Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG)

Status bei Fedlex: Abgeschlossen · Eröffnung 5. April 2000 · Frist 30. Juni 2000 · Unbekannte Organisationseinheit - Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (WBF)

Fedlex · Vernehmlassung 2000/5

Das vorgeschlagene Bundesgesetz dient dazu, internationale Sanktionen nicht militärischer Art, welche von der UNO, der OSZE, anderen internationalen Organisationen oder den wichtigsten schweizerischen Handelspartnern erlassen worden sind und die von der Schweiz mitgetragen werden, durch den Erlass entsprechender Massnahmen in der Schweiz durchzusetzen.