Vorlage SV 1

Vernehmlassung 2005/88: Überlassung der persönlichen Waffe; Abklärung allfälliger Hinderungsgründe

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) Änderung vom … 2006 ENTWURF (Variante 2)

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Schiessverordnung vom 5. Dezember 20031 wird wie folgt geändert:

Art. 5a Bezug einer persönlichen Leihwaffe

1 Wer eine persönliche Leihwaffe beziehen will, hat einen Auszug aus dem Zentralstrafregister einzureichen, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde.

2 Davon ausgenommen sind die Angehörigen der Armee.

II

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

… 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 512.31

2004–0638