich sind.

Auch die jährlichen Zielvereinbarungen sollten auf den überarbeiteten

Grundlagendokumenten basieren. Bereits ab 2014, d. h. vor Bestehen der

neuen Grundlagendokumente, sollte die ZSHAM gegenseitig unterzeichnete

Zielvereinbarungen mit den Stiftungen abschliessen.

Die Anwendbarkeit der Regelungen für öffentliche Ausschreibungen sollten

in Absprache mit dem KBB vor einer allfälligen Neuausschreibung von

Leistungsvereinbarungen abgeklärt werden.

Bundesamt für 14260 – Fachliche und finanzielle Die EFK empfiehlt, eine Gesamtrisiko-Analyse zu erstellen, welche das 31.12.2020 31.12.2027 Sozialversicherungen (BSV)* Aufsicht über die AHV Risikoinventar, die Bewertung der Risiken und die Massnahmendefinition zur

Risikominimierung beinhaltet. Die Risikoüberlegungen haben sich integral

auf die gesamte AHV zu erstrecken und auch die Ausgleichsfonds und die

Zent (zentrale Aufgaben der AHV – kleine ZAS) einzuschliessen. Sollten in

den Rechtsgrundlagen hinsichtlich Aufsicht Interpretationsfreiräume offen

bleiben oder sich Lücken zeigen, sind diese zu klären und zu schliessen.

Die Aufsichtstätigkeit sowie die delegierten Revisionsarbeiten nach den

Weisungen für die Revision der AHV-Ausgleichskassen (WRAK) sind

anschliessend danach auszurichten.

Ausgleichsfonds der 16576 – Überwachung Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle ALV, eine Anpassung des 31.12.2018 31.12.2025 Arbeitslosenversicherung der arbeitsmarktlichen Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) anzustossen. Ziel ist die

(ALV) Massnahmen wirkungsabhängige Entschädigung der Arbeitsmarktlichen Massnahmen

(AMM). Die Wirkungsbeurteilung ist wie geplant auf die AMM auszudehnen.

Bei fehlender Wirkung oder klar unterdurchschnittlichem Wirkungsindex

sind die AMM-Beiträge nach erfolgloser Lagebeurteilung periodengerecht

zu kürzen.

— Seite 67 —

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025

GEPRÜFTE EINHEIT PRÜFUNGSNUMMER UND -TITEL

Bundesamt für Justiz (BJ) 16615 – Datenzuverlässigkeit

des Handelsregisters

BSV – Aufsicht AHV, EL und 16678 – Rechnungslegungs-

EO standard für die AF AHV/IV/EO

und die ALV

Bundesamt für 17159 – Wirtschaftlichkeit

Landwirtschaft (BLW) der Finanzhilfen an externe

Organisationen

EDA – Staatssekretariat 17565 – Evaluation der

EDA (STS) diplomatischen Aktivitäten der

kleinen Schweizer Vertretungen im

Ausland

Staatssekretariat für 18501 – Verwendung der

Migration (SEM)* Integrationspauschale für vorläufig

Aufgenommene und Flüchtlinge

MITTEL UND ZAHLEN67

EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST

Die EFK empfiehlt dem BJ, die rechtlichen, technischen und finanziellen 31.12.2019 30.06.2026 Möglichkeiten zu prüfen, um mittelfristig die Informatikumgebung für das

Handelsregister zu vereinfachen. Eine einzige Informatikanwendung für alle

Schweizer Ämter wäre effizienter. Sie würde die Kosten der Kantone und

des Bundes rationalisieren und gleichzeitig eine sichere und vereinfachte

Datenverarbeitung gewährleisten.

Die EFK empfiehlt der EFV, in Zusammenarbeit mit dem SECO und dem BSV 31.12.2017 31.12.2028 für die Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO und der ALV einen nach Möglichkeit

einheitlichen Rechnungslegungsstandard zu bestimmen. Dieser muss den

umlagefinanzierten Sozialversicherungen entsprechen und den verschiedenen

Anspruchsgruppen einen sicheren Blick auf die finanzielle Lage der

Sozialversicherungen ermöglichen. Fehlt ein anwendbarer Standard, müsste

analog zu den Einrichtungen der 2. Säule (Swiss GAAP FER 26) ein separater

Standard entwickelt werden.

Die EFK empfiehlt dem BLW, bei der Festsetzung von Subventionsbeiträgen 22.06.2020 31.12.2026 die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungs-

möglichkeiten jedes Subventionsempfängers zu beurteilen und zu

berücksichtigen. Die Beurteilung ist zu dokumentieren. Dies gilt für alle

nicht gestützt auf verordnete Pauschaltarife abgegoltenen Massnahmen und

Projekte.

Die EFK empfiehlt dem EDA, die Strategie für die kleinen Vertretungen zu 31.12.2019 31.12.2026 überarbeiten. Die Botschaften sollen bei ausgewiesenem Bedarf stärkeres

Profil erhalten und die mittelfristigen Erwartungen und Ziele definiert werden.

Das Modell der kleinen Vertretungen mit einer einzigen übertragbaren Person

sollte nicht ausgeweitet werden. In Fällen, in denen der Mehrwert einer

Vertretung in Bezug auf die Wirkung gering ist, muss das EDA alternative

Lösungen in Betracht ziehen: Schliessung, Regionalisierung oder ein

Botschafter mit Wohnsitz in Bern. Es geht darum, das Netzwerk mit denselben

Ressourcen effizienter zu gestalten.

Parallel zur geplanten Einführung der Ziele der Integrationsagenda Schweiz 31.12.2019 31.12.2027 in die Programmvereinbarungen empfiehlt die EFK dem SEM, die Elemente

für ein Monitoring zu definieren, das eine vergleichende Überwachung der

Zielerreichung ermöglicht, und bewährte Praktiken zwischen den Kantonen zu

verbreiten.

— Seite 68 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN68

GEPRÜFTE EINHEIT PRÜFUNGSNUMMER UND -TITEL EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST

Generalsekretariat VBS 18550 – Schlüsselprojekt Voice Die EFK empfiehlt dem GS-VBS, (der Bundeskanzlei und dem ISB**) 31.12.2023 31.12.2026 (GS-VBS)* System der Armee gemeinsam eine von der Geschäftsebene abgeleitete Gesamtstrategie

für den Einsatz von Kommunikations- und Informationssystemen zur

Sicherstellung der Kommunikation in allen Lagen zu erarbeiten. Diese soll

sämtliche föderalistischen Ebenen inklusive Betreiber kritischer Infrastrukturen

und den zivilen (u. a. EJPD) wie auch militärischen Bereich umfassen.

Ausgleichsfonds ALV 19010 – Prüfung der Rechnung Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle, eine Datenanalyse in den TCRD-30.06.2022 31.12.2026

Revisionsdienst zu integrieren, die es erlaubt, alle verwalteten Daten zu

verarbeiten.

Staatssekretariat für 19350 – Governance bei der Die EFK empfiehlt dem SBFI, in Zusammenarbeit mit dem BAK und dem 31.03.2024 01.01.2026 Bildung, Forschung und Schweizerischen BSV eine Lösung für die Neuorganisation und Führungsstruktur der Agentur

Innovation (SBFI) Stiftung für die Förderung von Movetia auszuarbeiten, welche die mit der bisherigen Lösung gleichwertige

Austausch und Einbindung der Kantone und Koordination unter den Förderbereichen

Mobilität gewährleistet. Bei der Ausgestaltung der Governance-konformen

Führungsstruktur sollte der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet

werden.

Bundesamt für Zoll und 19476 – Wirksamkeit der Die EFK empfiehlt der EZV, eine umfassende und integrierte Logik für die 31.12.2021 31.12.2026 Grenzsicherheit (BAZG)* Edelmetallkontrolle Risikoanalyse und die Kontrolle der Einfuhr von Edelmetallen zu entwickeln

und umzusetzen, die zwischen den Zollämtern, den Grenzwächtern und den

Edelmetallkontrollen koordiniert wird.

Armeestab* 20428 – Entsorgung und Die EFK empfiehlt dem Armeestab, die internen Vorgaben so anzupassen, 30.12.2022 31.12.2026

Veräusserung von Rüstungsgütern dass den Aspekten der Sparsamkeit, des wirtschaftlichen Mitteleinsatzes

gemäss Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) und den Priorisierungsgrundsätzen

der Materialverordnung VBS (SR 514.20) Rechnung getragen wird. Dazu gehört

bei Waffensystemen (unter Berücksichtigung der betreffenden Anlagen) auch

der Nachweis des optimalen Kosten-Nutzen-Verhältnisses der jeweiligen

Lösung.

Generalsekretariat EDI 21267 – Reorganisation der Die EFK empfiehlt dem GS-EDI, einen Zeitplan für den Abbau des 01.04.2024 31.12.2025 (GS-EDI) Eidgenössischen Stiftungsaufsicht Arbeitsrückstandes der ESA zu definieren. Falls ersichtlich wird, dass der

Rückstand nicht mit internen Ressourcen abgebaut werden kann, muss eine

andere Lösung (z. B. Out- und Co-Sourcing) gefunden werden.

SECO – SP ASALfutur 21304 – IKT-Schlüsselprojekt Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung, 29.05.2022 31.12.2027 (Auszahlung von ASALfutur die Einführung der eServices zusammen mit ASAL 2.0 im Oktober 2022

Leistungen der umzusetzen.

Arbeitslosenversicherung)

Das ISB wurde am 1. Januar 2021 aufgelöst.

**Der Bereich «Digitale Transformation und IKT-Lenkung» (DTI) hat die Aufgaben des Informatiksteuerungsorgans des Bundes (ISB) übernommen.

— Seite 69 —

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025

GEPRÜFTE EINHEIT PRÜFUNGSNUMMER UND -TITEL

SECO – SP ASALfutur 21304 – IKT-Schlüsselprojekt

(Auszahlung von ASALfutur

Leistungen der

Arbeitslosenversicherung)

Generalsekretariat EFD 21335 – Wirtschaftliche Umsetzung

(GS-EFD) der Übernahme kantonaler

polizeilicher Aufgaben

Generalsekretariat EDI 21439 – Prozesseffizienz bei der

(GS-EDI) Ablösung der Meldeplattform

Heilmittel

Generalsekretariat VBS 21545 – Umgang mit Altlasten

(GS-VBS)

Bundesamt für 22157 – DTI-Schlüsselprojekt

Landestopographie Neue Produktionssysteme

(swisstopo)

Bundesamt für Energie 22349 – Schutz kritischer

(BFE)* Infrastrukturen – Aufsicht von

Stauanlagen

Schweizerische 22723 – Investitionsplanung und

Bundesbahnen SBB* -steuerung bezüglich Priorisierung

des Substanzerhalts

MITTEL UND ZAHLEN69

EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST

Die EFK empfiehlt der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung, 28.08.2022 31.03.2026 mit dem SAP-Lösungspartner und dem Systemhaus SAP bezüglich dem

Antwortzeitverhalten des neuen Systems die notwendigen Schritte umfassend

abzuklären und die Absprachen rasch herbeizuführen. Die Lasttests sollten

mit Echtdaten und mit dem vollumfänglichen Funktionsumfang von ASAL 2.0

erfolgen, damit eine abschliessende Beurteilung der Betriebsreife möglich

wird.

Die EFK empfiehlt dem GS-EFD, die von der EZV erbrachten 31.12.2022 31.12.2025 Personenkontrollen an den Flughäfen Genf und Basel als

Leistungsvereinbarung auszugestalten. Die Leistungen sollen zu Vollkosten

durch die Kantone vergütet werden.

Die EFK empfiehlt dem Generalsekretariat des Departements des Innern 31.12.2024 30.06.2026 in Zusammenarbeit mit dem Generalsekretariat des Departements für

Wirtschaft, Bildung und Forschung, in einer Planung mit Verantwortlichkeiten

und Terminen aufzuzeigen, wie die Arbeiten für wichtige Medizinprodukte

und Tierarzneimittel auf den gleichen Stand wie für die Humanarzneimittel

gebracht werden sollen.

Die EFK empfiehlt dem GS-VBS, die altlastenrechtliche Beurteilung aller 30.12.2024 31.12.2026 Seemunitionsstandorte unter Berücksichtigung der Vollzugshilfe des BAFU

von 2020 «Belastete Standorte und Oberflächengewässer» überprüfen

zu lassen. Dabei ist vor allem auf die Unabhängigkeit des beauftragten

Spezialisten zu achten. Das Pflichtenheft und die Ergebnisse sind dem BAFU

zur Konsultation vorzulegen.

Die EFK empfiehlt swisstopo, zusammen mit BK-DTI sowie dem Beauftragten 30.06.2024 31.12.2025 von Bund und Kantonen für die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS)

Zielkonflikte, Synergiepotenziale und Doppelspurigkeiten des Programms

NEPRO mit anderen Geodateninfrastrukturen und strategischen Vorhaben von

Bund und Kantonen zu identifizieren und mit hoher Priorität zu adressieren.

Die EFK empfiehlt dem BFE, eine Mindestsystematik eines 30.04.2024 31.12.2027 Sicherheitsmanagementsystems für die Wahrnehmung und Überwachung der

Sicherheitsaufsicht auszuarbeiten und einzuführen. Die Fachspezialisten der

Sektion Talsperren sind zwingend in die Umsetzung zu integrieren.

Die EFK empfiehlt der SBB Infra, einen Abbauplan unter Berücksichtigung 31.12.2024 30.04.2026 der bautechnischen Machbarkeit für den ausgewiesenen

Substanzerhaltungsrückstand zusammen mit dem neu anfallenden Bedarf

an Substanzerhalt zu erstellen. Der Abbauplan ist vor dem Hintergrund der

Leistungsvereinbarungsprozesse mit dem BAV abzustimmen.

***Per 1. Januar 2022 wurde die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) in Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) umbenannt.

— Seite 70 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN70

GEPRÜFTE EINHEIT PRÜFUNGSNUMMER UND -TITEL EMPFEHLUNG URSPRÜNGLICHE FRIST NACHFRIST

Eidgenössische 23130 – Skyguide COVID-19: Die EFK empfiehlt der EFV, in Abstimmung mit dem GS-UVEK und GS-VBS, 31.07.2025 30.06.2026 Finanzverwaltung (EFV)* Prüfung der Umsetzung der vor dem Hintergrund des neuen Leistungsplans ab 2025 die finanzielle

Sparauflagen mit «Virtual Center» Situation der Skyguide sowie die Auswirkungen auf das gewährte Darlehen

bzw. den Bund formell neu zu beurteilen und gegebenenfalls Massnahmen zu

definieren.

Bundesamt für Bauten und 23504 – Umsetzung der Die EFK empfiehlt dem BBL, in Zusammenarbeit mit dem BAZG, ein 30.09.2024 31.12.2025 Logistik (BBL) Objektstrategie für die adressengerechtes Berichtswesen über die Bedarfsplanung bzw. die

Betriebsimmobilien Umsetzung der Objektstrategie einzuführen inkl. der Darstellung von

Abhängigkeiten, Risiken und Gesamtkosten und einer Terminplanung.

*Empfehlungen mit rotem Stern sind seit dem letzten Jahresbericht neu hinzugekommen.

— Seite 71 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN71

D

MELDUNGEN AN DEN BUNDESRAT ÜBER ERHEBLICHE MÄNGEL

Stellt die EFK Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher

oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, muss sie den Bundes-

rat umgehend darüber unterrichten. Die Grundlage dazu findet

sich im Finanzkontrollgesetz (FKG).83 2025 erfolgte keine solche

Meldung durch die EFK.

E

VERÖFFENTLICHUNGEN, INFORMATIONSZUGANG

UND MEDIENECHO

Seit mehr als zehn Jahren veröffentlicht die EFK Berichte, die

von öffentlichem Interesse sind und nicht unter eine begründete

Ausnahme fallen. Im Jahr 2025 publizierte sie auf der Website

EFK 100 Berichte.84 Darüber hinaus schafft sie in ihrem Jahres-

programm einen Überblick über die geplanten Prüfungen.85

Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

(BGÖ) ist seit 2006 in Kraft.86 Seither erhält die EFK regelmässig

Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten. 2025 gingen

sechs neue Gesuche ein. In einem Fall wurde der Zugang voll-

ständig gewährt und in einem anderen teilweise, da Personen-

daten geschützt werden mussten. Ein weiterer Fall wurde im

Einvernehmen mit dem Gesuchsteller sistiert, da ein Gerichts-

entscheid abgewartet werden sollte. In drei Fällen lehnte die

EFK den Zugang ab. In einem dieser Fälle war die EFK nicht

zuständig. In zwei Fällen lagen keine amtlichen Dokumente vor.

Darüber hinaus sind bei der EFK nach wie vor drei sistierte Ein-

sichtsgesuche hängig im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als

Kontrollbehörde im Rahmen der Politikfinanzierung.87 Die Frage,

ob hier das Öffentlichkeitsgesetz trotz bestehender Spezial-

bestimmungen zur Veröffentlichung im Bundesgesetz über die

politischen Rechte88 zur Anwendung kommt, ist seit Ende 2024

vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Die sistierten Gesuche

werden nach Vorliegen des Gerichtsentscheides behandelt.

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

83Bundesgesetz über die Eidgenössische Welches Medienecho erhielten Publikationen der EFK? Finanzkontrolle (FKG), SR 614.0, Art. 15 Abs. 3.

84Website EFK

Bei der Analyse des Medienechos zur Arbeit der EFK im Jahr 2025

85Jahresprogramm der EFK 2026 fallen vor allem zwei Punkte besonders auf:

86Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in

•Erstens gab es zu fünf EFK-Prüfungen eine besonders der Verwaltung (BGÖ), SR 152.3. hohe Medienresonanz. Mehr als 40 Prozent der medialen 87 Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR), Berichterstattung behandelten entweder Prüfungen zum SR 161.1, Art. 76 b ff und Verordnung über die bundeseigenen Technologiekonzern RUAG MRO AG89, von Politikfinanzierung.

88Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR), der Prüfung zum Programm Air2030 – insbesondere von der

90 SR 161.1, Art. 76f

Beschaffung der F-35A Kampfjets – oder von der Prüfung zur

89Prüfungen der EFK zur RUAG Drohnenbeschaffung.91 Alle fünf Prüfungen beziehen sich auf

90Prüfbericht 21410

den Geltungsbereich des VBS, das im letzten Jahr politisch und

91Prüfbericht 24171

medial im Fokus stand. Die Prüfung zum Programm Air2030 stiess

92Ausführliche Informationen über die trotz ihrer Veröffentlichung im Jahr 2022 auf eine hohe spätere Politikfinanzierung befinden sich in Kapitel 2 Medienresonanz. Dies zeigt, dass Ergebnisse aus früheren EFK- 93 Prüfbericht 24715

Prüfungen auch drei Jahre nach ihrer Veröffentlichung noch von 94 Prüfbericht 25220

Interesse sein können.95 Motion 25.3941 «Strategische Aufstockung

•Zweitens stiessen die von der EFK ausgewiesenen Zahlen zur des Personalbestands des Fedpol», Politikfinanzierung auch dieses Jahr wieder auf ein grosses Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates

mediales Interesse. Bei der Berichterstattung standen jeweils

96Prüfbericht 25224

nicht die Arbeit der EFK, sondern die ausgewiesenen Zahlen

und die offenlegungspflichtigen Akteure im Vordergrund. Dies

war insbesondere bei der Kampagne zur Abstimmung über die

e-ID der Fall.92

Auch andere Prüfungen der EFK fanden mediale Beachtung.

Darunter sind beispielsweise die Prüfung zum Programm Virtual

Center von Skyguide93 oder die Prüfung der Ressourcensituation

beim fedpol.94 Das Medienecho der fedpol-Prüfung stammt

nicht zuletzt daher, dass sie im Rahmen einer angenommenen

Motion Teil der parlamentarischen Debatte war.95 Manchmal

lösen Prüfberichte der EFK auch ein Schmunzeln aus: Im Falle

der Beschaffungsprüfung beim Institut für Geistiges Eigentum

(IGE) fokussierten sich die Medien auf die Beschaffung von

Nüssen – ein Detail, das im Prüfbericht nur am Rande erwähnt

wurde.96

— Seite 72 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN72

Es ist grundsätzlich ein positives Signal, dass die Medien die EFK-Prüfberichte aufnehmen und im Falle der Nussbeschaffung genau durchlesen. Es gilt aber auch zu erwähnen, dass nicht nur Prüfberichte, die ein grosses mediales Echo auslösten, ihre Wirkung entfalteten.

Mit 140 Medienanfragen erhielt die EFK 2025 leicht mehr als 2024 (134). 73 Prozent davon stammten von deutschsprachigen Medien (2024: 73 %), 26 Prozent von französischsprachigen Medienschaffenden (2024: 21 %) und die restlichen 1 Prozent von italienisch- oder englischsprachigen Journalistinnen und Journalisten (2024: 6 %). Die SRG stellte mehr als einen Drittel der Anfragen.

Anzahl Medienanfragen – Vergleich 2024/25

150

140

134

120

VERFÜGBAR AUF DER WEBSITE

F

97Art. 22a BPG, Art. 34a RAG, Art. 27a SERVG und WHISTLEBLOWING Art. 75a HMG.

98Whistleblowingplattform Seit 2011 hat die Bundesverwaltung eine Rechtsgrundlage für

99Bundespersonalgesetz (BPG), Art. 22a den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (englisch

100Kurzvideo zum Thema Whistleblowing Whistleblower). Das Bundespersonalgesetz und einige weitere

101Artikel «Whistleblowing in der öffentlichen Organisationserlasse der dezentralen Bundesverwaltung ent-Verwaltung: ein Muss mit Mehrwert!» halten die Pflicht, von Amtes wegen zu verfolgender Verbrechen und Vergehen zu melden. Für Bundesangestellte, die in guten Treuen eine Meldung erstatten, gewährt das Gesetz Schutz vor beruflichen Nachteilen. Die EFK ist in Artikel 22a Bundespersonalgesetz (BPG) und weiteren Bundesgesetzen97 als Meldestelle vorgesehen und betreibt zur Entgegennahme von Meldungen eine gesicherte Webplattform.98 Diese steht Angestellten des Bundes aber auch Privatpersonen offen, um schädigendes Verhalten in der Bundesverwaltung, in bundesnahen Organisationen oder bei Subventionsempfängern zu melden.

Am 20. Juni 2025 hat das Parlament Artikel 22a BPG revidiert. Für die Meldestelle wurde gleichzeitig mit dem neuen Artikel 10a

9099

60

30

0

Anfragen deutschfranzösisch- italienisch-/

gesamt sprachige sprachige englischsprachige

Anfragen Anfragen Anfragen

20252024

FKG eine zusätzliche gesetzliche Grundlage geschaffen. Diese Bestimmung tritt voraussichtlich per 1. Januar 2027 zusammen mit einer datenschutzrechtlichen Verordnung des Bundesrates in Kraft. Diese befindet sich derzeit in Ausarbeitung.

Im Jahr 2025 hat die EFK ihre Website zum Whistleblowing überarbeitet. Zudem veröffentlichte sie zwei kurze Videos, in denen sie Whistleblowing auf Instagram und LinkedIn erläutert.100 Um das Bewusstsein für bewährte Praktiken zu schärfen, veröffentlichte sie einen Artikel im Blog der Hochschule Luzern und wirkte an

QUELLE: EFK 2025101

verschiedenen Seminaren und Schulungen mit.

— Seite 73 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN73

Behandelte Fälle auf konstantem Niveau

2025 hat die EFK über 550 Meldungen bearbeitet und analysiert. Diese führten zur Eröffnung von 360 Fällen (Vorjahr: 375 Fälle). Im Berichtsjahr erfolgten 13 Meldungen zum Missbrauch öffentlicher Mittel im Rahmen der COVID-Pandemie (2024: 10). Die meisten davon betrafen wie im Vorjahr den möglichen Missbrauch von Kurzarbeitsentschädigungen und Härtefallgeldern.

Obwohl die EFK auf der Meldeplattform den Text zur Zuständigkeit der Meldestelle im Jahr 2024 präzisiert umschrieben hat, sind die Meldungen mit ungenügenden inhaltlichen Angaben und ohne Rücksprachemöglichkeit mit den Hinweisgebenden, die häufig zu keiner Falleröffnung führen, im Berichtsjahr nicht zurückgegangen.

232 behandelte Fälle stammten gemäss Selbstdeklaration von Die EFK zählt auf die offene und proaktive Amtskultur in den Verwaltungseinheiten. Die EFK hat im Berichtsjahr einige Meldungen zu potenziell mangelndem Führungsverhalten erhalten, die nach der Intervention durch die EFK in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Verwaltungseinheiten zu Massnahmen führten. Daran zeigt sich das Potential der Meldestelle für die kontinuierliche Verbesserung der Bundesverwaltung und den effektiven Schutz der Hinweisgebenden.

Behandelte Fälle von Whistleblowern 2016–2025

500

484

Personen ohne Anstellungsverhältnis beim Bund, das heisst von402

400

Lieferantinnen und Lieferanten, Privatpersonen oder Angestellten372375

bei Privatunternehmen. 84 Prozent der Meldungen, die weiterbehandelt wurden, gingen anonym ein (2024: 81 %). 165 Hin-

360

300

weisgebende nutzten das verschlüsselte Postfachsystem zum279
Austausch mit der Meldestelle. Über die Meldeplattform gingen 88 Prozent der Meldungen ein. Weitere Meldungen gingen vor allem per Briefpost, E-Mail oder Telefon ein. Die EFK nutzt die 200187
Meldungen für ihre tägliche Arbeit: 59 Prozent waren dienlich164

für laufende Prüfungen oder lösten kurz- oder langfristig neue Prüfungen aus. Dieser Wert war in den letzten Jahren konstant

122

100

und zeigt, wie wichtig gute Hinweise für die Arbeit der EFK sind.75

Offene Amtskultur als Voraussetzung für Meldungen

2025 hat die EFK fünf Fälle an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Diese Zahl umfasst nicht nur Meldungen an die Bundesanwaltschaft (BA) beziehungsweise auf kantonale Staatsanwaltschaften, sondern auch solche an die übrigen Strafverfolgungsbehörden, etwa die Polizei. Diese Meldungen betrafen keine Bundesangestellten.

— Seite 74 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 MITTEL UND ZAHLEN74

G

PERSONAL UND FINANZEN

Im Jahr 2025 lagen die Einnahmen um 29,6 Prozent und die Ausgaben um 0,8 Prozent höher als im Vorjahr. Die Einnahmen werden aus der Verrechnung der Leistungen für Revisionsstellenmandate bei einzelnen selbständigen Anstalten, Bundesunternehmen und angeschlossenen Organisationen erzielt. Von den Gesamtausgaben entfallen 85 Prozent auf das Personal. Die Personalausgaben, welche neben den Löhnen auch weitere Leistungen umfassen, belaufen sich auf 29 Millionen Franken.

Die Mehreinnahmen von rund einer halben Million Franken sind durch folgende Faktoren begründet: Honorarerhöhungen eines mandatierten Prüfungsunternehmens, die dem Geprüften weiterbelastet werden, Zusatzaufwendungen durch bedeutende Feststellungen in Abschlüssen, Übernahme neuer Mandate und Abschlussrechnungen zu Aufträgen aus früheren Jahren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die EFK einige vakante Stellen nicht nahtlos wiederbesetzen konnte. Dies führte dazu, dass sie die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel nicht vollständig beanspruchte.

Finanzen der EFK

Per 31. Dezember 2025 beschäftigte die EFK 146 Mitarbeitende (133,5 VZÄ) – eine leichte Erhöhung zum Vorjahr (142 Mitarbeitende, 128,8 VZÄ). Der durchschnittliche Stellenbestand hat um vier Mitarbeitende zugenommen, da die EFK die strukturellen Vakanzen aus dem Jahr 2024 teilweise aufgrund der Dauer des Rekrutierungsprozesses und von Kündigungsfristen erst 2025 wiederbesetzen konnte. 52 Frauen (35,6 Prozent) und 94 Männer (64,4 Prozent) waren bei der EFK angestellt, 77,4 Prozent mit deutscher, 20,5 Prozent mit französischer und 2,1 Prozent mit italienischer Muttersprache.

— Seite 75 —

flèche chemin de fer

EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025

H

ORGANIGRAMM DER EFK

Rechtsdienst

Anna Künzler

DIREKTOR

Pascal Stirnimann

VBS

Fernando Guntern

Finanzprüfungen

und interne Revision

Martin Köhli

Kosten- und Leistungsrechnung,

Risiko- und Compliance-

Management, Finanzprüfungen

Prisca Freiburghaus

Subventions-, Aufsichts-

und Finanzprüfungen

Regula Durrer

Wirtschaftlichkeitsprüfungen,

Prüfungen der Digitalen

Transformation

Beat Stamm

Bau- und

Beschaffungsprüfungen

Mischa Waber

Evaluationen

Emmanuel Sangra

Projekt- und

Organisationsprüfungen

Oliver Sifrig

Informatikprüfungen

Bernhard Hamberger

flèche chemin de fer

MITTEL UND ZAHLEN75

Kommunikation Transparenz Ressourcen Externe Kooperation und Publikation Politikfinanzierung

Sebastian Hueber Sebastian Hueber Jennifer Luginbühl Didier Monnot

PRÜFBEREICHE

Stellvertretende Direktorin: Brigitte Christ

EJPD / EDA / BA / UVEK: Umwelt, WBF / ETH EFD EDI, Sozialver-UVEK: Verkehr / BK / Gerichte Energie, Kommunisicherungen, BWO DVS / BIT / BFS

kation, Luftfahrt

Gabriela Carrapa Walter Risler Eveline Hügli Olivier Longchamp Nicolas Marty

Michael Mayer

— Seite 76 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG76

4

ANHANG

— Seite 77 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG77

Übersicht über die abgeschlossenen Prüfungen (Auftragsnummern)

Veröffentlicht Durch das Parlament erteilter Sonderauftrag

BEHÖRDEN UND GERICHTE

Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft AUFTRAGSNUMMERN

Prüfung der Führung des Sekretariats25253
Bundesanwaltschaft Prüfung der Ressourcensituation25220
Prozessprüfung des Vollzugs von Entscheiden der Strafbehörden des Bundes24262
Bundeskanzlei – Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung Kurzanalyse der Auswirkungen des Dokumentenlabelings in Microsoft 365 auf die Anwender24133
Prüfung der Identitäts- und Zugriffsverwaltung eIAM24141
Prüfung der Synergien beim Einsatz von künstlicher Intelligenz am Beispiel Chatbot-Lösungen24181
Internationaler Parallelaudit zum Thema künstliche Intelligenz25128
Querschnittsprüfung der Nebenbeschäftigungen25506
Synthesebericht vergangener Prüfungen zur IKT des Bundes25790
Bundesversammlung Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: CuriaPlus25552

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Generalsekretariat

Prüfung des Business Continuity Managements beim Aussennetz25215
Staatssekretariat Evaluation der Umsetzung der Strategie des Bundesrats gegen die Korruption 2021–202424277
Prüfung der langfristigen Finanzierung25203
— Seite 78 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG78
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit AUFTRAGSNUMMERN Prüfung der Aktivitäten zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität in Partnerländern23266
Querschnittsprüfung über die Vergabe des zweiten Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten24414
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Zollpräferenzen für Entwicklungsländer25481
Direktion für Ressourcen Prüfung des Business Continuity Managements beim Aussennetz25215
Einheit Informatik EDA Prüfung des Business Continuity Managements beim Aussennetz25215

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Generalsekretariat Prüfung der Aufsicht über den Vollzug im Bereich Arbeitssicherheit24652
Subventionsprüfung im Bereich der Gewaltprävention25273
Querschnittsprüfung der Nebenbeschäftigungen25506
Bundesamt für Gesundheit Evaluation der Mechanismen zur angemessenen Verwendung bildgebender Verfahren in der Medizin22613
Prüfung der Weiterentwicklung des Elektronischen Patientendossiers24606
Evaluation der Auswirkungen und Angemessenheit der pauschalen Vergütung an Apotheken24626
Beschaffungsprüfung mit den Schwerpunkten IT und externe Personalressourcen25619
Bundesamt für Kultur Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen24614
Bundesamt für Statistik Prüfung der Synergien beim Einsatz von künstlicher Intelligenz am Beispiel Chatbot-Lösungen24181
Prüfung des Finanzausgleichs 2026 zwischen Bund und Kantonen25576
Bundesamt für Sozialversicherungen Digitale Transformation: Prüfung der Digitalisierung in der 1. Säule24660
Evaluation der Massnahmen im Bereich selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen24680
Subventionsprüfung im Bereich der Gewaltprävention25273
Nachprüfung der Umsetzung von wesentlichen Empfehlungen: Aufsicht über die AHV und die Familienzulagen Landwirtschaft25601
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Subventionsprüfung im Bereich der Gewaltprävention25273
— Seite 79 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG79
Schweizerisches Bundesarchiv AUFTRAGSNUMMERN Prüfung des Neubaus des Archivlagers in Zollikofen25615

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ-UND POLIZEIDEPARTEMENT

Generalsekretariat Wirksamkeitsprüfung der Internen Revision24221
Prüfung des Schlüsselprojektes Erneuerung Zentrales Migrationsinformationssystem24253
Bundesamt für Justiz Prüfung der Sicherheit des Strafregister-Informationssystems VOSTRA24200
Prüfung des Projektes Infostar New Generation24246
Nachprüfung der Evaluation der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen24266
Prüfung des Schlüsselprojektes E-ID25277
Bundesamt für Polizei Prüfung der Ressourcensituation25220
Prüfung der Organisation und der Ausgaben im Bereich operative Spezialeinsätze25263
Subventionsprüfung im Bereich der Gewaltprävention25273
Prüfung des Schlüsselprojektes E-ID25277
Informatik Service Center Prüfung der Sicherheit des Strafregister-Informationssystems VOSTRA24200
Prüfung des Projektes Infostar New Generation24246
Staatssekretariat für Migration Prüfung der Aufsicht über kantonale Integrationsprogramme24228
Prüfung des Schlüsselprojektes Erneuerung Zentrales Migrationsinformationssystem24253
Prüfung von Projekten, Systemen und Ausgaben des EU-Fonds Border Management and Visa Instrument24259
Querschnittsprüfung über die Vergabe des zweiten Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten24414
Prüfung von Projekten, Systemen und Ausgaben des EU-Fonds Border Management and Visa Instrument25260
— Seite 80 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG80

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT

Generalsekretariat AUFTRAGSNUMMERN Projektprüfung Räumung ehemaliges Munitionslager der Armee in Mitholz24137
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen25117
Prüfung der Projektportfoliosteuerung25181
Projektprüfung Räumung ehemaliges Munitionslager der Armee in Mitholz25195
Prüfung des Business Continuity Managements25705
Nachprüfung der Umsetzung einer wesentlichen Empfehlung: Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung25708
Verteidigung – Armeestab Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen25117
Prüfung des Schlüsselprojektes Telekommunikation der Armee25132
Prüfung der Projektportfoliosteuerung25181
Verteidigung – Kommando Cyber Prüfung der «IT General Controls» – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes24147
Prüfung des Schlüsselprojektes Telekommunikation der Armee25132
Verteidigung – Kommando Operationen Prüfung des Schlüsselprojektes Neue Digitalisierungsplattform der Armee25130
Bundesamt für Rüstung armasuisse Prüfung der Beschaffung von C2Air24173
Prüfung der Vorbereitungsarbeiten für den F-35A25102
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen25117
Prüfung des Schlüsselprojektes Neue Digitalisierungsplattform der Armee25130
Prüfung des Schlüsselprojektes Telekommunikation der Armee25132
Preisprüfung25162
armasuisse Immobilien Prüfung des DTI-Schlüsselprojektes Migration RZ CAMPUS BIT 202024136
Bundesamt für Bevölkerungsschutz Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Schlüsselprojekt Werterhalt Polycom 203024138
Prüfung des Projektes Mobiles Sicherheitskommunikationssystem24163
Prüfung der Planung und Vorbereitung der Massnahmen zum Schutz vor Erdbeben25317
— Seite 81 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG81
Nachrichtendienst des Bundes AUFTRAGSNUMMERN Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei Beschaffungen von sicherheitsrelevanten IKT-Mitteln25158

EIDGENÖSSISCHES FINANZDEPARTEMENT

Generalsekretariat

Querschnittsprüfung der Nebenbeschäftigungen25506
Eidgenössische Finanzverwaltung Querschnittsprüfung des Risikomanagements24325
Prüfung des Modells der Kosten- und Leistungsrechnung24336
Prüfung Finanzaufstellung Sparkasse Bundespersonal24516
Prüfung der Jahresrechnung des Bundes 202424526
Prüfung des Schlüsselprojektes SUPERB – Einführung der Beschaffungs- und Vergabemanagementlösung25500
Synthesebericht vergangener Prüfungen zu den Lasten für künftige Generationen25502
Risiken aus Bürgschaften und Garantien25534
Funktionsprüfung Kreditorenworkflow – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes25560
Prüfung des Finanzausgleichs 2026 zwischen Bund und Kantonen25576
Prüfung des Business Continuity Managements25705
Zentrale Ausgleichsstelle Digitale Transformation: Prüfung der Digitalisierung in der 1. Säule24660
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Rentenzahlungen ins Ausland25602
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Edelmetallkontrolle24508
Prüfung des Schlüsselprojektes DaziT mit Schwerpunkt Entwicklung und Einführung Warenverkehr – Passar 2.024511
Prüfung der Rechnung24513
Funktionsprüfung Einnahmenprozess Schwerverkehrsabgabe – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes25567
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Prüfung der «IT General Controls» – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes24103
Prüfung des DTI-Schlüsselprojektes Migration RZ CAMPUS BIT 202024136
Prüfung der Identitäts- und Zugriffsverwaltung eIAM24141
Prüfung der Synergien beim Einsatz von künstlicher Intelligenz am Beispiel Chatbot-Lösungen24181
Prüfung des Schlüsselprojektes Swiss Government Cloud mit Schwerpunkt Business Case25155
Prüfung des Schlüsselprojektes E-ID25277
— Seite 82 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG82
Eidgenössisches Personalamt AUFTRAGSNUMMERN Prüfung der Finanzaufstellung des Unterstützungsfonds für das Bundespersonal24514
Querschnittsprüfung der Personalmassnahmen im Hinblick auf den demografischen Wandel24524
Querschnittsprüfung der Nebenbeschäftigungen25506
Funktionsprüfung Prozesse im Informationssystem für das Personaldatenmanagement – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes25559
Bundesamt für Bauten und Logistik Funktionsprüfung Immobilienmanagement zwischen Bundesamt und ETH-Bereich – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes24105
Querschnittsprüfung der Umsetzung des harmonisierten Beschaffungsprozesses Bund24158
Prüfung des Schlüsselprojektes SUPERB – Einführung der Beschaffungs- und Vergabemanagementlösung25500
Prüfung des Neubaus des Archivlagers in Zollikofen25615
Eidgenössische Steuerverwaltung Prüfung der Rechnung24523
Prüfung der Aufsichtstätigkeit über die Kantone24528
Wirksamkeitsprüfung der Betrugsbekämpfung bei der Verrechnungssteuer24531
Prüfung des IKT-Projektes zur Digitalisierung bei der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe25515
Funktionsprüfung Einnahmenprozess Mehrwertsteuer – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes25564
Prüfung der Finanzaufstellung der Unternehmensabgabe Radio TV25574
Prüfung des Finanzausgleichs 2026 zwischen Bund und Kantonen25576

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR WIRTSCHAFT, BILDUNG UND FORSCHUNG

Generalsekretariat

Querschnittsprüfung der Nebenbeschäftigungen25506
Staatssekretariat für Wirtschaft Prüfung der Aktivitäten zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität in Partnerländern23266
Querschnittsprüfung über die Vergabe des zweiten Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten24414
Prüfung der Mittelverwendung durch die Schweizerische Normen-Vereinigung24460
COVID-19: Überprüfung der Einhaltung des Dividendenverbotes bei den Solidarbürgschaften24489
COVID-19: Überprüfung der Einhaltung des Dividendenverbotes bei den Härtefallhilfen24490
Nachprüfung der Umsetzung einer wesentlichen Empfehlung: Transfer von Kriegsmaterial25418
COVID-19: Prüfung der Kontrolltätigkeiten bei Bezügern von Härtefallhilfen25453
Wirtschaftlichkeitsprüfung von Zollpräferenzen für Entwicklungsländer25481
COVID-19: Überprüfung der Einhaltung des Dividendenverbotes bei den Härtefallhilfen25490
COVID-19: Überprüfung der Einhaltung des Dividendenverbotes bei den Solidarbürgschaften25496
Prüfung des Schlüsselprojektes ASALfutur mit Schwerpunkt Betriebsübergabe25603
— Seite 83 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG83
Agroscope AUFTRAGSNUMMERN Beschaffungsprüfung24427
Bundesamt für Landwirtschaft Wirksamkeitsprüfung der Internen Revision24401
Prüfung der Bekämpfung der Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen24420
Prüfung der Biodiversitätsbeiträge in der Landwirtschaft24469
Prüfung des IKT-Projektes digiFlux – Digitales Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement25440
Prüfung des Schlüsselprojektes Programm «DigiAgriFoodCH»25495
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Digitale Transformation: Prüfung der Prozesseffizienz bei der Überwachung der Versorgungslage25437
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation Prüfung der Aufsicht über die Subventionen an Fachgesellschaften der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften24496

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR UMWELT, VERKEHR, ENERGIE UND KOMMUNIKATION

Generalsekretariat Prüfung des Umgangs mit den Altlasten der alten Deponie Gamsenried24313
Querschnittsprüfung des Risikomanagements24325
Prüfung des Modells der Kosten- und Leistungsrechnung24336
Prüfung der IT-Governance25351
Nachprüfung der Umsetzung einer wesentlichen Empfehlung: Aufsicht über Stauanlagen25352
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen25397
Querschnittsprüfung der Nebenbeschäftigungen25506
Prüfung des Business Continuity Managements25705
Nachprüfung der Umsetzung einer wesentlichen Empfehlung: Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherung25708
Bundesamt für Verkehr Querschnittsprüfung des Risikomanagements24325
Prüfung der Rechnung (BIF)24700
Prüfung der «Rollenden Landstrasse»24706
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Projekt Lötschberg-Basistunnel25730
Bundesamt für Zivilluftfahrt Querschnittsprüfung des Risikomanagements24325
Prüfung des Einsatzes des Luftfahrzeugparks24716
— Seite 84 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG84
Bundesamt für Energie AUFTRAGSNUMMERN Querschnittsprüfung des Risikomanagements24325
Prüfung der Rechnung (NZF)24374
Prüfung der Aufsicht und der Oberaufsicht über die Rohrleitungsanlagen25308
Prüfung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei der netzseitigen Versorgungssicherheit25331
Nachprüfung der Umsetzung einer wesentlichen Empfehlung: Aufsicht über Stauanlagen25352
Bundesamt für Strassen Prüfung des Umgangs mit den Altlasten der alten Deponie Gamsenried24313
Prüfung der Rechnung24701
Prüfung der Rechnung (NAF)24702
Prüfung des Projektfortschritts beim Ausbau der A1 zwischen Le Vengeron und Nyon24709
Prüfung des aktuellen Stands der Fertigstellung der A925703
Funktionsprüfung Betrieb Nationalstrassen – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes25709
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Grundstücksmanagement für Nationalstrassen25711
Bundesamt für Kommunikation Querschnittsprüfung des Risikomanagements24325
Prüfung der Finanzaufstellung der Unternehmensabgabe Radio TV25574
Bundesamt für Umwelt Prüfung des Umgangs mit den Altlasten der alten Deponie Gamsenried24313
Prüfung der Rechnung24371
Prüfung der Rechnung (FLS)24372
Prüfung der Bekämpfung der Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen24420
Prüfung der Biodiversitätsbeiträge in der Landwirtschaft24469
Preisprüfung25310
Prüfung der Planung und Vorbereitung der Massnahmen zum Schutz vor Erdbeben25317
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen25397
Regulierungsbehörden Infrastruktur Nachprüfung der Umsetzung einer wesentlichen Empfehlung25305
Prüfung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei der netzseitigen Versorgungssicherheit25331
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle Prüfung des Einsatzes des Luftfahrzeugparks24716
— Seite 85 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG85

STIFTUNGEN, ANSTALTEN, FONDS UND SPEZIALORGANISATIONEN

Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung AUFTRAGSNUMMERN Prüfung der AHV-Abrechnung für Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung24601
Prüfung der Rechnung24609
BLS AG Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Projekt Lötschberg-Basistunnel25730

Die Schweizerische Post AG (Post CH AG)

Prüfung des Modells der Kosten- und Leistungsrechnung24336
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Risikomanagement25306

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag)

Prüfung der Rechnung24433
Querschnittsprüfung der Sicherheit bei Gebäudesteuerungen24459

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Prüfung der Rechnung24515
Prüfung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Aufsichtstätigkeit25551

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)

Prüfung der Rechnung24436
Querschnittsprüfung der Sicherheit bei Gebäudesteuerungen24459

Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)

Prüfung der Aufsicht über den Vollzug im Bereich Arbeitssicherheit24652

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa)

Prüfung der Rechnung24434
Querschnittsprüfung der Sicherheit bei Gebäudesteuerungen24459
Digitalisierung im Bauwesen: Bauprüfung Neubau Forschungscampus24481

Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB)

Prüfung der Rechnung24252
— Seite 86 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG86
Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL) AUFTRAGSNUMMERN Prüfung der Rechnung24432
Prüfung der Rechnung der Société pour le Quartier de l’Innovation de l’EPFL24438
Prüfung der Rechnung der Société simple du Quartier Nord24439
Querschnittsprüfung der Sicherheit bei Gebäudesteuerungen24459

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich)

Prüfung der Rechnung24431
Querschnittsprüfung der Sicherheit bei Gebäudesteuerungen24459

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE)

Prüfung der Abrechnungen von SECO-Kooperationsprojekten24256
Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften25221
Beschaffungsprüfung25224
Prüfung der Rechnung25255

Eidgenössisches Institut für Metrologie (METAS)

Prüfung der Rechnung24251
Prüfung der Umsetzung der Vision 2025 mit Schwerpunkt personelle Aspekte24265

Eisenbahngesellschaft Lausanne-Echallens-Bercher (leb)

Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Mindeststandards bei Sicherungsanlagen der Eisenbahn24718
ETH-Bereich Prüfung der Rechnung24429
ETH-Rat Funktionsprüfung Immobilienmanagement zwischen Bundesamt und ETH-Bereich – Teil der Prüfung der Jahresrechnung des Bundes24105
Prüfung der Rechnung24430
Querschnittsprüfung der Sicherheit bei Gebäudesteuerungen24459
Freiburgische Verkehrsbetriebe Holding (TPF) AG Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Mindeststandards bei Sicherungsanlagen der Eisenbahn24718

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI)

Prüfung der Rechnung23247

Innosuisse – Schweizerische Agentur für Innovationsförderung

— Seite 87 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG87
Paul Scherrer Institut (PSI) AUFTRAGSNUMMERN Prüfung der Rechnung24435
Querschnittsprüfung der Sicherheit bei Gebäudesteuerungen24459

Rhätische Bahn AG (RhB)

Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Mindeststandards bei Sicherungsanlagen der Eisenbahn24718
RUAG MRO Holding AG Nachprüfung der Umsetzung einer wesentlichen Empfehlung: Schutzmassnahmen Datenablagen25159

Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ)

Prüfung der Rechnung des Akkreditierungsrates und seiner Agentur24421
Schweizerische Bundesbahnen (SBB) AG Preisprüfung25729

Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK)

Prüfung der Rechnung24423

Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

Prüfung der Rechnung24424
Prüfung der IT-Governance24494

Schweizerischer Verein für technische Inspektionen (SVTI)

Prüfung der Aufsicht und der Oberaufsicht über die Rohrleitungsanlagen25308
Skyguide AG Prüfung des Programms Virtual Center24715
Prüfung des Business Continuity Managements25705

Stiftung Schweizerischer Nationalpark (SSNP)

Prüfung der Rechnung24375
Swissgrid AG Prüfung der Kosten- und Leistungsrechnung mit Schwerpunkt auf anrechenbare Kosten im Bereich der Systemdienstleistungen24352
Prüfung von Wirtschaftlichkeitsaspekten bei der netzseitigen Versorgungssicherheit25331

swissuniversities

— Seite 88 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG88

INTERNATIONALE ORGANISATIONEN UND KOOPERATIONEN

Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)

Mitgliedschaft der EFK im Auditausschuss

Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI)

Prüfung der langfristigen Finanzierung

Internationale Rheinregulierung (IRR)

Prüfung der Rechnung

Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) Prüfung der Rechnung

Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO)

Prüfung der Rechnung

Weltpostverein (WPV)

Prüfung der Rechnung (Services de traduction)

Prüfung der Rechnung (CP & Fonds d'assurance)

Prüfung der Rechnung

Governanceprüfung des von der US-Post finanzierten Fonds 25806

25203

24801

24811

24802

24807

24808

24809

25820

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)

Prüfung der Rechnung

— Seite 89 —EIDGENÖSSISCHE FINANZKONTROLLE JAHRESBERICHT 2025 ANHANG89
Quelle: efk.admin.ch · Jahresberichte (PUE) 2026