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Vernehmlassung 1997/8: Alpenschutzartikel · 80 Seiten
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Umsetzung des Alpenschutzartikels, Vernehmlassung Seite 42
3 Auswirkungen
31 Verkehrliche Auswirkungen
In den kommenden 10 bis 15 Jahren wird die Entwicklung des alpenquerendenSchwerverkehrs durch die Bahnreform, die LSV A, die allfällige Ablösung der 28-Tonnen-Limite, die
Inbetriebnahmeder NEAT und die Umsetzungdes Alpenschutzartikelssowie durch die
EU-Verkehrspolitik massgebend beeinflusst. Die exakte Zuordnung der verkehrlichen Auswirkungen auf diese Massnahmen ist kaum möglich.
Die möglicheEntwicklungdes alpenquerendenVerkehrs bei Realisierungdieser Massnah-
men, aber ohne Umsetzung des Alpenschutzartikels, wurde in Kapitel 222 qualitativ dargelegt. Im Folgenden geht es darum, die spezifischen Auswirkungen der AT/\40) und der im Rahmen der Umsetzung des Alpenschutzartikels vorgesehenen Bahnangebote zu ermitteln. Auch hierfür können keine gesicherten Resultate geliefert werden. Vielmehr geht es um die Formulierung von Zielvorstellungen, deren Erreichen im Verlaufe der Umsetzung
des Alpenschutzartikelslaufendzu verfolgenist. Im Falle von Abweichungensind
rechtzeitig korrigierende Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.
Gemäss Festlegung des Verlagerungsziels (vgl. Kap. 223) sollte sich der alpenquerende Verkehr bis 2005 auf das im Jahre 1999erhobene Fahrtenaufkommendes Binnen-, Import-
und Exportverkehrsbeschränken,wobei aus heutigerSicht von rund 650’000 Fahrten
auszugehen ist.
Dieses Ziel kann vor Realisierung der NEXT (Annahme: 2006/2009) nicht voILumfang Lich erreicht werden. Gemäss der in Abb. 9 dargestellten Schätzung der verkehrlichen Auswirkungen der Umsetzungsstrategie werden die Schweizer Alpenübergänge im Jahre 2005 von ca. 1,5 Millionen Schwerverkehrsfahrzeugenbelastet.Damit wird im Jahr 2005 das vorgesehene Ziel von nur noch 650’000 Fahrzeugen nicht vollumfänglich erreicht. Erst mit Inbetriebnahmeder NEAT und nach einer kurzen Anlaufzeit wird das Ziel
erreicht (vgl. Anhang 2).
Nach Inbetriebnahmeder Lötschbergachseder NEAT und einer kurzen Anlaufzeit dürfte das Verlagerungsziel erreicht werden. Wir gehen davon aus, dass ab Inbetriebnahme der NEAT-Lötschbergachse rund 800’000 Schwerverkehrsfahrzeuge auf die Rollende
Autobahnumstejgen.Der UKV wird im Jahr 2005 einen Anteil von rund 300’000
Sendungenübernehmen,der bis zum Jahr 2015 auf rund 800’000 Sendungenanwächst. Je nach Erfolg der Rollenden Autobahn respektive des unbegleitetenkombinierten Verkehrs kann längerfristig das eine Angebot auf Kosten des anderen weiter ausgebaut werden.
40 Es wurde von folgendenAbgabenhöhenausgegangen: Am Gotthard und San Bernardino 150 Fr., am Simplon 75 Fr. und am Gr. St. Bernhard, zusätzlich zur bestehendenTunnelgebühr, von 45 Fr.. Der effektive Abgabensatz wird aber vom Bundesrat unter Berücksichtigung der Entwicklung der verkehrspolitischenRahmenbedingungenin der Schweiz und im Ausland sowie der Leistungsfähigkeit des Bahnangebots in einem "Trial and Error-Prozess" festgelegt.