Weisung an die Handelsregisterbehörden über die anerkannten Formate für den elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich des Handelsregisters

Weisung · 18. Dezember 2012 · Handelsregister

Weisung an die Handelsregisterbehörden über die anerkannten Formate für den elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich des Handelsregisters vom 18. Dezember 2012

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

EHRA · Weisung · Deutsch

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Direktionsbereich Privatrecht

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister EHRA

Weisung an die Handelsregisterbehörden über die anerkannten Formate für den elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich des Handelsregisters

vom 18. Dezember 2012

Das Eidg. Amt für das Handelsregister erlässt gestützt auf Art. 12c Abs. 2 der Handelsregisterverordnung (HRegV; SR 221.411) folgende Weisung:

Die für den elektronischen Geschäftsverkehr im Bereich des Handelsregisters anerkannten Formate entsprechen den Versionen des Dateiformats PDF/A1 wie sie in Art. 1 Abs. 1 der Verordnung des EJPD über die anerkannten Formate im Bereich der elektronischen öffentlichen Beurkundung vom 2. Dezember 2011 (SR 943.033.1) erwähnt werden.

Eingelesene Papierdokumente haben bezüglich der Auflösung gleich gut lesbar zu sein wie das Original.