Zuständigkeiten
MWST-Branchen-Info 25 · Forschung und Entwicklung
Geltend · Stand ab 18. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 25 · Zuständigkeiten · Deutsch
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist zuständig für
die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) auf im Inland erbrachten Leistungen;
die Erhebung der MWST auf dem Bezug von Leistungen, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist zuständig für
die Erhebung der Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen.
Auskünfte von anderen Stellen sind nicht rechtsverbindlich.
Sie erreichen die Hauptabteilung MWST wie folgt:
schriftlich: | Eidgenössische Steuerverwaltung |
Publikationen der ESTV zur MWST sind erhältlich:
In elektronischer Form über Internet:
www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public
In Papierform beim:
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Vertrieb Publikationen
Drucksachen Mehrwertsteuer
3003 Bern
www.bundespublikationen.admin.ch
605.530.25d