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Vernehmlassung 2021/94: Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/2024 · 24 Seiten

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Bundesbeschluss Vorentwurf über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Neukaledonien

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1

und auf Artikel 39 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 20152 über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen,

in Ausführung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 20143 über den automatischen Informationsaustausch über

Finanzkonten (AIA-Vereinbarung),

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … 20224,

beschliesst:

Art. 1

Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums der AIA-Vereinbarung mitzuteilen:

a. dass Neukaledonien in die Liste nach Abschnitt 7 Absatz 1 Buchstabe f der AIA-Vereinbarung aufzunehmen ist;

b. ab welchem Zeitpunkt Informationen automatisch ausgetauscht werden.

Art. 2

Der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 20175 über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019 ist sinngemäss anwendbar.

1SR 101

2 SR 653.1

3 SR 0.653.1

4 BBl 2022 …

5 BBl 2018 39