Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 95 Seiten

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Anhörung Nationalen Strategie „eHealth“

Audition stratégie nationale en matière de cybersanté (« eHealth »)

Frage 3: Aufteilung in drei Handlungsfelder (S. 22f)

Die Aufteilung in die drei Handlungsfelder erachten wir als sinnvoll (allen-Abkür- falls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu weiteren zung Art Handlungsfeldern/-bereichen).

CVP H Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie eHealth muss Teil der 3

Strategie des Bundes zum eGovernment sein. Die CVP Schweiz hat bereits Stellung genommen zur Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung:

http://www.cvp.ch/de/documents/documentdetail --- 0--0--0--0--4262.htmI. Die CVP hat das vorgeschlagene System aus folgendem Grund abgelehnt. Wir fordern ein zukunftstaugliches System, welches mit der eGovernment-Strategie des Bundes abgestützt ist und auf das Jahr 2009 in Kraft gesetzt werden kann.

DFGGL B Grundsätzliche Zustimmung zur Aufteilung. Die elektronische Fakturi-2

trag mittels Verordnung ist nicht in der Strategie berücksichtigt.

erung und Leistungsabgeltung medizinischer Leistung sowie LeistungsaufeCH I2

EFDISB A1

ePower I2

ERGO C1

ES F Das Handlungsfeld «elektronisches Patientendossier» ist zu eng gefasst;0

einerseits müssten weitere eHealth-Applikationen integriert werden, andererseits das staatliche Handeln auf die Schaffung von Rahmenbedingungen begrenzt werden. Das Handlungsfeld «Online-Informationen» und

«Online-Dienste» geniesst einen zu grossen Stellenwert.

FDP H2

FMH C Elektronische Patientenakten sind nicht isoliert zu betrachten. Nimmt man 2

allerdings die elektronische Patientenakte als Sinnbild für beispielsweise kundär beurteilt.

«Behandlungsprozessunterstützung», so kann diese Betrachtung sinnvoll sein. Der Bereich «Online-Informationen und Online-Dienst» wird als se- GAAI B1

GASH B1

GATG B1

GDBL B1

GDGR B1

GDK B1

GDSG B1

GDZG B Allenfalls Bemerkungen zur Dringlichkeit der aufgeführten oder zu1

weiteren Handlungsfeldern/-bereichen,

GDZH B1