Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/43: Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) sowie Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 5 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung über die Änderung der Verordnung über die in die
Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Änderung der Verordnung über
Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit
1 Ausgangslage
Am 2. Juli 2013 hatten der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantons und der Sozialpartner eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, eine Auslegeordnung der Wirkungsweise der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit vorzunehmen und möglichen Handlungsbedarf zu prüfen.
Die Arbeitsgruppe kam in ihrem Bericht mehrheitlich zum Schluss, dass die FlaM grundsätzlich funktionieren, im Vollzug aber noch Verbesserungspotenzial besteht. Gestützt auf den Bericht der Arbeitsgruppe beschloss der Bundesrat am 26. März schliesslich weitere Optimierungsmassnahmen und beauftragte die zuständigen Departemente mit deren Umsetzung.
Bei einer der Massnahmen zur Verbesserung der FlaM handelt es sich um die Einführung einer Melde- und Bewilligungspflicht für ausländische Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, die im Garten- und Landschaftsbau tätig sind. Diese Massnahme soll mittels einer Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV, SR 823.201) sowie der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE, SR 142.201) umgesetzt werden.
Mit dieser Änderung der EntsV und der VZAE soll die Kontrolle der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Garten- und Landschaftsbau verbessert werden.
2 Zum Anhörungsverfahren
Am 3. Juni 2014 schickte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) den Entwurf der revidierten Bestimmungen der EntsV und der VZAE in die Anhörung. Zu einer Stellungnahme wurden alle Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie interessierte Organisationen und Verbände eingeladen.
24 Kantone oder kantonale Fachstellen gaben eine Stellungnahme ab. Der Kanton Nidwalden verzichtete aufgrund der zu knappen Anhörungsfrist auf eine Stellungnahme. Aus dem Kanton Uri ging keine Rückmeldung ein.
Von den politischen Parteien liessen sich die FDP.Die Liberalen (FDP), die Schweizerische Volkspartei (SVP) sowie die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) vernehmen.
Von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft reichten der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizer Bauernverband (SBV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Kaufmännische Verband Schweiz (KV Schweiz) sowie Travail.Suisse eine Stellungnahme ein.
Im Weiteren gingen Stellungnahmen des Verbandes Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA), des Centre Patronal (CP), der Fédération des Entreprises Romandes (FER), der Camera die Commercio Cantone Ticino, der Syna, des Unternehmverbandes Gärtner
Schweiz (JardinSuisse) sowie von Grüne Berufe Schweiz (GBS) ein.
Die Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden (VKM) verzichtete nach Prüfung der Vorlage auf eine Stellungnahme.
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