Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/77: Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) · 330 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 31Fedlex · Ergebnisbericht

Vernehmlassung NFA A Einleitende Bemerkungen

A Einleitende Bemerkungen

Das Vernehmlassungsverfahren zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde im September 2004 eröffnet und dauerte bis Mitte Februar 2005.

Begriffsdefinitionen:

- Kantonsregierungen, Parteien, Verbände und Organisationen, die sich im Rahmen der Vernehmlassung zu Wort gemeldet haben, werden nachfolgend als „Vernehmlasser oder Vernehmlassende“ bezeichnet. Sämtliche Kantone, alle grösseren Parteien und Wirtschaftsverbände sowie eine Reihe weiterer Organisationen wurden direkt angeschrieben und zu einer Stellungnahme eingeladen. Diese werden als „offizielle Vernehmlasser“ bezeichnet, die übrigen Vernehmlasser, welche sich aus eigenem Antrieb zu Wort gemeldet haben, als „inoffizielle Vernehmlasser“.

- Die gesamte schriftliche Eingabe eines Vernehmlassers wird als „Stellungnahme“ bezeichnet.

- Die Äusserungen eines Vernehmlassers zu einem bestimmten Bereich oder Teilbereich werden als „Antrag“ bezeichnet. Unter Antrag werden somit nicht nur konkrete Anträge im engeren Sinn verstanden, sondern auch Äusserungen, zustimmende und ablehnende Voten, Anregungen, Bemerkungen, kritische Kommentare oder Änderungsvorschläge.

Die Anträge sind in der Originalsprache aufgeführt. Eine Ausnahme bildet die Stellungnahme des Kanton Tessins, welche auf Deutsch übersetzt wurde. Weiter wurden in den Bereichen „Öffentliche Werke und Verkehr allgemein“, „Nationalstrassen“, „Verkehrsmanagement Schweiz“, „Hauptstrassen“, „Übrige werkgebundene Beiträge“, „Nicht werkgebundene Beiträge“, „Verkehrstrennungsmassnahmen“ und „Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung“ auch die französischen Anträge auf Deutsch übersetzt.

- 1 -