3.1 Allgemein
MWST-Info 22 · Ausländische Unternehmen
Geltend · Stand ab 11. Mai 2026
ESTV · MWST-Info 22 · Ziff. 3.1 · Deutsch
Die MWST-Abrechnung ist elektronisch über das hierfür vorgesehene Portal einzureichen (Art. 123 MWSTV). Zum Ausfüllen der MWST-Abrechnung informiert die MWST-Info Abrechnung und Steuerentrichtung.