Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 69 Seiten
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A2 Kommentare (Tabelle 2)
Lediglich zwei Kantone (NE, OW) antworten mit Ja und sind somit der Ansicht, dass die Zuteilung eines Wohnungsidentifikators für jede Person in den Einwohnerregistern ihrer Gemeinden bis 2010 realisiert werden kann. Interessant ist, dass NE bereits über ein zentralisiertes System für den Austausch von harmonisierten Personendaten im Kanton verfügt, wogegen OW auf der Gemeindeebene eine Software für die Einwohnerkontrolle benutzt, mit der die Haushaltsbildung systematisch nachgeführt wird. Unter den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern gehen economiesuisse, der Schweizerische Bauernverband und der Verein der Immobilien-Investoren davon aus, dass diese Zuteilung vor 2010 möglich sein sollte.
Die Hälfte der Kantone (13) antworten mit vielleicht, unter Umständen. Sie weisen darauf hin, dass die Zuteilung der EWID überall dort, wo zahlreiche Gebäude mit relativ komplexen Strukturen vorhanden sind, nicht im Rahmen der üblichen Verfahren der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden kann. Eine einfache und wirkungsvolle Lösung für dieses Problem liegt derzeit nicht vor. Die gemachten Erfahrungen mit der physischen Wohnungsnummerierung sind zwar viel versprechend, doch ist diese Lösung mit einem grossen Aufwand verbunden. Diese Kantone sind ferner der Meinung, dass lediglich eine zusätzliche Vollerhebung die Möglichkeit bietet, die Zuteilung des EWID zu überprüfen und damit dessen Qualität zu sichern. Für drei Kantone (AR, GR und JU) ist der Erfolg des Vorhabens von den Massnahmen ihrer Gemeinden abhängig. Die EDU teilt diese Meinung.
Vier Kantone (BL, TG, VD und VS), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Verband der Einwohnerkontrollen (SVEK) antworten mit Nein
– sie gehen davon aus, dass die Zuteilung des EWID bis 2010 nicht überall oder nicht in qualitativ befriedigender Weise realisiert werden kann.
Diese negative Einschätzung teilen die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen, Raumordnungsrat, Pro Juventute, EPFL-ENAC, Nationalfonds, Schweizerische Studiengesellschaft für Raumordnung und Regionalpolitik, SVP, Lega dei Ticinesi und die Mieterverbände (ASLOCA, MV).
Der SVEK und ZG sprechen sich ferner dafür aus, den Vermerk des EWID in den Mietverträgen für obligatorisch zu erklären; TI schlägt vor, diesen zu einem festen Bestandteil jeder Adresse zu machen; GE betont, dass der Wohnungsidentifikator nur dann eine konstruktive Lösung darstellt, wenn er den Wohnungsinhabern bekannt ist.
Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sind GE und die ASLOCA gegen eine permanente Aufnahme des EWID in die Einwohnerregister. Ebenfalls aus Datenschutzüberlegungen äussert die FDP ernsthafte Vorbehalte gegen eine Aufnahme der Sozialversicherungsnummer in die Einwohnerregister. Die SVP lehnt dieses Vorhaben ab.