Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 95 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“
Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)
Frage 3: Aufteilung in drei Handlungsfelder (S. 22f)
Die Aufteilung in die drei Handlungsfelder erachten wir als sinnvoll (allen-Abkür- falls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren zung Art Handlungsfeldern/-bereichen).
CVP H Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie eHealth muss Teil der 3
Strategie des Bundes zum eGovernment sein. Die CVP Schweiz hat bereits Stellung genommen zur Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung:
http://www.cvp.ch/de/documents/documentdetail --- 0--0--0--0--4262.htmI. Die CVP hat das vorgeschlagene System aus folgendem Grund abgelehnt. Wir fordern ein zukunftstaugliches System, welches mit der eGovernment-Strategie des Bundes abgestützt ist und auf das Jahr 2009 in Kraft gesetzt werden kann.
DFGGL B Grundsätzliche Zustimmung zur Aufteilung. Die elektronische Fakturi-2
trag mittels Verordnung ist nicht in der Strategie berücksichtigt.
erung und Leistungsabgeltung medizinischer Leistung sowie LeistungsaufeCH I2
EFDISB A1
ePower I2
ERGO C1
ES F Das Handlungsfeld «elektronisches Patientendossier» ist zu eng gefasst;0
einerseits müssten weitere eHealth-Applikationen integriert werden, andererseits das staatliche Handeln auf die Schaffung von Rahmenbedingungen begrenzt werden. Das Handlungsfeld «Online-Informationen» und
«Online-Dienste» geniesst einen zu grossen Stellenwert.
FDP H2
FMH C Elektronische Patientenakten sind nicht isoliert zu betrachten. Nimmt man 2
allerdings die elektronische Patientenakte als Sinnbild für beispielsweise kundär beurteilt.
«Behandlungsprozessunterstützung», so kann diese Betrachtung sinnvoll sein. Der Bereich «Online-Informationen und Online-Dienst» wird als se- GAAI B1
GASH B1
GATG B1
GDBL B1
GDGR B1
GDK B1
GDSG B1
GDZG B Allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu1
weiteren Handlungsfeldern/-bereichen,
GDZH B1