Zuständigkeiten

MWST-Branchen-Info 25 · Forschung und Entwicklung

Geltend · Stand ab 18. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 25 · Zuständigkeiten · Deutsch

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist zuständig für

  • die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) auf im Inland erbrachten Leistungen;

  • die Erhebung der MWST auf dem Bezug von Leistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist zuständig für

  • die Erhebung der Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen.

Auskünfte von anderen Stellen sind nicht rechtsverbindlich.

Sie erreichen die Hauptabteilung MWST wie folgt:

schriftlich:

Eidgenössische Steuerverwaltung
Hauptabteilung Mehrwertsteuer
Schwarztorstrasse 50
3003 Bern

per Kontaktformular MWST

Publikationen der ESTV zur MWST sind erhältlich:

605.530.25d