Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/47: Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» · 931 Seiten

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Anhänge

Anhang 2.3 (1): Übersichtstabelle über die in Ziffer 2.3 (Personenfreizügigkeit) verwendeten Daten

Zitat, Fundstelle Quelle, Herleitung,Letzte Aktualisie-Bemerkungen Annahmen rung

Ziff. 2.3.2 Ausgangs-Zahlen stammen aus2025 Zahlen teilweise lage Zuwanderung der Ausländerstatis- gerundet.

tik und der Jahressta-

tistik Zuwanderung

2024 des SEM

Tabelle 2.3.9.1.1(1),Interne Abklärungen2025 Beiträge beziehen Beiträge, die dieder Bundesverwal- sich teilweise auf Schweiz an Informa-tung mit der Europäi- unterschiedliche tionssysteme der EUschen Kommission Bezugszeiten zu bezahlen hätte (siehe Fussnoten)

Anhang 2.8 (1): Förderinstrumente im Rahmen von Erasmus+ und aktueller Zugang der Schweiz

Legende:

Offener Zugang: Schweizer Institutionen und Organisationen haben uneingeschränkten Zugang zu Aktivitäten und Mitteln des E+-Förderinstruments. Das heisst, sie haben den gleichen Zugang wie Institutionen und Organisationen aus E+-Programmländern und können Mittel bei der EU-Kommission beantragen.

Eingeschränkter Zugang: Schweizer Institutionen und Organisationen können zwar teilnehmen, aber im Unterschied zu Institutionen aus E+-Programmländern haben sie weniger Rechte: sie können keine Projekte leiten, sich erst einem Konsortium anschliessen, wenn die erforderliche Mindestanzahl von Institutionen aus Programmländern erreicht ist (in der Regel mindestens drei), nicht alle Aktivitäten durchführen (z. B. (Ko)Leitung von Arbeitspaketen) und erhalten nur teilweise eine finanzielle Unterstützung durch Erasmus+-Mittel.

Blockierter Zugang, parallele Ersatzmassnahmen: Schweizer Institutionen und Organisationen haben keinen Zugang zu Aktivitäten und Mitteln des E+ - Förderinstruments. Die «Schweizer Lösung» bietet aber parallele Ersatzmassnahmen.

Blockierter Zugang, keine parallelen Massnahmen: Schweizer Institutionen und Organisationen haben keinen Zugang zu Aktivitäten und Mitteln des E+ - Förderinstruments. Die «Schweizer Lösung» bietet keine parallelen Ersatzmassnahmen.