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Schutz der kognitiven Integrität. Rechtsanpassung notwendig?

Postulat 26.4704 · Stand: Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen, 17. Oktober 2026 · eingereicht am 16. Oktober 2026 im Ständerat · Urheber: Staatspolitische Kommission Ständerat · federführend: Justiz- und Polizeidepartement

Der Weg des Geschäfts

Vernehmlassung, Botschaft, Beratungen und Erlass folgen, sobald Curia Vista und Fedlex sie verknüpfen.

Curia Vista · Geschäft 26.4704

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, ob angesichts der Risiken, die insbesondere von neuen Technologien (Neurotechnologien, künstliche Intelligenz, digitale Plattformen) für die kognitive Integrität der oder des Einzelnen ausgehen, eine Rechtsanpassung notwendig ist. Dabei ist zu prüfen, ob in der Bundesverfassung ein neues Grundrecht zu verankern ist, ob bestehende Gesetze (z. B. Datenschutzgesetz, Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zum Persönlichkeitsschutz) angepasst werden sollten oder ob gegebenenfalls ein Spezialgesetz zu dieser Thematik zu schaffen ist. Zudem ist zu untersuchen, inwieweit mit den laufenden Rechtsetzungsvorhaben (Ausführungsgesetz zur Konvention des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen, Produktsicherheitsgesetz) der Schutz der kognitiven Integrität verbessert werden kann.