Vernehmlassungsvorlage VST
Vernehmlassung 2026/26: Änderung der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) und Totalrevision der Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-ÖV) · 2 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 8 Abs. 1
1Das Transportunternehmen oder das Sicherheitsunternehmen stellt sicher, dass das Sicherheitspersonal die Anforderungen nach Artikel 5 VES über den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen erfüllt.
Art. 10
Die Transportunternehmen oder die Sicherheitsunternehmen regeln die Zusammenar- beit mit den kantonalen oder kommunalen Polizeibehörden in einer schriftlichen Ver- einbarung.
Art. 11, Abs. 1 und 2
1Das Transportunternehmen oder das Sicherheitsunternehmen stellen dem BAV auf Anfrage folgende Unterlagen zu:
a. die Dienstanweisungen an das Sicherheitspersonal;
b. weitere vom BAV verlangte Unterlagen und Auskünfte, die das BAV für die Ausübung der Aufsicht benötigt.
2Aufgehoben
Art. 12
Aufgehoben
II
Anhang (Art. 11 Abs. 2) wird aufgehoben.
III
Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi