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Sanktionsumgehungen wirksam verhindern

Postulat 26.4712 · Stand: Eingereicht, 30. Oktober 2026 · eingereicht am 30. Oktober 2026 im Ständerat · Urheber: Aussenpolitische Kommission Ständerat · federführend: Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Der Weg des Geschäfts

Vernehmlassung, Botschaft, Beratungen und Erlass folgen, sobald Curia Vista und Fedlex sie verknüpfen.

Curia Vista · Geschäft 26.4712

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um bei Gütern, die vom Embargogesetz erfasst werden, die Kontrolle über die gesamte Lieferkette deutlich zu verbessern und Umgehungsgeschäfte zu verhindern. Er soll insbesondere folgende Massnahmen prüfen:

1. eine Kennzeichnungspflicht für alle Einzelteile und Baugruppen;

2. eine Endverbleibskontrolle mittels Nichtwiederausfuhr-Erklärungen und Post-Shipment-Inspektionen;

3. einen umfassenden internationalen Datenaustausch mit Partnerstaaten.

Die Prüfung soll daher insbesondere aufzeigen, wie solche Massnahmen international abgestimmt, risikobasiert und mit vertretbarem Aufwand für die Unternehmen verbessert werden können. Ziel ist, die Wirksamkeit der Sanktionen zu stärken und die Reputation des Wirtschaftsstandorts zu schützen, ohne Schweizer Unternehmen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz zu benachteiligen.

Begründung

Die Schweiz hat die Sanktionen der EU gegen Russland übernommen. Die geltenden Exportverbote erfassen auch Lieferungen über Drittstaaten, und Schweizer Unternehmen müssen bei Exporten die Wiederausfuhr kritischer Güter nach Russland vertraglich untersagen. Dennoch werden weiterhin Bauteile von Herstellern mit Sitz in der Schweiz in russischen Drohnen und Marschflugkörpern gefunden. Die Güter gelangen offenbar über Zwischenhändler in Drittstaaten nach Russland.

Die betroffenen Unternehmen halten die Sanktionen nach eigenen Angaben ein. Über eine mehrstufige Lieferkette hinweg stossen die heutigen Sorgfaltspflichten jedoch an Grenzen. Die Kommission erachtet es deshalb als angezeigt, dass der Bundesrat prüft, mit welchen zusätzlichen Instrumenten die Kontrolle der Lieferkette verbessert werden kann.

Dabei teilt die Kommission die Auffassung des Bundesrates, dass Sanktionen im Verbund mit anderen Staaten am wirksamsten sind.