Vorlage
Vernehmlassung 2015/74: Pa.Iv. 14.417 «Nachbesserung der Pflegefinanzierung»
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Bundesgesetz über die Krankenversicherung Vorentwurf (KVG)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
I
Das Bundesgesetz vom 18. März 19943 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 25a Abs. 5 dritter und vierter Satz
5... Für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung zuständig ist der Kanton, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim begründet keine neue Zuständigkeit.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1BBl 2016 ...
2BBl 2016 ...
3 SR 832.10
2002–......