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Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten

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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 37

242 Art und Höhe der Alpentransitabgabe ATA

242.1 ATA als strassenseitige Push-Massnahme

Damit die Verlagerung auf das effiziente Bahnangebot erreicht wird, ist die Umsetzung des Alperlschutzartikels auf strassenseitige Abgaben angewiesen. Diese setzen sich zusammen

aus der leistungsabhängigenSchwerverkehrsabgabeLSVA als Sockelmassnahmeund der

AIpentransitabgabeATA an den vier im Bundesgesetzüber den Strassentransitverkehrim Alpengebiet aufgeführten Alpenübergängen. Dies sind der Gotthard, der San Bernardino, der Simplon und der Gr. St. Bernhard.

Aufgrund bisherigerBerechnungenkann davon ausgegangenwerden, dass die Abgaben an den vier genanntenAlpenübergängennicht zu Ausweichverkehr über weitere Übergänge wie beispielsweise die Route Julier - Maloja (anstelle des San Bernardino), respektive Oberalp - Lukmanier (anstelle des Gotthard) führen. Sollten jedoch in Zukunft entgegen den heutigen Erwartungen solche Ausweichverkehre eintreten, hält sich der Bundesrat die Möglichkeit offen, an weiteren Alpenübergängen eine Abgabe einzuführen.

242.2 Höhe der ATA

Mit dem in Kapitel 23 dargelegtenBahnangebot erhält der alpenquerende Schwerverkehr eine Alternative, welche attraktiver ist als die strassenseitige Umfahrung der Schweiz.

Damit aber der die Schweiz querendeSchwerverkehrdie Bahn benutztund bei einem

dllfälligen Wegfall der 28-Tonnen-Limite der Umwegverkehr nicht auf die schweizerischen Strassenübergänge drängt, ist die Umsetzung des Alpenschutzartikels auf eine gewisse Mindest-Abgabenhöhe der ATA in den Transitkorridoren angewiesen. Diese Mindest-Abgabenhöhe hängt ab von der Ausgestaltung der LSVA und der verkehrspolitischen Rahmenbedingungendes benachbartenAuslands, der Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Bahnangebots (unbegleiteter und begleiteterkombinierter Verkehr36) sowie der Wirkung anderer verkehrs-, umwelt- und finanzpolitischer Massnahmen.

Aufgrund der unterschiedlichen Attraktivität der einzelnen Alpenübergänge wird die

Abgabenhöhean den vier StrassenübergängenunterschiedlicheHöhen aufweisen. Am

Gotthard und San Bernardino sind höhere Abgaben notwendig als am Simplon und Gr. St. Bernhard37)

Der Bundesrat beabsichtigt,die ATA abgestütztauf das bilateraleAbkommenmit der EU im Landverkehr schrittweiseeinzuführen. Ein erster Schritt soll erfolgen, sobald das

gemeinsameErfassungsgerät für die LSVA und die ATA zur Verfügung steht. Dies dürfte im Jahr 2001 der Fall sein. Diese erste Stufe soll zusammen rnit der LSVA die erste Phase

36 Hierbei könnteninsbesonderetechnologischeEntwicklungen beimRollmaterial einen Einfluss haben.

37 Am Gr. St. Bernhard wird zusätzlich zur bestehendenTunnelgebühr,welche sich je nach Achszahl der Schwerverkehrsfahrzeugeund Ausnutzung von Mehrfahrtenrabattenzwischen 50 und 140 Fr. bewegt, eine relativ tiefe ATA erhoben.