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Vernehmlassung 2000/13: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 86 Seiten
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EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN DËPARTEMENT FËDËRAL DE L'INTËRIEUR ' DIPARTIMENTO FEDERALE DELL'INTERNO .0 DEPARTAMENT FEDERAL DA L'INTERN
3003 Bern, 14. Juni 2000
An die Kantonsregierungen
Teilrevision des Bundesgesetzesüber die Krankenversicherung Ergänzen des Vernehmlassungsverfahrens
Sehr geehrte Damen Regierungsrätinnen
Sehr geehrte Herren Regierungsräte
In der Beilage unterbreiten wir Ihnen einen Bericht zur Aufhebung des Kontrahierungszwangs zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern, -zur Vollstreckung der finanziellen Verpflichtungen der Versicherten gegenüber den Versicherern sowie zum Rückgriffsrecht des Wohnkantons. Der Bundesrat kommt damit dem Auftrag des Parlamentes nach, die Aufhebung des Kontrahierungszwangs im ambulanten, teilstationären und stationärenBereich zu prüfen und die entsprechendenÄnderungen des KVG in der Vorlage zur Spitalfinanzierung vorzulegen. Der Bundesrat hat allerdings – aus Gründen, die im erläuternden Bericht ausgeführt werden (vgl. Ziffer 21) - entschieden, in der Vernehmlassungsvorlagedie Aufhebung des Kontrahierungszwangs auf den ambulanten Bereich zu beschränken. Für den Bundesrat ist es deshalb von besonderem Interesse,
wie sich die Vernehmlassungsteilnehmenden zur Frage des Geltungsbereichs einer Aufhebung des Kontrahierungszwangs stellen.
Da die Spitalfinanzierungsrevisionauf den 1. Januar 2002 in Kraft tretensoll, sind wir aufgrund der gebotenen Dringlichkeit leider gezwungen. die übliche Vernehmlassungsfrist zu verkürzen, was uns in Anbetracht der Beschränkung auf ein Hauptthema als
vertretbarerscheint. Wir hoffen auf Ihr Verständnis zählen zu können und bitten Sie, den Entwurf zu prüfen und dem Bundesamt für Sozialversicherung. 3003 Bern. Ihre allfällige Stellungnahmezu den Sie interessierendenPunkten bis zum 28. Juli 2000 zukommen zu lassen
Wir danken Ihnen für Ihre Mitwirkung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
2–l)
Ruth Dreifuss
Bundesrätin