Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/109: Teilrevision der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV); Integration der revidierten Bestimmungen der Verordnung über elektrische Anlagen von Bahnen (VEAB) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-VEAB) in die EBV und AB-EB · 3 Seiten

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Teilrevision

der Eisenbahnverordnung (EBV) und ihrer Ausführungsbestimmungen (AB-EBV) sowie der Veordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)

Anhörungsergebnisse

Durchführung der Anhörung:

Die Anhörung wurde am 3. Mai 2011 durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) eröffnet und dauerte bis zum 13. Juli 2011. Weil es sich grösstenteils um die Weiterentwicklung von technischen Eisenbahnbestimmungen handelt, wurden in erster Linie die schweizerischen Bahnen sowie Vertreter der Bahnindustrie angeschrieben.

Insgesamt gingen 39 Anhörungsantworten ein.

Adressatengruppen Anzahl Anzahl Angehörte Einbringende Normalspurbahnen 225

Schmalspurbahnen 268

Zahnradbahnen 121

Strassenbahnen/Trolleybusbetreiber 154

Netzzugänger 120

Vereine / Verbände / Organisationen 225

Bahnen Ausland 40

Aufsichtsbehörden Ausland 40

Industrie / Ingenieurbüros 6610

Normenvereinigungen 40

Kantonale Behörden / andere Aufsichtsstellen 265

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 20

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 10

Einzelpersonen 01

Total 21639

Schwerpunkte der Anhörungsantworten:

Die allgemeinen Bemerkungen machen rund 20 % der Anhörungsantworten aus, enthaltend je hälftig allgemeine Aussagen zur EBV-Revision und zur AB-EBV-Revision.

Zur EBV-Teilrevision im Einzelnen äussern sich knapp 20 % der Stellungnahmen. Knapp 80 % der Anhörungsantworten betreffen ausschliesslich spezifische Punkte der Teilrevision zur AB-EBV. Bei beiden Erlassen handelt es sich grösstenteils um Bemerkungen oder Fragen zur Vorschriftenredaktion, zur konsequenten Verwendung von Begriffen oder zu anderen Optimierungen bei der Regelungssystematik. Teilweise werden auch Anträge für spätere Revisionsrunden gestellt. Knapp 1% der Stellungnahmen betrifft die Teilrevision der VAböV.

Notwendigkeit und Ziele der Teilrevisionen

Aus den Anhörungsantworten geht hervor, dass die Notwendigkeit und die Ziele der Teilrevisionen unbestritten sind und begrüsst werden. Die grundsätzliche Ausrichtung, in der EBV und AB-EBV inskünftig vermehrt lösungsneutrale Schutzziele zu formulieren, wird von den Antwortenden grösstenteils unterstützt. Ebenso wird das Ziel eines aktuellen, klaren und systematischen Regelwerks begrüsst. Die grosse Mehrheit der Stellungnahmen bezog sich dementsprechend auf die konkrete Umsetzung dieser Ziele (redaktionelle Klärungen, einheitliche Begriffe, konsequentere Strukturierung der Vorschriften).