Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/85: Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) · 147 Seiten
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
l’OFSP, l’absence de droit de demande et de recours envers les décisions de l’OFSP
pour les assureurs et les organisations de consommateurs constitue une inégalité de
traitement inacceptable par rapport à l’industrie pharmaceutique». Elle n’a pas été en-
tendue, le droit de recours ne sera que l’apanage des fabricants de médicaments,
comme par le passé.
La FRC confirme la demande de l’Alliance relative à l’octroi d’un droit de demande et
d’un droit de recours pour les assureurs et les consommateurs.
Wir haben Ihre Vorschläge gründlich geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass Konsumendiese weder sozial noch wirtschaftlich sinnvoll sind. Einerseits wurde die Verordnung tenforum erst im Jahre 2013 revidiert, anderseits sind die Vorschläge nicht Patientenorientiert, da
sie sich mit vielen technischen Fakten befassen.
Weiter ist die Gleichsetzung des In- und Auslandes nicht nachvollziehbar, da viele Me-
dikamente in der Schweiz entwickelt und im Ausland hergestellt werden. Die Fristener-
neuerung für eine Preissenkung und für eine Publikation ist unseres Erachtens relativ
kurz bemessen. Weiter ist es aus Patientensicht nicht massgebend, da dies keine direk-
ten Folgen für die Patienten bewirkt, es betrifft in erster Linie nur die Unternehmer.
Bei der Neuregelung der Wirtschaftlichkeit von Generika zu den Originalpräparaten
wurde der Nutzen zum Teil zu wenig berücksichtigt.
Unseres Erachtens ist die jährliche Preisüberprüfung ein immenser administrativer Auf-
wand, welcher uns nicht als gerechtfertigt erscheint. Als letzter Punkt gibt uns das Da-
tum der in Kraftsetzung zu denken. Wir denken nicht, dass dies für die Unternehmen so
kurzfristig durchsetzbar ist.
Die Kostengruppe "Medikamente" ist mit einem Anteil von 21.8% an den Kosten der ob- SGB ligatorischen Krankenpflegeversicherung OKP bedeutend in Bezug auf die Höhe der
Krankenkassenprämie. Einen grösseren Anteil weisen nur noch die beiden Gruppen
"Spital stationär" (22.9%) und "Arzt ambulant" (22.4%) aus.
Wir unterstützen deshalb die Bestrebungen des Bundesrates, die Kostenentwicklung
auch im Medikamentenbereich zu dämpfen. in diesem Sinne haben wir auch die vom
Bundesrat per 1. November 2012 eingeleiteten Massnahmen zur Senkung der Medika-
mentenpreise, die bis Ende 2014 zu Einsparungen von 720 Millionen Franken führen
sollen, begrüsst.
Der Bundesrat schlägt nun weitere Massnahmen zur Senkung der Medikamentenpreise
vor, die wir grundsätzlich unterstützen. Hingegen ist aus unserer Sicht die Toleranzmar-
ge unter drei Prozent anzusetzen.
Bei der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre war seit der Konkretisie-
rung der Bestimmungen zur genannten Überprüfung vorgesehen, dass eine Toleranz-
marge beantragt werden kann. In den Jahren 2010 und 2011 betrug sie drei Prozent.
Weil der Schweizer Franken stärker wurde, wurde in den Jahren 2012 bis 201 4 die To-
leranzmarge auf fünf Prozent festgelegt. Die aktuell geltende Toleranzmarge von 5 Pro-
zent soll nun auf 3 Prozent gesenkt werden. Dieser Vorschlag geht aus unserer Sicht zu
wenig weit. Die sogenannte Toleranzmarge müsste aus Sicht des SGB deutlich unter
drei Prozent liegen. Dadurch, dass ein Mindesteurokurs festgelegt worden ist, rechtfer-
tigt sich eine Toleranzgrenze von drei Prozent nicht mehr.
Zudem wird die Toleranzmarge - wie vorangehend erwähnt - regelmässig überprüft, so
dass neue Entwicklungen berücksichtigt werden können.
1. Einführung eines Referenzpreissystems SKS
- Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) begrüsst ausdrücklich die Absicht, für pa-
tentabgelaufene Medikamente ein Referenzpreissystem einzuführen.