Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 36

237 Betreiber der Rollenden Autobahn

Der Bundesrat hat am 13. November 1996die Botschaft Bahnreform zu Handen der Eidg. Räte verabschiedet.Nach den Vorstellungendes Bundesrates soll mit der Bahnreform der

Schienengüterverkehrliberalisiertwerden. Das Angebot '’RollendeAutobahn'' kann

demnachneben den SBB und der BLS grundsätzlich von jeder Bahnuntemehmung erbracht

werden, auch von ausländischenBahnen. Voraussetzung wäre das Vorliegen einer

Bewilligung für den Netzzugang sowie einer Vereinbarung mit der Infrastrukturunternehmung über die Trassenzuteilung und das Entgelt.

24 Alpentransitabgabe (ATA)

241 Allgemeines

241.1 Strategien zur Erhebung der ATA Der Bundesrathat im September1994beschlossen,dass der Alpenschutzartikelmit

marktwirtschaftlichen Massnahmen umgesetzt werden soll. Damit wendet er sich gegen polizeirechtliche Eingriffe (Verbote oder nicht-handelbare Kontingente).

Eine Kontingentierung des alpenquerenden Schwerverkehrs, zum Beispiel mit nichthandelbaren Ökopunkten oder nicht-handelbaren Fahrtenberechtigungsscheinen, ist zwar grundsätzlicheine wirkungsvolle Massnahme, allerdings würde das Verlagerungsziel zu unverhältnismässig hohen gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht.

241.2 Marktwirtschaftliche Massnahmen

Marktwirtschaftliche Massnahmen, die zur Umsetzung des Alpenschutzartikels in Frage kommen, sind einerseits '’Abgaben'’ und andererseits "frei handelbare Kontingente". Ein Vergleich beider Instrumente zeigt, dass Abgaben der Lösung frei handelbarer Kontingente vorzuziehen sind.

Die Organisation des Handels frei handelbare r Kontingente für den alpenquerenden Schwerverkehr wäre mit einem relativ hohen administrativen Aufwand verbunden. Zudem

haben frei handelbare Kontingente den Nachteil, dass aufgrund der schwankenden Marktpreise die Transportkosten für die verladende Wirtschaft nicht ausreichend berechenbar wären (vgl. Anhang 3).

Des weiterenentwickeltsich die Verkehrspolitikder EU in RichtungAbgaben.So wird das

österreichische Ökopunktesystem, eine Regelung mit nicht-handelbaren Kontingenten9 voraussichtlich im Jahr 2003 abgelöst.