Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/86: Volkszählung 2010 · 69 Seiten

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A3 Kommentare (Tabelle 3)

Drei Kantone (GE, TG und VD) antworten mit Ja und würden somit einer Verschiebung der Volkszählung um ein bis drei Jahr zustimmen, wenn dadurch die Registerharmonisierung zwischenzeitlich abgeschlossen werden könnte. Der Schweizerische Verband der Einwohnerkontrollen und der Verein der Immobilien-Investoren teilen diese Haltung.

Der Halbkanton BS sagt Ja, unter Umständen, wobei er seine Zustimmung davon abhängig macht, dass nach Beendigung der Harmonisierungsarbeiten eine Vollerhebung durchgeführt wird, um die Registerqualität zu überprüfen. Das Institut de santé et d’économie ist einverstanden unter der Bedingung, dass die neue Sozialversicherungsnummer schweizweit in die Einwohnerregister aufgenommen wird. Die Schweizerische Gesellschaft für Statistik würde eine Verschiebung um höchstens ein Jahr akzeptieren, während die öffentlich anerkannten Kirchen eine Vollerhebung im Jahr 2010 bevorzugen, sich aber mit einer Verschiebung einverstanden erklären können, sofern diese der Verbesserung der Datenqualität dient. Der Schweizerische Seniorenrat lässt die Frage offen.

Die Mehrheit der Stellungnehmenden beantwortet diese Frage mit Nein: AG, SO, ZH, KPK, SAB, SGV, SSV, FDP, SPS, EDU, Lega dei Ticinesi, EKFF, Pro Juventute, ROR, ASLOCA, Centre patronal, Hôtellerie suisse, kvs, MV, SBV, SGV, STV, TCS, VÖV, EPFL-ENAC, ROREP, SAGW, SNF und ein Mitglied der Expertengruppe Gesundheitsstatistik. Sie verweisen praktisch alle auf die Gefahr eines Unterbruchs in der Zeitreihe der Volkszählungsdaten. Nach Ansicht der FDP wäre ein solcher Entscheid angesichts der heutigen technologischen Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger kaum verständlich. Economiesuisse würde eine Verschiebung aus staatspolitischen Gründen bedauern. Allenfalls müsste auch ein kombinierter Ansatz mit Registerzählungen wo möglich und Fragebogen wo nötig ins Auge gefasst werden – eine Überlegung, die von mehreren Kantonen geteilt wird.

Die Kantone sind mehrheitlich (18) der Ansicht, dass eine Antwort keinen Sinn macht oder haben die Antwort verweigert. Sie halten eine ergänzende Vollerhebung im Jahr 2010 (ungeachtet des Stands der Harmonisierung) für zwingend, um die Registerharmonisierung zu vollenden und deren Qualität zu garantieren.

B. Zweite Fragenreihe – Informationsauftrag für die Stichprobenerhebungen

Die zweite Fragenreihe galt dem Informationsauftrag für die Stichprobenerhebungen. Sie gliedert sich in drei Teile. Es wurde gefragt, welche Themen die künftigen Stichprobenerhebungen prioritär abdecken sollten, welcher Erhebungsrhythmus angezeigt sei und zuletzt (diese Frage richtete sich ausschliesslich an die politischen Parteien, Verbände und interessierten Kreise), welcher räumliche Detaillierungsgrad gewünscht werde. Die abgegebenen Stellungnahmen sind in den nachstehenden Tabellen 4 und 5 zusammengefasst. Die dritte Frage an die Kantone betraf deren Bereitschaft, eine mögliche Aufstockung der Stichprobenerhebungen auf regionaler Ebene zu finanzieren. Die Ergebnisse hierzu finden sich in Tabelle 6 unten.