Ergebnisbericht

Vernehmlassung 1999/5: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Spitalfinanzierung) · 70 Seiten

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Der Kanton BS und Organisationen wie KSK und PULSUS wiederum befürworten im Gegensatz zum SBV eine lange Einführungsfrist.

Die MTK fordert eine Präzisierung der Übergangsbestimmung, währenddem der Kanton AR keine Delegation an den Bundesrat will. Der SGB schlägt vor, die Investitionskosten vor Inkrafftreten der KVG-Änderung nicht einzubeziehen und fordert eine Umsetzungsfrist für Kostenrechnung und Leistungsstatistik.

3 Die Ergebnisse im einzelnen

Nachstehend werden die Ergebnisse der Vernehmlassung in der Artikelfolge der vorgeschlagenen Änderungen aufgeführt. Die von den Antwortenden vorgebrachten Meinungen, Anregungen und Forderungen werden weder gewichtet noch bewertet.