Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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der Gesellschaft); Weiterentwicklung bestehender und Schaffung neuer Forschungsinfrastrukturen. Zur weiteren Steigerung von Effizienz und Effektivität wird die Organisation und Struktur des ETH-Bereichs überprüft.

Ziel 2: Die Hochschulen bilden für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft genügend Nachwuchskräfte aus. Durch die Förderung von Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion wird das Talentpotenzial bestmöglich ausgeschöpft.

Der wissenschaftliche Nachwuchs trägt massgeblich zu einer Forschung und Lehre von hoher Qualität bei und stellt Fach- und Führungskräfte für den hochschulexternen Arbeitsmarkt. Ein besonderes Augenmerk gilt jenen Bereichen, in welchen ein Mangel besteht (insb. MINT, Medizin und Gesundheitsberufe). Die digitale Transformation erfordert die Aus- und Weiterbildung von spezialisierten Fachkräften und die Vermittlung entsprechender Anwendungskompetenzen in allen Fachbereichen. Um das Talentpotenzial möglichst optimal auszuschöpfen, werden weitere Anstrengungen in den Bereichen Diversität, Chancengerechtigkeit und Inklusion unternommen.

Handlungsfelder: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (für Karrieren innerhalb und ausserhalb der Hochschulen); nachhaltige Erhöhung der Abschlüsse in der Humanmedizin und im Gesundheitsbereich; Aus- und Weiterbildung von IKT-Fachkräften; Förderung der digitalen Kompetenzen der Absolvierenden und des wissenschaftlichen Personals; Diversität, Inklusion und Chancengerechtigkeit in der Hochschulentwicklung; Förderung von Ein-, Um- und Wiedereinstiegen; Massnahmen zur Verminderung von Studienabbrüchen.

Ziel 3: Die Hochschulen wahren ihre typusspezifischen Profile und entwickeln sie weiter.

Die Schweiz verfügt mit den ETH und den kantonalen Universitäten (universitäre Hochschulen, UH) sowie den Fachhochschulen (FH) und pädagogischen Hochschulen (PH) über einen differenzierten, komplementären und durchlässigen Hochschulraum von hoher Qualität. Die typusspezifischen Profile werden weitergeführt. Die UH legen ihren Schwerpunkt weiterhin auf die theorie- und forschungsbasierten wissenschaftlichen und technologischen Ausbildungen, die FH richten ihr Augenmerk auf berufsqualifizierende und praxisorientierte Ausbildungen, die PH bilden als wissenschaftsbasierte Professionshochschulen Lehr- und pädagogische Fachpersonen aus.

Handlungsfelder: Priorisierung komplementärer Bildungsangebote; Diversifizierung und Individualisierung von Bildungsangeboten und Laufbahnen (nicht-lineare Karrieren); stetige Anpassung der Angebote und Arbeitsweisen an sozioökonomische Bedürfnisse; Stärkung der institutionalisierten Kooperation über Hochschultypen hinweg und der Interdisziplinarität; Stärkung des doppelten Kompetenzprofils beim wissenschaftlichen Nachwuchs von FH und PH durch Kooperationen mit UH.

Ziel 4: Die Hochschulen stärken die internationale Zusammenarbeit, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer BFI-Systems insgesamt zu sichern und dessen Resilienz zu erhöhen.

Die internationale Zusammenarbeit ist eine Grundvoraussetzung für qualitativ hochstehende Lehre, Forschung und Innovation. Schweizer Hochschulen sind attraktiv für junge Talente und erfahrene Forschende aus aller Welt und bieten insbesondere