Geschäftsbericht des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden 2022
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- Geschäftsberichte (OG AR)
- Sprache
- Deutsch
Trogen, im Februar 2023
Sehr geehrter Herr Kantonsratspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Kantonsrätinnen und Kantonsräte
Wir lassen Ihnen den Geschäftsbericht für das Jahr 2022 zukommen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für das Vertrauen, das Sie der Justiz entgegengebracht haben, danken wir Ihnen.
Hochachtungsvoll
Der Obergerichtspräsident
Walter Kobler
— S. 5 —Inhaltsverzeichnis
Editorial6Obergericht910Struktur des Obergerichts
12Zusammensetzung des Obergerichts
14Allgemeines
16Geschäftsentwicklung
18Statistiken
Kantonsgericht3132Struktur des Kantonsgerichts
33Zusammensetzung des Kantonsgerichts
34Allgemeines
35Geschäftsentwicklung
36Statistiken
Schlichtungsbehörden4344Struktur der Schlichtungsbehörden
45Zusammensetzung der Schlichtungsbehörden
46Allgemeines
47Geschäftsentwicklung
48Statistiken — S. 6 —Wir durften Ihnen letztes Jahr den ersten neugestalteten Geschäftsbericht Editorial unterbreiten. Wir danken Ihnen für die wohlwollende Aufnahme anlässlich der Beratung im Kantonsrat am 9. Mai 2022. Das neu eingeführte Konzept wird deshalb weitergeführt.
Bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden wurden im Jahr 2010 rund 2 500 Fälle behandelt, 10 Jahre später sind es rund 4 000 Fälle. Um die zusätzliche Arbeitslast zu bewältigen, wurde die Staatsanwaltschaft in der jüngeren Vergangenheit personell massiv aufgestockt (von 430 auf 660 Stellenprozent bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, zusätzlich 150 Stellenprozent für direkt der Staatsanwaltschaft unterstellte Ermittlerinnen und Ermittler). Bei den Gerichten haben sich die Fallzahlen im straf– rechtlichen Bereich ebenfalls nach oben entwickelt. Mitte der 2010er Jahre wurden etwa beim Obergericht im Durchschnitt 35 strafrechtliche Berufungen und Beschwerden eingereicht. 2020 und 2021 ist diese Zahl auf 45 und 2022 sogar auf 50 gestiegen. Besonders hervorzuheben ist der Anstieg bei den Berufungen, die materiell beurteilt werden müssen. Die Eingänge haben sich hier verdreifacht (von durchschnittlich 7 in den Vorjahren auf 21 im Jahr 2022). Der Aufwand in diesen Fällen ist bedeutend grösser als in allen anderen Fallkategorien, weil von Gesetzes wegen zwingend eine mündliche Verhandlung mit ausführlicher Befragung des Beschuldigten stattfinden muss. Hinzu kommt, dass die Fälle von Handlungen gegen die sexuelle Integrität massiv zugenommen haben. Es handelt sich dabei häufig um sogenannte Vier-Augen-Delikte, die zu einem besonderen Aufwand bei der Beurteilung der Schuldfrage führen. In den vergangenen zwei Jahren ist es deshalb beim Obergericht zu Verzögerungen bei der Behandlung der Strafrechtsfälle gekommen. Es wird sich zeigen, ob beim Obergericht mit der Aufstockung der Gerichtsschreiberstellen um 50 Stellenprozent – die Umsetzung konnte erst im August 2022 erfolgen – sowie einer Anpassung der internen Arbeitsverteilung das Problem mittelfristig gelöst werden kann.
In den Jahren 2020 und 2021 hat das Bundesgericht in mehreren Leitentscheiden die familienrechtlichen Unterhaltsberechnungen vereinheitlicht und verschiedene Faustregeln aufgehoben. Letzteres führt zwar zu mehr Einzelfallgerechtigkeit, erhöht aber den Aufwand beträchtlich. In der Praxis zeigt sich zudem, dass die Ergebnisse nach alter und neuer Rechtsprechung in vielen Fällen nahe beieinander liegen. Hinsichtlich der Methode der Unterhaltsberechnung mussten sich die ausserrhoder Gerichte nicht umstellen, weil sie schon bisher mit der nun in der ganzen Schweiz geltenden Methode gearbeitet hatten. Hingegen hat die Praxisänderung erhebliche Auswirkungen auf die konkrete Berechnung des Unterhalts. Die ausserrhoder Gerichte — S. 7 —bedienen sich dafür eines elektronischen Tools, das insbesondere automa– tisiert die vom Bundesgericht geforderte Steuerberechnung aller Beteiligten – inklusive der Anteile der Kinder – durchführt. Ist der Unterhalt für längere Zeiträume mit mehreren Wechseln bei den Berechnungsfaktoren zu ermitteln, sind mehrere separate Berechnungen notwendig. Dies erhöht den Aufwand markant und führt selbst in relativ einfachen Fällen zu Urteilen mit mehreren Dutzend Seiten. Das Obergericht hat in vier Fällen die neue Praxis umgesetzt. Die vier Urteile weisen rund 200 Seiten auf! Eine besondere Herausforderung bilden Unterhaltsberechnungen bei alternierender Obhut. Diese Berechnungen sind äusserst komplex und dementsprechend zeitraubend.
6Geschäftsbericht 2022 des Obergerichts des Kantons AR Geschäftsbericht 2022 des Obergerichts des Kantons AR
Das Thema «Staatsverweigerer» beschäftigt auch die ausserrhoder Gerichtsbehörden, insbesondere aber die Betreibungsämter. Typischerweise bezahlen Staatsverweigerer keine Steuern und Bussen und anerkennen keine staatlichen Behörden, auch nicht die Polizei oder Gerichte. Personen, die die Legitimität des Bundes, der Kantone und der Gemeinden anzweifeln, führen Verfahren, in denen es in der überwiegenden Zahl nicht um die Sache selbst geht, sondern nur um die Durchsetzung der eigenen Haltung. Der Ton dieser Personen ist zuweilen rau; bisher ist es aber noch nicht zu gewalttätigen Vorfällen gekommen. Die Eingaben von Staatsverweigerern sind häufig umfangreich und mit pseudojuristischen Ausdrücken durchsetzt. Die Prüfung dieser Eingaben muss trotzdem seriös und gründlich erfolgen, was aber zu erheblichem Zusatzaufwand führt.
Ende des Berichtsjahrs waren bei den ausserrhoder Gerichtsbehörden insgesamt 35 Personen angestellt (ohne die nebenamtlichen Richterinnen und Richter bzw. die Schlichterinnen und Schlichter, aber inklusive der Gerichtspräsidien sowie der Vermittlerin und der Vermittler). 22 sind Frauen, 13 Männer. 12 arbeiten in einem Vollpensum (davon 5 Frauen), 23 teilzeitlich (davon 17 Frauen). Von den Personen mit juristischer Ausbildung sind 12 Frauen, 11 Männer.
Bei den Gerichtsbehörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden sind im vergangenen Jahr insgesamt 2 107 Verfahren (Vorjahr: 2 192) neu eingegangen. Erledigt werden konnten 2 177 Verfahren (Vorjahr: 2 194). Pendent blieben 636 Fälle (Vorjahr: 706).
— S. 9 —Obergericht
Geschäftsbericht 2022 des Obergerichts des Kantons AR | Obergericht9— S. 10 —Struktur des Obergerichts
Obergericht
Gesamtgericht Präsidium / Vizepräsidium
Berufungen und Steuerrecht
Beschwerden gegen
Entscheide der Sozialversicherungs-Abteilungen des recht ohne medizini-Kantonsgerichts in sche Fragestellungen Sozialversicherungs-Bau- und
recht mit medizini-Planungsrecht
schen Fragestellungen
Ausländerrecht
übriges Verwaltungs-
Zivilsachen Beschwerden gegen recht
Berufungen gegen formelle Entscheide
materielle Entscheide der Staatsanwaltdes Kantonsgerichts schaft und des
in Strafsachen Kantonsgerichts in
Strafsachen
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht — S. 11 —Berufungen und Beschwerden gegen Beschwerden gegen Verfügungen der Entscheide der Betreibungsämter und Einzelrichter des des Konkursamtes Kantonsgerichts in
Zivilsachen
Beschwerden gegen
Zwangsmassnahmen
in Strafsachen
Beschwerden gegen
Zwangsmassnahmen
in Ausländersachen
Beschwerden gegen
Entscheide über
fürsorgerische
Unterbringung
Beschwerden gegen
Submissionsent-
scheide
Führung des Durchführung von Anwaltsregisters Anwaltsprüfungen
Aufsichts- und
Disziplinartätigkeit
— S. 12 —Zusammensetzung des Obergerichts
Das Obergericht setzte sich am 1. Juni 2022 wie folgt zusammen: