Bericht Zusammenstellung

Vernehmlassung 2017/62: Änderung von Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) · 15 Seiten

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kanntlich schwere körperliche Belastungen verursacht worden sind.

2. Andere arbeitsbedingte Erkrankungen durch Stoffe und Substanzen

Der Umgang mit gesundheitsschädigenden, bioaktiven Substanzen und Allerge-

nen gehören zum Berufsalltag in der Landwirtschaft. Auch dieses Kapitel soll mit

einer Aktualisierung des Anhangs 1 UVV die Voraussetzungen für eine ursa-

chengerechte Anerkennungspraxis schaffen, welche die Gefährdungen aus dem

landwirtschaftlichen Umfeld berücksichtigen. Wir beantragen deshalb, unter Bst.

b. nachfolgende Anpassung bei den durch das BAG geänderten Angaben zu

den Arbeiten unter «Erkrankung der Atmungsorgane» vorzunehmen, insbeson-

dere soll der Begriff «Futtermittel» eingefügt und mit Beispielen erläutert werden:

Arbeiten unter Erkrankungen der Atmungsorgane:

Änderungsvorschlag BAG:

Arbeiten in Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und deren Mehle,

Enzymen, Schimmelpilzen und in anderen organischen Stäuben

Ergänzter Änderungsvorschlag:

Arbeiten in gesundheitsschädigenden, allergisierenden, organischen Feinstäu-

ben wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und Fut-

termitteln (inkl. Stroh, Dürrfutter und dergleichen) sowie deren Mehle, Enzymen

und Schimmelpilzen.

Die Liste der Berufskrankheiten gem. Anhang 1 zur UVV ist seit mehr als 10 Schweiz. Jahren unverändert geblieben. Mit der vorliegenden Anpassung wird die Liste an Gewerkschaftsneue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse betreffend schädigenden bund SGB Stoffen (z.B. Acrylate) und mechanischen Einflüssen angepasst.

Damit wird eine alte Forderung der Gewerkschaften erfüllt. Wir sind deshalb mit

dem vorliegenden Änderungsentwurf einverstanden.

Wie bereits in der Expertengruppe mitgeteilt, in welcher wir teilnehmen durften,

regen wir an, in einem nächsten Schritt zu prüfen, inwiefern Berufskrankheiten,

die psychosozialen Ursprung haben (Burnout, andere Stresserkrankungen, etc.),

in den Anhang integriert werden können.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Ausführungen.

Die aktualisierte Liste der Berufskrankheiten entspricht den Bedürfnissen der Suva Suva. Die Suva begrüsst, dass die Liste der Berufskrankheiten mit der Aktuali-

sierung auf den neusten wissenschaftlichen Stand gebracht wurde. Wir haben

somit keine Anmerkungen zur Änderung der Verordnung anzubringen.

Der Schweizerische Versicherungsverband bedankt sich für die Möglichkeit, zur SVV Vernehmlassung der Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung

(UVV); Anpassung von Anhang 1 (Liste der Berufskrankheiten) Stellung nehmen

zu können. Wir sind mit den geplanten Änderungen des Anhangs 1 einverstan-

den.

Nach Durchsicht der Vernehmlassungsunterlagen sind wir zum Schluss ge- bfu kommen, dass wir aus Sicht der Unfallprävention keine Anliegen einzubringen

haben.

Die BUL (Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft) ist die Prä- BUL / agriss ventionsorganisation für landwirtschaftliche Familienbetriebe. agriss ist gemäss

Art. 85 Abs. 3 UVG als Schwesterorganisation mit der Prävention für landwirt-

schaftliche ‘UVG-Betriebe’ beauftragt (Landwirtschaftsbetriebe mit familienfrem-

den Arbeitnehmenden).

Im Rahmen ihrer Präventionsaufgaben sind beide Organisationen mit berufsbe-

dingten Erkrankungen konfrontiert und nehmen deshalb zur vorliegenden Ver-

nehmlassung gerne wie folgt Stellung:

1. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen

Aufgrund der schweren körperlichen Arbeit leiden viele Landwirte – auch Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer – an berufsbedingten Erkrankungen des Bewe-

gungsapparates. Wir sind der Meinung, dass die heutige Anerkennungspraxis