Weisung betreffend Umsetzung einer einheitlichen Datenstruktur
Weisung · 1. Mai 2010 · Handelsregister
Weisung betreffend Umsetzung einer einheitlichen Datenstruktur vom 1. Mai 2010
Ohne Status: Das Amt gibt nicht an, ob dieses Dokument gilt.
EHRA · Weisung · Deutsch
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Justiz BJ
Eidgenössisches Amt für das Handelsregister
An die kantonalen
Handelsregisterbehörden
Bern, 1. Mai 2010
Weisung betreffend Umsetzung einer einheitlichen Datenstruktur
I. Ausgangslage
1 Die von den kantonalen Handelsregisterämtern verwalteten Handelsregisterdaten
weisen erhebliche Unterschiede in den Strukturen auf. Art. 11 Abs. 5 der Handelsregisterverordnung (HRegV) sieht vor, dass das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) für eine einheitliche Struktur der Handelsregisterdaten sorgt.
2 Damit die Handelsregisterauszüge in der ganzen Schweiz strukturell vereinheitlicht
werden können, erlässt das EHRA gestützt auf Art. 5 Abs. 2 lit. a sowie Art. 11 Abs. 5 HRegV folgende Weisung, welcher die so genannte „Swiss Commercial Registry Data Structure“ als XML Daten-Modell beigefügt ist.
II. Zweck
3 Mit dieser Weisung und der „Swiss Commercial Registry Data Structure“ werden
folgenden Ziele erreicht:
- Harmonisierung der Struktur der Handelsregisterdaten;
- Vereinfachter Datenaustausch zwischen den kantonalen Handelsregisterämtern; und
- Abrufmöglichkeit des XML Daten-Modells „Swiss Commercial Registry Data Structure“ über die Website des BJ.
III. Harmonisierung der Struktur der Handelsregisterdaten in den Kantonen
4 Die kantonalen Handelsregisterämter werden angewiesen, bis am
31. Dezember 2010 das in dieser Weisung beschriebene XML Daten-Modell für eine einheitliche Struktur der Handelsregisterdaten umzusetzen.
EIDG. AMT FÜR DAS HANDELSREGISTER
Dr. Nicholas Turin