Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/73: Änderung der Agrareinfuhrverordnung (Pferde) · 2 Seiten
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Anhörung: Kommentar
1 Allgemeine Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV)
1.1 Ausgangslage
Der Bundesrat hat die Bestimmungen zum Pferdeimport in den vergangenen Jahren schrittweise liberalisiert. Seit 2007 wird das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung entsprechend der Reihenfolge der Veranlagung an der Grenze (Windhundverfahren an der Grenze) verteilt und seit 2008 ist keine Generaleinfuhrbewilligung mehr nötig. Der Kontingentszollansatz beträgt für Pferde 120 Fr./Stück und für Esel 3 Fr./Stück. Das Zollkontingent von 3‘322 Stück wurde in den letzten beiden Jahren jeweils vor Ablauf des Jahres ausgeschöpft. Auf Grund der Einfuhren im laufenden Jahr ist damit zu rechnen, dass das Zollkontingent bereits Ende August aufgebraucht sein wird. Neben professionellen Pferdehändlern führen auch viele Privatpersonen Pferde, Ponys und Kleinponys ein. Pferde zum Ausserkontingentszollansatz von 3‘834 Fr./Stück einzuführen, ist hingegen wirtschaftlich in der Regel nicht interessant.
Die Oberzolldirektion (OZD) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) führten am 4. März 2010 eine Besprechung zum Pferdemarkt und -import durch, an welcher der Verband Schweiz. Pferdehändler, der Schweiz. Verband für Pferdesport, der Verband Schweiz. Pferdezuchtorganisationen und der Schweizerische Bauernverband vertreten waren. Der Verband Schweiz. Pferdehändler und der Schweiz. Verband für Pferdesport beantragten im April 2010 schriftlich beim BLW, das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung sei durch den Bundesrat permanent um 500 Stück zu erhöhen. Als Eventualantrag gaben beide Verbände eine vorübergehende Erhöhung um 500 Stück für das Jahr 2010 ein.
Die Nachfrage nach Pferden, insbesondere nach Freizeitpferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln sowie Pferden „exotischer“ Rassen ist stetig gestiegen. Dies zeigt sich in einer Zunahme des Bestandes an Pferden und anderen Equiden in der Schweiz. Seit 2001 stieg der Bestand um rund 22 % auf 89‘000 Stück. Dieser Trend dürfte anhalten. Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung beträgt demgegenüber seit 1995 unverändert 3‘322 Stück pro Jahr, was dem notifizierten WTO-Zollkontingent entspricht. Die inländische landwirtschaftliche Pferdezucht konzentriert sich im Wesentlichen auf drei Rassen: Freiberger, Warmblut und Haflinger. Der Import von Sport- und Rennpferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln sowie von „exotischen“ Pferderassen hat demgegenüber auf die Landwirtschaft nur einen beschränkten Einfluss.
Angesichts des zunehmenden Pferdebestands, der stetig steigenden Nachfrage nach Pferden und der geringen Einflüsse von Pferdeimporten auf die landwirtschaftliche Pferdezucht im Inland, drängt sich eine unbefristete, autonome Erhöhung des WTO-Zollkontingents Tiere der Pferdegattung auf. Eine befristete Erhöhung - nur für das Jahr 2010 - würde lediglich die angespannte Importsituation im laufenden Jahr entschärfen, dem langfristigen Trend indes zu wenig Rechnung tragen. Der Antrag der beiden Verbände um eine Erhöhung von 500 Stück (+15 %) auf 3‘822 Tiere ist in Anbetracht des zunehmenden Pferdebestands (+22 %) sachgerecht.
1.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung wird ab dem 1. September 2010 permanent um 500 auf 3‘822 Stück erhöht.
1.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Anhang 4 Ziffer 1
Die Zollkontingentsmenge von 3‘822 Stück muss kursiv und fett geschrieben werden, weil sie über dem in der WTO notifizierten Kontingent von 3‘322 Stück liegt.