Vorlage SV 1
Vernehmlassung 2005/88: Überlassung der persönlichen Waffe; Abklärung allfälliger Hinderungsgründe
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) Änderung vom … 2006 ENTWURF (Variante 2)
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Schiessverordnung vom 5. Dezember 20031 wird wie folgt geändert:
Art. 5a Bezug einer persönlichen Leihwaffe
1 Wer eine persönliche Leihwaffe beziehen will, hat einen Auszug aus dem Zentralstrafregister einzureichen, der vor höchstens drei Monaten ausgestellt wurde.
2 Davon ausgenommen sind die Angehörigen der Armee.
II
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
… 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 512.31
2004–0638