Vorlage
Vernehmlassung 2021/82: Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2021/1148 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 46 Seiten
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L 251/92 DE Amtsblatt der Europäischen Union 15.7.2021
ANHANG VIII
OUTPUT- UND ERGEBNISINDIKATOREN GEMÄß ARTIKEL 27 ABSATZ 3 Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a
Output-Indikatoren
1. Zahl der erworbenen Ausrüstungsgegenstände für Grenzübergangsstellen:
1.1. davon automatisierte Grenzkontrollsysteme/Self-Service-Systeme/e-Gates.
2. Zahl der gewarteten/reparierten Infrastrukturobjekte.
3. Zahl der unterstützten Brennpunkte.
4. Zahl der gebauten/modernisierten Einrichtungen für Grenzübergangsstellen.
5. Zahl der erworbenen Luftfahrzeuge:
5.1. davon unbemannte Luftfahrzeuge.
6. Zahl der erworbenen Seetransportmittel.
7. Zahl der erworbenen Landtransportmittel.
8. Zahl der unterstützten Teilnehmer:
8.1. davon Zahl der Teilnehmer an Schulungsmaßnahmen.
9. Zahl der in Drittstaaten entsandten Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen.
10. Zahl der entwickelten/gepflegten/aktualisierten IT-Funktionen.
11. Zahl der entwickelten/gewarteten/aktualisierten IT-Großsysteme:
11.1. davon Zahl der entwickelten IT-Großsysteme.
12. Zahl der Kooperationsprojekte mit Drittstaaten.
13. Zahl der Personen, die an Grenzübergangsstellen internationalen Schutz beantragt haben.
Ergebnisindikatoren
14. Zahl der im Pool für technische Ausrüstung der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache registrierten
Ausrüstungsgegenstände.
15. Zahl der der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache zur Verfügung gestellten Ausrüstungsge
genstände.
16. Zahl der eingeführten/verbesserten Formen der Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit dem nationalen
EUROSUR-Koordinierungszentrum.
17. Zahl der Grenzübertritte durch automatisierte Grenzkontrollsysteme und e-Gates.
18. Zahl der im Rahmen von Schengen-Evaluierungen und Schwachstellenbeurteilungen abgegebenen Empfehlungen im
Bereich Grenzverwaltung, die umgesetzt wurden.
19. Zahl der Teilnehmer, die drei Monate nach einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme mitgeteilt haben, dass sie die
während der Aus- und Fortbildung erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen anwenden.
20. Zahl der Personen, denen die Einreise von Grenzbehörden verweigert wurde.
Spezifisches Ziel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b
Output-Indikatoren
1. Zahl der Projekte für die weitere Digitalisierung der Bearbeitung von Visumanträgen.