Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 1995/11: Verordnung über die Krankenversicherung · 109 Seiten
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mission die Aufnahme einer Analyse von ergänzenden Prüfungen abhängig zu machen.
3Eine in die Analysenliste aufgenommene Analyse ist zu streichen, wenn sie die Aufnahmebedingungen nicht mehr erfüllt.
Art 66 Anhang zur Anatysenliste
IDas Departement bezeichnet in einem Anhang zur Anatysenliste diejenigen Analysen, die:
a. der Arzt oder die Ärztin im Praxislabor sowie die Spttallaboratorienim Rahmen der ärztlichen Grundversorgung durchführen können;
b. der Apotheker oder die Apothekerin in der Offizin sowie das Spitallaboratorium
im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin durchführen können.
2Das DepartementbezeichnetdiejenigenAnalysen, für die der Tarif nach den Artikeln46 und 48 des Gesetzes festgesetzt werden kann.
2. Abschnitt: Arzneimittelliste mit Tarif
Art. 67
IDie ArzneimtttellistemitTarif (Art.52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 2 KVG) wird in der Regel jährlich herausgegeben. Ihr Titel und die Fundstelle werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht.
2Für die Aufnahme eines Arzneimittels in die Arzneimittellistemit Tarif finden die Bestimmungen über die Spezialitätenliste sinngemäss Anwendung.