Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2000/13: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 102 Seiten
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Die Aufhebung des Kontrahierungszwanges wird entschieden abgelehnt SVBG
- Vorlage trifft alle Leistungserbringer
- Berufsgruppen, die nur auf Anordnung des Arztes Leistungen erbringen könne, wären davon besonders betroffen
- es wird befürchtet, dass zuerst bei den weniger medienwirksamen Leistungserbringern gespart wird
- freie Wahl wird eingeschränkt
- für Patienten nicht einfach einen zugelassenen Leistungserbringer zu finden, speziell schwierig für alte Menschen etc.
- Zunahme des administrativen Aufwandes
- Festlegung von Quoten wäre der sichere und transparentere Weg
- Unter dem Titel Aufhebung des Kontrahierungszwangs wird die freie Arzt- und Spital- SVPB wahl abgeschafft, dem nicht zugestimmt werden kann.
- Wenn das Argument eines verstärkten Wettbewerbs für die Aufhebung des Kontrahierungszwanges geltend gemacht wird, so sind wir zwar generell Anhänger eines freien Wettbewerbs. Dies bedingt jedoch, dass der Wettbewerb insgesamt lanciert wird und nicht nur einseitig auf die Leistungserbringer beschränkt bleibt. Auch der Wettbewerb unter den Versicherern sollte ermöglicht sein.
- Es ist völlig inakzeptabel, dass der Bundesrat in einer später folgenden Verordnung die Rahmenbedingungen für die Selektion von Leistungserbringern definieren will.
- vorgeschlagene Lösung ist nicht konsumfreundlich und nicht transparent, Patient muss vor medizinischen Konsultationen umfassende Abklärungen über den Versiche-
rungsschutz vornehmen.
- Wahlmöglichkeit durch die Zusatzversicherung muss ermöglicht werden
- Krankenversicherer müssten veranlasst werden, ein umfassendes Verzeichnis der Vertragsleistungserbringer zuhanden der Versicherten und der potentiellen Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen.
Der SVERB lehnt die Aufhebung des Kontrahierungszwanges gemäss vorgeschlagener SVERB, SPV Gesetzesrevision mit Entschiedenheit ab. Diese einseitige Massnahme ist ein absolut untaugliches Instrument zur Kosteneindämmung.
Zudem wird die konkrete Umsetzung eines staatlichen Gesetzes an privatrechtliche Organisationen übertragen, welches dem schweizerischen Staatsverständnis in krasser Art und Weise widerspricht. Die Versuchung zu einer Verlagerung in die Zusatzversicherung ist gross und führt zu einer Zweiklassenmedizin.
- sind einseitig zu Gunsten der Versicherer ausgelegt
- Problematik der vagen Definition der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung
- einseitige Interpretation der Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf die Kosten
- Verschiebung der Kosten in die Administration
Le projet constitue un frein à la collaboration actuelle entre prestataires de soins. SVM Le projet signifie la fin du partenariat sur lequel est fondé le système de santé suisse: accroissement du pouvoir des assureurs et multiplication des régimes de conventions ou d'accords obtenus sous la contrainte. Une conséquence pourrait être de rendre inopérante certaines mesures d'accompagnement de l'introduction du TarMed, notamment le contrôle et la neutralité des coûts. Effets inattendus possible du système proposé, liés au fait que les prestataires sont également libres de choisir leur partenaire contractuel.
Accroissement des inégalités et risque supplémentaire pour les patients coûteux. Instauration dans l'ambulatoire d'un régime social côtoyant un régime libéralisé (assurance complémentaire pour le libre choix du prestataire). Les patients présentant des pathologies dont le traitement est onéreux pourraient se voir renvoyer d'un intervenant à l'autre.
Le projet risque d'exposer du jour au lendemain un certain nombre de médecins à de graves difficultés économiques sur des bases particulièrement arbitraires. Le projet ne prévoit aucune mesure transitoire.