Weisung betreffend Umsetzung einer einheitlichen Datenstruktur

Weisung · 1. Mai 2010 · Handelsregister

Weisung betreffend Umsetzung einer einheitlichen Datenstruktur vom 1. Mai 2010

Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.

EHRA · Weisung · Deutsch

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Bundesamt für Justiz BJ

Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

An die kantonalen

Handelsregisterbehörden

Bern, 1. Mai 2010

Weisung betreffend Umsetzung einer einheitlichen Datenstruktur

I. Ausgangslage

1 Die von den kantonalen Handelsregisterämtern verwalteten Handelsregisterdaten

weisen erhebliche Unterschiede in den Strukturen auf. Art. 11 Abs. 5 der Handelsregisterverordnung (HRegV) sieht vor, dass das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) für eine einheitliche Struktur der Handelsregisterdaten sorgt.

2 Damit die Handelsregisterauszüge in der ganzen Schweiz strukturell vereinheitlicht

werden können, erlässt das EHRA gestützt auf Art. 5 Abs. 2 lit. a sowie Art. 11 Abs. 5 HRegV folgende Weisung, welcher die so genannte „Swiss Commercial Registry Data Structure“ als XML Daten-Modell beigefügt ist.

II. Zweck

3 Mit dieser Weisung und der „Swiss Commercial Registry Data Structure“ werden

folgenden Ziele erreicht:

- Harmonisierung der Struktur der Handelsregisterdaten;

- Vereinfachter Datenaustausch zwischen den kantonalen Handelsregisterämtern; und

- Abrufmöglichkeit des XML Daten-Modells „Swiss Commercial Registry Data Structure“ über die Website des BJ.

III. Harmonisierung der Struktur der Handelsregisterdaten in den Kantonen

4 Die kantonalen Handelsregisterämter werden angewiesen, bis am

31. Dezember 2010 das in dieser Weisung beschriebene XML Daten-Modell für eine einheitliche Struktur der Handelsregisterdaten umzusetzen.

EIDG. AMT FÜR DAS HANDELSREGISTER

Dr. Nicholas Turin