Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»

g. die gewichtsmässig verfügbare Menge für Saatgut und die zahlenmässig verfügbare Menge für Vermehrungsmaterial;

Art. 16i

Aufgehoben

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 31. Oktober 2012 Abs. 8

8Die Frist nach Absatz 7 wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 2. November 20223 Abs. 3

3Die Fristen nach Absatz 2 werden bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

II

1Die Anhänge 1, 3 und 8 werden gemäss Beilage geändert.

2Die Anhänge 3b, 5 und 6 erhalten eine neue Fassung gemäss Beilage.

III

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

1Bis zum 31. Dezember 2029 gelten die Anforderungen an die Gesamtfläche für Tiere der Schweinegattung nach Anhang 6 Ziffer 2 nach bisherigem Recht.

2Am 31. Dezember 2024 vorhandene Bestände an verarbeiteten Aquakulturerzeugnissen und Algen, die nach bisherigem Recht hergestellt wurden, dürfen noch bis zu ihrer Erschöpfung abgegeben werden.

3Futtermittel für Heimtiere können bis zum 31. Dezember 2024 nach bisherigem Recht hergestellt und gekennzeichnet werden. Am 31. Dezember 2024 vorhandene Bestände dürfen noch bis zu ihrer Erschöpfung abgegeben werden.

IV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

… Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung:

3 AS 2022 …