Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/83: Änderung der Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En) · 3 Seiten

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2.4 Anhang 1 Ziffer 1

Die in Anhang 1 Ziffer 1 der GebV-En festgelegten Maximaltarife müssen aufgrund der Erweiterung des verrechenbaren Leistungsumfangs (insbesondere im Bereich der Notfallplanung) dem gestiegenen Aufwand des Bundesamtes für Energie angepasst werden. Im Übrigen gelten die heutigen Maximaltarife seit einigen Jahren und wurden nie der Teuerung angepasst.

3. Auswirkungen

Die vorgesehenen Änderungen in der GebV-En liegen einerseits in der Konkretisierung von Aufgaben, Präzisierung von geltendem Recht und in der Anpassung von Formulierungen und andererseits in der Festschreibung einer bereits bestehenden Praxis und in der Anpassung der Maximalsätze der Gebühren.

Insbesondere durch die Konkretisierung der Aufsichtsaufgaben im Bereich Wasserkraftnutzung (Sicherheitsaufsicht) wird es besser möglich sein, die erbrachten Leistungen auf diesem Gebiet gemäss dem anfallenden Aufwand in Rechnung zu stellen.

Die vorgesehenen Änderungen der GebV-En ziehen nur geringe finanzielle bzw. volkswirtschaftliche Auswirkungen nach sich.

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.