Verantwortungsvolle Schweizer IZA
Motion 26.4708 · Stand: Eingereicht, 21. Oktober 2026 · eingereicht am 21. Oktober 2026 im Nationalrat · Urheber: Aussenpolitische Kommission Nationalrat · federführend: Departement für auswärtige Angelegenheiten
Der Weg des Geschäfts
Vernehmlassung, Botschaft, Beratungen und Erlass folgen, sobald Curia Vista und Fedlex sie verknüpfen.
Curia Vista · Geschäft 26.4708
Eingereichter Text
Die Schweizer internationale Zusammenarbeit (IZA) geniesst den Ruf, langfristig, verlässlich und glaubwürdig zu handeln. Dieser Anspruch soll auch bei strategischen Anpassungen gewahrt bleiben. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt:
1. Grundlegende Veränderungen bei Schwerpunktländern, Themen, Organisationen oder der Kreditstruktur – insbesondere beim Verhältnis zwischen Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe – im Rahmen der nächsten IZA-Strategie 2029–2032 dem Parlament vorzulegen. Soweit möglich sollen entsprechende Anpassungen so ausgestaltet werden, dass dem Parlament ein tatsächlicher Entscheidungsspielraum erhalten bleibt und laufende Engagements geordnet abgeschlossen werden können.
2. Dem Parlament die Strategie zusammen mit einer umfassenden Beurteilung der Chancen und Risiken der vorgesehenen Veränderungen vorzulegen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf die bilaterale und multilaterale Entwicklungszusammenarbeit, das Länderportfolio, die Schwerpunktorganisationen und -länder sowie auf die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz darzustellen. Ebenfalls einzubeziehen sind die sicherheits-, wirtschafts- und migrationspolitischen Interessen der Schweiz.
Eine Minderheit der Kommission (Portmann Hans-Peter, Büchel Roland, Calame, Grüter, Haab, Michel Simon, Reimann Lukas, Rüegger, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Vontobel) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Das Parlament hat die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 erst vor rund 20 Monaten verabschiedet. Darin wurden die strategischen Schwerpunkte, Schwerpunktländer, Organisationen und Kriterien für die laufende Strategieperiode festgelegt.
Es ist nachvollziehbar, dass der Bundesrat die nächste Strategie frühzeitig vorbereitet und mögliche Anpassungen prüft. Gleichzeitig sollte vermieden werden, dass vor der parlamentarischen Beratung der Strategie 2029–2032 Entscheide getroffen werden, welche den politischen Handlungsspielraum faktisch stark einschränken.
Werden beispielsweise Engagements in Ländern wie Südafrika, Ghana, Serbien oder Kosovo bereits vor Abschluss der parlamentarischen Beratung beendet und entsprechende Verträge aufgelöst, kann eine spätere Weiterführung nur noch mit erheblichem Aufwand erfolgen. Damit würde die Möglichkeit des Parlaments eingeschränkt, bei der Festlegung der nächsten IZA-Strategie auch aussenwirtschaftliche, migrationspolitische oder sicherheitspolitische Überlegungen angemessen zu berücksichtigen.
Strategische Veränderungen in der IZA sollen deshalb vorausschauend vorbereitet, transparent begründet und im ordentlichen politischen Prozess beschlossen werden. Damit werden sowohl die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments als auch die Verlässlichkeit der Schweiz gegenüber ihren Partnern gewahrt.